Dass es Unsinn sei, ist eine bewertende Aussage.
Und eine Tatsache, denn diese behauptete Regel existiert nicht.
Dass es Unsinn sei, ist eine bewertende Aussage.
Und eine Tatsache, denn diese behauptete Regel existiert nicht.
Tut nicht Not. Das ist wie bei roten Ampeln, wenn die links vom Radweg stehen, dann gelten die nicht für den Fahrradverkehr, es sei denn, dass eine Haltelinie auf dem Radweg markiert ist.
Für diesen nun schon mehrfach kolportierten und widerlegten Unsinn gibt es genau welche Rechtsgrundlage?
Nach Meinung der Stadtverwaltung hätten dann Radfahrende die den Kreisverkehr im Urzeigersinn auf dem Radweg befahren keinen Vorrang mehr vor Fahrzeugen, die aus dem Kreisel ausfahren. Weil: rechts vor links.
Die Dame hat schon richtig erkannt, daß Radverkehr auf dem Radweg Vorrang gegenüber dem vom Kreisel ausfahrenden Verkehr hat. Inzwischen ist auch dieser unsägliche Satz verschwunden. Und wie sich das für guten und transparenten Lokaljournalismus gehört, erfolgte das ohne jeden Korrekturhinweis.
Der Artikel in der Kreiszeitung wurde scheinbar korrigiert.
Ja, und wieder falsch:
ZitatWenn es nicht anders ausgeschildert ist, gilt dort rechts vor links.
Nein, bei Kreisverkehren gilt eben nicht rechts vor links.
Himmel hilf!
Hallo Admins,
kann man bitte die Ursprungsversion meines letzten Beitrages löschen? Mir ist da ein Lapsus passiert.
Danke!!
Überprüfe mal bitte, ob Du den gelöschten Beitrag noch aufrufen kannst. Als Moderator kann ich das, ob der Zugriff aber für andere gesperrt ist, kann ich nicht überprüfen.
Ich denke da auch an die zahlreichen Säufer, die entweder nicht in der Lage sind, nüchtern zum Test zu erscheinen oder, wenn sie nüchtern erscheinen, Mängel bei der Koordination ihrer Bewegungen zeigen, weil ihnen ihr Grundpegel Alkohol fehlt.
Unzweifelhaft gibt es Personen, deren Reaktionsfähigkeit dauerhaft extrem schlecht ist. Ja gut, den 5 Leuten verbietet man dann das Autofahren. Und testet dann 40Mio andere Fahrer auch noch?
Ich gehe jede Wette ein, daß es mehr als 5 sind. Und ja, die 40 Mio. testet man dann auch noch.
Du bekommst Werte. wo liegt die Schwelle zwischen "du darfst noch" und "du nicht mehr"?
Nebelkerze. Es wurde die Behauptung aufgestellt, daß "diese ganze Testerei" "gemessen am gewünschten Ziel Voodoo" sei. Dieser trete ich entgegen. Daraus leitet sich nicht ab, daß ich wüßte, wo irgendwelche Schwellenwerte liegen.
Das überlasse ich jenen, die sich damit auskennen, Verkehrspsychologen beispielsweise.
Die ganze Testerei ist aber gemessen am gewünschten Ziel Voodoo pur.
Man kann also eine verminderte Reaktionsfähigkeit nicht mittels Tests feststellen? Für diese Behauptung hätte ich gerne Belege.
Wer meint, körperliche Faktoren hätten keinen Einfluß auf die Unfallwahrscheinlichkeit, der lügt sich meiner Meinung nach ebenso in die Tasche. Und es geht hierbei um Wahrscheinlichkeiten und deren Beeinflussung, nicht um Gewißheiten.
wow, Ansage!
Meine Body Cam schafft 10 - 12 Stunden. Da ich sichergehen will, daß die nächste Fahrt definitiv aufgezeichnet wird, auch wenn sie länger wird als geplant, lade ich sie regelmäßig nach 8.
Wer schon immer mal sehr viel Geld für ne Fahrrad-Dashcam ausgeben wollte UND dabei sparen wollte, kann das jetzt tun
Wenn die Dinger denn halbwegs hielten, was sie versprechen. Man lese sich etwas eingehender die Kommentare unter etwaigen Testvideos bei YouTube durch.
Ich empfehle und verwende eine sogenannte Body Cam. Für reine Dashcam-Videos langt das.
Sieht für mich eher so aus, als wären die gelb markierten Parkplätze auf der Fahrbahnen das eigentliche Problem.
Richtig. Der Radweg, richtiger der Radfahrstreifen, wäre ja eher Teil der Lösung. Wenn die auf der Straße gelagerten Blecheimer verschwinden, kann die Feuerwehr ihre Drehleiter problemlos aufstellen und dafür (auch) den Streifen nutzen. Unabhängig davon versuchen Radfahrstreifen hinter Parkstreifen möglichst viele Nachteile der Hochbordradwege wiederherzustellen, die mit Radfahrstreifen eigentlich mal gelindert werden sollten (Sichtbarkeit für Kfz-Lenker beispielsweise).
tl;dr: anlassbezogene aufzeichnung zulässig, sonst nicht.
Interessiert mich nicht. Meine "Dashcam" dient der Strafverfolgung nach bzw. der Abwehr von Straftaten gegen mich oder andere (Mord, Totschlag, Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung, Falschaussage etc.) Im Zweifelsfall ist es gut, die Aufnahmen überhaupt zu haben, die ein Richter immer noch ablehnen kann, wogegen ich mich dann ggf. wehren würde.
Überraschung!
Wenn man Leuten nix beibringt, haben sie keine Ahnung:
Ich bringe damit zum Ausdruck, daß das nicht auf einem anderen Blatt steht. Es ist das selbe Blatt.
Aber das steht auf einem anderen Blatt.
Nein.
Evtl. hier. Mal abgesehen von dem Sahnestück an Radweg an sich, ist das mit dem Pflasterwechsel dann eigentlich Einfahren in einen anderen Straßenteil, wenn ich das Ding denn nutzen würde 🤔 so Konstrukte wie hier finde ich ja besonders abenteuerlich
An der gezeigten Stelle gibt es keinen "gegenüberliegenden Radweg", im Gegensatz zu hier:
Ohne blaues Schild darf man inner- und außerorts keine Wegelchen befahren.
Das ist falsch. Der §2 (4) StVO als Spezialnorm für den Radverkehr sagt ganz eindeutig:
Zitat
Beispiel eines eindeutig nur an der Ausgestaltung erkennbaren sonstigen Radweges ohne Benutzungspflicht:
Daher nochmal die Frage, was bei fahrbahnbegleitenden Außerorts-Gehwegen gegen eine Klarstellung mit
spricht.
Das war aber nicht die Ausgangsfrage.
Unabhängig davon sprechen allenfalls Kostengründe dagegen. Verwaltungsakte und Erwerb der Schilder kosten halt. Die kann man sich sparen, da die Rechtslage in diesem Fall bereits eindeutig ist.