Stimmt, das könnte eindeutiger sein.
Für den dort auffahrenden Radler ist das eigentlich egal. Der hat kein Kraftfahrstraßenschild, an dem er vorbei kommt, sondern nur das Mofaverbot, was obsolet wäre, wäre es eine Kraftfahrstr.
und die Straße weiterhin den Eindruck einer Kraftfahrstraße macht.
Aber das Warnschild "Trecker" kommt ja auch noch dazu ...
Vermutlich hat man das aufgehoben, weil sich ab der Rheinbrücke dieser Radweg zur B10 gesellt:
Zuallererst hat man es wohl nur aufgehoben wegen Kfz, die keine 60 fahren können, die müssen ja irgendwie über den Rhein kommen ... An Radler hat sicher niemand gedacht, an andere langsame Fahrzeuge abseits Trecker erst recht nicht, das hat sich für mich im Zuge der Planfeststellung zur 2. Autobrücke gezeigt ...