Beiträge von Peter Viehrig

    Soeben durch diesen Beitrag von @Epaminaidos nochmal dieses alte Schätzchen hier gefunden:


    Verkehrskonforme Fahrradfahrt über die Rheinpromenade in Köln:

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    Ich *vermute* einen Zusammenhang zwischen der Häufigkeit der täglichen Präsenz von Radfahrern im Straßenbild, also dem bekannten safety-by-numbers-Effekt, einerseits und der unterschiedlichen Wirksamkeit der Helmpropaganda durch den unterschiedlich möglichen Realitätsabgleich derselben durch die Allgemeinheit andererseits.

    Je seltener ein Radfahrer im Verkehrsalltag, um so größer seine Gefährdung im Straßenverkehr. Je größer seine Gefährdung, um so häufiger wird ein Helm getragen, obwohl er statistisch gesehen nix bringt.
    Und es gibt ja statistische Hinweise, daß Helme agressives Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer gegenüber Helmträgern etwas wahrscheinlicher machen und auch Helmträger sich durchschnittlich gesehen im Straßenverkehr riskanter verhalten. Allerdings fehlt bisher ein echter Nachweis dafür.

    Also ja, irgendwie schon, Helme sind ein bißchen gefährlich und Zeitungsmeldungen tragen dazu bei...

    Aus gegebenem Anlaß möchte ich einen Thread unter "Radverkehrpolitische Diskussion" eröffnen. Hier soll gesammelt und möglichst wenig diskutiert werden. Eingetragen werden sollen öffentlich zugängliche politische Veranstaltungen, Gerichtstermine (bei persönlicher Betroffenheit eines Forummitgliedes bitte nur von Betroffenen selbst oder wenn er/sie das wünscht), Ausfahrten und dergleichen, eben im weitesten Sinne Veranstaltungen und Termine, die einen radverkehrspolitischen Bezug aufweisen.

    Ich eröffne mit:

    Diskussion: Die Zukunft des Radverkehrs in Berlin

    Zeit: 16. Juni 2016, 18:00 Uhr

    Ort: Botschaft des Königreichs der Niederlande in Berlin, Klosterstraße 50, 10179 Berlin


    Zitat

    Mit: Ole Kreins (SPD), Stefan Gelbhaar (Grüne), Harald Wolf (Linke), Andreas Baum (Piraten). Moderation: Gereon Asmuth (Journalist)


    Achtung: Teilnahme nur bei vorheriger Anmeldung mit verpflichtender Angabe der Personalausweisnummer unter:


    Ich habe mich angemeldet.

    Also wenn ich die aktuelle Strafrechtstheorie richtig verstanden habe, ist die Strafe an der individuellen Schuld zu bemessen.

    Das ist ja auch im Grundsatz nicht falsch. Genau deshalb gibt es ja Strafrahmen in den Paragraphen des StGB. Und die sind in aller Regel sehr großzügig bemessen. Da können sich die Juristen nach Herzenslust interpretatorisch austoben.

    Höchst allergisch reagiere ich allerdings dann, wenn sie Sachverhalte wahrheitswidrig umdeuten, weil ihnen dieser Strafrahmen nicht paßt und deshalb ein anderer Paragraph herhalten soll. Denn genau das, die Unter- oder Überschreitung des Strafrahmens, steht ihnen nicht zu. Etwaige Änderungen daran sind die originäre und alleinige Aufgabe des Gesetzgebers.

    Da kann der Zopfs fabulieren, wie er will, bedingter Vorsatz ist nunmal keine Fahrlässigkeit.

    Der Herr Strafrechtsprofessor Zopfs aus dem Spiegel-Artikel bringt das Problem des aktuellen Strafrechts ganz gut auf den Punkt:

    Ne, der lügt sich und den Lesern in die Tasche, und er versucht dabei, die Rechtsbeugung seiner "Kollegen" an den Gerichten, für deren Ausbildung und folglich deren Urteilspraxis er mitverantwortlich ist, schönzuschwadronieren. Überhöhte Geschwindigkeit innerorts ist eine der Hauptunfallursachen bei Unfällen mit tödlichem Ausgang. Dies ist auch der Allgemeinheit durch die häufige, wenn nicht gar regelmäßige Berichterstattung in nahezu allen Medien bekannt. Auch in den Fahrschulen (also beim Erwerb eines Führerscheins) wird das gelehrt.
    Folglich *muß* jemand, der dennoch innerorts rast, mindestens bedingt vorsätzlich handeln. Es ist nicht anders möglich. Entsprechend ist zu urteilen.

    Fazit des Urteils: Da man beim Zusammenprall mit einem 50 km/h schnellen Auto mit großer Wahrscheinlichkeit tot ist, begeht ein Autofahrer, der mit 75 km/h (hier könnte auch 100 km/h, 120 km/h oder 200 km/h stehen) einen Fußgänger umfährt und tötet, keine Straftat namens »fahrlässige Tötung«.

    SPIEGEL ONLINE zitiert den hier:

    Wer illegal Straßenrennen fährt, setzt damit leichtfertig Menschenleben aufs Spiel. Wer dabei Menschen verletzt oder tötet, für den gibt es nur einen Platz: Hinter Gittern. Freiheitsstrafen ohne Bewährung und ein lebenslanger Führerscheinentzug sind das Mindeste angesichts des ungeheuren Leids, das sie den Opfern und Hinterbliebenen verursachen. Der Führerschein ist kein Grundrecht für halbstarke Adrenalinjunkies.

    Man sollte ergänzen, daß die geurteilten Bewährungsstrafen bei Raser-Todesfällen eigentlich immer auf aktiver und vorsätzlicher Rechtsbeugung beruhen (Rechtsbeugung geht nur mit Vorsatz, aber ich schreibe es der Deutlichkeit wegen lieber dazu). Auch die kreativste Gesetzesauslegung gibt eine Bewährungsstrafe dann nicht mehr her, da in den jeweils einschlägigen §§ des StGB Mindeststrafen festgelegt sind, die eben nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden können.

    Im übrigen: Ich finde, der Herr Schnieder hat recht. Daß ich einem CDUler zustimme, passiert nicht so oft, drum sei es erwähnt.

    Radfahren - Das überschätzte Risiko von hinten

    Ich zitiere das letzte Kapitel vollständig, verweise aber dennoch auf die Startseite, denn es lohnt sich, wirklich alles zu lesen. Vielleicht wurde das bereits mal verlinkt, eine Wiederholung schadet in diesem Fall indes nicht. Außerdem fehlte diese Woche ja noch.

    Warum ist das Ergebnis der Untersuchung so kontra-intuitiv?

    Die plausibelste Erklärung dafür, dass sich entgegen der alltäglichen Klagen der meisten Radfahrer über die mangelnden Seitenabstände das Überholen als so überraschend ungefährlich herausgestellt hat, lautet: "Enges Überholen ist Absicht."

    Damit soll den überholenden Autofahrern nicht etwa unterstellt werden, dass sie in ihrem Vorwärtsdrang zum "vorsätzlich-fahrlässigen Totschlag" bereit wären. Vielmehr bedeutet die Aussage einfach nur, dass die Überholer ausgezeichnet im Gefühl haben, wo ihr rechter Außenspiegel aufhört. Enge Überholabstände zeugen eindeutig von mangelnder Kinderstube, aber sie sind eben keineswegs ein Indikator dafür, dass der Überholer den Radfahrer fast oder ganz übersehen hätte. Im Gegenteil: gerade weil der Überholer das Fahrrad auf der Fahrbahn (im Gegensatz zum optisch und psychologisch weggefilterten Radweg-Radler...) unweigerlich rechtzeitig gesehen hat, kann er sich offensichtlich auch besonders gut auf sein anstehendes Manöver vorbereiten.

    Doch. Was die Fahrbahnradelei angeht, ist es das, aber sowas von. In Berlin hat mich noch kein Polizist aufgefordert dringend gebeten, eine völlig legale und harmlose Fahrbahnnutzung zu beenden, um mich nachts halb zwei auf eine durch Baumkronen von der Straßenbeleuchtung vollkommen abgeschirmte, hinter einer Parkreihe versteckte, wirklich grottige Buckelpiste zu verweisen. Für meine Sicherheit, versteht sich. Dazu mußte ich erst für 36 Stunden besuchsweise in Hamburg aufschlagen. Und dann ist das Polizeifahrzeug noch viele hunderte Meter hinter mir hergeschlichen, um mich vor den Unbilden des nächtlichen Hamburger Straßenverkehrs zu schützen, ich berichtete...

    Sehr schöner Beitrag, danke. Interessant sind die verschiedenen "Typen", die vorgestellt werden. Und das Pedersen ist mein Favorit. Die Sitzhaltung habe ich bei meinem Fahrrad inzwischen auch (nach der Rückkehr meines geklauten Fahrrades wieder) umgesetzt, ohne den eigentlich passenden Rahmen dafür zu haben. Es ist zu schön, so aufrecht zu fahren, ich will es nicht mehr missen.

    Wenn ich nichts sehen kann, halte ich alles über (echter) Schrittgeschwindigkeit für grob fahrlässig.

    Wenn ich ein Fahrzeug führe und nichts sehen kann, habe ich zu warten, bis ich es kann oder mich jemand einweist, der es kann. Ich darf jedenfalls keine Menschen töten, nur weil ich sie gerade nicht sehe.

    Es ist irre, was in diesem Land als Rechtsprechung durchgeht.

    Donnerstag, 12.05 Uhr.

    15 Minuten warte ich an der Torwache, da der Kollege, mit dem ich *gegen* 12 Uhr (denn 14 Uhr ist Dienstschluß) verabredet bin, in der Mittagspause befindlich ist und zunächst von dessen Vorgesetztem gesucht werden muß. Ohne amtliche Begleitung oder Vorladung darf man das Gelände nicht betreten. Eine Sitzgelegenheit für Wartende, womöglich gar überdacht, gibt es nicht, aber immerhin einen eifrig von Ameisen frequentierten Bordsteinrest aus der Kaiserszeit unter einem Baum am Pförtnerhäuschen.

    Nachdem der Herr aufgetan und zwecks meines Empfangs zur Torwache geschickt ist, nimmt er meinen Ausweis und den alten Kaufvertrag meines Fahrrades zur Vervielfältigung entgegen, ich werde in einem Flur im Erdgeschoß eines ebenso alten Kasernengebäudes auf einem Gartenstuhl plaziert. Nochmal 15 Minuten später kehrt er wieder mit meinen Unterlagen und dem Rest meines Fahrrades. Scheinwerfer ist vorhanden, aber zerstört, Dynamohalterung wurde *zerissen*, der Dynamo liegt im verbeulten Fahrradkorb, wie angekündigt fehlt der Sattel sowie außerdem die Sattelstütze, aber die Sattelhaube liegt beim Dynamo, das Kabel zur Tachohalterung ist auch zerrissen, der Rückspiegel fehlt, und die Spiegelhalterung ist zerbrochen, aber der übrige Rest nach erstem Augenschein vorhanden und intakt.

    Im Aufenthaltsraum, den wir nun gemeinsam betreten und der sonst offensichtlich der Einnahme der Mahlzeiten sowie der Zubereitung eines gelegentlichen Kaffees dient, werde ich an einen dieser Speisetische gebeten, um die Formalitäten abzuwickeln.

    Am 28.06.2015 (3 Tage bevor ich einen gebrauchten Ersatz kaufte) war das Fahrrad bei einem Drogendealer afrikanischer Herkunft im Görlitzer Park sichergestellt worden, die Kollegen hätten aber die Rahmennummer nicht gefunden, die steht nämlich direkt über dem Tretlager auf dem Sitzrohr, auf der dem Antrieb abgewandten Seite, somit also an ungewohnter Stelle, weshalb sie nicht gleich überprüft worden sei.

    Man belehrt mich, daß in dem Falle, daß das Fahrrad versichert gewesen und ich zwischenzeitlich entschädigt worden sei, das Fahrrad nun Eigentum der Versicherung wäre und ich es ihr übergeben müßte.

    Ich unterzeichne die Belehrung und die Empfangsbestätigung und bedanke mich freundlich. Anschließend bringt mich der Kollege wieder zur Torwache.

    Ich schiebe zwei Fahrräder nach Hause, unterbrochen von einer kleinen Rast an einem Imbiß auf dem Tempelhofer Feld. Das Hefeweizen hilft mir, meinen Zorn allmählich verrauchen zu lassen. Die Sonne scheint, es ist ein herrlicher Frühlingstag, und das Rücklicht sowie der Vorbau sind weiterverwendbar, möglicherweise sogar der 36er Zahnkranz. Immerhin. Der bis zu meiner Heimkehr im Rucksack befindliche Kaffee wird gerade in meiner Küche verbraucht.

    African Blue - unter den Industriekaffees eine klare Empfehlung für jene, die noch bezahlbaren, aber trotzdem guten Kaffee zu schätzen wissen und entsprechend sorgsam zubereiten können.

    Ich differenziere.

    ALEX TV - Fahrradstadt Berlin | Berliner Fahrradkultur

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