Ist bekannt und versuche ich zu widerlegen ...
Beiträge von Mueck
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Das soll dann wohl eine Klarstellung sein, dass § 10 gilt, ist zulässig, wenn auch zweifelhaft hier, weil der Bordstein dauerniedrig statt abgesenkt laut § 10 aussieht ...
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denn es gibt in der Mitte eine Fahrbahn mit Kopfsteinpflaster und am Rand glatt gepflasterte Fußgängerbereiche, die wahlweise als Gehweg oder als Parkplatz aufgefasst werden
... oder als Radweg ...
In meiner alten Heimat Bremerhaven gibt's das auch vereinzelt. Da es in einem vbB ja keine Fahrbahnen und Gehwege gibt, so rein theoretisch, und daher ein Fußgänger auf ganzer Breite laufen darf und m.E. auch Fahrzeuge auf ganzer Breite unterwegs sein dürfen, sofern die Blmekübel etc. Platz lassen, bin ich in diesen vbBs natürlich dort geradelt, wo es angenehmer ist zu radeln ...
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Auf einer 3,50m breiten Fahrbahn kann aber auch der Seitenabstand von 1,50m im Begegnungsfall niemals eingehalten werden.
Muss auch nicht. Begegnungsfall ist was anderes als Überholen. Bei der Begegnung gibt es die 1,5 m nicht, da man sich da einigen muss und kann, wie man sich begegnet, vor allem mit welcher Geschwindigkeit.
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Mein Vorschlag wäre daher die Einführung eines gesetzlichen Mindestabstandes von 2,5 m zur rechten Fahrbahnbegrenzung beim Passieren eines Zweiradfahrers
Du hast den Radfahrer selbst vergessen ...
1 m Abstand zum Parker oder Gehweg + 1,5 m Überholabstand sind schon diese 2,5 m, da kommt aber noch der Radfahrer mit 0,6 m (viele Standardräder), 0,7 m (mein eines Normalrad), 0,9 m (mein Kettwiesel) oder mehr dazu ...
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Eine ganz ähnliche Situiation gibt es übrigens für Fußgänger an Zebrastreifen: Da hat eine Straßenbahn ganz klar Vorrang,
Es dürfte ganz klar keine Zebras über Straßenbahnschienen geben! Müsste nachschauen, ob das in der VwV-StVO oder R-FGÜ steht, aber irgendwo steht's ...
Das Verbot von Zebras über Gleise wird aber nicht überall beachtet, im Umfeld des Frankfurter Bahnhofs sieht man bspw. Verstöße dagegen ..
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Was für ein Vergehen sollte das dann sein?
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Gibt's da eigentlich einen bestimmten Grund für die unterschiedliche Anordnung der Pfeilspitzen?
Bei dem zweiten Motiv sehe ich die Verwechslungsgefahr zu: "Hier geht es zum Fahrradparkhaus."
Solange die Autofahrer kapieren, dass man das Fahrradparkhaus über "ihre" Fahrbahn erreicht ...
Noch ist dieses Symbol nicht genormt, daher experimentiert man wohl noch etwas rum, daher auch die Abweichungen im Detail zwischen Rheinstetten und Waghäusel beim selben betreuenden Büro ...
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Du lehnst die Schutzstreifen ab, wenn ich dich richtig verstanden habe, weil du darin bestenfalls einen "netten Versuch" siehst, der aber keinen echten Sicherheitszugewinn bringt.
Ich versuche ja, gegen einen Schutzstreifen in einer Straße mit Tempo 30 zu klagen.
Genauer gesagt den in Bad Herrenalb.
Auslöser war, dass ich eines Tages diese Straße so wie immer fuhr, nur dass an diesem Tag ein Schutzstreifen hingepinselt war, meine üblicher´Fahrweg war aber knapp außerhalb des untermaßigen Streifens, was gleich an diesem ersten Tag in ein Abdrängmanöver endete, mit Schaden zu Glück nur am Auto des Abdrängers, Polizei stand zufällig grad gegenüber, ging alle gut aus für mich, aber der Ehrgeiz war geweckt, mal ein Exempel zu statuieren, das Ding wegzukriegen ... Ob's klappt, ist unklar, s.a. Link ...
Vor paar Tagen war ich wieder mal in H'alb, natürlich wieder links der Markierung gefahren, der Verkehr war etwas zäh wegen vieler Fußgänger, die ein Zebra nutzten, wäre evtl. sogar etwas schnenner voran gekommen, auf jeden Fall war ich kein Verkehrshindernis durch die Nichtnutzung, was aber einen Motorradfahrer 2-3 Plätze hinter mir nicht dran hinderte mich anzuschnauzen "Radweg!" etc.
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Wenn es für Radfahrstreifen zu schmal ist und es was noch besseres gibt als Schutzstreifen, dann her damit!
Das hier habe ich zum Beispiel in Frankreich, in Straßburg gesehen:
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Man müsste solche Piktogramme wohl auch weiter entfernt vom Bordstein oder vom Straßenrand einer Landstraße anbringen und in dichten Abständen.Gibt es auch schon in Schland!
Die Rheinstettener Piktogrammspur habe ich der Wikipedia als Bild spendiert, das untere.
Die in Waghäusel habe ich für diesen Artikel verwendet.
Hinter beiden steckt das Büro VARplus, das in beiden Orten das Radverkehrskonzept gemacht hat und auch in Gremien sitzt, wo es sich für die offizielle Einführung dieser bisher unverbindlichen Pflastermalkunst einsetzt.
Abseits von VAR sind die Malereien etwas spartanischer, hier in KA. in Grün sind's die beiden Cityrouten ...
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So, so ...
Zeichen 241
Getrennter Rad- und GehwegGe- oder Verbot
3.Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines getrennten Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, darf diese nur den für den Radverkehr bestimmten Teil des getrennten Geh- und Radwegs befahren. -
Es gibt wohl noch ältere S-Pedelecs, die als Leichtmofa klassifiziert sind, die dürften wohl, neuere, die Kleinkrafträder sind, nicht mehr ...
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George Orwell hätte am Begriff "Schutzstreifen" sicher seine hellste Freude gehabt...
Schutz vor lästig weit links radelnden Radelnden, passt doch ...
Ansonsten schöne Linie ...
Nur ...
... das Piktogramm ist auf der vlashcen Seite der Linie ...
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Oder hebt sich das Tempolimit von selbst auf, wenn die Einmündung bei Minute 8:19 passiert wurde?
Eigentlich nicht ...
Ein einbiegender Ortsunkundiger kann aber bei 100 nicht belangt werden ...
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sondern: »Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.«... und das völlig unabhängig davon, ob die bei Grün oder Rot gehen, schon alleine deswegen, weil die Autofahrer auch bei bester Sicht auf EINE Ampel so nicht die für 50% der Fußgänger zuständige ANDERE Ampel sehen können ... Die können nämlich anders geschaltet sein und sind es oft auch bei zwei Furten hintereinander über zwei Fahrbahnen ...
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Die Variante mit den Fahrradsymbolen auf der Fahrbahn halte ich für eindeutig die beste Lösung. Ist aber nicht zugelassen so, oder?
Offiziell sind sie noch nicht so recht, sehe aber auch kein großes Hindernis, weil ja eigentlich nur unverbindliche Asphaltmalkunst sind ...
Verbreiten tun sich "Piktogrammspuren" jedenfalls peu a peu, bspw. in Rheinstetten und Waghäusel, wo halt das Büro VARplus aktiv ist, die wohl auch aktiv an der offiziellen Einführung arbeiten ...
Einfache weiße Piktogramme ohne Zierrat finden sich aber auch schon abseits des VAR-Gebietes, bspw. in Karlsruhe ...
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Wieso, ist doch ok, der Motorradler hat ja Bedarf, weil er schneller voran kommen will.
Ich als ebenfalls fahrzeugführender Ohnemotorradler habe dagegen selten Bedarf, der Stau ist ja meist hinter mir ...
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Zweitens: Der Anhänger ist in den Spiegeln des Zugfahrzeugs sichtbar.
Der schon, aber auch der Radler neben dem Anhänger?
Stell Dir vor der Stelle des Rechtsabbiegens eine leichte Linkskurve vor, schon isser futsch ...
Könnte meiner Meinung nach hier eine Rolle gespielt haben ...
Die Stelle war frisch eingeweiht und wurde prompt nachgebessert ...
S.a. hier #2273 und vier Beiträge später und noch mal 11 später für Lkw in Aktion ...