Bis irgendwann kürzlich war wegen Baustelle links UND rechts hier kein Durchkommen. Nun geht's wieder weiter Richtung Kriegsstr. im Hintergrund.
... mit viel Gegenverkehr bis zu den Pfosten, nur Radler vorwärts!?
Ich war aber eh zu Fuß dort ...
Nun stehen wir fast an der Kriegsstr. Rechterhand die Furt ist wegen Baustelle rechts (die wird vmtl. noch ewig dauern) gesperrt.
... aber die Furt linkerhand ...
... ist erreichbar ...
... sogar mit kombinierten Streuscheiben Rad+Fuß
Und nun das ganze in Gegenrichtung:
Auch eine Spardose, Radler frei!
Eine doppeltgemoppelte Nullbahnstraße?
Vermutlich keine wirkliche Relevanz für VT irgendeiner Art, weil Sperrung ist Sperrung und Freigabe ist Freigabe ...
Relvanter ist aber die Ampelfrage ...
Käme ich in Richtung der Fotos geradelt:
- Zur Furt links dürfte ich nicht radeln, auch nicht auf dieser, da die nach § 9 verpflichtend in Blech auszuführenden Freigaben fehlen, oder?
- Ist diese nicht erreichbare Ampel dann überhaupt relevant für mich oder gilt, mangels Fahrverkehrsampel, freie Fahrt für freie Radler unter Beachtung von § 10?
- Wäre die Furt rechts, wäre sie offen und weiterhin ohne 240, relevant bei der Fahrweg- oder Ampelfrage?