Auf der Suche nach dem Radwegstatus:
Die nächste größere Kreuzung südlich davon ist auch "lustig" mit den zwei aufgepflasterten Ästen ohne eindeutige §-10-Bordsteine in einer Tempo-30-Zone, also eigentlich Rechts vor Links ...![]()
In der Tat in keiner Richtung auf den Kreisel zu Radwegbeschilderungen oder "G, Schleichradler frei" o.ä. ...
Aber eindeutig Radfurten, die man nur markieren darf, wenn es Radwege gibt (dann muss man aber, wenn die Radler Vorfahrt haben, ein Ast übrigens gut 7 m abgesetzt, der andere relativ genau 5 m ...), d.h. einem Radfahrer, der hier einen Radweg nach § 2 (4) S. 3 erkennen mag, dürfte man kein Knöllchen ausstellen, weil im Zweifel für den Angenagten oder so ...
Radfurten gegen Zebras tauschen wie am nächsten Kreisel Richtung ... ähm ... wo war's ... und gut is'