Dein Vorschlag in allen Ehren, aber die StB, die so etwas macht, die muss wohl erst noch geboren werden.
Beiträge von Mueck
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Das ging ja schnell.
ZitatToll, dass der A7-Tunnel jetzt auch fürs Rad frei gegeben werden soll! Bitte 2 der 20 Spuren als #ProtectedBikeLanes einrichten
Im Zuge einer Straßensanierung der einzigen richtigen Straße im Tal neben dem Wattkopftunnel wurde im selbigen mal übergangsweise die Kraftfahrstr. aufgehoben, dass ließ ich mir latürnich nicht 2x sagen und radelte durch ...
Zum mal erlebt haben ja ganz ok, aber für regelmäßig durchradeln zu laut und zu schlechte Luft ...
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Vorfahrt ist nur an Kreuzungen von Straßen definiert, aber nicht wenn ein Radweg kreuzt. Wenn ein unabhängig geführter Radweg auf eine Fahrbahn trifft, gilt meines Erachtens §10. Oder könnte man rechts vor links auch anwenden, wenn ein unabhängig geführter Radweg ohne über eine Bordsteinabsenkung zu führen eine Straße / Fahrbahn kreuzt? Wenn das so ist, schließt sich gleich die zweite Frage an, ab wann ein Bordstein nicht mehr abgesenkt ist. Ich glaube, dass man solche Situationen in jedem Fall mit
und
eindeutig regeln sollte.
Eigenständige Radwege, keine Ahnung, ob der hier als solcher durchgeht, vmtl. ja, sind vollwertige Verkehrswege, somit gülte RvL. Dazu gibt es "nebenan" im VP eine längere Diskussion, auf S. 2 gibt's dazu Bilder dieser Stelle in St. Leon-Rot. Radweg, nicht straßenbegleitend, keine §-10-Fälle (nicht über Bordstein, kein "anderer Straßenteil" der "Auto"straße, sondern "andere Straße", kein Grundstück) o.ä. (Feld-/Waldwege), daher dort RvL.
Wenn das ein Parkweg ist, könnte man noch diskutieren, ob es evtl. "nur" eine Grundstücksausfahrt des Parkes ist ...
Bordstein sehe ich da keinen, also hülfe vmtl. einfach eine Umschilderung. um Radlern Vorfahrt zu geben. Für Fußgänger bräuchte es ein Zebra.
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in gleicher Pflasterung über die Einmündung geführt.
Nö.
Sofern es die Unschärfe zulässt: Das Pflastermuster ist deutlich anders
- als die Fahrbahn im Vordergrund
- aber auch als der Gehweg links
Gehweg rechts und Fahrbahn im Hintergund sind zu unscharf.
Durchgepflastert wäre anders ...
Radfurt ist dort verboten wegen Rechts vorLinks
Falls Fußgängervorrang gewünscht war, soll man 'n Zebra hinmalen ..
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So isch's ...
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Ich habe das Blauschild zur Diskussion gestellt.
"ohne Z.240 besteht keine Möglichkeit, den Radverkehr in Gegenrichtung zu erlauben"
Ich bin der Meinung, dass das sehr wohl geht. Das will man nochmal prüfen.
2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden. Voraussetzung ist laut VwV-StVO nur "baulich angelegte Radwege".
Was das ist, da haben zwar manche Radfahrer in Foren stark eingeschränkte Ansichten (nur Bordstein zum Gehweg, kein Strich oder andersfarbiges Pflaster), aber Verwaltungen sehen das wohl nur als Unterschied zu Radspuren = baulich zur Fahrbahn abgegrenzt, und das ist da. Blauschilder kommen erst in der 2. Hälfte des Satzes und bezieht sich daher nur auf linksseitig. Benutzungsrecht linksseitig ginge demnach auch bei nur Benutzungsrecht rechtsseitig.
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Wer würde heute noch mit einem Zeppelin aufsteigen wollen, der mit Wasserstoffgas gefüllt ist?
Das wäre ja fast wie AKWs zu bauen, ohne zu wissen wohin mit ... ähm ...
Also finden sich sicherlich Freiwillige, die dem Versprecher vertrauen, das Zeugs über ihnen wäre sicher!
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Du meinst einen Zeppelin mit Wasserstoff als Auftrieb-Gas, das gleichzeitig auch für den Antrieb mit Brennstoffzellen benutzt wird?
Und darüber hinaus noch weitere Auftriebgas-Zellen mit Helium?
Nö, nur Antriebs-H in modernen H-Tanks oder so ...
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Ich gehe davon aus, dass man damit das Gebot der Schrittgeschwindigkeit vermeiden möchte.
Richtig, denn die Schrittgeschwindigkeit hängt alleine an der Kombi 239+"Schleichradler frei".
Auch richtig: Ist nur für linksseitig in der StVO vorgesehen.
Ebenso richtig: Die StVO sieht in § 2 (4) S. 3 "Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden."
auch "240er ohne 240", also gemeinsame Geh- und Radwege ohne B-Pflicht vor, nur definiert nicht, wie man die erkennt.
Inzwischen gibt es wohl schon paar Jahre eine Vereinbarung der Verkehrsminister, dass ein Piktogramm in Anlehnung an 240 reicht, bspw. irgendwo auf Bernd Slukas Seite zu finden.
Da das aber nicht Teil der StVO ist, darf man m.E. ohne Rechtsnachteil auch an anderen Indizien einen Radweg erkennen.
Es waren schon im Netz Schilder in 240-Design zu sehen, nur in schwarz auf weiß und eckig. Das würde ich auch als klares Indiz werten, wie auch die "Radfahrer frei" aus den Bsp. hier. (Auch eine auf den Weg zuführende Radfurt würde ich als legitimes Indiz werten oder Radwegweisung, Unklarheiten gehen zu Lasten der Behörde nach einem Urteil des OLG Jena. Sie könnte ja eindeutiger beschildern, wenn sie was anderes meint.)
Erkennt ein Radler hier einen nicht b-pfl. Radweg im Sinne von Satz 3 (nicht Gehweg, Schleichradler frei), darf es ihm m.E. nicht angekreidet werden. Wenn er's nicht erkennt, kann's ihm mangels Blauschild eh nicht angelastet werden.
Kurzum: Halbseiden, aber Intention trotzdem klar, für den radelnden Benutzer ziemlich egal, ob es koscher nach VwV-StVO etc. beschildert, weil m.E. nicht ankreidbar, ob er es so oder anders erkennt.
Klagebefugt wäre allenfalls ein Fußgänger, falls er meint, Freigabe mit > Schritt wäre nicht richtig ...
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Angesichts der Riesengröße einerseits und geringen Verbrauchs andererseits:
Könnte man "aufs Dach" nicht Solarzellen schrauben und mit E-Propeller fliegen? Dann entfiele das Ablassen des Heliums wegen Treibstoffverbrauchsausgleichs ...
Oder H2-Antrieb/Brennstoffzelle und "Abwasser" auffangen ... (Mit Luftsauerstoff würde das doch sogar schwerer?!)
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Man muss sich nur ein Kind organisieren, dass noch keinen 8. Geburtstag gefeiert hat. Schon darfst du ... durch die Fußgängerzone mit Schrittgeschwindigkeit gondeln.
M.W.n. nein.
Genau weiß ich es aber nicht, die einzigen U8 in der Gegend werden von ihren Eltern gegen Ausleihversuche verteidigt, dabei wäre die Fuzo um's Eck ...
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Wir müssen doch noch die Transsib über oder unter der Beringstr. nach Feuerland verlängern plus "paar Anschlüsse" in/nach Afrika, dann hätten wir vmtl. 95% der Reisebewegungen per Bahn abgedeckt. Ok, Kapstadt--Feuerland dauert etwas, ist aber nicht unmöglich ... Richtung Australien bräuchte man zwischendrin paar "kurze" Fährverbindungen, um auf 99% zu kommen, das Problem mit der Südsee löst sich ja teilweise von selbst auf dank unser aller Mithilfe ...
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Wären die 2 Bäume vorher gestanden, wär's evtl. nicht passiert ...
Wenn Du ihm immer im gleichen Winkel erschienen sein solltest, weil die Geschwindigkeiten dazu passend waren, nahm er womöglich gar keine Bewegung wahr. In einer Straßenbauvorlesung (für dumme Vermesser) in den 80ern wurde mal eine übersichtliche baumlose Kreuzung besprochen, wo es ständig Unfälle gab, die weg waren, sobald man Bäume anpflanzte und somit eine Relativbewegung zwischen Baum und Verkehrsteilnehmer auf der Netzhaut erschien ...
Merke: Monokulturen in ausgeräumten Landschaften haben nicht nur für die Natur Nachteile ...
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17km/h, 20km/h - das ist so etwa der Bereich, den man auf herkömmlichen Radwegen nicht überschreiten sollte, wenn man im Falle eines Unfalles auf "der sicheren Seite" sein will.
Ich meine, es gab auch schon (ältere) Urteile bzgl. "fahrradtypischen" Geschwindigkeiten, wobei die in Pedeleczeiten anders gesehen werden sollten ...
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Nebenan im VP (Adblocker vorher gut ölen ...) gab's parallel zur passenden StVO-Änderung eine längere 8-seitige Diskussion über alles darin incl. E-Bikes, evtl.findet sich da ja was erleuchtendes, bspw. in #58
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PS: Ältere S-Pedelecs haben wohl eine Zulassung als Leichtmofa oder so, die fallen unter "Mofas frei" und wären wohl auch bei E-Bike mit dabei ...
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§ 39 StVO:
"Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt – E-Bikes –"
Pedelecs sind eh dem Fahrrade gleichgestellt, inzwischen irgendwo in den Untiefen der StVZO zu finden und nicht nur in EU-RIchtlinien.
E-Roller sind nach eKFV gleichgestellt
S-Pedelecs regeln erst bei 45 km/h ab, fallen aus der Regelung also raus ...
Bleiben eigentlich also nur E-Mofas o.ä. übrig, die max. 25 km/h fahren auch völlig ohne Mittreten ...
Also eher überflüssiges Schild, weil die schon bei "Mofas frei" mit dabei sind.
Einen tieferen Sinn ergibt das also nur bei Wegen, wo lautere Mofas stören, leise E-Mofas aber nicht ...
Oder gibt es noch irgendwas bis 25 km/h, was E-Bike, aber kein (S-)Pedelec oder eKF ist und zugleich kein E-Mofa?
Für S-Pedelecs hat OB Palmer in Tübingen ein eigenes Schild erfunden und genehmigen lassen, zunächst für den Fahrradtunnel unterm Schlossberg, ging mit Bildern durch die Presse, vmtl. auch hier, geplant für weitere eigenständige Wege.
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Ich wüsste ja zu gerne den Hintergrund dieser Sonderanfertigung.
Evtl. eine Straßenbahnhaltestelle in der Mitte?
Dann müssen Nichttramfahrgäste gerne 2x drücken für jede Teilfurt ...
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Der Schlussabsatz in dem Artikel sagt das relevante aus.
Von diversen Kreisen wird immer drauf geachtet, dass man unterscheiden müsse "an oder mit Corona gestorben".
Schließlich ist ja auch "an oder mit Flugzeugabsturz (Herzkasper kurz vor Auftreffen ist ja kein Absturzopfer ...)" entscheidend ...
Bei Impftoten unterscheiden genau diese aber nicht "an oder mit Impfung gestorben", da sind's dann nur Impftote ...
Bei der Klientel des letzten Absatzes des Artikels sollte halt berücksichtigt werden, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass von denen in den nächsten Tagen eh paar sterben werden, egal ob man impft, in die Hände klatscht oder gar nix tut ... Durch Impfung sollte eine demgegenüber relevant höhere Zahl sterben, was in einem anderen Artikel zu dem Thema auch schon bezweifelt wurde. Diejenigen von denen, die die Phase des Immunitätsaufbaus überleben und erst später sterben, tun dies vmtl. wenigstens nicht mehr durch Ersticken an Corona ...
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Nach 100,5 Jahren kann man sagen, er hatte Recht, aber nun bitte das Gegenteil beweisen ...