Das mag realitätsfern sein. De jure spielt das aber keine Rolle. Ohne deutliche Erkennbarkeit kein Radweg. Und das war die Fragestellung, ob es einer ist. Antwort: Nein.
Beiträge von Peter Viehrig
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Wenn ein Weg vormals benutzungspflichtig war, ist aus meiner Sicht zunächst immer eine Klarstellung erforderlich, dass sich die Zweckbestimmung geändert hat, da die Ausgestaltung des Weges ja die Selbe ist.
Das mag für ortskundige Radfahrer zutreffen. Da man aber bei der Interpretation von fehlender Ortskenntnis ausgehen muß, ist es umgekehrt. Fehlt die Klarstellung und ergibt sich aus der Ausgestaltung nix anderes, ist es eben kein Radweg.
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Dieser sogenannte "Gar-nichts-Vorfall" beinhaltet Straftaten, § 315b, §§ 223 und 224 StGB. Die Nichtverfolgung dieser ist ebenfalls eine Straftat, § 258a i.V.m. § 258 StGB.
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wohl nicht, wenn man gerade mal soweit abbremst, dass die Karre nicht umkippt
Ähm, doch. Das Streetview-Bild ist aus LKW-Fahrersitzhöhe aufgenommen. Da wurde schlicht nicht geschaut. Und vermutlich auch gerast, ja.
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Erneut ein tödlicher Abbiegeunfall mit einem LKW in Hamburg
Sowohl Radweg als auch Gehweg sind allerprächtigst einsehbar:
Google MapsMit Google Maps lokale Anbieter suchen, Karten anzeigen und Routenpläne abrufen.www.google.com -
Ich muss eher an "Scherz, Satire, Ironie und tiefere Bedeutung" denken als an erforderliche Psychotherapie.
Ich beneide Dich.
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aber keine Sorge, ist ja ein Zeit-Magazin-Beitrag
Ein ausgesprochen schlechter Artikel, ein schier endloses Geschwurbel. Erst ein trockener Abriß darüber, was er rein funktional von seinem neuen Fahrrad im wesentlichen erwarte: Schnöde Alltagstauglichkeit für die Großstadt Berlin. Und dann verliert er sich seitenlang in Betrachtungen darüber, wie wohl welches Fahrrad auf ihn und folglich in seiner Außendarstellung auf andere, vor allem in den ihm wichtigen sozialen Gruppen wirkt. Und was er gerne wäre, also so darstellen würde, könnte, wollte.
Dieser Dimitrij hat ein tiefsitzendes psychologisches Problem mit seinem Selbsbewußtsein. Bevor der sich ein Fahrrad kauft, sollte er zum Arzt gehen. -
Aber man könnte in Deutschland so etwas halt auch einmal einführen
Letztlich zementierst Du damit Diskriminierung aufgrund des Antriebs, ergänzt sie lediglich noch um das Kriterium Felgenbreite. Warum Du ein Fahrbahnverbot für Langsamverkehr möchtest, wüßte ich dann doch gern.
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Zur Befestigung: An meinem Rad ist ein *nicht mitlenkender* Gepäckträger vorn, auf diesem ein Kunststoffkorb von Basil. An diesem wiederum ist mit 3 Kabelbindern der Clip für die Kamera dauerhaft befestigt. Kurioserweise ist es nämlich so, daß der Clip leichter von der Kamera ein- und auszuklinken ist, als sich die daran befindliche Klammer zu Befestigung an einem Kleidungsstück öffnen läßt. Dort klinke ich also vor jeder Fahrt die Kamera ein und nachher aus. Mit dieser Konstruktion fallen in der Aufnahme die körpereigenen Bewegungen als auch die Ausgleichslenkbewegungen während der Fahrt nicht mehr als Störfaktor ins Gewicht.
Zur Erkennbarkeit der Kennzeichen: Immer, wenn es darauf ankäme. Während der Fahrt mit 1080p auf 8m und näher. Steht man, dann auch schon etwas früher. Da das hier der öffentliche Bereich ist, kann ich Dir kein Beispielvideo zeigen.
Solltest Du Dir eine solche Kamera zulegen, dann plane noch doppelseitiges Klebeband und sogenannte Dead-Cats als Windschutz ein. Ein Stück Klebeband zuschneiden, an der richtigen Stelle lochen, über das Mikro kleben und dann das Fellbüschel drauf. Andernfalls sind die Windgeräusche so stark, daß sie die Beweiskraft des Videos möglicherweise einschränken können.
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Selber habe ich bisher die Fly12 gefunden, die aber leider recht teuer ist. Das dort ein Licht mit drin ist finde ich sehr gut.
Die Fly12 und alle ihre Verwandten haben insgesamt vernichtende Kritiken erhalten, wenn man etwas gründlicher schaut. Hartnäckige Software-Bugs als auch regelmäßig zeitnah eintretendes Versagen der Hardware, insbesondere, aber nicht nur, zur Haltbarkeit des Akkus. Selbiges gilt für die Drift Ghost und deren Abkömmlinge.
Mit Dashcams für das Fahrrad mit wirklich langer Akkulaufzeit (also *ohne* Akkuwechsel zwischendurch 8 Stunden Laufzeit und mehr) sieht es derzeit mau aus.
Wenn es wirklich nur auf die reine Funktionalität als Dashcam ankommt und sonst keine Nutzungen als Gadget für den Sport nötig sind bzw. mit anderen Geräten umgesetzt werden, empfehle ich, den Fokus von Dashcams weg zu erweitern auf sogenannte Body Cams. Es geht dann aber nicht ohne Improvisation zur Befestigung am Fahrrad. Allerdings wird es dann erheblich günstiger als GoPro & Co., die Auflösung ist ausreichend bis gut, es gibt wasserdichte Exemplare, die alle notwendigen Dashcam-Funktionen bieten. Nur die Kombi aus Bildstabilisierung und ausreichend großem Akku und Wasserdichtigkeit findet sich leider nicht.
Ich für meinen Teil nutze eine ohne Bildstabilisierung, dafür wasserdicht und mit langer Akkulaufzeit (Boblov M5), denn die Kamera dient ausschließlich als Sicherheits-Backup gegen Straftaten (seien es Falschaussagen eines Unfallgegners oder von Zeugen vor Polizei und evtl. Gericht, Straßenverkehrsgefährdung, vorsätzliche Körperverletzung etc.). Dafür braucht es die nicht, 1080p reicht dann auch ohne Bildstabilisierung aus.
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Zitat
So war es im Sozialismus!
Nein, so war es eben nicht im Sozialismus. Weder war die Bahn schnell, noch zuverlässig, noch pünktlich. Fahrräder konnten nicht problemlos am Bahnhof abgestellt werden. Bahnhöfe waren keine Servicestationen, die zur Fahrt mit der Bahn einluden. Die Nutzung der Bahnhofs"gastronomie" ging mit Wartezeiten bis zu Stunden einher. Das Personal war *immer* pampig. Züge waren regelmäßig überfüllt, Toiletten meist nicht benutzbar, entweder technisch oder hygienisch bedingt oder beides.
Die "Deutsche Reichsbahn", wie dieser Verein in der DDR noch hieß, war ein einziger Drecksladen, innen wie außen.
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Ist das mit dem Glasgranulat ein Ding in Hamburg? Ich glaub, ich bin dem noch nie begegnet, aber ich fahre auch nur wenige Strecken mit Radweg.
Das kenne ich auch aus Berlin. Das Zeug kommt vermutlich über Umwege aus den Glascontainern und Glastonnen hier. Das könnte auch irgendeine Form von zerkleinerter Schlacke sein, die ja letztlich auch bloß schmutziges Glas ist. Und verteilt wird das hier überall, manchmal sogar auf Radwegen.
Mit meinen Pannenschutzreifen geht das, alle anderen dürften regelmäßig flicken, schätze ich, sofern sie überhaupt im Winter fahren, was aber mittlerweile mehr Leute tun. -
Nüchtern, sachlich und möglichst trocken: Dir ist nicht bekannt, ob die Frage erlaubt ist oder nicht, denn Dir liegen dazu keine Informationen vor. Für eine Antwort auf die möglicherweise erlaubte Frage sollen sie nach Klärung der Erlaubnis mit ihrem Rechtsbeistand sich an die Straßenverkehrsbehörde wenden. Dir liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob ihre Vermutung über mögliche Gründe zutrifft oder nicht.
Und dann fragst Du, was das alles mit Dir und ihrem Fahrer zu tun haben soll.
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Die schreiben "überfuhr" statt "touchierte". Es wird also heftig sein, fürchte ich.
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Doch, das ist ein Widerspruch, denn - zur besseren Einordnung nochmal: Th(oma)s behauptete:
Notorische Wiederholungstäter haben offensichtlich nur einen unbedeutenden Anteil am Unfallgeschehen.
Dafür hätte ich gerne einen Beleg. Mangelerfassung ist keiner. Ich behaupte, daß "notorische Wiederholungstäter" - wie sonst auch - durchaus einen signifikanten Anteil haben.
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Zumindest für die allgemeine schwere Gewaltkriminalität gilt das Gegenteil. Die könnte um 30 bis 50 Prozent gesenkt werden (je nach Altersgruppe), schlösse man die Intensivtäter konsequent weg.
Also stellt sich die Frage, wieso das ausgerechnet beim Straßenverkehr anders sein soll. -
Notorische Wiederholungstäter haben offensichtlich nur einen unbedeutenden Anteil am Unfallgeschehen.
Hast Du für diese Behauptung einen Beleg?
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VIelleicht trete ich dieser Religionsgemeinschaft mit 90 bei, vorher sicher nicht ...
Das Problem, das ich sehe, ist eine aufziehende Helmpflicht. Die kann man absehbar hervorragend mit einer dann bestehenden Tragequote von über 50% begründen. Damit würde meine Radelei enden, denn bis eine solche Pflicht aufgrund eines evidenzbasierten Nachweises ihrer Wirkungslosigkeit wieder verschwindet, bin ich tot.
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Also entweder 2 der Empörtinnen oder doch 3 der empörten.
Nun ja, damit das auffällt, müßte Frau Geneviève Wood lesen, was sie schreibt. Und sich das mindestens einmal merken. Ein solches Anforderungsprofil halte ich mit einem unbefristeten Arbeitsplatz als Redakteurin bei
Axel SpringerFUNKE Medien Hamburg GmbH für unvereinbar.Edit: Die sind ja verhökert worden. Geholfen hat's wohl nicht.
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Jo, das hat der BGH ja damals angesagt, daß allein die Helmgläubigkeit für die künftige Mithaftung für eigene Verletzungen bei unverschuldeten Unfällen den Ausschlag gibt. Empirisch sattelfest belegbare Nachweise einer echten Schutzwirkung sind hingegen nicht erforderlich, verbreiteter Aberglaube reicht.