Der relevante Punkt, den du geflissentlich übergangen bist, ist bei unbeteiligten Dritten und das ist nicht gesellschaftlich akzeptiert.
Richtig, ich habe nur auf den Unfug mit den Behandlungskosten geantwortet. Der andere Punkt von dir ist ja halbwegs richtig und nicht von der Hand zu weisen. Auch wenn man natürlich hinterfragen kann/muss/sollte, ob ich bei so einem Verhalten wirklich eine unangemessen große Gefahr für Leute darstellen, die nicht freiwillig mit mir sozial interagieren (denn diejenigen, die das tun setzen sich ja selbst bewusst dem Risiko aus). Der Punkt ist nämlich das eben nicht jede noch so kleine und abstrakte Gefährdung Dritter nicht akzeptiert wird, sondern das vielmehr eine Abwägung gemacht wird zwischen Größe der Gefährdung und berechtigten Interessen desjenigen, der ggf. für die abstrakte Gefährdung verantwortlich ist. Sonst wäre ja der Betrieb sämtlicher Geräte mit inhärenter Betriebsgefahr per se verboten.
Zitat
und die Behandlungskosten auch nur im Extremfall eintreten.
Das tun sie bei Corona auch. Es ist ja nicht der Regelfall, dass eine teure stationäre Behandlung notwendig wird.