1.
Ich halte ja nix vom ständigen Ruf nach "höheren Strafen". Mir wär lieber, man würde deutlich öfters kontrollieren. Derzeit beträgt das Risiko, erwischt zu werden, doch in den meisten Fällen unter 1 Promille...
Das liegt aber zu einem guten Teil daran, daß Kontrollen nicht ansatzweise kostendeckend betrieben werden können. Insbesondere "Bagatelldelikte" wie beispielsweise Falschparkerei sind deshalb kaum noch sanktionierbar.
2.
Oder das wegen Firmenwagen auch noch als Betriebsausgaben von der ESt absetzen.
Das ist eine Mär, die sich erstaunlich hartnäckig hält. Bußgelder fallen unter den §4 (5) Nr.8 EStG, sie sind sog. "nichtabziehbare Betriebsausgaben", werden also bei der steuerlichen Gewinnermittlung nicht berücksichtigt. Andere steuerliche Gewinnermittlungsvorschriften nehmen alle auf §4 (5) EStG Bezug, er gilt also auch für Körperschaften.
Von einem, womöglich gar öffentlich einsehbaren, Einkommensregister für alle in D Steuerpflichtigen sind wir hier noch weit entfernt. Ich bin übrigens auch entschieden dagegen.
Ich bin für eine drastische Erhöhung der Bußgelder, ihre Verzehnfachung scheint mir ein guter Diskussionsansatz. Wer dadurch im Einzelfall überfordert oder existenzbedroht ist, soll das durch Einkommensnachweise bzw. entsprechende Belege ggü. der Bußgeldstelle nachweisen.