Beiträge von Mueck

    Möglicherweise war die damals verfügbare Akkutechnologie der größte Grund, der den Verbrennerantrieb technisch überlegen machte.

    Nicht aus dem Autobereich, sondern aus dem Trambereich die dazu passende Story:

    In Karlsruhe hat es nach der Pferdebahnzeit anfangs 1900-03 kurze Zeit Akkutrams gegeben, weil die TH, an deren Laboren mit Messgeräten vorbeigefahren werden sollte, keine Oberleitung vor der Tür haben wollte.

    Die Akkutrams haben sich aber nicht bewährt, weil die Akkus unter den Sitzen mit ihrer Säure die langen Röcke der Damen beschädigten ...

    Elektroautos gab es aber die ganze Zeit für Spezialzwecke, bspw. als Transporter in den Bremerhavener Fischauktionshallen, die Fische sollten halt nicht vorzeitig geräuchert werden ...

    Done ... Wo rechne ich das Dorumer Brötchen mit bräwwering,äh, brathering als Treibstoff ab? ;)

    Sagen wir mal so: Im Laufe der heutigen Radtour habe ich noch andere größere Katastrophen gesehen als den in Dorum-Neuendingens.

    Ohne Bordstein 1,8 m, aber relativ durchgehend gerade, im Gegensatz zu anderen des Tages.

    "Interessanter wären die Furtmalereien am Deich, sieht man bestimmt auch in gängigen Luftbildern.

    Genauere Auswertung mit bunten Actioncambildern wohl erst irgendwann, wenn ich wieder in KA bin.

    BTW: für Anfang/Ende linksseitiger Pflichtradwege braucht's eigentlich Querungshilfen.

    Gilt das auch, wenn der linksseitige sich aus linksseitigem Gehweg, Schleichradler frei entwickelt? In Bramel gibt es so was im Zuge einer Einmündung in einer Kurve, fand ich arg blöd ... Der Schleichabschnitt zählte ich vor Jahren noch zu den Vollkatastrophen wegen sehr unübersichtlicher Hausecken.

    Bin heute durch Dedesdorf gekommen, deichnah aus Richtung Sandstedt, konnte keine Radwegschilder mehr finden ...

    Das wo der Radweg in den Schmalspurgehweg mit Radfreigabe übergeht, das hat man wohl einfach umgedreht, der Rest der Ortsdurchfahrt hat neue Gehweg, Schleichradler frei ...

    Bin todesmutig ein Stückchen auf der 100er Straße weitergeradelt, hab's, wie man sieht, natürlich überlebt ... ;)

    Das macht man am besten in der MPU. Bei jedem, der hier reflexhaft auf den 15-Jährigen oder auf alle Radfahrer eindrischt, nachdem ein verbotenerweise abbiegender Lkw-Fahrer einen Jungen umgebracht hat, bezweifle ich die Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr als Kraftfahrer.

    Bezweifelst Du in Gedanken? Oder auch real mit Screenshots an die zuständige Behörde?

    Aus Zeitgründen (Koffer packen steht eig. an) habe ich nicht reingeschaut, aber man kennt diese Kommentare ja und diesen Gedanken hatte ich kurz vor Lesen Deines Beitrags ...

    Der Radfahrer fährt dann beim Verlassen des Radweges nicht auf die Fahrbahn der Königsreihe ein, sondern auf die Fahrbahnfläche des freien Rechtsabbiegers.

    :/

    Eben drum gilt für ihn die beschilderte Vorfahrt mit der Rakete 301, weil der Radweg zur Hauptfahrbahn gehört, vor dem 205 des Autofahrers aus der "Querstraße" (der Winkel ist nicht entscheidend), EIne Kreuzung = eine Vorfahrt.

    § 10 ist erst für den Fall relevant, wo der Radfahrer in die Hauptfahrbahn einfädelt, weil dieser Fall weder bei § 8, noch bei § 9 vorkommt, somit bleibt nur § 10 für "anderer Straßenteil" -> "Fahrbahn".

    Dieses Begriffspaar setzt voraus, das beide zusammengehören zur selben Straße. Die Querstraße ist "eine andere Straße", nicht anderer Straßenteil der selben Straße ...

    Ob die Verwaltung einen Fehler durch Nichtmarkierung einer Furt gemacht hat, da kann man sicher noch länger drüber diskutieren, und ob sie evtl. eine Mitschuld trifft, aber die Furtpflicht steht nur in der VwV-StVO, eine Furt kann also weder Vorfahrt geben, noch Vorfahrt nehmen, das kann nur die StVO selbst.

    Ich würde ja eher sagen: "immer wieder schwere Unfälle durch Radwege", ...

    ...

    Außerdem hilft das nix gegen Abbiegen, die von links hinten kommen und überhaupt nicht gucken.

    Das mit zumeist abseits von Kreuzungen und Ampeln würde ich mal gefühlt bezweifeln, gerade bei den tödlichen sind doch Kreuzungen mit Radinfra ganz weit vorne mit dabei? Kann mal jemand Thomas' Liste schütteln, was da rauspurzelt?

    Und anhalten hilft vor allem auch bei Lkw nicht, weil man dann im Zweifel in deren Schleppkurve stehen bleibt ...

    Ich kann auf deinen Bildern keine Beschilderung erkennen. Ich persönlich halte die markierten Parkflächen allein für nichtig. Diese würden mMn nur in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 315 Wirkung entfalten.

    Das ist falsch. Die StVO sieht Parkflächenmarkierung und Schild als gleichwertige Alternativen vor, Markierung UND Schild wäre sogar eine unzulässige Doppelbeschilderung.

    Die Markierung hat den klaren Vorteil, dass sie die Parkfläche exakter bestimmt.

    Nach rechts auf den Gehweg darf man dann niemalsnienicht überstehen, nac hlinks zur Fahrbahn dagegen nach Verkehrsportal-Kenntnisstand durchaus, wenn es nicht aus anderem Grunde verboten ist (andere Verbote, nicht ausreichende Restbreite, ...)

    Auf dem ersten Bild sehe ich keine rechte Markierung, auf dem zweiten Bild sieht man, dass es dort wohl gar keine gibt und eine andere Pflasterung deren Rolle übernimmt. Wäre eine interessante Frage, ob das so geht. Wenn nein, dürfte das aber nicht zu Lasten der Parkenden ausgelegt werden.

    Es könnte aber, nun wird's interessant, auch alternativ dann ein Seitenstreifen sein mit Auswirkungen auf diese Frage:

    Im Übrigen gehe ich davon aus, dass das Wohnmobil auf deinem ersten Bild sowohl von den Maßen als auch von der Masse her nicht auf dem Gehweg geparkt werden dürfte.

    Die Massenfrage ist nämlich nur bei Parkflächenmarkierungen und beschildertem Gehwegparken relevant, nicht jedoch bei Seitenstreifen ...

    Die Maßefrage ist nur beim Überstand nach links und hier evtl. nicht ausreichender Restbreite von mind. 3,05 m relevant. Überstand nach rechts sollte auch bei Schmalspurautos ein Knöllchen geben.

    Im übrigen hat evtl. der Grundeigentümer ein Problem, das Grünzeugs scheitn im 2. Bild in den Gehweg zu wuchern ...

    Von allem abgesehen ist das Ganze ein Verwaltungsakt, der der gerichtlichen Überprüfung offen steht, entweder via Anfechtungsklage innerhalb eines Jahres nach persönlicher Betroffenheit (also als Fußgänger, Rolli, ...) oder später über komplexere Wege ...

    Das ist ein Vorteil ggü. Duldungen/Wegschauen ohne behördliche Freigabe, wo der Klageweg komplexer ist, siehe Bremen.

    ... aus dem Naturschutz, vermute ich, weil solche Wege ja in freier Landschaft liegen, wo man nicht mehr versiegeln will (Argumentation inzwischen widerlegt, irgendwas aus McPom) und besser querbar für Kleingetier (noch nicht widerlegt?)