Wenn die Kids den 10. Geburtstag nach vor sich haben, dürfen sie ja noch gehwegradeln und das in jede Richtung. Nach Queren der Kreuzung sind sie sicherlich gerade alle drei wieder frisch aufgestiegen ... *flöt*
Beiträge von Mueck
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Ohne Pfeilrotlicht drüber, also kann man auch bei Vollscheibengrün rechts abbiegen.
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Auf der anderen Bahnseite ist sowas wie'n Radweg oder auch nicht, der zur Straße Stadelwieen führt:
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Gerade beim Straßenverkehrsrecht ist auch offensichtlich, dass sich bestimmte Praxen zuerst etablieren, und danach erst nachträglich im geschriebenen Recht legitimiert werden
Ein Bsp. wäre noch der Vorrang für Fußgänger (und Radfahrer?) ggü. Abbiegern. Den gab's anfangs noch nicht in der StVO nach meiner eigenen Recherche von 2017:
ZitatEine eventuell noch einleuchtendere Sichtweise auf die Rechtsprobleme nicht wirksamer Vz 205 ermöglicht womöglich der Perspektivwechsel zu einem Fußgänger, die her zwar selten vorkommen mögen, aber eben auch nicht gar nicht. Auch für diesen gibt es in § 9 den Vorrang, eingeführt für Kreuzungen mit Ampeln und polizeigeregelter Vorfahrt schon 1960 und 1964 auf alle Kreuzungen ausgeweitet. Diese Regelung erfolgte nicht so ganz freiwillig, da die Rechtsprechung schon in diversen Urteilen dazu tendierte, einen Vorrang von Fußgängern gegenüber Abbiegern von hinten aus dem § 1 heraus abzuleiten, so auch das OLG Hamburg am 25.1.1956, da von Fußgängern nicht verlangt werden kann, darauf zu achten, ob sich evtl. einbiegender Verkehr von hinten nähert. Diese Rechtsmeinung ist also schon 60 Jahre unverändert.
Wann genau das warum auch für Radfahrer so eingeführt wurde, habe ich damals aber nicht rausgefunden.
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Oder ein "oh, blöd, wir müssen die Räumzeit der Ampel umstellen, weil wir trotz gemischter Streuscheibe jetzt mit Radverkehr auf der Fahrbahn zu rechnen haben."
Damit müssen sie eh rechnen:
- Lastenräder dank Gumi-VeV-StVO
- Mofas
- Kutschen, ...
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen etc.
Es gibt viel langsames, was auf unseren Straßen unterwegs sein darf, womit sich hochgesetzte Gechwindigkeitn bei Räumzeiten abseits von Kraftfahrtraßen eigentlich verbieten. Am besten findet man noch raus, dass in die Richtung ein städtischer Bauhof liegt, wo ab und zu die städtiche Kehrmaschine hinschleichen muss ...
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Oder einen alten Deutz-Schlepper, der 10kmh schafft.
Nicht immer gleich übertreiben, 7 reichen doch auch!
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"mehrere Kabel am Lenkrad durchgeschnitten"
Fahrräder werden auch immer autoähnlicher? *flöt*
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Zum Glück wolltest Du über Pforzheim in den Nordschwarzwald und nicht über Baden-Baden. SEV zwischen RA und BAD wohl mit üblem Chaos, laut einem Bekannten, der sich das So. mal angeschaut hat, schon bissele, noch übler wohl am Mo. laut SWR, leider nur den Rest im TV gesehen.
Nicht dass Du noch meinst, im Süden wäre alles besser ... Dazu sind wir knapp noch nicht südlich genug ...
Riedbahn-SEV scheint aber besser zu klappen laut dem Sohn eines Bekannten.
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Die sind da eher für ein Radwegebenutzungsrecht - für Autos.
Schwerter zu Pflugschar... äh.... Radwege zu Parkplätzen!
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"Was? Jetzt 4 km mehr? Das ist mir zu weit, da nehme ich doch gleich das Auto statt dem Rad!!1"
Ziel erreicht ...
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Inwieweit wird dann der Gefährdung des Radverkehrs auf der Fahrbahn begegnet (tatbestandliche Voraussetzung!)?
Sicher hat die Fahrbahn ein baustellenübliches Tempolimit in der Zeit, Problem gelöst ... *flöt*
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also wäre dieses Wochenende wohl mal die seltene Gelegenheit ganz legal eine Radtour durch den "neuen" Tunnel zu unternehmen.
Sowas ähnliches habe ich beim Wattkopftunnel vor Jaaaahren gemacht, als die Straße ins Albtal rein wegen kniffliger Baumfällarbeiten oder so am Hang darüber eine Weile gesperrt und der Tunnel deswegen vom Kraftfahrstraßenschild befreit war. 1x ist ja ganz interessant für das Abstreichen eines Punktes auf der Liste, was man mind. 1x im Leben gehtan haben will, aber mehrmals muss man sich den Lärm und Gestank nicht antun ...
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In dem hier verlinkten streetview-Bild sieht man, dass nur noch ca. 50 cm Fußweg verbleiben.
Ach, dieses Problem lässt sich doch mit Leichtigkeit lösen!!1elf
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Zusatzzeichen einfach unter ein 240 statt 241 hängen ... *duck&renn*
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Ich wende dann in Analogie immer § 39 (2) an:
"Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht."
... denn für mich gilt, dass "auf" zugleich "über" ist ...
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Um bspw. aus Niedersimten kommend in Richtung Stadtmitte fahren zu können, ohne zwangsläufig über das Dreieck Volksgartenstraße fahren zu müssen.
Da wäre das Dreieck östlich Schiller gemeint? Eben dafür wäre Simter Str. (und paar m Bitscher, aber ohne Simter geht's nicht!!1) ja kürzer ...
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Warum muss man aus der Schillerstr. links abbiegen? Ich täte dann eher über die Simter Str. fahren und mich dort über das fehlende Linksabbiegen beschweren. Für Autos wäre es dort blöd, aber für Radler könnte man dank der Insel mit Sperrfläche sogar eine Querungshilfe einrichten ...
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die steht nicht mal im Grundgesetz.
Doch, mehrfach
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Pflastersteine, da kann mal also zählen
Dürften nach Bild so um die 17 Steine sein x 0,2 m + Fugen etc., könnten so um dreifuffzich sein? Also dort, wo er nicht zugewuchert ist ...