Eigentlich sollte sich bei diesem Herrn die FEB die Frage stellen, ob er geeignet, ein KFZ zu führen und dies durch eine MPU prüfen.
Beiträge von mkossmann
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Kann er wohl auch nicht. Denn es gibt keine niederländischen Studien. Und deutsche Studie(n) lassen erwarten das dieses Design eher schlechter abschneidet.
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Anhand des Bildes würde ich mal 2m Fußwegbreite und 3m Radwegbreite schätzen. Und wenn man den Fußweg teilt, muß man mindestens 2x2m Fußwegbreite vorsehen, da gehende Fußgänger an stehenden Fußgängern vorbeikommen müssen, ohne den Radweg mitzubenutzen.
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Dein Google-Link/Bild/Blick zeigt aber geradeaus den Horner Brückenweg . Und die Kolumbusstraße mit den Stop-Schildern , wo die Autofahrerin herkam, mündet von rechts ein.
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Nicht ganz. Der Formulierung nach wechselte der Radfahrer an der Stelle vom Radweg auf die Fahrbahn, nachdem er die Einmündung bereits überquert hatte.
In der Pressemeldung heißt es "auf der Fahrbahn" und nicht "auf die Fahrbahn". Niemand wird da erst auf den "Radweg" fahren und dann über die Bordsteinkante wieder auf die Fahrbahn wechseln. Und es gibt da allerhöchstens einen "anderen Radweg", keinesfalls etwas Benutzungspflichtiges mit Beschilderung.
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Aus der Sicht der Autofahrerin:
Das sollte doch "Aus Sicht des Radfahrers" heißen ?
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Vielmehr ist es eine jahrzehntelang einseitig auf den Autoverkehr und die Bedürfnisse des Autoverkehrs ausgerichtete Verkehrspolitik.
Und dazu gehören auch Radwege, die dazu dienen Radfahrer von der Fahrbahn zu entfernen, damit der MIV ungebremst dort fahren kann
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Bleibt eigentlich nur noch der Bau von Radwegen bei der Anlage vollkommen neuer Straßen. AFAICS wird dort aber mittlerweile brav die Radinfra obligatorisch (und richtlinienkonform) mitgeplant.
Wird da dann die Fahrbahn auch so geplant, das dort eine besondere Gefahr für Radfahrer entsteht ?

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Das Problem bei den meisten Kreisverkehren mit Hochboardradweg ist der Radweg, nicht der Kreisverkehr. Der produziert Abbiegeunfälle zwischen KFZ aus dem Kreisverkehr und Radwegbenutzern. Insbesondere dann wenn Radverkehr in beiden Richtungen stattfindet.
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Gut fände ich auch, wenn insbesondere beim
die Bedeutung darauf beschränkt wäre, dass solche Wege nur von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden dürfen, aber dass damit keine Benutzungspflicht sondern nur ein Benutzungsrecht verbunden ist.Das wäre zwar eine praktische Lösung. Aber ich befürchte, das geht nicht so einfach, weil internationaler Vereinbarungen die Benutzungspflicht bei diesem Zeichen festlegen. In anderen Ländern wurde für nicht benutzungspflichtige Wege eine rechteckige Variante des Schildes eingeführt.
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Es reicht, wenn man menschliche Behausungen mit Zufahrten sieht.
Ich kenne Ortseingangsschilder , die in den vergangenen Jahren zurückversetzt worden sind. Mit der Begründung, das keine geschlossene Bebauung zwischen altem und neuen Standort erkennbar/vorhanden sei.
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Das ist halt der Unterschied. Ungeübte, langsame, vorsichtige Radfahrer fahren lieber auf dem Hochbord, da man bei träumenden Fußgängern bremsen und ausweichen kann. Man muss nur nach vorne schauen. Fehler gehen eher glimpflich aus, da man ja schon recht langsam ist.
Und werden beim Ausweichen dann "böse Kampfradler", die den Gehweg benutzen und das Leben der dort befindlichen Fußgänger aufs äusserste gefährden.

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Solche Situationen wie hier auf der Goethestraße nerven viele Fahrradfahrer*innen und sie kommen auf Radfahrstreifen deutlich häufiger vor als auf Hochbordradwegen,
Dafür gibt es auf Hochboards wesentlich mehr träumende Fußgänger.
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Vielmehr ist der Punkt, dass regelmäßig die Höchstgeschwindigkeit mit einem Schild um 20km/h gesenkt wird (z.B. von 50 auf 30). Daher kann mit der Regelung ein Augenblicksversagen (ein Schild übersehen) zum Fahrverbot führen.
Aber nur dann, wenn auch schon die erste Geschwindigkeitsbegrenzung
ignoriertüberschritten worden ist -
Unverhältnismäßig ? Der Führerscheinentzug bei +21/+26 wurde offensichtlich von den Schweizern abgeschaut. (https://www.ch.ch/de/geschwindigkeitsueberschreitungen/) Dort schreit Niemand, das dies unverhältnismäßig wäre. Da gibt es sogar noch eine Verlängerung des Fahrverbotes bei +26/+31.
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In der Theorie. In der Praxis ist der Anteil der Fußgänger und Radfahrer, die eine solche Regelung ignorieren leider zu groß.
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So berechtigt diese Kritik sein mag, ist es jedoch kein Grund, den Fahrradklimatest in Frage zu stellen. Es hat schließlich Ursachen, dass viele Menschen gut ausgebaute Hochbordradwege als sicher empfinden.
Das ist ja das Problem :Der Widerspruch zwischen objektiv, durch Unfallforscher ermitteltes, Unfallrisiko und subjektiv empfundener Sicherheit.
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Entscheidend ist da wohl der "Anhalteweg", der bei Fußgängern wenig geschwindigkeitsabhängig und deutlich geringer ist als bei Radfahrern. Damit können sie viel leichter gefährdendes Verhalten von Autofahrern kompensieren.
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Wenn da Bus bzw. Straßenbahn hält werden Radfahrer versuchen, links zu überholen und müssen die Schienen queren.
Du hast im Bild das "Radweg Ende"-Schild gesehen ? Da werden alle Radfahrer dann eine Schiene queren müssen, nicht nur die, die überholen wollen.
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§ 22 LVwVfG ist zwar spezifisch BaWü. Aber in den entsprechenden Gesetzen anderer Bundesländer dürfte es vergleichbare Vorschriften geben, auf die man stattdessen verweisen kann.