Beiträge von Peter Viehrig

    Wenn mich die (gemeinte/beabsichtigte) Bedeutung einer solchen Schilderkombination an diesem Ort ernsthaft interessieren würde, schriebe ich wohl eine nachfragende E-Mail an die anordnende StVB mit passendem Photo im Anhang.

    Die formelle Bedeutung der VZ ist schnell erklärt, wenn auch offensichtlich Schwachfug: Die von rechts aus dem Hinterhof die Treppen hinabfahrenden und dann unter den Arkaden hindurchfahrenden Fahrzeuge haben Vorrang. Da man das als ein die Arcostraße in Blickrichtung fahrender Fahrzeugführer unmöglich erwarten kann, erfolgt ein zusätzlicher Hinweis unter dem [Zeichen 205] .

    Stammtisch in Berlin? Super! An einem Montag? Da scheint mir der Samstag, 1.Oktober, sinnvoller, denn dann können von auswärts anreisende bereits die Critical Mass am Freitag zuvor mitnehmen.

    Auf jeden Fall sollte das auf einen Freitag oder Samstag gelegt werden.

    In der Regel

    Das ist das Problem. Als ich noch Moped fuhr (ohne Navi natürlich), ist mir das auch regelmäßig passiert, plötzlich nicht weiter zu können, weil eine Strecke (oft nur für 400m) zur Kraftfahrstraße oder Autobahn wurde. Es ist den Hirnen der Verkehrsplaner nicht vermittelbar, ein Fahrzeug auf der Fahrbahn zu führen, mit dem es verboten ist, Autobahnen und Kraftfahrstraßen zu nutzen. Ob motorisiert oder nicht, spielt da keine Rolle. Die können sich einfach nicht vorstellen, daß man damit auch noch außerorts über mehrere hundert Kilometer fährt.

    Diese Diskussion hatten wir hier inzwischen einige male.

    Das Konzept mit dem "geschützten Bereich" mag gut sein. Aber in §37 Abs. 2 Punkt 6 StVO steht das nicht, weder im Wortlaut noch sonstwie.


    Aber gewiß steht es dort, gleich im ersten Satz:

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.


    Es folgen abweichende Regelungen für Sonderfälle. Da keine davon greift und greifen kann, gilt (wieder) der Normalfall, nämlich Satz 1.
    Schön wäre aber wirklich ein höchstrichterliches Urteil dazu, damit diese ganzen Fabulierungen, Mutmaßungen und richterlichen Selbstherrlichkeiten vom "geschützten Kreuzungsbereich", links oder rechts der Ampel etc. endlich eine Ende finden. Die Regelung zur direkt an eine Fußgängerfurt angrenzenden Radfahrerfurt wird uns ja glücklicherweise Ende des Jahres verlassen, was es doch deutlich vereinfacht.

    hamburgfiets.de: Gestohlenes Rad auf Fahrradportal wiederfinden

    Seit heute können Hamburger auf dem Fahrradportal der Polizei nach ihren gestohlenen Rädern suchen. Dort sind Fotos von Rädern aufgelistet, die die Polizei sichergestellt hat, und weitere, die auf dem Handy eines überführten Fahrraddiebes sichergestellt wurden. Letztere wurden für Inserate auf ebay verwendet. Für alle Betroffenen lohnt sich ein Blick in die Liste.


    Leider ist kein RSS-Feed auf der Seite, man muß also als Betroffener die Seite regelmäßig selber aufrufen:

    Polizei Hamburg: Erkennen Sie Ihr Fahrrad?

    - Schwere Straftaten, unter anderem mit bleibenden körperlichen, psychischen und finanziellen Folgen für das Opfer
    - Hohe und anhaltende kriminelle Energie der Täterin, die zudem noch andere in weitere Straftaten verwickelt, um ihre eigene zu vertuschen
    - Kein von ihr ausgehender Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung (etwa freiwillige Meldung bei der Polizei, und sei es 14 Tage später)
    - Keine aktiv gezeigte Reue (Kontaktaufnahme zum Opfer z.B.)

    Und dann gibt es dafür also Bewährung? Und keinen lebenslangen Führerscheinentzug?

    Einmal mehr ein Totalverkacker der deutschen Juristenschaft. Der Zopfs läßt wohl wieder aus der Gutenberg-Uni im schönen Maintal grüßen, denn das sieht ganz nach seiner Lehre aus.

    Was kann auch die im Herzen doch eigentlich unschuldige Frau dafür, die bereits früher mit kriminell anmutenden Methoden ihr Einkommen erlöste, daß sie einfach nicht aus ihrer Haut kann? Mahnender Zeigefinger und ob des Schrecken darüber gleich zum Trost streicheln bitte. Das arme Ding...

    Es gibt hier also wirklich noch Menschen, die meinen, elektrische Oberleitungen seien nicht gewitterfest. Dann ist eine Reise dringend angeraten. Beispielsweise nach München im Süden, Hannover und Bremen im Norden, Leipzig oder Berlin im Osten oder Bochum im Westen. Die Straßenbahnen dort und andernorts fahren alle auch bei Gewitter. Warum auch nicht? Ein paar große Spulen zwischen Stromabnehmer und restlichem Fahrzeug - fertig. Das funktioniert seit Jahrzehnten. Und noch etwas weiter östlich in Europa kann man sich das dann bei Bussen ansehen:

    Oberleitungsbus Tychy (Polen)
    Oberleitungsbussysteme Tschechien
    Oberleitungsbussysteme Rußland

    usw.

    ZUKUNFT MOBILITÄT: Siemens eHighway – erstes Oberleitungssystem für Lkw im öffentlichen Straßennetz eröffnet

    Perspektivisch soll die gesamte Strecke zwischen Borlänge und dem Hafen Gävle sowie einer Stichstrecke nach Avesta im Umfang von rund 110 Kilometern elektrifiziert werden. Die Kosten hierfür werden auf 1,2 Milliarden Schwedische Kronen, umgerechnet 127,5 Millionen Euro, geschätzt. Die Investition soll sich innerhalb von vier bis sieben Jahren amortisieren.

    Daß ich Oberleitungsbusse für eine gute Idee halte, schrieb ich ja schon mal. Den eher kleinen Gedankenschritt zu Oberleitungslastkraftwagen habe ich aber nicht allein geschafft. Dabei liegt das so nahe...

    Autosucht ist ein unterschätztes Problem. :)

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    Via Mobilmanie.de

    Wahrscheinlich gelte ich hier als Hardliner, was aber nicht stimmt. Bei Ersttätern kann ich mit Bewährungsstrafen recht gut leben, sofern keine bleibenden körperlichen oder psychischen Schäden entstanden.
    Bei Wiederholungstätern und bei Tötungsdelikten finde ich die deutsche Justiz allerdings wirklich zu lasch. Das ließe sich aber relativ leicht ausräumen. Bei Tötungsdelikten dadurch, daß deutsche Richter Rechtsbeugung unterlassen. Bei Körperverletzungsdelikten dadurch, daß man eine gesetzliche Vorschrift einführt, wonach eine Zeitstrafe für eine Tat, die während einer laufenden Bewährung begangen wurde, nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden darf. Damit hätte man die Intensivtäter recht fix aus dem Verkehr gezogen, also genau die, die nur Härte begreifen.

    Also erst einmal, darf er sich während der Bewährungszeit nix Neues zu schulden kommen lassen, sonst darf er seine Haftstrafe antreten.

    Schön wäre es ja... In der Praxis können da schon mal 30 bis 40 "Bewährungen" zusammenkommen, bevor jemand tatsächlich einfährt.
    Die wesentliche Einschränkung bei einer Bewährungsstrafe besteht im Eintrag einer Vorstrafe im Führungszeugnis nach Bundeszentralregistergesetz (BZRG):

    (1) Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt

    ...

    2. zehn Jahre bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr,

    ...

    Und an den geurteilten 13 Monaten sieht man, daß das Gericht die Sache doch recht ernst nimmt.

    Irrationalität ist ja gerade eines der Merkmale eines Schocks. Das absurdeste, an was ich mich erinnere, war ein Mann, der bei unserem Eintreffen Rumpfheben trainierte, nachdem ihm der Hausarzt den Verdacht eines Schlaganfalls diagnostiziert hatte, dieser Hausarzt aber schon wieder weg war. Seine Frau konnte es ihm nicht austreiben. Und ich mußte sehr energisch werden.

    Sollte (und eigentlich müsste bei so großem Personenschaden ja) die Polizei hinzugezogen worden sein und den Halter noch angetroffen haben, so müsste die doch Personalien festgestellt haben.

    Zitat

    Da er die Verletzungen als nicht allzu schwer einstufte, so berichtet die Polizei, habe sich der Radfahrer nur die Mobiltelefonnummer des Unfallbeteiligten geben lassen. Als er später starke Schmerzen in den Armen spürte, begab sich der 22-Jährige in ärztliche Behandlung. Hier wurde festgestellt, dass beide Arme gebrochen waren


    Da war keine Polizei vor Ort. Typische Schocksymptomatik, man hat keine oder kaum Schmerzen, trotz gebrochener Knochen. Das kann Stunden dauern, es ist wirklich ein Fall für das Lehrbuch.

    Und für alle Zeugen: Holt die Leute aus der Situation raus. Fragt sie nach mehreren Dingen, die nichts mit dem Unfall zu tun haben (verheiratet, Wohnanschrift, Kinder, Geburtsname der Mutter usw.) und erst danach nach eventuellen Schmerzen. Im Zweifel freundlich, aber bestimmt darauf bestehen, daß sie sich abtasten lassen (möglichst Frau von Frau, Mann von Mann). Bleibt eine Weile bei ihnen, redet mit ihnen über irgendwelches Zeug, letztlich egal, was. Die können nämlich noch immer wie aus dem Nichts "wegklappen". Kommunikation *kann* diesen "Kurzschluß im Gehirn" verhindern oder abmildern. Leider klappt das nicht immer. Dann ist aber jemand da, der weitere Hilfe holen und selbst welche leisten kann.

    Wie blöd kann einer sein, noch nicht mal die Autonummer aufzuschreiben?

    Solche Bemerkungen sind es aber auch, sorry. Längst nicht alle haben bei eigener, sogar körperlicher Beteiligung an einem Unfall die Gelassenheit und Übersicht, die man eigentlich bräuchte. Das sind typische Zeichen eines sogenannten leichten Schocks. Das kann sogar in Bewußtlosigkeit enden, ohne daß es dafür einen "echten körperlichen Grund" braucht.
    Ich habe das als Betroffener bei einem Alleinunfall mit einem Moped (ohne größere Schäden an mir oder am Gefährt) schon selbst erlebt. Ich war ansprechbar, wirkte nach außen völlig normal und recht gelassen. Wo ich wohne, wußte ich allerdings die nächsten 15 Minuten nicht mehr. Da ich die Symptomatik aus meiner Zeit im Rettungsdienst kannte und in dem Moment auch erinnerte, fand ich das währenddessen sogar komisch. Wirklich eine sehr skurrile Situation.