In der "nichtigen" Schilderwaldnovelle von 2009 war sie entfallen und wurde auf Wunsch der Bundesländer mit dem anschließenden Neuerlass der StVO 2013 wieder eingeführt.
Ich meine, die Wiedereinführung stand schon in der "1. Zitierfehlernovelle" (wie ich sie seit der 2. nenne
) mit der Begründung, wieder mit "Fuzo, R frei" gleichzuziehen, 2013 nur bestätigt (wie auch da direkte Linksabbiegen, auch eine 2009er Änderung)
Ansonsten:
In der StVO steht "R frei" solo in der Tat nur für linksseitige Radwege.
Die Existenz rechtsseitiger gemeinsamer Geh- und Radwege ohne B-Pflicht durch
werden in § 2 (4) S. 3 eindeutig erwähnt, ohne jedoch zu erwähnen wie sie erkannt werden sollen. Die VwV-StVo erwähnt seit relativ kurzer Zeit, dass Piktogramme dafür geeignet seien, ohne dass es dort als alleinige Lösung festgelegt würde, alles andere geht also immer noch, neben Malerei sind also immer noch andere Indizien (u.a. drauf zu führende Furten würde ich auch als Freigabe interpretieren) möglich und dürften mangels fixer Definition nicht zu Nachteilen für Radler führen (im Zweifel für den Angenagten), die dort fahren. Dies gilt auch für "R frei" solo rechtsseitig, denn was links einen (n. b.pfl.) Radweg definiert, kann rechts auch nix anderes defnieren. Der Unterschied ist nur nach S. 4 in § 2 (4), dass links irgendwas stehen muss, damit man da fahren darf, nach S. 3 muss rechts aber nichts schildermäßiges stehen, auch unbeschilderte Dinge sind daher möglich.
Irgendwo in stvo2go.de steht viel zu "R frei", auch was zu einer wohl landesweiten Erlaubnis, es rechts aufzustellen, was im Einflussbereich des Autoren der Seite auch zu beobachten ist, teils im Austausch zu "Gehweg, R frei", während im davon eingekesselten Stadtgebiet seit glaub 1 Jahr zunehmend "Gehweg, R frei" durch Piktogramme ausgetauscht wird. Schritt ist nur für "Gehweg, R frei" definiert, während sich für "R frei" solo nirgends eine Def. von Schritt abgeleitet werden kann.