Beiträge von Mueck

    Ein Hundeverbotsschild mit fragwürdigem Zusatzzeichen hatte ich in Jena auch gefunden:

    Das Hundeverbot ist diagonal durchgestrichen, so sehen in der StVo einige Endzeichen aus, also ab dort wieder Hunde, aber die, die mit Auto den Hund antransportieren müssen, sollen trotzdem die Zufahrt freilassen ...

    Die Teileinziehungen wurden schon im April und November 2022 verfügt. [...]

    Wie das rechtlich aussieht, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Laut Aussage des StVB-Leiters hatte der LBM die Teileinziehung vorab nicht beim Landkreis angekündigt und diese auch nicht mit ihm abgestimmt, sondern einfach verfügt. Inwieweit Behörden selbst Möglichkeiten haben, gegen so etwas gerichtlich vorzugehen, weiß ich nicht.

    Gebietskörperschaften können durchaus gegeneinander Klagen. Gegen die Planfststellung 2. Autorheinbrücke bei KA hat neben dem BUND auch die Stadt KA gegen das Regierungspräsidium geklagt (ob KA auch auf Pfälzer Seite, weiß ich gerade nicht ...) Wie das rechtlich aussieht, steht ja als Rechtsbehelfsbelehrung drunter ... Falls der Kreis in der Sache zwingend anzuhören ist, mag es noch mehr Möglichkeiten geben, das mag sein, aber höchstwahrscheinlich muss auch das zeitnah vorgebracht werden, vielleicht ist es deswegen noch nicht umgesetzt, weil es Widerstände von Bürgern oder Behörden gab ...

    Es ging dabei überwiegend um das B-10-Thema. Hierbei bekräftigte er sein Vorhaben, im Falle einer Aufforderung durch den LBM den bereits letztes Jahr teileingezogenen Abschnitt erst einmal nicht in eine Kraftfahrstraße umzuwandeln; u. a., weil der LBM in seiner Teileinziehung gar keine alternativen Straßen benannt hat.

    Um welchen Abschnitt ging's da noch mal? Der einzige im Kreis SÜW, der noch keine Kraftfahrstraße ist und noch ohne Radelverbot laut OSM, scheint zwischen Kreisgrenze (bei Wilgartswiesen) und B48 zu sein?

    Hätte man/er nicht zuerst gegen die Teilentwidmung vorgehen müssen, weil eine SVB eig. die Widmung umzusetzen hat? Soll der "Rest" Richtung Westen auch Kraftfahrstraße werden? Wenn ja, wie kommt man als Radfahrer vom Bahnhof Hinterweidenthal-Ost nach irgendwohin, wenn man aus dem letzten Zug ausgestiegen ist? (Da halten nur ganz wenige und nicht täglich ...) Oder wenn man aus dem Horbachtal rauskommt? Beides mal probiert zu 9-€-Ticket-Zeiten mit vielen grüßenden Autofahrern ... ;)

    Oh doch, tut sie.

    Wo?

    Aber Du scheinst davon auszugehen, dass der Sonderweg hinter jeder Einmündung neu beginnt.

    Nein, aber die Benutzungspficht beginnt hinter jeder Einmündug neu.

    Für mich ist das noch immer derselbe Sonderweg, der bereits freigegeben wurde.

    Und im umgekehrten Fall, wenn der Radweg zunächst ohne B-Pflicht ist und plötzlich ein 241/240/... steht, kann man das auch ignorieren, weil es ja immer noch derselbe Sonderweg ohne B-Pflicht sein muss? Falls nein: Warum kann man stattdessen die Nichtexistenz eines Schildes ignorieren?

    In Hamburg stand mal ein Radfahrer vor Gericht (wurde hier sicher auch diskutiert), der zunächst auf einem 241er fuhr, nur stand dann ein Brückenpfeiler auf'm Radwegteil des 241er rum und der Gehwegteil war ohne 240, also fuhr er schon deutlich vorher runter und auch nach der Brücke auch noch eine Ewigkeit auf der Fahrbahn weiter, bis wieder ein Blauschild kam und das zu Recht, weil ab Pfeiler kein Radwegschild mehr Gültigkeit entfaltet. In der Begründung müsste man mal genauer die Argumentationskette analysieren, aber mir ist vom Lesen damals nicht in Erinnerung, dass es meiner These entgegenstünde, im Gegenteil ...

    Dein übriges Geschreibsel von "Schleichradlern" verstehe ich einfach nicht mehr. Ich kann nicht erkennen, was das mit dieser Diskussion zu tun hat.

    Es hat viel mit der Reichweite von Schildern zu tun. Wenn es die eigene Theorie untergräbt, überliest man das natürlich besser ...

    Ich rate mal, was gleich kommt:

    "Wääääh, aber es geht doch gar nicht darum, dass der Sonderweg endet, sondern nur die Benutzungspflicht."

    Ja, die endet so auch!

    In dem Falle natürlich auch. Ohne Sonderweg erst recht keine B-Pflicht.

    Mit der Frage, wie sonst die B-Pflicht endet, wenn der Sonderweg weiterläuft, worauf Du ja stets Wert legst, hat dieser Passus jedenfalls nix zu tun, schließlich steht da explizit "Ende eines Sonderweges" und nicht Ende der B-Pflicht, für B-Pflicht-Themen wird ja explizit auf zu § 2 verwiesen 2 Zeilen drüber ... Dort findet sich

    Zitat

    Die Benutzungspflicht baulich angelegter Radwege wird durch Zeichen 237 angeordnet. Benutzungspflichtige baulich angelegte gemeinsame Geh- und Radwege werden durch Zeichen 240 angeordnet. Die Benutzungspflicht von für den Radverkehr bestimmten Teilen von getrennten Rad- und Gehwegen wird durch Zeichen 241 angeordnet.

    Zitat

    ... und nur so. Weiter unten:
    Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241.

    Sonderweg ohne Vz nach der Kreuzung = "Radwege ohne Benutzungspflicht"

    Aber eigentlich lesen wir in der flashcen VO. Für den Endkunden muss das schon direkt in der StVO stehen und da finde ich § 2 (4) S. 2-4 recht klar:

    Zitat

    Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.

    Und ohne Schild rechts keine Pflicht, nur Recht, links noch nicht mal das.

    Interessant finde ich ja in "ungefähr 30-prozentigen höheren Gefahrenlage" die Zahlenangabe, die war mir bisher neu ...

    Jetzt sagt mir bitte, dass das nur ein Albtraum ist.

    Niemand von uns hier weiß, von was Du nachts träumst, aber Deinem Sprachgebrauch hier nach müssen das ganz, ganz schreckliche Alþträume sein ... *d&r* scnr

    Aber auch wenns rechtlich nicht verbindlich wurde

    ?

    Von den 14 Todesfällen mit KFZ war genau nullmal Handy im Spiel

    Mit welcher Sicherheit kann und wird denn festgestellt werden, dass ein Fahrer die Aufmerksamkeit in dem Moment NICHT dem Handy widmete? Freiwillig wird das ja sicher keiner zugeben und bis die Polizei kommt, ist es sicherlich sicher verpackt ...

    also ... 630 [Gesamtsitze] x 0,048 = 30,x Sitze für CSU

    Irgendwie sowas in der Art ...

    Eigentlich wollte man die Grundmandatsklausel ja abschaffen, weil die nur bedingt damit vereinbar ist, wenn nicht mehr jeder Direktmandatsgewinner eine Garantie zum Reinkommen bekommt ... Ohne Grundmandatsklausel fallen die 5 der 35 weg, wären sie über 5%, aber nun unter 5 % mit bestehender Grundmandatsklausel und 35 statt 30 ... Wird spannend ... Wobei ... Je weniger Zweitstimmen, desto weniger Erststimmen wohl auch, evtl. werden es keine 35 ... Da sind die 3 Grundmandate der Linken schon spannender, so sie wieder bei knapp unter 5 % landen würden, aber die sind ja noch durchs BSW geschwächt ...

    Steht das mit dem 3 % statt 5 % wirklich so im Urteil?

    Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen ist das auch so.

    Na und?

    Bei diesen und dem Überholverbot definiert die StVO das Ende solcher Limits und wenn kein definiertes Ende erreicht ist, gilt es eben weiter, ggfs. auch über eine Kreuzung hinaus.

    Bei Radwegen und anderen streckenbezogenen Dingen wie Vz 250 definiert die StVO kein Ende, das zur Weitergeltung führen könnte, wenn keins beschildert wurde, also kann man die Regeln des Tempolmits nicht übertragen. Sonst würde ja der Radweg am Ende der Baustelle enden, wenn es zufällig mit einem Baustellen-Warnzeichen am selben Mast hängt ... Oder so ... Nö ...

    § 2 Abs, 4 S. 3 StVO:
    "Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist."

    So ist es. Und ohne eine solche Freigabe (oder ein 240 o.ä.) eben kein linksseitiges Radeln.

    Und? Wo steht nun, dass es hinter jeder Einmündung zu wiederholen ist?

    Tipp: Früher stand das mal genau da, heute aber nicht mehr. Warum wohl nicht?

    Falsch, das stand NIE in der StVO. Es stand in der für den Endverbraucher nicht relevanten VwV-StVO, jedenfalls in der, die ich kenne und hier auf Papier noch hätte, nämlich die zur Radfahrnovelle 1997 gehörende.

    Und dass das dort wegfiel, ist für den Endverbraucher irrelevant, für den gilt die StVO selbst und die gibt das Radeln NUR MIT Schildern frei, sonst nicht Keine Wiederholung, keine Freigabe!

    Ansonsten gilt ein Vz 237, 240 und 241 für einen Sonderweg. Und solange dieser Sonderweg nicht zu Ende ist, gilt es eben.

    Der Sonderweg kann gerne weiter laufen. Er ist dann eben ein nicht mehr benutzungspflichter Sonderweg, wenn nicht wiederholt wird. Ansonsten hätte ich gerne mal gewusst, wie man den Übergang von einem benutzungspflichtigen 241er Radweg zu einem nicht benutzungspflichtigen Radweg nach § 2 (4) S. 3 beschildern sollte. Es wird alleine durch das Weglassen gemacht. Soll er weiter benutzungspflichtig bleiben, muss wieder ein 241 hin. Nur an diesem hängt die Benutzungspflicht seit 1997/98, nicht mehr an der Existenz des Sonderwegs. Und weil das so ist, konnte man es in der VwV-StVo weglassen, weil sich das aus der Logik ergibt, dass eine B-Pflicht bzw. links ein B-Recht nur MIT Schild gibt, nie ohne.

    Interessant: Wenn anfangs ein Ex-241 zum "Gehweg, Schleichradler frei" umgeschildert wird, ohne die alte Linie wegzurubbeln: Was ist es dann ohne Wiederholung der Beschilderung ab der nächsten Kreuzung?

    M.E. ein nicht b-pfl. Radweg nach § 2 (4) S. 3 mit ggfs. angepasster Gschw., nicht jedoch ein "Gehweg, Schleichradler frei" mit Schrittgeschw.

    Das hatten/haben wir an zwei Stellen. Hier:

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    ... hat man anfangs das Schleichradlerzeugs nur am Anfang beschildert (auch in der Gegenrichtung, da fehlt aber wohl baustellenbedingt gerade die Beschilderung an alten Anfang = Übergang vom 240er ...). Ein dort in der Gegend wohnender Bekannter hat paar mal nachgehakt und eine ganze Weile später hingen sie dann auch an den Folgekreuzungen Wiederholungen.

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    Wegen der damals schon vorhandenen Radfurt wäre es ohne Schilder als für den Radverkehr gedachte Radverkehrsführung durchaus erkennbar nach § 2 (4) S. 3, andere hätten auch einen reinen Gehweg erkennen können, da streiten sich einige, aber warum hätte es weiter ein "Gehwrg, Schleichradler frei" sein sollen so ganz ohne Schild? Auch die Regeln dieses Konstrukts hängen ALLEINE an der Existenz des Schildes, nicht an irgendwas anderem.

    Beim anderen Fall hat wohl noch niemand nachgehakt. Hab's auf der ToDo-Liste ... Irgendwann mal ... Das "Gehweg, Schleichradler frei" versteckt sich etwas schamhaft:

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    Man erkennt auch die weiterhin vorhandene Trennlinie des Ex-241er

    Und nu?

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    Tja ...

    Eindeutig ein getrennter G+R, nur ohne 241, nicht benutzungspflichtig nach § 2 (4) S. 3, auch Markierungen sind nach § 39 schließlich Vz, aber sicher kein "Gehweg, Schleichradler frei" mehr, also in die Pedale treten, Schritt ist nicht mehr ...

    Die Stelle ist interessant, weil laut einem Faden im Velomobilforum scheint die in der Nähe residierende Landespolizei von einer B-Pflicht ohne Schild auszugehen ... Deswegen steht's auf der ToDo-Liste, da mal nachzuhaken, um den genauen Status erst mal zu klären, auch wenn "Gehweg, Schleichradler frei" oder "241er ohne 241 nach § 2 (4) S. 3" bei den fehlgeleiteten Ahndungsversuchen der Polizei keine Rolle spielt ...

    Vielleicht mache ich es zusammen mit dem inzwischen nicht mehr benutzungsflichtigen linksseitigen Radweg, ex 240, nun nur noch Piktogramme, aber kein "R frei" in Blech, seit neuesten mit einem Stück 24irgendwas am Anfang links, wo vorher nur rechts ein kurzes Stück "G, Schleichradler frei" war ... Hmmm ...

    Bier gibt's auch in PET, so bei den Discountern wie Lidl und Aldi.

    Kürzlich paar zurück gebracht ...

    Nein, nicht selbst ausgetrunken, meine Nachbarin hat sie mir in die Hand gedrückt, weil sie selbst keine Zeit dafür hatte ...

    Ja, ich hatte auch schon mal welche dort gekauft, weil ich in der Coronazeit was adäquates zum Anstoßen in virtuellen Besäufnis... äh, Meetings brauchte ... ;)

    Für meine Getränke brauche ich eh keinen Anhänger mehr: Teebeutel wiegen nicht genug! ;)

    Nur für meine Colasucht brauchte ich einen, aber die ist seit Jaaaaahren überwunden, gegen die Schokosucht suche ich noch das Gegenmittel ...

    Im Forum für Velomobile und Liegeräder etc. gibt's schon einen langen Faden dazu, weiß nicht ob frei lesbar:

    Massive Verschärfung der StVZO für Anhänger geplant
    Ich zitiere Hinterher aus einem Post im Cargobikeforum:…
    www.velomobilforum.de

    ... wo auch gleich am Anfang ein Faden im Cargobikeforum verlinkt ist:

    Massive Verschärfung der StVZO für Anhänger geplant
    Liebes Forum, das Bundesverkehrsministerium plant eine massive Verschärfung der Regelungen für Fahrradanhänger. Demnach dürfen Fahrradanhänger zukünftig…
    www.cargobikeforum.de

    Das Normale ist doch, dass ich nicht buchen muss: im Supermarkt, an der Tankstelle, an der Seilbahn, auf der Hafenfähre

    ... und in Deutschland kann man mit dem passenden Fahrschein auch noch in jeden Fernzug einsteigen ohne Reservierung. Dieses Privileg wusste ich schon oft genug zu schätzen und sehe mit Grauen, dass das nicht in jedem anderen Land Europas funktioniert. In Deutschland nehmen dagegen auch im Nahverkehr die Möglichkeiten des jederzeitigen Fahrtantritts einer Reise immer mehr ab, nämlich überall dort, wo man Anrufsammeltaxigedöns einführt, die man in der Regel 'ne Zeit x vorausbuchen muss.

    Was ich auch öfters mitkriege: Rollstuhlfahrdienste muss man auch vorausbuchen, was eine durchaus relevante Einschränkung sein kann. Vorstandssitzungen werden entweder in der Nähe der stellvertretenden Vorsitzenden angesetzt oder nach Möglichkeit nicht Mo/Mi/Fr, weil da kutschieren die Fahrdienste die Dialysepflichtigen und haben dann kaum Zeit für andere Kunden. Seit Corona sind auch Fahrten abends und am Wochenende schwierig geworden.

    Also ich würde mich bei diesen Erfahrungen garantiert NIE darüber beschweren, irgendwo nicht voraus buchen zu können, wo das nicht wirklich zwingend nötig ist. Bleibt mir fort mit Buchungszwängen.

    Malte erzählt ja auch gerne und viel über die Irrungen und Wirrungen von Vorausbuchungen ...

    "US-Präsident Joe Biden hat sich hinter Kamala Harris als Präsidentschaftskandidatin der Demokratischen Partei gestellt.

    Gefickt eingeschädelt ...

    Bisher standen sich zwei alte Männer gegenüber, einer klappriger als der andere. Nur bei Biden fiel es mehr auf, aber war nur bissele altersgemäßes Nachlassen, während es, ...

    So schnell sterben Demente nun auch wieder nicht ...

    ... wie schon auf der Vorseite im März aus einem Artikel abgeschrieben, beim Trump wohl eher echte Demenz sein könnte, nur dass es im Redeschwall nicht so auffällt bisher,

    Nun nach Austausch des Kandidaten gegen eine "junge" frische kann man richtig loslegen, bei Trump den Altersschwachsinn rauszufiltern und gegen ihn zu verwenden, wie man es vorher dort bei Biden getan hat. Mit Biden hätte man nicht so argumentieren können, weil der Schuss nach hinten losgegangen wäre ---

    Nur können die Republikaner ihn praktisch nicht mehr austauschen, die hatten ihren Kongress ja schon, im Gegenteil, die von Trumpisten erfolgreich unterwanderten Republikaner müssen schauen, wie sie Trump von einer erneuten Kandidatur 2028 und 2032 ff. abhalten können, weil klein beigeben wird er so schnell nicht, verlöre er diesmal ...

    Wird wieder spannend ...