Wäre dort allerdings ein Fußgängerüberweg (umgangssprachlich Zebrastreifen), dann müsste die Radfahrerin anhalten und dem Autoverkehr Vorrang zu gewähren, der die Fußgängerzone kreuzen wil.
Das wäre nur richtig, wenn man die jetzigen Schilder wieder abschraubt.
Man könnte auch beides zusammen haben:
- Zebra für die Fußgänger
- Vorfahrtschilder für die Radfahrer
Letztere aber nur unter den o.g. Einschränkungen, weil die jetzige Lösung gibt streng genommen ja keine Vorfahrt, weil die Radfahrer ja beim Verlassen der Fuzo § 10 immer noch beachten müssen trotz anerslautender Vorfahrbeschilderung, s.o.
Mir fällt gerade noch ein, dass es neben der Rausnahme von je 30 m Fuzo aus der selben raus auch noch eine andere Möglichkeit gibt: Straße in Fuzo reinnehmen, das Erklärbär-Zz für die Querungsfreigabe wird halt bissele länger, hier in Abbiegevariation ...