Beiträge von Peter Viehrig

    Ich persönlich begrüße den quasi "Rücktausch" zwischen Parkstreifen und Radweg. Denn ein Radweg, der sich hinter parkenden Kfz tarnt, hat an jeder Einmündung die zu erwartenden Konflikte mit aus den Seitenstraßen einfahrendem und aus der Hauptstraße abbiegendem Fahrverkehr. Und eine mit dem Radverkehr geteilte Busspur links der Stehzeuge ist im Vergleich dazu erheblich besser.

    Aber das Vollzugsdefizit ggü. Falschparkern in zweiter Reihe wird dann wieder stärker wirksam. Denn in der zweiten Reihe zu parken, war mit der bisherigen Gestaltung kaum noch machbar, denn das blockierte den Kfz-Verkehr jedesmal komplett. Letztlich ist es aber auch hier ein rechtliches Defizit: Die Bußgelder betragen nur 10% einer vernünftigen Sollgröße und ein Abschleppvorgang sollte bei jedem Falschparker möglich sein, unabhängig von sonstigen, bisher notwendig hinzukommenden Faktoren.

    So werden Fahrradfahrer*innen ausgegrenzt, auch ohne "Radweg-Blauschilder":

    Na dann wurden beispielsweise hier die 0,1% für Hannover gefunden. Bereits für den Rest dieser Kreuzung und auch den großen Rest der Stadt Hannover bezweifele ich, daß man daraus einfach Kraftfahrstraßen oder Autobahnen machen kann. Und um die geht es zunächst ja. Aber wenn sich darüberhinaus jemand dort für eine Radverkehrsfreigabe engagiert, befürworte ich das ausdrücklich.

    und auf der Hans-Böckler-Allee würde man die Fahrspuren damit [Zeichen 254] ausschildern.

    Das wird schwierig, weil das Vz 254 die gesamte Straße einschließlich der Seitenräume für den Radverkehr sperrt. Man hätte in einem solchen Fall gute Aussichten, das rechtlich anzugreifen.

    Es würde vermutlich sehr wenig das Fahrradfahrer*innen-Verhalten verändern. Zum Beispiel auf der oben gezeigten Hans-Böckler-Allee. Und es würde auch nicht dazu beitragen, dass signifikant mehr Fahrradverkehr statt Autoverkehr stattfände, befürchte ich.

    Und ab hier drehen wir uns dann im argumentativen Kreis. Bisher kann es sich nicht ändern.

    Danke, dass flutscht. Ich hatte es auch schon bei archive.today probiert.

    Das ist am Ende der selbe russische Betreiber im Hintergrund mit dem selben, hierzulande mutmaßlich illegalen Dienst. Wird dort erstmalig eine Seite eingetragen, dauert das mitunter einige Minuten, bis diese lesbar bereitgestellt wird. Die muß man dann halt abwarten.

    Denn das würde Probleme an anderen Stellen verursachen. Zum Beispiel würden im Falle, dass davon massenhaft Fahrradfahrende Gebrauch machen würden, die Autolobby neue Tricksereien durchsetzen, mit denen sie Fahrradfahrende von "ihren" Fahrbahnen verbannt.

    Dafür hätte ich gerne Belege und Beispiele.

    Die Frage aber, wie du überhaupt die Fahrradfahrenden dazu bringen wolltest, massenhaft von ihrem Fahrbahn-Nutzungsrecht Gebrauch zu machen, bleibt ohnehin unbeantwortet.

    Die Antwort beginnt damit, daß sie es immer dürfen. Daß also die Frage danach entfällt und damit der permanente Radarblick nach blauen Schildern.

    Nach meiner Beobachtung gibt es auch schon jetzt jede Menge Möglichkeiten vorhandene Fahrradwege nicht zu benutzen. Das führt aber auch in den Fällen, in denen es rechtlich zweifelsfrei möglich ist, nicht immer dazu, dass die Angebotsradwege unbenutzt liegen gelassen werden.

    Massenhafte Unkenntnis der gültigen Regeln kann man lindern, indem man die Regeln vereinfacht. Radwege sind nie benutzungspflichtig und immer fakultativ, wäre eine solche. Die gegenwärtigen Regeln brauchen eingehende Beschäftigung mit dem Thema, die nur wenige Nerds aufbringen (wollen). Gleiches trifft auch zu für die Gültigkeit von Ampeln für den Radverkehr.

    Aber es gibt auch noch so einiges andere, dass ich für grundsätzlich richtig halte, sich aber nicht so ohne weiteres im großen Stil verwirklichen lässt.

    Diese Aussage impliziert falsches. Nämlich, daß sich Radverkehr nicht per sofort über die Fahrbahn abwickeln ließe. Für 99,9 Prozent der Fälle ist das schlicht unwahr, denn es ginge - sofort. Für die exotischen 0,1 Prozent der Fälle, in denen das tatsächlich per sofort unmöglich ist (mir fällt für Berlin jetzt kein Beispiel ein, aber es gibt wahrscheinlich ein, zwei oder auch drei), kann man Lösungen suchen und finden, wenn man die 99,9 Prozent per sofort gelöst hat.

    Und die einfachste Lösung dafür scheint mir tatsächlich die rechtliche, wie bereits hier von anderen vorgeschlagen, die Vz 237, 240, 241 von einer einhergehenden Benutzungspflicht zu entkoppeln.

    Aber das jünger als 11 Jahre stimmt doch so nicht.

    Da hast Du recht. Ich hatte das bei mir ebenfalls falsch abgespeichert mit "8 - 10 darf". Das war dann für mich der Anlaß, der Autorin dann doch eine E-Mail zukommen zu lassen:

    Ob den Leuten bewusst ist, dass es da Zusammenhänge gibt? :/

    Da aus der Meldung nicht hervorgeht, aus welcher Richtung die Unfallbeteiligten jeweils in die Kreuzung einfuhren und die Radwege in der Hoheluftchaussee dort nicht benutzungspflichtig sind und es im Eppendorfer Weg gar keine gibt, ist unklar, ob Radwege bei dem Unfall überhaupt eine nennenswerte Rolle gespielt haben. Es ist möglich, aber keinesfalls sicher.

    Nachtrag: Anhand des Videos scheinen beide die Hoheluftchaussee befahren zu haben, was eine Radwegbeteiligung wahrscheinlicher macht.

    Tatsächlich ist für die Frage, ob im privaten Haftungsverhältnis eine Schutzmaßnahme i.S. des §254 BGB erforderlich ist, die objektive Schutzwirkung unerheblich. Würden die Leute überwiegend freiwillig geweihte Hasenpfoten am Lenker zum Selbstschutz verwenden, könnte unter Verweis auf das BGB auch das Fehlen der Pfote wegen Verstoß gegen die allgemeine Ansicht geltend gemacht werden.

    Der § 254 BGB deckt das nicht, jedenfalls nicht in Bezug auf die Verwendung untauglicher Mittel. Die Unterlassung der Verwendung untauglicher Mittel ist eben kein Mitverschulden. Das muß man erst erfinden.

    Hm. Und wäre vergleichsweise sowas denkbar?

    Auto-Fahrer:innen, die bei einem fremdverschuldeten Unfall eine Kopfverletzung erleiden und keinen Helm getragen haben, müssen sich diesen Umstand als Mitverschulden anrechnen lassen.

    Die Analogie taugt nur bedingt. Denn der Unterschied liegt darin, daß ein passender Integralhelm, besonders in Kombination mit einem Airbag, bei den auftretenden höheren Geschwindigkeiten eines Kfz tatsächlich geeignet ist, die Schwere von Kopfverletzungen zu lindern oder diese ganz zu verhindern, was für die Verwendung von Fahrradhelmen und den typischerweise deutlich geringeren Geschwindigkeiten mit Fahrrädern bisher nicht empirisch nachgewiesen werden konnte.

    Btw. Natürlich ist das undenkbar.

    Der dortige OGH hat E-Radlern ein Mitverschulden an Unfallfolgen in Aussicht gestellt, wenn sie keinen Helm getragen haben.

    Da empirische Fakten nicht die Grundlage eines solchen Urteils sein können, denn die gibt es ja nicht, wird man sie stattdessen zur Begründung einfach behaupten.
    Der BGH hat bereits eine analoge Vorgehensweise für die Zukunft angekündigt.

    Laß Dir mal von jemandem die realen Bruttokosten eines Arbeitsplatzes erklären, einschließlich Krankheits- und Urlaubsvertretung. Oder google es halt selbst. Ich buche für diverse Unternehmen regelmäßig Kfz-Bußgelder aus Berlin und weiterer Umgebung. Und da ist alles an denkbaren Verstößen dabei. 90 % der Summen sind:

    10,00 €, 20,00 €, 23,50 € und 30,00 €

    Höhere Summen regelmäßig nur bei privaten Parkplatzbetreibern und Ausland.

    Das sind die Fakten. Wenn man das ändern will, muß das über den Bundestag und Bundesrat. Viel Spaß.

    Die Idee mit den Pollern finde ich lustig. Statt über längern einen Zeitraum der Stadt einen Geldzufluss durch Strafzettel zu garantieren, dazu könnte man sogar extra Personal einstellen und immer noch im Plus bleiben, wird lieber 100tausende Euro für Poller ausgeben.

    Das ist eine Illusion. Angesichts der Finanzverhältnisse in den meisten Kommunen, würden das viele über Parteigrenzen hinweg durchaus tun. Sie können es sich aber schlicht nicht leisten, sie müßten dann draufzahlen. Die Bußgelder sind schon lange nicht mehr kostendeckend. Da fehlt überall eine 0 nebst jährlicher automatischer Inflationsanpassung.