Die Strafjustiz hat drei zentrale Aufgaben:
1. Opferschutz
Sicherstellung, daß die vom Täter ausgehende Gefahr deutlich minimiert wird. Dies ist staatliche Aufgabe sowohl gegenüber dem Tatopfer als auch gegenüber potentiellen weiteren Opfern in der Gesellschaft. Bei versuchtem Mord kann das nur Wegschließen des Täters bedeuten, um die erwiesenermaßen vom Täter ausgehende unmittelbare Gefahr auf nahe 0 zu senken. Hierbei geht es auch um die Ausstrahlungswirkung des Urteils in das soziale Umfeld des Täters, das diesen erst zu einem Mörder hat werden lassen.
2. Rechtsfrieden herstellen
Das staatliche Gewaltmonopol ist kein Selbstläufer, sondern begründet sich wesentlich darauf, für das Opfer Partei zu ergreifen und diesem rechtliche Genugtuung zu verschaffen. Ein Versagen an dieser Stelle schafft die Grundlage für Selbstjustiz, was keiner wollen kann. Bei versuchtem Mord ist deshalb auch dahingehend langjährige Haft zwingend. 2 Jahre auf Bewährung sind nichts anderes als Opferverhöhnung und wirken diesem Ziel aktiv entgegen.
3. Rehabilitation und soziale Integration
Der Täter hat ein ihm innewohnendes Recht, perspektivisch aktiv an der Gesellschaft partizipierender Teil ebendieser zu werden. Das setzt voraus, daß ihm die Tragweite seines Handelns bewußt werden *kann*. Dies bedeutet, langjährig mit und an dem Täter zu arbeiten. Dazu ist er seinem sozialen Umfeld zu entnehmen, damit das überhaupt möglich wird. Des weiteren ist das die Grundlage, damit perspektivisch das Opfer adäquat vom Täter entschädigt werden kann.
Das vorliegende Urteil ist ein Totalversagen in jeder Hinsicht. Berufung ist hier zwingend.