Wenn es aber auf das bloße Verringern der öffentlichen Stellplätze auf der Straße abzielt, würde das doch bedeuten, dass es einen rechtlichen Anspruch auf einen Parkplatz vor der Haustüre gibt?! Weil: "früher konnte ich da parken!"?
Nicht "vor der Haustür"; darauf zu vertrauen, daß man da parken kann, ist heute bereits albern, da meist alles zugeparkt ist. In "Laufweite" (irgendwas zwischen 300 bis maximal 500m) - ja, da muß Ersatz her.
Schritt 1: Anwohnerparkausweise gegen Entgelt
Schritt 2: Entgelte moderat, aber kontinuierlich erhöhen
Schritt 3: Ersatzsammelparkflächen gegen vergünstigtes, aber ebenfalls kontinuierlich steigendes Entgelt bereitstellen
Schritt 4: Straßenraum der Parknutzung für PKW entziehen
Schritt 5: Ersatzparkflächen weiterhin moderat, aber kontinuierlich derart verteuern, daß man irgendwann keine mehr braucht.
Alles natürlich bis auf weiteres mit Ausnahmen für Gebrechliche und Behinderte.
Und für den Kauf von Neufahrzeugen kann man schon jetzt eine Stellplatznachweispflicht einführen, das ändert aber zunächst nix am Altbestand und dessen "Gewohnheitsrechten". Und ja, die wären vor Gericht einklagbar.