Beiträge von Mueck

    Aber das wäre auch genau die Frage. Wenn man bejaht, dass es diese besondere Gefahrenlage bei Überschreitung einer bestimmten Kfz-Belastung tatsächlich gibt: Müsste man dann sogar die RWBP anordnen, um den Radfahrer vor sich selbst zu schützen?

    ... und wie macht man das bei Straßen, die gar keinen Platz für Radwege hat, trotzdem aber für jeden Verkehr gewidmet ist?

    Mofas möchte man darauf nicht haben, weil die stinken.

    Na dann zwingt man ja weiterhin zweirädrigen Langsamverkehr auf die Fahrbahn, statt ihnen die hochsichere RVA zu ermöglichen, damit haben sich eigentlich alle Versuche erledigt, der Verwaltung einen Strick aus der Nicht-Bpfl. zu drehen ...

    ... wenn man einen guten Anwalt hat ...

    Theoretisch wäre das nicht völlig undenkbar, siehe Versuch mit der indirekten Helmpflicht, wo ja auch noch nicht völlig ausgeschlossen ist, dass das doch funktioniert, wenn eine ausreichende Zahl an Leuten freiwillig behelmt radelt ... Und bei der freiwilligen Radwegtragequ... äh... Radwegnutzungsquote sind wir ja viel weiter ...

    Einen Präzedenzfall wüsste ich so spontan nicht ...

    Kennst Du das Verkehrsportal? Mit Adblocker nutzbar fände man dort auch Autofahrer, die evtl. mehr Gründe finden, warum man doch auf dem Radweg radeln müsste (und ein Radler, münsterlandradler, inzwischen gesperrt, war auch der Meinung nach dem Rechtsfahrgebot, dass das auf den Radweg zwänge, auch wegen "Behinderung des Verkehrs", aber das war eine absolute Mindermeinung) und auch mehr Leute, die mit Juristerei beruflich beschäftigt sind und evtl. sowas finden könnten ...

    Schilderwaldansatz ist gut.

    Zur Nutzung von bpfl. und n-bpfl. Radwegen gibt's ja eine Nutzung, dass der Nutzungsgrad zwar unterschiedlich ist, aber nur minimal, glaub vom UDV. Und weil der %-Anteil nur geringfügig anders ist, dürfte auch das Argument des Verkehrsflusses scheitern.

    Eine andere Frage ist, ob es für den Bau Zuschüsse gibt und ob in Förderbescheid oder Förderrichtlinie evtl. was zu einer Bpfl. steht, soll es geben laut diversen Meinungen in div. Diskussionsplattformen, habe ich aber noch nicht selbst gesehen ...

    eine Hochbord-Radverkehrsanlage

    Zahlwort oder unbestimmter Artikel mit der Option auf zwei ...:/

    Evtl. findet man die Antwort dann, wenn man sich fragt

    - warum dürfen Mofas da nicht auch fahren bzw. warum müssen sie weiter auf der Fahrbahn fahren?

    - warum darf man laut VwV-StVO weiterhin Radler mit Anhänger etc. nicht kritisieren, wenn sie fahrbahnradeln oder nach StVO linksabbiegende Radler?

    240/241/237 erfassen ja nicht alle Drei- und Zweiradler, S-Pedelecs sowieso nie ...

    Für niedrige Liegedreiradler gibt es ja noch weitere Beurteilungskriterien, ob der Radweg taucht (die einem niedrigen Liegezweiradler nicht zur Verfügung stehen nach VwV-StVO)

    Die Haltelinie ist vermutlich wirklich die Haltelinie VOR der Schranke und keine VOR der Fahrbahn, aber verwirrend ... Die halbe Linie müsste weg, dann weiß man auch, für wen die gilt, sofern man nicht längs halbiert *flöt* ;)


    Für mein Empfinden ist das eine eigenständige Straße, in die man abbiegt. Wahrscheinlich ist deshalb auch die Furt rot, weil es grob ja der der B76 folgende Geh- und Radweg ist.

    Eben. Auf dem Standpunkt könnte man in der Tat stehen, denn der Autofahrer verlässt willentlich die Straße = biegt ab, der Radler folgt dem Radweg, will also geradeaus und nicht abbiegen und in § 9 steht "abbiegen WILL" nicht "tut", wie es viele gerne hätten, um Radfahrern an Verschwenkungen mit kleinen 205 zu beglücken, nur weil sie real paarmal die Fahrtrichtung ändern, aber das eigentlich nicht wollen täten ...

    Also könnte man hier tatsächlich sagen, die Radler haben das Vorrang und die Furt gehört dahin ..

    Laut VwV-StVO muss ja bei zu weiten Verschwenkungen die Lage klargestellt werden, was in der Regel in kleine 205 mündet. Löblich, dass sie es dort mal andersrum klarstellen wollten, weniger löblich, dass man dabei auf ein großes 205 für die Autos verzichtet hat, wie schon weiter oben klargestellt.

    T30Z könnte man in der Tat wirklich verlegen, dafür aber weiter vorne schon ein T30 ohne Z wegen der Querung, dann wäre das perfekt ...

    Aus BÜ-Sicht ist es, wenn da sommers viel los ist, auch löblich, dass man den Verkehr, der den BÜ nutzt, bevorrechtigt, damit es zu keiner Staubildung kommt, wenn die Schranken runtergehen und noch Massen an Autos in diese kleine Straße einfahren und dann nichtbevorrechtigten Verkehr auf den BÜ festnageln zum Behufe des Plattmachens durch den Zug ...


    dann wäre das perfekt ...

    Nahezu. Warum steht auf dem 3. Bild das Zebraschild eigentlich erst NACH dem Zebra?

    Autos können in die Richtung zwar nicht fahren, aber vor welchem Zebra warnt das Zebraschild die Radler ...?

    Wahrscheinlich gibt's die nur doppelseitig? ;)

    Wieso wird das jetzt aber zurückgefahren, obwohl sich an der Situation nichts geändert hat?

    Bzgl. Apotheken wird nix zurückgefahren. Bei meiner, wo ich am Anfang der Schließungen und gestern war, ist alles gleich geblieben. Was ich noch vergaß: Warten solle man draußen, bis drinnen ein Platz von glaub zwei frei wird.

    Zurückfahren tut man in anderen Lebensbereichen (Nichtlebensmittelläden, Schulen, ...), verbunden mit Verschärfungen (Masken), außer Maskenpflicht ändert sich in meinem Leben wenig: Alle, glaub 6 waren's, Vereine, wo ich bisher regelmäßig hingehe, sind weiterhin stillgelegt.

    Mein Nachbar ist leitender Angestellter bei EDEKA. Er sagt, dass er in seinem Sektor bei den Kassiererinnen und unter den Regal-Auffüllern noch gar keine Erkrankungen hat...

    Man müsste danach mal googeln, weil ich das nur nebenbei heute im Radio gehört habe, aber im Bereich der Apotheken gibt es genauere Zahlen (weiß aber nicht mehr, ob im Radio bundesweit oder nur ein Bundesland genannt wurde), weil sich die bei Schließung irgendwo "abmelden" (wg. Nodienst?) wegen bspw. Corona. Es gab deswegen Schließungen, aber wohl relativ wenige ... Die dürften ja auch ähnlich gefährdet sein wie Kassiererinnen. Meine Apo hatte aber sehr flott Scheiben und getrennte Ein-/Ausgänge.

    1. ist das Befahren des rechten Fahrstreifens für Kraftfahrzeuge ab Mitternacht noch erlaubt?

    2. Auf hier liegt offenkundig kein Ausweichen des Gegenverkehrs vor — ordnungswidrig?

    1. Insbesondere deswegen, weil ein "insbesondere" eingefügt wurde: Nein!

    2. Schmutzstreifen ist mit einfachem Fahrrad-Piktogramm und schmal. Hier is'n Pfeil mit dabei*) und breit, ist also 'n "Sharrow" und damit kein Schmutzstreifen ...

    *) Muss aber nicht bei jedem Rad dabei sein, hier eine Sparvariante

    *grübel* Ich glaube, ich bin in zu vielen Foren unterwegs ...

    Irgendwo wurde die letzten Wochen eine Transportlösung vorgestellt fürs Dach, wo man das Rad aber seitlich am Auto auflädt, von wo es dann irgendwie bequem hochkommt ...

    Dachte im Velomobil-/Liegeradforum, aber auf die Schnelle sehe ich es dort nicht ...

    Sieht nach Breitstrich aus, also Radfahr- statt Schutzstreifen, also nur teeren und federn und nicht gleich hängen ... Warum der kurz vor der Haltelinie gestrichelt ist ... k.A. ... Linksabbiegeangebot für Richtigrumnutzende?

    Für Falschrumnutzende könnte es ein Angebot sein, vom nach rechts oben abzweigenden Weg ein Ziel direkt im Rücken des Fotografen zu erreichen, dazu müsste man mehr über das Umfeld wissen. Dann wäre es aber deutlich besser gewesen, statt dem Rasen etwas Asphalt einzusäen ...

    Ansonsten kennt man sowas eher in Form einer Möchtegern-"protected bike lane". Ich meine mich an Fotos aus dem Mittelrhein- und/oder Moseltal zu erinnern, wo paar Leitpfosten eine solche "pbl" "sichern" im Zuge von gut genutzten Fernradwegen sogar ...

    In Bruchsal habe ich vor Jahren mal was mit schwarzen Hubbeln abgetrenntes gesehen, anderes Ende, k.A. ob noch so existent ... [url=https://www.google.de/maps/@49.1196116,8.5879158,57m/data=!3m1!1e3]Laut Google wohl ja[/url].

    Ich gehe mal davon aus, dass wegen der Stufen der BÜ nie für Fahrradverkehr gedacht war und nur ein reiner Fußgängerübergang sein soll ...

    Ansonsten sind die Richtlinien widersprüchlich.

    ERA und EFA (das Gegenstück für Fußler) begründen gut nachvollziehbar, warum ein Abstand zwischen Sperre und Verkehrsweg (Straße wie Bahn) sinnvoll ist.

    Die EAÖ (Ö wie ÖV ... Meint vermutlich eher Straßenbahnen) dagegen kennt diesen Abstand nicht ... Kein Wunder, wären mit Abstand doch keine versetzten Übergänge auf Inseln zwischen Bahnkörper der Tram und "Auto"fahrbahn möglich, wo beidseitig Gefahren drohen ...

    Die DB dürfte ihre eigenen Richtlinien haben. Wie die lauten, keine Ahnung... Im Zweifel könnte man nebenan im VP Mister_OJ fragen, der ist BÜ-Planer ...

    Die Gefahr, in den Gleisbereich zu kommen, aber nicht wieder raus, ist real vorhanden und tödlich.

    Mir in Erinnerung ist ein Fall vor etlichen Jahren in der Nähe von Aschaffenburg, wo eine mir nicht bekannte ehemalige Karlsruherin zu der Zeit lebte und die eine Gehbehinderung hatte und glaub mit einem Lepus Delta-Liegedreirad unterwegs war und auf einen BÜ im Zuge einer Radroute stieß, der mit engen versetzten gleisnahen Gattern versehen war. Ein Gatter geschafft, rüber, am anderen gescheitert, dann kam der Zug ums Eck, hat sie nur paar Tage überlebt ...

    War aber wohl nicht der einzige tödliche bzw. schwere Unfall dieser Art ...

    War damals in den Medien und Diskussionsthema u.a. im Velomobilforum und bei Drehscheibe Online.

    Könnte bei Bedarf noch paar Links irgendwo haben, Medienlinks funktionieren vor paar Jahren aber schon nicht mehr alle ...

    Spoiler anzeigen
    Wie durch ein Zusatzzeichen kurz darauf auf einmal alles Sinn ergibt:

    Nicht wirklich, das Zusatzzeichen bezieht sich immer nur auf das Vz genau drüber ... "2 für 1" gibbetnich und wäre für das untere immer noch Lötzinn ...

    Da darf man wieder aufsteigen.

    Ist die StVO-übliche Notation, Ende-Schilder mit Schrägstrich aus Anfangsschildern zu erzeugen.

    Sieht man in Rot beim "Ende verkehrsberuhigter Bereich" und in Grau bei "Ende Tempolimit" oder "Ende Vorfahrtstraße" und in Rot-Blau beim Vz 283 als Ende des Vz 286? *flöt* ;)

    Also ist ein durchgestrichenes 254 das Ende des Radfahrverbots, das aber selten rechtswirksam begonnen wurde ... ;)

    Hier in Karlsruhe, genauer in Durlach (Velorep) gibt's einen Radschrauber, der ursprünglich wirklich nur schrauben/reparieren wollte (inzwischen aber auf Druck der Kundschaft wohl auch Räder a, Stück verkauft), kennengelernt, weil er in der Anfangszeit Lastenkarle mit einem eigenen Lastenrad unterstützt hat (inzwischen fährt er es wohl lieber selbst, aber wir haben nun selbst genug ...)