Der Bürgersteig ist mit einem Bodenpiktogramm markiert, das den Eindruck erweckt, es soll auf dem Gehweg Fußverkehr und Radverkehr gemeinsam stattfinden.
Es wird nicht nur der Eindruck erweckt, es ist nach § 2 Abs. 4 Satz 3 auch so, dass man dort legal radeln darf.
Die entsprechende Ausschilderung aber ist nicht eingerichtet worden:
Die macht nur den Unterschied "darf" versus "muss" (dann nach Satz 2) in meinem vorherigen Satz.
Es ist aber ein Griff ins Klo, weil auch hier neben dem Zebra eine extra Radfurt hin müsste, um den Anforderungen der R-FGÜ gerecht zu werden, die (Nur-)Zebras im Zuge von gemein(sam)en Geh- und Radwegen verbietet. Aber auch so falsch markiert ändert das bei Kreiseln nix an Vorfahrt/Vorrang der Radler (ebenso nicht bei Zebras über Querstr. von Vorfahrtstr., aber bei Zebras "irgendwo", für die ist das Verbot gedacht, da hilft dann auch keine Furt, in von mir besuchtern Foren waren aber schon lebensgefährliches Bsp. von Radfurten neben Zebras ohne Radlervorfahrt/-rang zu sehen ...)