Blöde Frage, seit wann braucht ein Radl eine Zulassung?
Falls ja, hab ich noch nie eins besessen mit einer solchigen.
Fahrräder brauchen keine Zulassung, weil es keine Rechtsvorschrift gibt, die das verlangt. Sie sind also per se zugelassen. Soll das Fahrrad aber im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden, muß es Kriterien erfüllen, die die §§ 64a (Klingel), 65 (Bremsen) und 67, 67a (Beleuchtung) StVZO festlegen. Vielleicht steckt in der StVZO irgendwo noch eine fahrradspezifische Vorschrift, die mir gerade nicht einfällt. Erfüllt es diese Kriterien nicht, darf es nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.
Die meisten Regelungen halte ich für sehr sinnvoll oder wenigstens für so leicht umsetzbar, daß sie zumindest nicht stören. Die Zeiten, in denen Speichenreflektoren nix taugten und permanent verlorengingen, sind lange vorbei, wenn man mehr als 50 Cent pro Stück investiert. Und die Reflexionsstreifen erfüllen auch im Winterdreck einer Großstadt noch immer ausreichend ihre Funktion, da neuer Dreck den alten abwäscht. Echte Schlammpisten, bei denen das dann tatsächlich mal anders sein kann, gibt es eigentlich nur außerorts.
Über die StVZO bezüglich Fahrräder wird viel gemeckert, meines Erachtens nach aber fälschlicherweise.
Was mich wirklich nervt, sind zwei Dinge:
1. Das Blinkerverbot nach §67 (5) S.6. Sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch verkehrlicher Sicht ist das komplett sinnfrei.
2. Gleiches gilt für die Ausstattung mit "einer helltönenden Glocke" in §64a. Das in Satz 2 festgelegte Verbot von Hupe oder wenigstens einer Radlaufglocke ist vollkommen aus der Zeit gefallen und gehört gestrichen. Wichtig ist nur, daß die Dinger funktionieren, eine Mindest- und eine Höchstlautstärke haben. Fertig.