§ 22 LVwVfG ist zwar spezifisch BaWü. Aber in den entsprechenden Gesetzen anderer Bundesländer dürfte es vergleichbare Vorschriften geben, auf die man stattdessen verweisen kann.
Beiträge von mkossmann
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Ich fürchte, das Problem ist, das die Meisten, egal wie du die Frage formulierst, die "gefühlte Sicherheit" als Grundlage zur Beantwortung einer Frage nach Sicherheit nehmen werden.
Und da schneiden möglichst weit vom "gefährlichem KFZ-Verkehr" abgesetzte Hochbordradwege, solange sie baulich ok sind, am Besten ab.
Was anderes als gefühlte Sicherheit kannst du bei einer Umfrage auch nicht abfragen. Mal als Beispiel mit fiktiven Zahlen : Gegeben sei eine Straße mit nicht benutzungspflichtigen Radweg. Du als Radfahrer willst es selber wissen und zählst die gefährlichen Situationen. Und kommst zu dem Ergebnis Auf der Fahrbahn wirst du 10 mal pro Fahrt zu eng überholt. Auf dem Radweg wirst du 5 mal pro Fahrt von einem Abbieger "übersehen". Also ist Radfahren auf der Fahrbahn gefährlicher. Das aber Fehler beim Abbiegen im jedem hundertsten Fall tatsächlich zum Unfall führen, Fehler beim Überholen aber nur in jedem tausendsten kannst du nicht wissen, weil es keine veröffentlichten Zahlen gibt. Wenn man das mit einrechnet, kommt man zum entgegengesetzten Ergebnis.
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Schlecht sind (fahrbahnbegleitende) Radwege deswegen, weil egal in welchem baulichen Zustand sie sind, laut Erkenntnissen der Unfallforschung das Unfallrisiko für Radfahrer ( insbesondere an Kreuzungen) erhöhen. Gleichzeitig aber ein falsches Gefühl der Sicherheit vermitteln. Und in vielen Fällen wird den Wenigen, die dies wissen, durch Benutzungspflicht verboten, die objektiv sicherere Alternative Fahrbahn zu wählen.
Negative Bewertungen in Frage 16 wird es aber häufig nur dann geben, wenn die Radwege in einem schlechten baulichen Zustand sind.
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vtl. würden einzelne Ladezonen statt Parkplätze das Ganze etwas entschärfen.
Ladezonen funktionieren aber nur, wenn der der dort steht und nicht lädt, ziemlich schnell aufs Abschleppfahrzeug geladen wird.
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Und zwei Tage später gibt es den nächsten tödlichen Unfall
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Videoschnipsel der Polizei Münster : Der tote Winkel in der Realität
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Zeichen 290.1 (von Ullie gezeigt) mit ZZ funktioniert meiner Meinung nach nicht. Denn auch in dieser Zone darf wohl in Parkbuchten geparkt werden:
Parken in den Buchten will Blaue Sau ja zulassen. Hast du oben selbst zitiert
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Laut Mapillary gab es bereits 2017 keine linksseitige Benutzungspflicht mehr, da gibt es nur noch Fußgänger/Radfahrer frei oder Radfahrer frei standalone, der Unfallmast müßte der Laternenmast mit dem Halteverbot sein .
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Z.290 an den Zugängen ( überall dort wo auch Z.244 ist) ?
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Auch das altbekannte gelbe Z.295 wird an der Stelle ignoriert.( Auch von der Gegenrichtung )
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Man muß auch immer daran erinnern, das Poller fast immer aufgestellt wurden um Verkehrsverstöße von Autofahrern zu verhindern.
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Naja Victim Blaming halt, der Mast ist Schuld, der wehrt sich wenigstens nicht
Klar hat der Mast schuld. Er hätte doch beiseite springen können, wenn der das Gepiepse des rückwärtsfahrenden LKW gehört hätte
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http://www.svr.nomos.de/fileadmin/svr/…z_SVR_13_04.pdf ist der Artikel aus dem dieses Zitat stammt. Und damit offensichtlich : ja.
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Bei deinen nachträglichen Bildern zu der konkreten Situation an dieser Rampe liegt die Lösung doch eigentlich auf der Hand: Warum wird hier nicht einfach ein getrennter Geh-/Radweg per VZ angeordnet? Die Breite erscheint mir ausreichend. Wäre aus meiner Sicht die bessere Lösung.
Hmm, dafür ist die Breite eben nicht ausreichend. Ich schätze die Breite im obersten Bild mal auf nur 3 m. An anderen Stellen dann mehr Für die Fußgänger gehen davon mindestens 1,5 m besser 2 m ab. Bleiben noch 1,5 m für einen Zweirichtungsradweg ab. Und das ist ganz klar zu wenig. Man muß dabei auch noch beachten, das die Bergaufradfahrer wohl überdurchschnittlich viel Platz brauchen, weil langsam und damit eher pendelnd.
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Theoretisch dürfte so ein PKW dort nicht parken. Praktisch wird da immer weggeschaut.
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Das ist ein Punkt den ich hinterfragen möchte. Man muss nicht überall überholen.
Richitig. Nur kann man da prinzipbedingt auf der gesamten Länge des Streifens nicht mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholen,da der Streifens nirgends breiter ist.
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Wenn aber statistisch nur 0,2 Personen auf dem Beifahrersitz unterwegs sind, dann hat man ein 5fach erhöhtes Risiko, auf dem Radfahrstreifen gedoored zu werden. Oder?
Wohl nicht ganz. Man muss wohl einrechnen das nach rechts häufiger Personen aussteigen, die nicht über die Gefahren durch das Aussteigen informiert sind , z..B Kinder .
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Jetzt stelle ich mir vor, die Beamten würden mal eine Straße mit zugeparktem Radweg ablaufen oder sich die Abbiegesituation an einschlägigen Kreuzungen angucken oder die Fußgänger auf Radwegen zählen ... was das wohl für eine Quote gäbe?
Aber das kann man doch nicht machen. Da wäre die Polizei danach mindestens für einen Monat mit dem Schreiben von Knöllchen ausgelastet.