Elektroroller gleichen nicht Kfz, sondern es sind solche. Das eine sind Kraftfahrzeuge, für das andere benötigt man Körperkraft zur Fortbewegung.
Für mich sehr leicht nachvollziehbar!
Ja, das ist das was ich mit juristisch meinte - es wird so eingruppiert, damit an den bestehenden Grenzen nichts geändert werden muss. Ansonsten würde ja zwangsläufig die Frage aufkommen, was jetzt genau ein Mofa von einem Pedelec unterscheidet und warum das eine Helmpflicht, Führerschein und Versicherungskennzeichen hat und das andere nicht, obwohl sie sich sehr ähneln.
Die Einstufung ist ja nicht ein Naturgesetz, sondern von Menschenhand gemacht und demnach auch anpassbar. Die Konstruktion des unterstützenden Motos beim Pedelec könnte man bei so einem Roller rein technisch auch einbauen, indem der Motor nur läuft, wenn sich mit dem Fuß abgestoßen wird - das wäre zwar absurd und gefährlich, aber den Vorschriften Genüge getan. Viel sinnvoller wäre es aber, wenn das ganze Gefährt betrachtet werden würde.
Beispiel Mofa, Pedelec, Rennrad: mit dem ersten komme ich legal nur auf 25 km/h und muss Helm tragen, Prüfbescheinigung und Versicherung nachweisen und eine Fahrerlaubnis besitzen (wenn auch eine recht einfache) und habe strenge Alkoholgrenzen. Mit dem zweiten schaffe ich als normal trainierter Mensch mehr als 25 km/h, brauche das alles aber nicht zu haben. Mit dem dritten sind bei identischer Anstrengung locker 30 bis 40 km/h drin und trotzdem ändert sich nichts. Das liegt einfach nur daran, dass die Vorgaben zu unterschiedlichen Zeiten und unter unterschiedlichen Regierungen und mit unterschiedlichen Zielen entstanden sind und dann nie mehr angerührt wurden. Würde man heute unvoreingenommen diese Einordnung neu durchführen, würde sie sicherlich anders ausfallen müssen - eingeordnet nach der erreichbaren Geschwindigkeit, dem Gewicht, dem Handling usw.
Ein ähnlicher Fall sind die Altregeln der DDR-Roller (Simson Schwalbe und andere) und auch Krankenfahrstühle und Anhänger, die weiterhin nach den damals geltenden Regeln gefahren werden dürfen, einfach weil sie es früher mal durften. Es gibt keinen logischen Grund dafür (in anderen Ländern werden auch Oldtimer neuen Vorgaben unterworfen und z. B. aus Städten ausgesperrt), es ist reine Willkür. Genauso willkürlich ist eine Festsetzung des Limits für neue Roller auf 45 km/h anstatt auf die ortsüblichen 50, oder umgekehrt eine Festsetzung der örtlichen Höchstgeschwindigkeit auf 50 statt auf 45. Dass Arbeitsmaschinen mit 20 km/h Kraftfahrzeuge sind, aber die KFZ-Steuer entfällt, ist übrigens auch nicht wirklich logisch begründbar.
Dass das ganze im Fall der Pedelecs eine ziemliche Verrenkung ist/war, zeigt schon ein Blick in §1 Abs. 3 StVG, wo wortreich definiert wird, wann ein Fahrrad mit Motor nun ein Fahrrad und kein Kraftfahrzeug mehr ist. Einen entsprechend umständlichen Absatz 4 für Elektrokleinstfahrzeuge hätte man sich da locker noch dazu fabulieren können, dann wäre zumindest das Problem der Alkoholfahrer geringer. Oder man könnte auch eine sinnvolle Gruppierung nach Breite, Gewicht, Geschwindigkeit und Gefährlichkeit durchführen und die Infrastruktur danach ausrichten. Komischerweise ist das z. B. bei PKW und LKW kein Problem, Straßen und Straßenteile nach Geschwindigkeit, Breit und Gewicht freizugeben, nur bei Kleinfahrzeugen soll es nur stur nach "Fahrrad oder nicht-Fahrrad" laufen - wobei dann ein 12 km/h-Omarad ohne Motor, ein Lasten-Pedelec mit 50 Kilo Ladung und Anhänger bei 25 km/h und ein 5kg-Rennrad mit 50 km/h als gleichwertig und gleichrangig gelten. Auf Kraftfahrzeuge umgemünzt müsste man damit die sofortige Freigabe aller Autobahnen für Traktoren mit 25 km/h fordern, denn die sind ja auch Kraftfahrzeuge...