Beiträge von Mueck

    Gerade beim Straßenverkehrsrecht ist auch offensichtlich, dass sich bestimmte Praxen zuerst etablieren, und danach erst nachträglich im geschriebenen Recht legitimiert werden

    Ein Bsp. wäre noch der Vorrang für Fußgänger (und Radfahrer?) ggü. Abbiegern. Den gab's anfangs noch nicht in der StVO nach meiner eigenen Recherche von 2017:

    Zitat

    Eine eventuell noch einleuchtendere Sichtweise auf die Rechtsprobleme nicht wirksamer Vz 205 ermöglicht womöglich der Perspektivwechsel zu einem Fußgänger, die her zwar selten vorkommen mögen, aber eben auch nicht gar nicht. Auch für diesen gibt es in § 9 den Vorrang, eingeführt für Kreuzungen mit Ampeln und polizeigeregelter Vorfahrt schon 1960 und 1964 auf alle Kreuzungen ausgeweitet. Diese Regelung erfolgte nicht so ganz freiwillig, da die Rechtsprechung schon in diversen Urteilen dazu tendierte, einen Vorrang von Fußgängern gegenüber Abbiegern von hinten aus dem § 1 heraus abzuleiten, so auch das OLG Hamburg am 25.1.1956, da von Fußgängern nicht verlangt werden kann, darauf zu achten, ob sich evtl. einbiegender Verkehr von hinten nähert. Diese Rechtsmeinung ist also schon 60 Jahre unverändert.

    Wann genau das warum auch für Radfahrer so eingeführt wurde, habe ich damals aber nicht rausgefunden.

    Oder ein "oh, blöd, wir müssen die Räumzeit der Ampel umstellen, weil wir trotz gemischter Streuscheibe jetzt mit Radverkehr auf der Fahrbahn zu rechnen haben."

    Damit müssen sie eh rechnen:

    - Lastenräder dank Gumi-VeV-StVO

    - Mofas

    - Kutschen, ...

    - selbstfahrende Arbeitsmaschinen etc.

    Es gibt viel langsames, was auf unseren Straßen unterwegs sein darf, womit sich hochgesetzte Gechwindigkeitn bei Räumzeiten abseits von Kraftfahrtraßen eigentlich verbieten. Am besten findet man noch raus, dass in die Richtung ein städtischer Bauhof liegt, wo ab und zu die städtiche Kehrmaschine hinschleichen muss ...

    Zum Glück wolltest Du über Pforzheim in den Nordschwarzwald und nicht über Baden-Baden. SEV zwischen RA und BAD wohl mit üblem Chaos, laut einem Bekannten, der sich das So. mal angeschaut hat, schon bissele, noch übler wohl am Mo. laut SWR, leider nur den Rest im TV gesehen.

    Nicht dass Du noch meinst, im Süden wäre alles besser ... Dazu sind wir knapp noch nicht südlich genug ... ;)

    Riedbahn-SEV scheint aber besser zu klappen laut dem Sohn eines Bekannten.

    also wäre dieses Wochenende wohl mal die seltene Gelegenheit ganz legal eine Radtour durch den "neuen" Tunnel zu unternehmen.

    Sowas ähnliches habe ich beim Wattkopftunnel vor Jaaaahren gemacht, als die Straße ins Albtal rein wegen kniffliger Baumfällarbeiten oder so am Hang darüber eine Weile gesperrt und der Tunnel deswegen vom Kraftfahrstraßenschild befreit war. 1x ist ja ganz interessant für das Abstreichen eines Punktes auf der Liste, was man mind. 1x im Leben gehtan haben will, aber mehrmals muss man sich den Lärm und Gestank nicht antun ...

    Um bspw. aus Niedersimten kommend in Richtung Stadtmitte fahren zu können, ohne zwangsläufig über das Dreieck Volksgartenstraße fahren zu müssen.

    Da wäre das Dreieck östlich Schiller gemeint? Eben dafür wäre Simter Str. (und paar m Bitscher, aber ohne Simter geht's nicht!!1) ja kürzer ...

    Warum muss man aus der Schillerstr. links abbiegen? Ich täte dann eher über die Simter Str. fahren und mich dort über das fehlende Linksabbiegen beschweren. Für Autos wäre es dort blöd, aber für Radler könnte man dank der Insel mit Sperrfläche sogar eine Querungshilfe einrichten ...

    Nervig, dieses ständige Gefuchtel mit der Demokratie-Keule. Ich weiß nicht, was diese Leute unter Demokratie verstehen, aber sicher nicht das, was es eigentlich bedeutet.

    Ich verortet mich ja auch zumeist auf der mehr oder weniger linken Seite des politischen Spektrums und mag vieles, was man dort hochhält, bspw. die Toleranz. Dumm nur, wenn man mal auf einen meinen Vereine zu sprechen kommt, der gerne in eine pauschale rechtsverdächtige Ecke gestellt wird von diesen, dann ist es komischerweise recht schnell vorbei mit der Toleranz ... Dabei haben deren Altvorderen die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung mitentwickelt, ganz nebenbei erwähnt ... Und die gilt es durchaus zu verteidigen, wollen doch einige diese gerne abschaffen oder zumindest stark einschränken. Deswegen steht die Gruppe rund um Reuß gerade vor Gericht und eindeutiges Zusammenrotten zur Abschaffung derselben ist wohl auch der Kern des Compactverbots (nur damit hat es Bestand), nicht dass da die freie Meinungsäußerung schreclicher Meinungen unterbunden werden soll, wie es darin suggeriert wird:

    Nein sagt Constantin Wißmann: "Die Meinungs- und Pressefreiheit gehört zu den Grundrechten, und sie gilt auch für schreckliche Meinungen. Erlaubt ist alles, was nicht verboten ist. Und was verboten ist, ist gesetzlich geregelt, dazu gehört Verleumdung, Beleidigung und Volksverhetzung. Selbst wenn einzelne Beiträge aus Compact darunter fallen sollten, dürfte es juristisch kaum möglich sein, gleich die ganze Zeitschrift zu verbieten.

    Da müsste, wenn es um Verbotenes ginge, wirklich der einzelne Autor verklagt werden, ggfs. auch der Herausgeber als Mittäter, nicht jedoch die Zeitschrift insgesamt.