Beiträge von KSM

    Ach, auf der alten ANB-Spur? Zu blöd nur, dass dann alle Brücken neu gebaut werden müssen

    Tatsächlich sei die "Nachnutzung Gütergleis grundsätzlich möglich", "alle Brückenwiderlager standfest" und "Brücken müssen nur teilweise ersetzt werden". Allerdings werden "Ausgleichsflächen [...] benötigt".

    Im Prinzip ne tolle Sache, aber leider parallel zu einer Bahnstrecke. Da konkurrieren dann also Rad und Bahn miteinander.

    Wünschen tu ich mir Radschnellwege, wo keine Bahn hinfährt.

    Dieser Abschnitt ist ja 'nur' der Hamburger Abschnitt und ich sehe hier durchaus Vorteile. Innerhalb der Berufsverkehrszeiten kann man entspannt Richtung Norden bzw. Süden fahren. Zudem würden man die Wohngebiete zwischen den einzelnen U-Bahnhöfen besser mit dem Rad angebunden.

    Aber zum Thema: Wäre es nicht denkbar, nach der Querung der Alster eine 270°-Spirale auf den Alsterwanderweg zu bauen und dann am Alsterufer unter dem Ratsmühlendamm hindurch an den Justus-Strandes-Weg anzuschließen, den man dann als Fahrrad-Straße mit Anlieger-Frei umwiden würde?

    Das Stück vom Alsterwanderweg müsste natürlich entsprechend hergerichtet werden.

    Das sehe ich genau wie Fahrbahnradler eher kritisch. Der Weg unter der 'Alsterbrücke' müsste deutlich verbreitert werden und die Wegefläche des Alsterwanderwegs müsste angenehm hergerichtet werden. Momentan ist diese bei Regen ein echtes Matschparadies. Ich fürchte man würde für eine so eigentlich notwendige Asphaltierung folgenden Weges kaum Zuspruch erhalten:

    Bild: breungis (Attribution-ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0))

    Den Justus-Strandes-Weg könnte man in der Tat zur Fahrradstraße machen, aber dann landet man Am Hasenberge (Busverkehr), hat Im Grünen Grunde Busverkehr, U-Bahn, S-Bahn, Badeanstalt.


    Und wie stellt man sich das in der Rathenaustraße vor? Fahrbahn umwidmen? Oder die Piste auf der Wiese verbreitern?

    Ich sehe kaum Wege hier die Richtlinien einzuhalten, außer man würde den Durchgangsverkehr deutlich einschränken.

    Ich könnte mir eine für motorisierten Durchgangsverkehr gesperrte [Zeichen 244],[Zusatzzeichen 1020-30] vorstellen, welche über Rathenaustraße, Im Grünen Grunde und Julius-Strandes-Weg [Zeichen 301] hätte... Das halte ich aber für Hamburg eher unrealistisch...

    Auf jeden Fall könnte man Im Grünen Grunde als [Zeichen 260],HVV&[Zusatzzeichen 1020-30] umwidmen. Dann wäre die Situation dort auf jeden Fall entspannter...

    Die Metropolregion Hamburg plant mehrere Radschnellwege:

    Hamburg soll man in der Zukunft aus Ahrensburg, Geesthacht, Lüneburg, Tostedt, Stade und Bad Bramstedt über komfortable Radschnellwege erreichen.

    Im Hamburger Stadtgebiet finde ich den Radschnellweg (RSW) nach/aus Bad Bramstedt besonders interessant. Dieser soll nämlich fast ausschließlich innerhalb unserer Landesgrenzen auf einer ehemaligen Gütertrasse und somit fast kreuzungsfrei gebaut werden.

    Übersichtskarte:

    Quelle: FHH Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0

    Nach dem jetzigen Stand soll der RSW im Norden an der Langenhoner Chaussee ankommen und über eine [Zeichen 274.1] zu dem alten Gütergleis neben der U1 geführt werden. Auf diesem geht es knapp 7 km annährend Kreuzungsfrei stadteinwärts. Von dem U-Bahnhof-Klein Borstel soll es über die Wellingsbütteler Landstraße, die Fuhlsbüttler Straße, Im Grünen Grunde und der Rathenauchausse gehen, bis man an die Velorouten 4 & 5 anschließt.

    Leider Wage ich zu bezweifeln, dass die Richtlinien an einen RSW auf dem letzten Stück von der U-Bahn-Station bis zum Anschluss an die Velorouten eingehalten werden (können).

    Quelle: nach geltenden Richtlinien von mir erstellt (Created with Streetmix Creative Commons Namensnennung - Share Alike 4.0 international)

    Ich finde das ein spannendes Projekt mit einem hohen Mehrwert für den Radverkehr.

    Was haltet Ihr davon?

    Wenn linksseitig nur mit [Zusatzzeichen 1022-10] und nicht mit [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] ein Benutzungsrecht angeordnet wird, dann handelt es sich offenbar (auch) um einen Radweg ohne Zeichen 237 oder 240. Und rechtsseitige Radwege dürfen benutzt werden.

    Ich kann mir zwar inzwischen jede Absurdität vorstellen, aber dass man einen "Radweg" auf der falschen Straßenseite freigibt, der selbe Weg aber auf der rechten Straßenseite nicht benutzt werden darf, wäre schon äußerst skurril: Hier nur Geisterradler, bitte. 8)

    Sachen gibts... GOOGLE MAPS

    Hier macht es aber nur Sinn, da es eine Alternative in 'richtiger' Richtung gibt...

    Ich habe mich noch einmal erkundigt und festgestellt, dass einseitige Schutzstreifen eher kontraproduktiv für die Verkehrssicherheit sind QUELLE. Deshalb lasse ich das mal lieber aus sich beruhen.

    Trotzdem wette ich, dass trotz des bald erlaubten Radwegparkens zu 100 % immer noch auf der Fahrbahn in 2. Reihe geparkt, das Problem weiterhin besteht, aber nun der Radweg gar nicht mehr zu gebrauchen ist...

    Ich dachte ja, 5,5 m wären ausreichend... (müssten sich auch rechtlich eigentlich sein...)

    Wird wohl nix mit Schutzstreifen...

    Ich markiere den Thread mal als Erledigt, obwohl das Ergebnis ja nicht wirklich befriedigend ist...

    Zitat von W/MR13

    Sehr geehrter Herr XXXXX,

    vielen Dank für Ihre unten anhängende Nachricht, die mir zur weiteren Bearbeitung zugeleitet wurde. Angesichts der Vielzahl täglich eintreffender Nachrichten bitte ich um etwas Geduld bis zur abschließenden Beantwortung. Ihr Anliegen ist bei mir auf Wiedervorlage und wird in jedem Falle beantwortet.

    Mit freundlichem Gruß,

    XXXXXXX XXXX

    Ja, genau darum geht es mir. Für mich wäre Mischverkehr und Tempo 50 auch vollkommen ok, allerdings finden das die > 10 Jährigen Kinder (und deren Eltern) wahrscheinlich nicht so prickled...

    Schon jetzt ist es Alltag, dass (bei normalem Schulbetrieb) die Kinder auf beiden knapp 1,5m breiten Nebenflächen/Gehwegen in beiden Richtungen bis zur Ampel zur Stübeheide fahren. Das ist nicht nur gefährlich, sondern auch für die Kinder und 'normalen' Radverkehr eine unhaltbare Situation...

    Zitat von PK38-StVB

    Sehr geehrter Herr XXXXX,

    mit Ihrem Anliegen bzgl. des Schutzstreifens in der Jenfelder Straße müssten Sie sich bitte an das Bezirksamt Wandsbek / Straßenplanung wenden.

    Das Bezirksamt ist dafür zuständig.

    Mit freundlichen Grüßen

    XXXXXX XXXXX

    Dann schreib ich wohl mal ans Bezirksamt...

    DMHH Ja, die Vorgärten sind Eigentum der Stadt und nur von den Anliegern gepachtet. EDIT: Hat sich ja erledigt :)⠀

    Peter Viehrig Das wäre auch eine gute Option. Ich würde sogar so weit gehen, dass man theoretisch den motorisierten Durchgangsverkehr komplett unterbinden könnte. Nach dem jetzigen Stand soll die Straße für 5 (!) Jahre unter Vollsperrung umgebaut werden. Die Pendelverkehre werden sich in der Bauzeit andere Wege suchen und es wird ja wahrscheinlich nicht im kompletten Verkehrschaos im Hamburger Norden enden. Somit Tempo-30-Zone oder sogar Fahrradstraße ohne Kfz-Durchgangsverkehr wäre auch mein Favorit...

    um den 2-Richtungs-Radweg zu vermeiden könnte man Höhe Stübeheide eine Ampelkreuzung einrichten. Das hätte den Vorteil, dass man dort den Alsterwanderweg gleich besser mit anbinden könnte.

    Da ist dann immer noch das Problem: Wie sollen die Kinder sicher zur Schule gelangen? Über die unzureichenden Schutzstreifen?

    Zitat

    Dazu soll - wenn ich mich richtig erinnere - der Radschnellweg parallel der U1 Richtung Norderstadt ja auch Klein Borstel enden, vielleicht kann man dann einen Abzweig gleich dort hin führen.

    Trotzdem sollte man zwischen U Klein Borstel und Stübeheide die Bäume für bessere Radwege "opfern".

    Der soll über das alte Gütergleis zu der U-Bahn-Station geführt werden. Ab da sind die Radfahrstreifen wenigstens gemäß VwV-StVO und ReStra ausreichend (1,85 m inkl. 0,25 m Markierung und 0,3 m Regenrinne)...

    Da ein Radstreifen benutzungspflichtig ist, passt das nicht mit dem Zweirichtungsradweg auf der anderen Seite zusammen.

    Ich hätte wohl dazu schreiben müssen, dass ich den 2m Radstrefen als Schutzstreifen im Kopf hatte.

    Dann kann auf der Fahrbahn kein Radfahrstreifen markiert und ausgeschildert werden. Auch kein Fahrrad-Schutzstreifen.

    Es sei denn, man lässt beim Zweirichtungsradweg das Blauschild weg und hängt das hier auf: [Zusatzzeichen 1000-33]

    Schutzstreifen sind nicht benutzungspflichtig und den Zweirichtungsradweg hätte ich auch 'nur als Angebot' vorgeschlagen.

    Erste Frage: Warum der 2-Richtungsradweg überhaupt?

    Zweitens: Was macht Schutzstreifen besonders gefährlich bei Schulen?

    Drittens: Sind die in dem Plan eingezeichneten Bäume denn schon vorhanden?

    [1] Ist mEn. für Kinder auf diesem Stück komfortabler und sicherer als die Planung. Man könnte ihn natürlich auch in einen breiten, normalen Radweg ändern.

    [2] Die Planung sieht momentan 1,5 m (- 0,30 m Regrenrinne, - 0,12 m Markierung = ca. 1,00 m) breite Schutzstreifen und eine deutlich untermaßige (4,5 m statt geforderten 5,5 m) Restfahrbahn vor. Dies ist für unsichere Kinder besonders gefährlich.

    [3] Ja und laut den Planern besonders Erhaltenswert

    Wie ist eigentlich die Belastung mit Fußgängern in dem Bereich ? Inbesondere der Fußweg rechts im Vorschlag der Verwaltung dürfte kaum den heutigen Richtlinien entsprechen.

    Ja, auch die Fußwege sind in der jetzigen Planung deutlich untermaßig

    Ich würde gerne noch einmal hierauf zurückkommen. Der Umbau kommt näher und die geplanten Schutzstreifen sind meiner Meinung nach gerade wegen der anliegenden Schule lebensgefährlich.

    Ich habe mir noch mal die Situation angesehen und festgestellt, dass das städtische Flurstück viel breiter ist als die jetzige Straße:

    Karte: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0

    Dieser freie Raum war meinen Recherchen nach ursprünglich für eine Vierspurigkeit vorgesehen.

    Somit besteht auf jeden Fall zwischen der Schule (Albert-Schweitzer-Gymnasium) und der nächsten Tempo-30-Zone (Stübeheide) noch deutlich Spielraum für Radverkerhsanlagen. Ich könnte mir folgendes vorstellen:

    Quelle: ich (Erstellt mit Steetmix Creative Commons Namensnennung - Share Alike 4.0 international (CC BY-SA 4.0))

    Was haltet ihr davon? Und soll ich dies versuchen in den Planungsprozess einzubringen?

    Ich habe nochmal drauf geantwortet:

    Ich weiß, dass Schutzstreifen in diesem Forum umstritten sind, allerdings finde ich sie in Regelbreite und mit ausreichend Abstand zu den Parkständen voll ok...

    War wohl nicht anders zu erwarten...

    Es wird also nicht nur der kleine Teil zum Parken freigegeben, sondern jetzt auch der Radweg des ganzen Straßenstückes... :(

    Anstatt Haltverbotszonen auf der Fahrbahn einzurichten, wird lieber das Parken auf dem Radweg erlaubt...