aber wieso sollte es da anders sein als bei linksseitigen?
Weil das das System Radweg samt Benutzungspflicht fundamental unterminieren würde, wenn man die Urteile auch rechtsseitig anwenden dürfte ... *flöt*
aber wieso sollte es da anders sein als bei linksseitigen?
Weil das das System Radweg samt Benutzungspflicht fundamental unterminieren würde, wenn man die Urteile auch rechtsseitig anwenden dürfte ... *flöt*
... zu schmale Radwege nicht benutzt werden dürfen, wenn dabei zwangsläufig die Gesundheit eigener (Abstand zu Autotüren)
... selbst ein Weg von 50 cm Breite lässt sich zu Fuß noch ohne große Umstände passieren, und breitere Fußgänger kamen bisher nur mit Handkarren, Fahrrädern etc. vor,
Abstandsurteile sind mir eigentlich nur fahrbahnseitig bekannt, gibt's auch welche bordsteinseitig?
Bei den breiteren über 50 cm haste noch die Rollis vergessen ...
Ich würde vermuten, dass hier analog zu anderen durch Gerichte und Zusatzverordnungen erzeugten Abstandsregeln (...) gilt, dass solche Wege nicht benutzbar sind aktuell. Schon aus Eigen- und Fremdschutz würde ich das auch nicht tun und im Fall einer (sehr unwahrscheinlichen) Kontrolle genau das auch angeben. Zumal aktuell ja der Verkehr insgesamt enorm zurückgegangen ist, da ist nun wirklich mehr als genug Platz auf der Fahrbahn.
Du meinst, man darf auf der Fahrbahn laufen? Hier in dem Thema geht's ja um Fußgänger ...
Es gibt eigentlich keinen Grund das Fahrzeug nicht so unterzubringen, dass Fußgänger und Radfahrer gerade nicht gefährdet werden.
Stimmt.
Ist aber unabhängig von Corona und hilft nix bei der Frage, ob Fußgängerbegegnungsverkehr erlaubt ist.
S-H: ... und, wo immer möglich, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
Bei Begegnungsverkehr auf den schmalen Wegen ist es eben nicht möglich.
Enges Überholen durch Jogger ist dagegen vermeidbar.
Luft anhalten und durch ... Dauert ja nicht 15 min ...
Die Schweizer meinen übrigens:
ZitatAlles anzeigenSo wird das neue Coronavirus hauptsächlich übertragen
- Bei engem und längerem Kontakt: Wenn man zu einer erkrankten Person länger als 15 Minuten weniger als zwei Meter Abstand hält.
- Durch Tröpfchen: Niest oder hustet die erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen von anderen Menschen gelangen.
- Über die Hände: Ansteckende Tröpfchen gelangen beim Husten und Niesen auf die Hände. Oder man berührt eine Oberfläche, auf denen sich Viren befinden. Sie gelangen an Mund, Nase oder Augen, wenn man diese berührt.
So schützen wir uns
Abstand halten.
Halten Sie Abstand zu anderen Menschen. Eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus kann erfolgen, wenn man zu einer erkrankten Person länger als 15 Minuten weniger als zwei Meter Abstand hält. Indem Sie Abstand halten, schützen Sie sich und andere vor einer Ansteckung.
Was ich nicht so richtig rauslesen kann: Gelten die 15 min nur ohne Nieser/Huster?
Und noch was interessantes zur Symptomatik
ZitatDie befragten Patienten, die generell nur sehr milde bis moderate Covid-19-Symptome zeigten, klagten über Geruchs- und Geschmacksverlust.
...
Immerhin konnten die Bonner Virologen diese Krankheitsmerkmale bei 70 Prozent der befragten Patienten in Heinsberg feststellen. Gesichert erscheint allerdings, dass der Verlust der Sinneswahrnehmung nur über einen kurzen Zeitraum, nämlich über zwei bis drei Tage, erfolgt.
Noch schmeckt alles, aber im Hals kratzt es ...
Beides richtig.
Auf einer öff. Straße wäre das Vz unbeachtlich, ist kein 250 mehr, auf Privatgrund s. hugo, muss uns also KACyc erleuchten, welcher der beiden Fälle zutrifft.
Würde mich auch bei anderen Forumsteilnehmern Interessieren, wie viel fahrt Ihr aus Spaß an der Freude, und, davon ausgehend das es den meisten hier Spaß macht Fahrrad zu fahren, wie viel davon ist Alltagsverkehr, der eine Auto oder ÖPNV-Fahrt vermeidet?
Wer transportiert auch mal Sachen mit dem Fahrrad -> Hänger, -> Lastenrad?
Mangels Auto kann ich durch Radeln auch keine Autofahrt einsparen
Die beruflichen Wege sind zu kurz fürs Radeln, bleiben nur Freizeit- und sonstige Alltagsfahrten.
Flotte:
1 Liegedreirad zzgl. aus altem Liegedreirad etc. gebastelter Anhänger
So 4-5 Normalräder zzgl. ein großer Lastenanhänger
Mit viel Glück ist von der Flotte eins betriebsbereit *flöt*
Derzeit ist es das beste Normalrad.
Um das Liegedreirad muss ich mich die Tage mal kümmern, es wird ja wärmer, nur dann wäre ein Gespann vorhanden, um Katzenstreuvorräte aufzufüllen, weil der große Anhänger ist wegen durchgemodertem Holzaufbau (war mal der Umweltzentrumsanhänger, der im Freien stand, stünde nun als Dauerleihgabe bei mir in der TG) im Umbau ist ...
Sagt das nicht schon das VZ 600?
Mein Beitrag bezieht sich auf das Bild in #497. Da ist in der Tat der Radweg mit 600 gesperrt aber nur der, die Fahrbahn nicht. Die gelbe Umleitung weist auf eine andere Route als die Fahrbahn daneben. Da gelb, kann es die direktere Fahrbahn aber nicht verbieten.
Nur Verkehrszeichen aus der StVO können den Verkehr regeln, also freie Fahrt ...
Diesbezüglich gibt es auch große Probleme, versucht mal bei den üblichen Distributoren Notebooks zu bekommen, ihr werdet es kaum schaffen.
Hmmm ...
Eigentlich stand auf der ToDo-Liste, meinen Windoof-7-Klapprechner langsam mal durch was aktuelles zu ersetzen ...
Sollte ich dann wohl besser verschieben ...
Wenn der Bus gerade die Haltestelle angefahren haben sollte, war womöglich sein Vorderrad mehr oder weniger nach rechts eingeschlagen und ist somit nicht mehr bündig zur Karosse, wodurch ein Fahrrad-Vorderrad im Radkasten des Busses eingefangen werden könnte ...
Im OLG-Urteil ist weit und breit keine Ampel, ausführlich wird das "nebenan" diskutiert, auf Seite 2 der Diskussion gibt's auch Bilder von der Stelle. Gelten würde diese Rechtslage aber auch mit Ampel und dann würde es knifflig werden, ja ...
Zum Glück sind gelbe Schilder allenfalls Empfehlungen, solange dazugehörige Verbotsschilder fehlen ...
Wenn es weder Rad- noch "Auto"ampel gibt und man dort auch legal radfahrend hinkommt, gibt es eben keine Ampel, die man nach § 37 beachten müsste ...
Man muss aber an solchen Stellen vermutlich in den meisten Fällen die (schärferen) Regeln des § 10 beachten, also zumeist nix mit Vorfahrt durch Rechts vor Links o.ä.
Die Münchner Polizei ist von den vielen Beschwerden über Falschparker genervt und vertritt die Auffassung, dass das Fotografieren von Kfz-Kennzeichen zum Zweck der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung darstellen kann und Fotografen dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht gemeldet würden:
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach verstößt so ein Foto dann nicht gegen die DSGVO, wenn man vom Falschparker persönlich betroffen ist auf seinem ganz normalen Alltagsweg, denn die DSGVO ist nach einem der Erwägungsgründe, der sich etwas knapper auch in einem der Artikel wiederfindet, gar nicht auf private Bilder und Hobbys anwendbar. Und wenn MIR jemand den Weg zuparkt, den ich ganz normal hätte gehen oder radeln wollen, ist das MEINE ganz private Angelegenheit ...
Was anderes wäre es, wenn man sich nicht im Alltagsverkehr befindet, sondern extra rausgeht, um mal die Falschparker aufzumischen, das dürfte dann so ähnlich ausgehen wie der Fall eines "Hobbypolizisten", der in einem Naturschutzgebiet oder so Gassigeher mit unangeleinten Hunden ablichtete. Das ist dann kein privater Anlass mehr und er fiel damit vor Gericht auf die Nase. Dieses Urteil kommt immer wieder mal, wenn behauptet wird, Aufnahmen zum Behufe einer Anzeige wären ilegal unter Verkennung der völlig anderen Umstände ...
Die regelmäßig rechts stehenden Schilder sollten aber nur knapp hinter dem Bordstein, wie weit genau sollte in der VwV-StVO zu finden sein, aber nicht mitten auf dem Radweg stehen (in der Theorie jedenfalls ), damit stünden sie auch nicht über dem "Fahrstreifen" des Radverkehrs ...
Sofern mal die Praxis der Theorie widerspricht und bspw. ein Tempolimit mittig auf den Radweg gepflanzt wäre, dann wäre es mal interessant, wenn ein AUTOfahrer (er kann an anderen Tagen gerne zugleich der Radfahrer sein, der sich über den Standort des Schildes ärgert ... *flöt* ) gegen das Knöllchen klagt, weil es ja nur für den Radweg gilt ...
Leider sagt Zeichen 254 aber nicht, dass Radfahrer auf die Fahrbahn sollen, sondern dass sie die beschilderte Straße gar nicht befahren dürfen, egal auf welchem Straßenteil.
Zitat von StVO§ 39 (2) Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.
Das Schild steht auf dem Radweg und damit ja ganz eindeutig auch über ihm ...
Hoffentlich ist IKEA bald fertig mit der Buddelei.
IKEA will im Juli aufmachen.
Aaaaaber ...
Die Buddelei auf den Bilden macht die Stadt ...