Und seh nur ich das so, oder klingt da wirklich ein "wir befördern Fahrgäste, fahren Sie gefälligst nicht auf der Fahrbahn!" durch?
Klingt durch? Das schreiben sie ja sogar explizit: "Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass gerade Radfahrende unsere Fahrzeuge, bewusst oder unbewusst, behindern und/oder sich nicht regelkonform verhalten." und "Werden diese nicht genutzt, sollte man allerdings darüber nachdenken, zukünftig Finanzmittel sinnvoller zu verwenden. Zudem verkehrte der Bus aufgrund des unnötigen Verhaltens des Radfahrers mit erheblicher Verspätung, was unsere Fahrgäste mit großer Wahrscheinlichkeit nicht begeistert hat."
Das ganze ist derart absurd, ich wüsste gern, wie sowas vor Gericht beurteilt wird.
Das kommt wohl auf die genaueren Umstände an. Ich will jetzt nichts unterstellen, aber ich fühle mich z. B. auch durch hinter mir fahrende LKWs oder Busse unwohl und habe das Gefühl, das wäre zu wenig Abstand und zu bedrohlich, hohes Motorengeräusch etc. - tatsächlich ist es aber in den allermeisten Fällen so, dass der Abstand mehr als ausreichend war, der Fahrer Rücksicht genommen hat und er für die Automatik und deren Gangwahl z. B. am Berg auch nichts kann. Das müsste man dann immer im Einzelfall betrachten, mit Zeugen (nicht vorhanden oder unzuverlässig), Video (nicht immer verfügbar und nicht direkt "wie in echt") und der Umgebung.
Grundsätzlich kann dich natürlich niemand dazu zwingen, auf freigegebenen Gehwegen oder nicht-benutzungspflichtigen Radwegen statt der Fahrbahn zu fahren. Auf der Fahrbahn gibt es auch keine Mindestgeschwindigkeit, und grundloses Langsamfahren nach §3 Abs. 2 StVO betrifft nur Kraftfahrzeuge. Die einzige Rücksichtspflicht, die du beachten musst, ist §5 Abs. 6 Satz 2 StVO - Faustregel aus Urteilen: wenn du für mehr als drei Minuten mindestens drei Fahrzeuge hinter dir in einer Schlange anführst, die alle überholen wollen, aber nicht können, UND es eine geeignete Stelle (z. B. Haltebucht) gibt, an der du langsamer werden oder kurz halten kannst, DANN musst du das auch tun, ansonsten kann nach Tatbestandsnummer 105148 ein Verwarngeld in Höhe von EUR 10,00 ausgesprochen werden... also Vorsicht! Allerdings wäre das bei der geschilderten Strecke von 500m nur möglich, wenn du 10 km/h radelst und der Gegenfahrstreifen auf der kompletten Strecke voller Autos ist.
Allerdings ist es generell keine gute Idee, sich quer vor den Bus zu stellen (ich unterstelle mal nicht, dass du das getan hättest), weil das sehr leicht durch Zeugen (Passagiere, die ungern zu spät kommen) bestätigt werden kann und eher als Nötigung gewertet wird als zu dichtes Auffahren (vor allem wenn du nicht Mitfahrer im Auto/auf dem Rad hast, die durch das dichte Auffahren starke Angst bekommen haben) - selbiges gilt für das zur-Rede-stellen des Fahrers. Eine Einsicht ist in so einer hitzigen, stressigen Situation sowieso nicht zu erwarten, zumal nicht vor allen Fahrgästen, die vielleicht schon verärgert über den Radfahrer vor ihnen reagiert haben. Ein schnelles Foto (nur wenn das Rad steht und wenigstens ein Bein am Boden ist) zur Dokumentation reicht völlig aus. Im Prinzip würde auch das Kennzeichen alleine ausreichen, weil das Busunternehmen ja detaillierte digitale Fahrtenbücher führen muss (genau wie bei LKW-Fahrern) und der Fahrer damit problemlos rückidentifiziert werden kann, aber ich weiß nicht, ob das nicht erst im Strafverfahren erzwungen werden kann.
Ich würde an deiner Stelle auch keine Zeit und Energie mehr an das Unternehmen direkt verschwenden, außer vielleicht für negative Bewertungen auf den üblichen Portalen. Man wird dich immer mit Standardfloskeln abspeisen und der Fahrer wird nie einen Verstoß zugeben, wieso sollte er sich auch selbst belasten? Und wenn du ihm einen eindeutig nachweisen kannst, dann ist sowieso Polizei bzw. Staatsanwaltschaft der richtige Ansprechpartner und nicht das Unternehmen selbst.