Weiß jemand, um welche Art von Verfahren/Verwaltungsakt/... es da geht?
WIndvorranggedöns klingt nach Flächennutzungsplanbeiwerk, ggfs. Bebauungsplan o.ä. Da gibt es ja öffentliche Auslagen, die sich formal zwar auch nur an Betroffene und Träger öffentlicher Belange richten, aber ich habe hier in Ba-Wü noch nie von Kostenrechnungen gehört, wenn man am Ende der Auslagefrist, egal ob als Betroffener, TÖB oder dahergelaufener Bürger was kommentiert hat, was ich gelegentlich als Angehöriger der letzten Gruppe auch tue ... Gelegentlich gibt's 'n Erörterungsbericht, wo dann unter "ferner liefen" die Anregungen gemeiner Bürger anonym abgebügelt werden oder auch nicht. (Nach einem Erörterungsbericht müsste ich mal suchen, da war ich zu faul für den Erörterungstermin, die sind immer so früh am Tag ...).
Irgendwann kommt dann mal der Planfeststellungsbeschluss als Verwaltungsakt oder im Falle von Bebauungsplänen der Gemeinderatsbeschluss, vermutlich auch eine Art Verwaltungsakt, ein GR ist ja nur verlängerter Arm der Exekutive ... Wenn man gegen den klagen wöllte, sollte man wissen, was man tut und finanzstark sein, weil da geht's idR vor Gericht und dann muss man auch TÖB oder Betroffener im engeren Sinne sein, als gemeiner Bürger zieht man sich dann idealerweise zurück und öffnet allenfalls die Geldbörse zur Unterstützung eines zumeist ja ehrenamtlichen finanzschwachen TÖB ...