Die schreiben "überfuhr" statt "touchierte". Es wird also heftig sein, fürchte ich.
Beiträge von Peter Viehrig
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Doch, das ist ein Widerspruch, denn - zur besseren Einordnung nochmal: Th(oma)s behauptete:
Notorische Wiederholungstäter haben offensichtlich nur einen unbedeutenden Anteil am Unfallgeschehen.
Dafür hätte ich gerne einen Beleg. Mangelerfassung ist keiner. Ich behaupte, daß "notorische Wiederholungstäter" - wie sonst auch - durchaus einen signifikanten Anteil haben.
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Zumindest für die allgemeine schwere Gewaltkriminalität gilt das Gegenteil. Die könnte um 30 bis 50 Prozent gesenkt werden (je nach Altersgruppe), schlösse man die Intensivtäter konsequent weg.
Also stellt sich die Frage, wieso das ausgerechnet beim Straßenverkehr anders sein soll. -
Notorische Wiederholungstäter haben offensichtlich nur einen unbedeutenden Anteil am Unfallgeschehen.
Hast Du für diese Behauptung einen Beleg?
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VIelleicht trete ich dieser Religionsgemeinschaft mit 90 bei, vorher sicher nicht ...
Das Problem, das ich sehe, ist eine aufziehende Helmpflicht. Die kann man absehbar hervorragend mit einer dann bestehenden Tragequote von über 50% begründen. Damit würde meine Radelei enden, denn bis eine solche Pflicht aufgrund eines evidenzbasierten Nachweises ihrer Wirkungslosigkeit wieder verschwindet, bin ich tot.
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Also entweder 2 der Empörtinnen oder doch 3 der empörten.
Nun ja, damit das auffällt, müßte Frau Geneviève Wood lesen, was sie schreibt. Und sich das mindestens einmal merken. Ein solches Anforderungsprofil halte ich mit einem unbefristeten Arbeitsplatz als Redakteurin bei
Axel SpringerFUNKE Medien Hamburg GmbH für unvereinbar.Edit: Die sind ja verhökert worden. Geholfen hat's wohl nicht.
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Jo, das hat der BGH ja damals angesagt, daß allein die Helmgläubigkeit für die künftige Mithaftung für eigene Verletzungen bei unverschuldeten Unfällen den Ausschlag gibt. Empirisch sattelfest belegbare Nachweise einer echten Schutzwirkung sind hingegen nicht erforderlich, verbreiteter Aberglaube reicht.
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An der Stelle ist so ziemlich alles falsch, was falsch sein kann: Großer Kurvenradius zur Vermeidung der Schrittgeschwindigkeit, getrennte und zudem uneinheitliche Signalisierung (Mittelinsel zeigt früher Rot) für Radweg und Fahrbahn, hingegen keine separate Signalisierung für Rechtsabbieger, weit abgesetzte Furt, was es für Fahrbahnnutzer unvorhersehbar macht, zu erkennen, ob der Radverkehr der Hauptstraße folgt oder nicht, zum nächsten, weil die rechtsabbiegenden Fahrbahnnutzer, die bereits einbiegen, insbesondere in ihren LKW-Spiegeln nichts mehr erkennen können außer der eigenen LKW-Plane, und schließlich, weil viele Kfz-Lenker an der weit abgesetzten Furt bereits wieder beschleunigen werden. Ob eine Markierung an einer Furt eines gemeinsamen Rad- und Gehwegs überhaupt zulässig oder gar vorgeschrieben ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ganz klassisch: Radweg + Holland-Design = Todesrisiko
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Ja, der Umstand, dass Du mich nach Belegen fragst.
Der Umstand, daß ich Dich nach Belegen frage, belegt, daß hier im Forum die große Mehrheit perfekt ist? Oder belegt der, daß das Phänomen "unter Radfahrern weitgehend unbekannt" ist? Oder beides?
Sonst werden hier im Forum nie Belege benötigt. Also ist wohl anzunehmen, dass alles richtig ist.
Natürlich ist alles richtig, daß hast Du ja anhand Deiner Belege - daß ich Dich nach Belegen frage - festgestellt, muß also stimmen. Warum zweifelst Du an Deiner Feststellung und machst nun eine Annahme daraus?
Nachtrag: Danke für Deine wertvollen Beiträge hier. Die bringen den Diskussionsfaden zur außerörtlichen Radwegbenutzungspflicht entscheidend voran. -
Das Phänomen ist unter Radfahrern weitgehend unbekannt
Hast Du dafür Belege?
während die große Mehrheit, wie hier im Forum, perfekt ist.
Mir ist das völlig neu. Gut, daß Du da bist, um uns jetzt aufzuklären. Hast Du dafür Belege? Welche genau?
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1. Ja.
2. Nein.
Begründung steht im Zitat.
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Auf jeden Fall. Hier übrigens 1,9 Meter, alles safe, nicht wahr? (wieder mehr etwas zur Überschrift, oder eher erschreckend als lustig)
§45 (1c) StVO verbietet Tempo-30-Zonen bei benutzungspflichtigen Radwegen:
§ 45 StVO - Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen - dejure.org
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Also ich wüßte schon gerne, worin die Trollerei besteht.
Dazu müßte ich das wieder freischalten, was ich nicht tun werde. Wenn Du in Deinen Einstellungen die E-Mail-Benachrichtigungen aktiviert hast, kannst Du das dort noch nachlesen, weil Du zitiert wurdest. Andernfalls halt nicht. Du hast nix versäumt, weil es Trollerei war.
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Ich bin da zumindest 9 Jahre lang täglich zur Schule gefahren.
Die Degradierung ins Abseits ist Dir also von Kindesbeinen an in Fleisch und Blut übergegangen.
Soooo schlecht war das nicht.
Ähm, doch.
Dort sind viele Pkw, viele Radler und wenige Fußgänger unterwegs, insofern wirkt die Raumaufteilung nun etwas schief.
Natürlich sind da kaum Fußgänger unterwegs, denn jeder Weg zu Fuß mit mehr als einer beteiligten Person (und sei es nur der eigene Spitz) wurde dort bisher zum Spießrutenlauf. Und wenn man mal die unverschämterweise immer noch möglichen Hochbordradler außer Acht läßt, ist die Raumaufteilung nun erstmals seit vielleicht 80 Jahren weniger schief. Daß Du das als "schief" empfindest, wenn Fußverkehr auch mit Kinderwagen nebeneinander laufen kann, läßt tief blicken. Das wird noch einiges an (Kopf-) Arbeit für Dich. Und schlimmer geht immer und ist daher kein Maßstab.
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Straubing, Schanzlweg
Ich habe mir mal diese Trümmerlandschaft angesehen. Da ist kein Platz für einen Hochbordradweg, auch ohne Benutzungszwang. Die Radfahrer vom Hochbord herunterzuholen, ist schlicht die Umsetzung geltenden Rechts. Und um Mißverständnissen vorzubeugen, hat man benutzungspflichtfreie Straßenmalerei aufgebracht. Das ist billiger, als alle Gehwege neu mit einheitlicher Oberfläche auszustatten, um eine Mißdeutung als Radweg auszuschließen. Dadurch ist der Radweg aber de jure noch da, denn "baulich angelegt" bleibt das ja als Radweg interpretierbar, die Nutzung des Hochbords durch den Radverkehr also weiterhin legal möglich. Was ich dort grundsätzlich für eine Sauerei halte. Nach Streetview zu urteilen, wird die Asphaltmalerei vom Radverkehr angenommen, was immer noch schlecht, aber besser als vorher ist.
Nachtrag: Link zu Streetview:
Google MapsMit Google Maps lokale Anbieter suchen, Karten anzeigen und Routenpläne abrufen.www.google.com -
Da ich den Ausflug ins Off-Topic verursacht habe, will ich versuchen, wieder zum Topic zurückzuführen.
Irgendwie muss die Linie ja unter die Ämter gebraucht werden.
Ich denke, daß es für diese Linie keine Maßnahmen "von oben" braucht, weil Radverkehrsfeindlichkeit grundsätzlich noch immer mehrheitsfähig ist. Und mit Fahrradfreunden wie dem ADFC kann man Radverkehrsfeindlichkeit als Förderung des Radverkehrs verkaufen.
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Eine kleine Korrektur: gegen strahlende Dinger, die Krebs erzeugen, haben bayrische Obrigkeitsvertreter nix.
Gundremmingen, Grafenrheinfeld, Garching, Isar, Wackersdorf ...
Alles war gut. Und jetzt kommst Du hier mit Fakten...
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Irgendwie muss die Linie ja unter die Ämter gebraucht werden.
Nö, das muß es nicht, schon gar nicht in Bayern. Radfahrer sind links, grün und versifft, wollen Dir das Auto stehlen und Dich im Winter frieren lassen, um Öl zu sparen. Und dann stellen die Dir noch ein strahlendes Windrad in den Garten, damit Du Krebs bekommst. Das weiß doch nun wirklich jeder.
Das begreift also jeder CSU-abhängige Verwaltungsangestellte auch ohne Schulung. Der hat ja auch ein Auto und ein Haus. Oder möchte das und spart schon dafür. -
Ist das falsch?
Ja.
In der praktischen Auslegung von StVO und VwV, BayStrWG erlebe ich, dass im Rahmen von Verkehrsschauen jegliche Veränderung daran scheitert, dass es Zeitverzug (langsamer fahren) für den wichtigen Teil des Verkehrs bedeuten würde, also die Leichtigkeit beeinträchtigt wäre. Zumindest in Bayern ist ganz klar, welcher Verkehr wichtig ist und welcher nicht.
Dann ist die Auslegung falsch. Und das ist natürlich beabsichtigte Politik. Sicherheit ist mindestens gleichgewichtig, eigentlich höherstehend. Fast jeder Radweg ist damit allenfalls als lediglich fakultatives Angebot zulässig, denn in Sachen Sicherheit verliert er nahezu immer. Hinzu kommt, daß eine Beschränkung des fließenden Verkehrs (auch des Radverkehrs durch Benutzungspflichten) sachlich begründbar und begründet sein muß. Anhand einer solchen Linie hat die Auslegung der diversen Verwaltungsvorschriften zu erfolgen.
Das tut sie nur fast nie, das weiß ich auch.
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Kann es sein, dass auch ADFC und andere Gruppierungen die StVO-Situation und die Pferdefüße ebenso nicht kennen wie der Rest der Bevölkerung?
Nein, das kann nicht sein. Die Abschwächung des §45 StVO, der ein wichtiges Instrument war und zum Teil trotzdem noch immer ist, um wirksam gegen die Benutzungspflichten bei außerörtlichen Radverkehrsanlagen vorgehen zu können, geht ganz wesentlich auf Storcks Einfluß zurück. Er ist stolz darauf. Alle bisherigen Nachkömmlinge sind dieser Linie treu geblieben und arbeiten weiterhin daran, die Möglichkeiten, um gegen benutzungspflichtige RVAen vorzugehen, zu beschneiden. Das ist Absicht, das sind keine Dummköpfe.
Das Kredo: Hauptsache Radweg. Sachargumente zählen nicht.Die Situation bei den diversen Radentscheiden ist im Grunde gleich. Bei einigen dieser "Initiativen" halte ich abgrundtiefen Kenntnismangel im Gegensatz zum ADFC aber für plausibel.