Beiträge von Peter Viehrig

    Sicher, aber letztendlich unterlässt man es dann doch durch den Grünstreifen auf die Bundesstraße zu wechseln und hinter der Einmündung zurück.

    Jein. Für zukünftige Fahrten ist Dir dann ja bekannt, daß dieser Radweg nicht straßenbegleitend sein kann, sondern aufgrund seiner von der Straße abweichenden Vorfahrtsregelung einen eigenständigen Weg darstellt. Du kannst also von vorneherein auf der Fahrbahn fahren.

    Wenn der Junge nur knapp genug vor dem Auto auf die Fahrbahn läuft, ist jede/r Fahrer/in chancenlos, wenn die Kiste mehr als 10km/h fährt. Denn zwischen den Fahrzeugen ist der im Alter von 2 Jahren für einen Fahrzeugführer von der Fahrbahn aus unsichtbar, bis es zu spät ist. Die 3m von Fahrzeugkante bis Fahrbahn schafft der Junge locker in 2 bis 3 Sekunden. Auch bei nur 20km/h hat man mehr als 8m Anhalteweg.

    Im Grunde ist solche Argumentation Reichsbürgerniveau, sich selbst auszusuchen, welche Vorschrift man für sich gelten läßt und welche nicht. Im Gegensatz zu Dir ist der Gesetzgeber demokratisch legitimiert.

    Ich habe auch keine Lust, mich von Dir auslachen zu lassen.

    Ich beende das an der Stelle.

    Aber selbst mein Alltags-Radl hat Felgen drauf, in die ich mir ganz sicher nicht 2 x 5-10g Plastik klemme. Von dem auch im Alltag gerne gefahrenen Nicht-Alltagsradl ganz zu schweigen.

    Rationale Argumente? 0

    Man könnte ja auch einfach die StZVO zeitgemäß anpassen. Passiert ja im KFZ Bereich auch

    Aber da die Vorschriften nun schon ewig bekannt sind, kann man sich einfach beim Erwerb eines Fahrzeuges, das auch zur Teilnahme am Straßenverkehr taugen soll, darauf einstellen.

    Ich schrieb ja, einiges finde ich auch bekloppt (Blinker, Klingel). Aber so ist es nunmal.

    Übrigens hat vor relativ kurzer Zeit der erste straßenzugelassene Dynamoscheinwerfer mit Fernlicht den deutschen Markt betreten. Das war etwas, was *mich* immer genervt hat: Fehlendes Fernlicht am Dynamolicht. Den hole ich mir absehbar wohl.

    Deine Ausführungen sind der beste Beleg, wie gut Deine These der Eigenverantwortung funktioniert.

    Du kaufst Dir ein Rad, das die Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr nicht mitbringt. Und sich auch nicht nachträglich darauf umrüsten läßt, ohne Deine sportlichen Ambitionen zu gefährden. Die Straße ist keine Rennbahn und die Vorschriften zur Teilnahme am Straßenverkehr waren Dir vorher bekannt, sinnlos oder nicht.

    Geh mit Deinem Sportgerät zur Rennbahn, da kannst Du die Ergebnisse jahrzehntelanger Forschung zur Windschnittigkeit der Vorbaubefestigungen ausgiebig genießen.

    Willst Du mit dem Ding am Straßenverkehr teilnehmen, statte es entsprechend aus. Wenn das nicht geht, nimm ein anderes Rad dafür.

    man kann sich darauf einstellen.

    Das Leben läuft nicht immer nach Plan.

    Meine These ist daher, dass man nicht weiterfahren darf, wenn man im Dunkeln oder bei schlechter Sicht kein Licht und keine Reflektoren hat. Muss jeder selbst entscheiden, ob er das Risiko eingehen will, dann ggf. schieben zu müssen, wenn man ohne die vorgeschriebene Ausrüstung losfährt und nicht mehr im Hellen sein Ziel erreicht.

    In 90% der Fälle steigen die dann trotzdem aufs Rad, ist ja nicht weit, nur dieses eine mal, ist noch immer gutgegangen, blah blah. Das ist aber piepsegal, wenn die Dinger trotzdem dran sind, weil es generell vorgeschrieben ist. Eine Sache weniger, die schiefgehen kann. Aber wenn Dich die 30g Mehrgewicht derart um den Schlaf bringen, fahr halt ohne. Wie Du richtig schreibst, kontrolliert das ohnehin niemand. Und jedes Bußgeld, das dann unerwarteterweise dennoch eintritt, finde ich in Ordnung.
    Klar, in Afrika hungern Kinder, das finde ich auch dringender. Als Argument taugt das nicht.

    Ich beklage gar nichts, sondern ich finde Beleuchtung und Reflektoren am hellichten Tage überflüssig, weil sie da auch im öffentlichen Straßenverkehr keine Funktion erfüllen.

    Inwiefern schaden sie? Gar nicht. Also kann man das alles auch dranmachen. Fall erledigt, weiterradeln. Der Rest ist Vollzugsdefizit, nicht das erste mal...

    Und warum dürfen Akkulichter abnehmbar sein?

    Diese Frage stellst Du bitte dem Gesetzgeber. Woher soll ich das wissen? Im übrigen ist abnehmbar nicht der Punkt, sondern, daß sie im Straßenverkehr dran sind und nur noch eingeschaltet werden brauchen. Leider ist das nicht vorgeschrieben. Im Ergebnis gibt es mehr Dunkelradler.

    Aber Du beklagst ja, daß die Vorschriften eine solche Bürde seien. Und ich sage, das sind sie nicht. Eine öffentliche Straße ist weder Sportplatz noch Vergnügungspark. Wer sein Sport- oder Spaßgerät nicht den entsprechenden Zulassungsvorschriften gemäß für den Straßenverkehr ausstatten kann, hat schlicht ein für den Straßenverkehr untaugliches Teil erworben, so einfach.

    Das erinnert mich an das Herumgeheule der Neueigentümer dieser Privatpanzer über zu kleine Parkplätze, parke er doch das Ding dann standesgemäß bei der Bundeswehr. Was geht das den Gesetzgeber oder die Kommune an?

    Analog für Radler: Dann soll das Gerät bitte ausschließlich dort verwendet werden, wofür es gedacht ist, Freizeitpark, Rennbahn, abgesperrte Rennstrecke, privates Planschbecken, whatever, jedenfalls weg vom öffentlichen Straßenverkehr.

    Ich würde die Erfordernis jeglicher Reflektoren ebenso wie die Beleuchtung nur bei Dunkelheit oder schlechter Sicht fordern. Tagsüber reflektieren Reflektoren allenfalls das Sonnenlicht in Richtung Sonne und sind nutzlos.

    Das ist realitätsfern. Was tagsüber nicht dran ist, rüstet nachts auch keiner mehr nach. Wer in die Dunkelheit kommt, sollte gewappnet sein. In die Sonne reflektierende Reflektoren stören weder die Sonne noch sonstwen.

    Die Forderung stammt noch aus Zeiten der Seitenläuferdynamos und Glühlampen, die im Stand (z.B. an der roten Ampel) ausgingen. Als Backup mögen sie aber bei Dunkelheit sinnvoll sein, falls mal ein (Rück-) Licht unbemerkt kaputt geht.

    Einen Ausfall des Standlichts hatte ich inzwischen schon mehrfach, zweimal an der Front und viermal beim Rücklicht. Berliner Rüttelpisten fordern jede Lötstelle auf Dauer heraus. Ja, Rückstrahler vorne und hinten sind nur Backup. Aber wenn man die Festplatte für das Backup erst jedesmal extra anschließen muß, macht es keiner. Auch hier gilt, das schadet genau keinem, die von vorneherein zu verbauen.

    Wer sein Fahrrad nicht straßenverkehrstauglich zurichten will oder kann, der/die soll sich aus dem Straßenverkehr verpissen. Der/Die gehe mit dem Ding auf Privatgelände und Sportplätze und bleibe da.

    Die Forderung nach Pedalreflektoren gestaltet sich teilweise problematisch. Bei Liegerädern sind die Pedalen nach hinten winkelbedingt immer hinter dem Schuh und diverse Klickpedale erlauben gar keine oder bestenfalls Bastellösungen nach hinten.

    Jo, das stimmt. Der Gesetzgeber hatte mit Sicherheit keine Liegeradler im Blick. Einerseits. Andererseits stört es auch nicht, wenn Pedalreflektoren am Liegerad verbaut sind.
    Bei den Klickpedalen stimme ich zu. Das betrachte ich aber als eine Fehlleistung der Hersteller. Die Vorschrift ist ja nun wirklich nicht neu, sondern jahrzehntealt. Und der deutsche Markt ist auch größer als der Liechtensteiner. Ich würde folglich basteln, wenn ich denn Klickpedale haben wollte. Zuvor würde ich mich aber in China umsehen, ob es da vielleicht bereits etwas gibt, das keinen großen Namen trägt.
    Grundsätzlich finde ich Pedalreflektoren nämlich sehr sinnvoll. Nichts macht nachts einen Radfahrer insbesondere von hinten besser kenntlich als die durch diese Dinger weithin sichtbare Auf- und Abbewegung der Pedale.

    Man lernt ja immer dazu, welche StVZO-konforme Speichenreflektoren gibts denn, die man sich in ein (ordentliches) Laufrad einspaxen würde?

    Keine Werbung, nur eine Antwort:

    https://www.amazon.de/gp/product/B00AFO1OSI

    Die Dinger halten jetzt seit knapp 3 Jahren oder ca. 20.000 km. Aber die braucht es ja nur, wenn die Reifen ohne Reflexionsstreifen sind. Die Frage der Reflektoren für vorne und hinten kann ich Dir nicht sicher beantworten, denn für hinten war ein kleiner von Beginn an am Schutzblech meines Hollandrades, den ich einfach gelassen habe, da er nicht stört. Den großen bringt das Rücklicht bereits mit. Für vorne habe ich einen direkt am (nicht mitlenkenden) Fahrradkorb verschraubt. Da habe ich länger gesucht, um dann irgendwann einen verschraubbaren mit Z-Zeichen aus einer Krabbelkiste zu klauben. Den braucht man ja aber auch nur, wenn das Frontlicht keinen mitbringt, was die meisten jedoch tun.

    Wenn Du Bilder brauchst, gib kurz Bescheid, dann mach ich nachher welche.

    Blöde Frage, seit wann braucht ein Radl eine Zulassung?

    Falls ja, hab ich noch nie eins besessen mit einer solchigen.

    Fahrräder brauchen keine Zulassung, weil es keine Rechtsvorschrift gibt, die das verlangt. Sie sind also per se zugelassen. Soll das Fahrrad aber im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden, muß es Kriterien erfüllen, die die §§ 64a (Klingel), 65 (Bremsen) und 67, 67a (Beleuchtung) StVZO festlegen. Vielleicht steckt in der StVZO irgendwo noch eine fahrradspezifische Vorschrift, die mir gerade nicht einfällt. Erfüllt es diese Kriterien nicht, darf es nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.

    Die meisten Regelungen halte ich für sehr sinnvoll oder wenigstens für so leicht umsetzbar, daß sie zumindest nicht stören. Die Zeiten, in denen Speichenreflektoren nix taugten und permanent verlorengingen, sind lange vorbei, wenn man mehr als 50 Cent pro Stück investiert. Und die Reflexionsstreifen erfüllen auch im Winterdreck einer Großstadt noch immer ausreichend ihre Funktion, da neuer Dreck den alten abwäscht. Echte Schlammpisten, bei denen das dann tatsächlich mal anders sein kann, gibt es eigentlich nur außerorts.

    Über die StVZO bezüglich Fahrräder wird viel gemeckert, meines Erachtens nach aber fälschlicherweise.

    Was mich wirklich nervt, sind zwei Dinge:

    1. Das Blinkerverbot nach §67 (5) S.6. Sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch verkehrlicher Sicht ist das komplett sinnfrei.

    2. Gleiches gilt für die Ausstattung mit "einer helltönenden Glocke" in §64a. Das in Satz 2 festgelegte Verbot von Hupe oder wenigstens einer Radlaufglocke ist vollkommen aus der Zeit gefallen und gehört gestrichen. Wichtig ist nur, daß die Dinger funktionieren, eine Mindest- und eine Höchstlautstärke haben. Fertig.

    Sehe ich das richtig, Hin- und Rückstrecke einer (Auch-)Radsportveranstaltung (also Wettkampf), abgefilmt von motorisierten Begleitfahrzeugen, die mal eben lange nebenher fahren auf einer zweispurigen Fahrbahn - gleichzeitig? Und man wundert sich über Unfälle?

    Interessantes Realitätsverzerrungsfeld. Vielleicht kann man das irgendwie messen?

    Der Radfahrer, der sich da in Gegenrichtung durch die Fußgänger drängelt ist aber wohl nicht so gedacht und bedient leider voll das Klischee vom Rad-Rüpel

    Das ist genau so gedacht. Vor drei Wochen habe ich mir das selber angesehen. Es ist allerdings nur eine Freigabe in Gegenrichtung, also gilt Nachrang und Schrittgeschwindigkeit. Aber der Radverkehr darf da durch.

    Da wäre doch eigentlich Kfz-Verbot mit "Anlieger frei" üblich…? Vorstellen kann ich mir höchstens, dass das blaue Schild die Funktion eines Wegweisers ("ihr könne auch hier durch, statt euch mit der Kreuzung da hinten rumzuschlagen") hat…

    Ginge auch, hätte aber dahingehend einen anderen Regelungsgehalt, daß der Vorrang für Fuß- und Radverkehr wegfiele. Immer, wenn ich eine solche Schilderkombi in freier Wildbahn bisher gesehen habe, fand ich sie gut.