Beiträge von Mueck

    ... aber per "G", "R" oder "G+R" durchaus eine Widmung meiner dunklen Erinnerung nach, auf die sich m.d.E.n. auch schon Gerichte berufen haben ... Habe aber gerade keine Muße, da groß nach zu suchen ...

    Dort haben die Schutzstreifen eine ganz andere Funktion. Diese sollen gar nicht von den Radfahrern befahren werden

    Früher hatte wohl auch bei uns ein "Schutzstreifen" genau diese Funktion, bis ein "schlauer" Mensch auf die Idee kam, die Schmutzstreifen mit Piktogramm so zu nennen, weswegen die ehemaligen Schutzstreifen in Sicherheitstrennstreifen umbenannt werden mussten, die rechtlich wohl nur neben Radfahrstreifen rechtlich gesichert sind, nicht jedoch als Randmalerei bei einer Fahrradstraße, weswegen die Umsetzung der ba-wü-und-anderswo Musterlösungen für Fahrradstraßen derzeit in KA klemmt ...

    Also ich finde in B-Plänen regelmäßig Angaben wie "G", "R", "G+R". Das legt vmtl. nicht die genaue Beschilderung (240, 241, 239+Rfrei) fest, aber ob ein völliges Ausschließen des Radverkehrs bei "G+R" möglich wäre ... Aber so genau kenne ich mich bei B-Plänen nicht aus ... Rechtstheoretisch wäre aber m.E. ein 239+Rfrei kein G+R mehr ...

    Wobei eigentlich Beschilderung von Radwegen nicht Teil der Festlegungen ist. :/

    Planfeststellungen können eine ganze Reihe von Einzelverfahren verbinden, u.a. straßenrechtliche Widmungen. Für solche Vereinfachungen (alles aus einem Guss) wurde das ja erfunden.

    Ich meine, bin aber nicht ganz sicher. für Bebauungspläne gelte ähnliches.

    Ich meine, als ich mich vor längerer Zeit mal mit Widmungen befasst habe, sind mir auch Urteile mit Bezug auf Widmungen aus Bebauungsplänen begegnet.

    Und da Beschilderungen Widmungen nicht dauerhaft widersprechen sollten, würde ich da aufpassen, wenn sowas drinstünde, wo das nicht hingehören sollte ...

    ob in ÖPNV-Transportmitteln, sprich Bussen und Bahnen, eine leistungsfähige Klimaanlage eingebaut ist,

    Kein leichtes Thema im Stadtverkehr angesichts des Umstands, dass "alle paar Meter" die Türen aufgehen ... Überland mag das anders aussehen ...

    Wie viele Gasheizungen gibt es denn auf dem Markt, die bislang H2-ready sind?

    Alle alten, die mal Stadtgas konnten, die kann man nun aus dem Museum zurückholen ... :saint:

    (Ok, ob die Museumsstücke dieses neumodische Brennwertgedöns einhalten täten ... Kenne mich mit Gasheizen nicht so wirklich gut aus ...)

    Es gäbe für mich nur einen Grund, ein S-Pedelec zu kaufen: kein Radwegbenutzungszwang mehr und auch VZ254 unbeachtlich.

    Ja, für gewisse Routen wäre ein S-Pedelec im Stall ganz gut ...

    Oder wenn man ins Radio will ("Achtung auf der Rheinbrücke Karlsruhe-Maxau Fahrtrichtung Wörth fährt ein Radfahrer auf der Straße") und sich an das Radwegebenutzungsverbot hält und sich dann auf eine sechsspurige Quasiautobahn traut ... *flöt* ;)

    Außerorts, wo einige Radwege explizit für sowas freigegeben sind,

    Habe noch keinen gesehen ...

    Vorsicht: Eine Mofa-Freigabe (agO impliziert, aber evtl. vereinzelt doch beschildert oder bspw. unter 260) reicht da nicht!

    Bisher hat wohl nur Tübingen (Palmer hat ein S-Pedelec, da geht dann was ;) ) mit S-Pedelec-Freigaben experimentiert ... Bspw. ein Rad-/Fuß-Tunnel, der aber auf 30 limitiert, was sinnvoll wäre, wenn man Radwege allgemein freigeben wöllte (und auch Feld-/Waldwege, die dabei nicht vergessen)

    Deine Nachfrage geht in die Richtung, ob der Sicherheitsabstand zum parkenden Auto sich an der Lenker-Außenkante oder gemessen am Fahrrad-Reifen orientieren soll.

    Das sollte laut einem BGH-Urteil aus den 50ern eigentlich geklärt sein, das ist das, wo das krumme Maß von x-85cm Abstand nach rechts rausgekommen ist, das seitdem kursiert ... Das krumme Maß errechnete sich aus einem geschätzten Meter abzgl. halber Lenker

    Im passenden Faden dazu im verkehrsportal.de wird die Frage aufgeworfen, ob die praktisch nicht reflektierenden die Normen erfüllen bzw. ob diese Norm evtl- so schlecht ist, das ginge aus dem Video ja nicht hervor, kann auch nicht bei dem nötigen Aufwand für entsprechende Tests. Je nach Antwort auf diese Frage muss Deine Frage ggfs. anders beantwortet werden bzw. der Kreis größer gezogen werden ...

    Moin

    Aus dem Ausland habe ich schon einzelne Beispiele gesehen, wo der Radweg nicht an Rand geführt wird, sondern in dr Mitte der Straße, in der Regel dann, wenn dort ein Mittelstreifen vorhanden ist.

    Gibt es solche Führungen auch im Einzugsbereich deutscher Gesetze und Richtlinien?

    Anlass war eine Diskussion um eine verkorkste Radschnellwegvariante, wobei dieser Teilabschnitt auch für nicht verkorkste interessant sein könnte, wo eine kurze Diskussion mit jemand dann so lief "und stadteinwärts muss man 2x die Tram queren" (müsste man, wenn man auf dem heutigen Weg bliebe) versus ich "Nö, muss man nicht, wenn man's richtig macht" (stadteinwärts zusammen mit der Bahn die Fahrbahn queren, dann wäre man schon bahnfrei in der Mitte und müsste an der Kreuzung kurz drauf nur noch an die Seite ...

    .. wenn man nicht in der gleich Mitte bliebe bis hinter der großen Brücke und somit etliche massive Problemstellen rechts liegen lässt, wie mir inzwischen als Idee kam ...)

    Gibt's Bsp.? Mainz habe ich schon gehört, aber noch nicht gefunden. Und wie hat man das richtlinienkonform hingekriegt?

    sondern ganz weit unten am dicken Stamm der vermeintlich harmlosen Mikrodelikte (allgemeine Verkehrskontrolle, Parküberwachung, Tempokontrollen, Alkoholkontrollen) im Vorfeld, *ohne* konkreten Anlass.

    Dann bin ich mal gespannt ...

    "Perspektivenwechsel": Die Polizei Karlsruhe hat eine neue Fahrradstaffel | ka-news
    Jährlich verunglücken rund 700 Radfahrende im Stadtgebiet Karlsruhe. Um daran etwas zu ändern, wird ab heute, 28.
    www.ka-news.de

    Das [Zeichen 260] gilt nach meinem Verständnis für die gesamte Straße und nicht nur einzelne Straßenteile.

    In der Tat funktonieren Seitenwege mit 260 nur, wenn man sie als eigenständige Verkehrswege betrachtet, so wie ja eine abweichende Vorfahrtsregelung für Radwege nur mit diesem Trick rechtlich funktioniert. Allerdings funktionieren auch Anliegerfahrbahnen nur mit dieser Betrachtungsweise, sonst müssten nach "von 2 Fahrbahnen die rechte" alle Autos auf der Anliegefahrbahn fahren ...

    ch wäre auch mit der Einführung des rechtsseitig allein stehenden [Zusatzzeichen 1022-10] zufrieden gewesen, wie es z.B. rund um den Flughafen HH-Finkenwerder praktiziert wird.

    irgendwo auf stvo2go wird das ja auch erwähnt und dem Auto der Seite it es wohl auch im Landkreis KA zu verdanken an einigen Stellen ...

    und in den Niederlanden werden die Wege gar (bei de facto gleicher Rechtslage) als reine Radwege beschildert.

    nicht ganz gleiche Rechtslage, da dort Fußgänger bei Abwesenheit von eigenen Gehwegen Radwege zu benutzen haben, das spart ein wenig weiße Farbe für 240er ;)