Beiträge von KSM

    [Man könnte] die parallelen Nebenstraßen [...] als eine durchgängige Radroute ausbauen und aktiv als Alternative bewerben und beschildern.

    [...]

    Ich fahre öfters mal Stübeheide - Siriusweg - Eckerkamp und ärgere mich jedes Mal über die Treppe am Siriusweg weil das sonst auch eine tolle Radverbindung ist.

    Ja es gibt tatsächlich einige Alternativstrecken, doch die sind alle irgendwo, irgendwie unterbrochen, sodass man sie nicht komfortabel nutzen kann:

    Tatsächlich fände ich auch die Strecke Stübeheide - Sanderskoppel - Barkenkoppel als Alternativstrecke am Besten.

    Aber denn müsste man ja die Treppe eliminieren und den Weg durch den Park einmal ausbessern, was hier in Hamburg sehr wahrscheinlich nicht passieren wird...

    Hier in Hamburg gibt es einige Straßen, wo die Fahrbahn relativ eng ist, direkt am Fahrbahnrand Bäume stehen und die Nebenflächen ebenfalls sehr eng sind.

    Nun stellt sich bei einer kommenden Sanierung immer die Frage, wie kann man hier irgendwie regelkonforme Radverkehrsanlagen reinquetschen.

    So auch bei der heute veröffentlichten Planung der "Wellingsbütteler Landstraße" (Link)

    Hier hat man sich größtenteils für 1,5m breite Schutzstreifen (inkl. 12cm Markierung und 30cm Wasserlauf) entschieden, da die Fahrbahn aufgrund des schützenswerten Baumbestandes nicht verbreitert wird.

    Ich persönlich stehe Schutzstreifen als Planungsinstrument sehr kritisch gegenüber. Sie verleiten die Autofahrer zu sehr engen überholen und der enge Streifen auf der Fahrbahn führt zu sehr vielen Gehwegradlern.

    Was sind eure Vorschläge, wie man solche Straßen für Radfahrer sicher gestalten kann?

    Hätte noch eine aktualisierte Liste:

    PKRegionVDMailadresse (…@polizei.hamburg.de)
    PK 11Mitte IVD 2pk1431vk (?)
    PK 14Mitte IVD 2pk14verkehr
    PK 15Mitte IVD 2pk1432 (?)
    PK 16Mitte IVD 2pk1432 (?)
    PK 17EimsbüttelVD 2pk17verkehr
    PK 21AltonaVD 2pk21verkehr
    PK 23EimsbüttelVD 2pk23verkehr
    PK 24EimsbüttelVD 2pk24verkehr
    PK 25AltonaVD 2pk25verkehr
    PK 26AltonaVD 2pk26verkehr
    PK 27EimsbüttelVD 2pk27verkehr
    PK 31NordVD 3pk31verkehr
    PK 33NordVD 3pk33stvb
    PK 34NordVD 3pk34verkehr
    PK 35WandsbekVD 3pk35verkehr
    PK 36NordVD 3pk36verkehr
    PK 37WandsbekVD 3pk37verkehr
    PK 38WandsbekVD 3pk38verkehr
    PK 41Mitte IIVD 4pk41verkehr
    PK 42Mitte IIVD 4pk42verkehr
    PK 43BergedorfVD 4pk43verkehr
    PK 44HarburgVD 4pk44verkehr
    PK 46HarburgVD 4pk46verkehr
    PK 47HarburgVD 4pk47verkehr
    WSPK 1WSPK 1-3VD 4---
    WSPK 2WSPK 1-3VD 4wspk2verkehr
    WSPK 3WSPK 1-3VD 4wspk32
    VD 51
    Stadtweitvd51
    VD 52
    Stadtweit
    vd52

    Quelle

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    Hat irgendjemand Infos dazu?

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    https://twitter.com/RadwegH/status/1301477477110382600

    Ist der "Gaga-Radweg" bald Geschichte?

    Schon vor einiger Zeit wurden Planungsunterlagen zum Umbau der Esplanade auf der Website des LSBG veröffentlicht. Doch diese Planung mit Radfahrstreifen im Mindestmaß und weiteren fraglichen Elementen war nicht zeitgemäß.

    Nun wurde sie überarbeitet und ist meiner Meinung nach sehr Ansprechend.

    PLAN

    ERLÄUTERUNGSBERICHT

    Einzelheiten:

    Esplanade: Vom Neuen Jungfernstieg Richtung Westen:

    - Einrichtung einer Protected-Bike-Lane (PBL) mit einer Breite von 2,5m

    - Aufheben der Parkplätze und Errichten von nur einer Ladezone

    Esplanade: Vom Gorch-Fock-Wall Richtung Osten

    - Führung auf breiten Schutz- und Radfahrstreifen vor dem Knotenpunkt Dammtordamm

    - Einrichten einer PBL mit einer Breite von 2,25m im Bereich der U-Bahn-Station

    - Einrichten eines Radfahrstreifens im weiteren Straßenverlauf

    - Aufhaben der Parkplätze ca. 70m vor Knotenpunkt Neuer Jungfernsteig

    Dammtordamm: Von Marseiller Straße Richtung Süden

    - Einrichten einer PBL mit 3,10m - 2,6m Breite bis zum Knotenpunkt Esplanade

    - Einrichten eines Radfahrstreifen 2,5m bis Dammtorstr. 15

    Dammtordamm: Von Esplanade Richtung Norden

    - Einrichten eines nicht-benutzungspflichtigen Radweges (2,25 m Breite)

    Eigentlich müsste so ausgeschildert werden [Zeichen 241-30], denn schließlich geht da direkt am "Radweg" der Fußweg lang.

    In Hamburg werden grundsätzlich keine [Zeichen 241-30] benutzt, sondern nur [Zeichen 237].


    Gut wäre eine Fahrspur für den Autoverkehr umwidmen für den Radverkehr!

    Aber es wird leider zu selten was Gutes gemacht.

    Da es eine Hauptverkehrsstraße ist, wird es wahrscheinlich in naher Zukunft nicht passieren :( ...

    Machen die Behörden aber i.d.R. nicht. Du musst dann Rechtsmittel einlegen und die zwingen, zu handeln. Und das geht durchaus, egal ob der Radweg noch geplant wird oder schon 50 Jahre vor sich hinrottet.

    Darauf habe ich leider momentan keine Lust... Ich dachte ein Hinweis würde vielleicht zur Überprüfung ausreichen

    Erzähl lieber mal, wo genau dieser Weg ist. Evt. ist der gar nicht straßenbegleitend.

    Poppenbüttler Weg ggü. 126

    Link Mapillary mit größerem Ausschnitt

    Der Radweg ist ziemlich sicher straßenbegleitend...

    Hallo Leute,

    ich habe folgende Situation über den sog. Melde-Michel an die Stadt gemeldet:

    Dieser "Radweg" ist aus Schotter, nur wenige cm breit aber lt. Beschilderung benutzungspflichtig.


    Die Stadt hat sich zurückgemeldet und schreibt folgendes:

    Zitat von Melde-Michel

    Unsere Rückmeldung an Sie:

    Der Bewuchs wird schnellstmöglich vom Radweg entfernt. Da es sich bei dem Radweg um einen sogenannte Altbestand handelt, greift die StVO in Bezug auf die vorgegebenen Breite nicht.

    Das kann doch nicht sein, oder?

    Der Umbau des Ballindamms ist ja schon weit voran geschritten.

    Bis jetzt war geplant, den Jungefernstieg 2021 nach diesen Plänen umzubauen.

    Nach der heutigen Pressekonferenz wurde bekannt, dass man schon dieses Jahr (Okt - Nov) den Jungfernstieg für den Rad- und Fußverkehr attraktiver gestaltet.

    Konkrete Planungen sind:

    - Sperrung des Jungfernstiegs für den MIV (für private Autos)

    - Tempo 30

    - Verlegung des Radwegs in den Mischverkehr

    - Bau einer Mittelinsel zum Queren überall

    - Abbau der Ampeln

    VISUALISIERUNG

    Wie die Planungen danach sind, habe ich nicht ganz verstanden

    Was denkt ihr davon?

    Zitat

    „Das ist eine Zubringerstraße für den Horner Kreisel und keine beliebte Radroute.“

    Mensch - wenn da vorher gar keine Radinfrastruktur war ist es ja sehr verwunderlich, dass dort vorher wenig Radfahrer gefahren sind...

    Nein, oben steht, dass es "eindeutig ein Sonderweg „Gehweg“" ist. EINDEUTIG! Das kannst du doch nicht ins Gegenteil zusammenfassen. :whistling:

    Ja das stimmt, ich meinte halt von den darauf geltenden Regeln..

    Ist die Quelle irgendwo öffentlich zugänglich?

    Ne, nicht dass ich wüsste. Das ist die Antwort des VD52

    mit diesen Anhängen:

    und

    Noch einmal zum Thema:

    In Hamburg wird das [Zusatzzeichen 1022-10] ohne das [Zeichen 239] angeordnet, da die oberste Straßenverkehrsbehörde das [Zeichen 239] für unnötig hält:

    Zitat von VD52

    Wo baulich nach dem Gesamtbild eindeutig ein Sonderweg „Gehweg“ i.S. von § 41 Absatz 2 Nr. 5 StVO angelegt ist, besteht daher insoweit kein Erfordernis für das Zeichen 239 StVO, so dass die Aufstellung des Zusatzzeichens ohne Zeichen 239 ausreicht, um die Freigabe eines Gehweges auch für Radfahrer zu bewirken und erkennbar zu machen.

    Dies wird auch gemacht, damit man nicht Schrittgeschwindigkeit fahren muss, da Schrittgeschwindigkeit "weder praktikabel noch erforderlich sei":

    Zitat von VD52

    Außerdem zwingt die Kombination mit Zeichen 239 StVO nach § 41 Absatz 2 Nr. 5 Erläuterung zu den Zeichen 237 bis 241 Buchstabe e) den Radverkehr generell, also nicht nur bei Annäherung an Fußgänger, mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, die von Radfahrern aber bestensfalls kurzzeitig eingehalten werden kann, weil sie sonst das Gleichgewicht verlieren. Außerdem ist ein Fahren mit Schrittgeschwindigkeit aus Verkehrssicherheitsgründen nicht erforderlich, wo und wenn sich keine Fußgänger auf dem Gehweg aufhalten. Die generelle Geschwindigkeitsbegrenzung für auf Gehwegen ausnahmsweise zugelassene Radfahrer ist daher nicht in jeder Hinsicht sachgerecht, da sie in dieser Form teilweise weder praktikabel noch erforderlich ist. Die allgemeine Pflicht i.S.v. § 1 zur Rücksichtnahme auf Fußgänger auf dem für sie vorgesehenen Sonderweg „Gehweg“ wird davon nicht berührt.


    Somit handelt es sich zusammenfassend eigentlich um einen gemeinsamen Rad- und Fußweg ohne [Zeichen 240].