Beiträge von Peter Viehrig

    aber da wären wir dann eben bei der Frage: Ist es Aufgabe der DB, Fahrräder zu transportieren?

    einerseits... andererseits...

    Nein, bei dieser Frage wären und sind wir nicht. Denn die DB verkauft ja Fahrradtransportleistungen, jedoch mit hanebüchenen Wenn-Dann-Bedingungen. Die Frage, ob das ihre Aufgabe sei, ist also obsolet.

    Ich werfe das mal hier ab:

    t-online.de - Diesel? Die Politik ignoriert ein viel größeres Problem

    Ist schon ein Jahr alt, gehört aber gelesen und bedacht, finde ich.

    Zitat

    Nein, die alle sind nicht daran schuld, dass wir seit ein paar Jahren sehenden Auges, mit Unterstützung von Steuergeldern und KfW, in eine lufthygienische Feinstaubkatastrophe marschieren: Es ist der Holzofen. Oder Komfortofen. Oder Kamin. Oder wie das Elend heißt, das in deutsche Wohngebiete die höchsten Feinstaubwerte seit vielen Jahrzehnten bringt, Tendenz weiter steigend.

    [...]

    Unbemerkt oder absichtlich ignoriert entwickelt sich Deutschland zu einem China des Westens, was den Feinstaub betrifft. Die Leute, die diese Katastrophe verantworten, profitieren von der oben erwähnten Historie, wo Luftmessstationen aufgestellt wurden: Verkehr, Industrie. Nicht: wo viele Leute auf einem Haufen wohnen, die ruhigen Quartiere mit den Bäumen und Trampolinen, wo öfter nachts Feinstaubwerte herrschen, die auch geübte Chinesen aufmerken ließen.

    Deswegen kann man lesen, dass nun der Feinstaub zwar kaum noch weniger würde, aber schon noch alles okay sei. Es ist nur okay, weil nicht dort gemessen wird, wo das Desaster stattfindet.

    Daß die DB den Kunden die Leistung Fahrradmitnahme in einer konkreten Zugverbindung verkauft und dann meint, diese willkürlich, kurzfristig und vom Kunden meist unvorhersehbar sowie alternativlos nicht erbringen zu dürfen, halte ich insbesondere angesichts der faktischen Monopolstellung der Bahn für einen rechtlich angreifbaren Zustand. Es müßte halt mal jemand durchklagen. Dafür könnte ein Fahrgastverband durchaus die richtige Anlaufstelle sein.

    (Nebenbei: Ich tu mir das nicht an. FlixBus mag etwas unkomfortabler und theoretisch sogar unzuverlässiger sein. Bei mir hat die Mitnahme meines wirklich etwas unhandlichen Eisenschweins jedoch bisher immer problemlos geklappt. Sogar bei dem bisher einmaligen Ausfall einer Verbindung wurde auch die Fahrradmitnahme anstandslos auf die selbe Alternative 2 Stunden später umgebucht.)

    Es ging darum, dass Fahrzeuge vorm Überholen abbremsen müssen, wenn z. B. Gegenverkehr das Überholen nun einmal nicht möglich macht.

    Es ging darum, daß die StVO verlange, vor dem Überholen die Geschwindigkeit zu reduzieren:

    Nahezu 90 % aller Kfz, die mich überholen, haben vorher ihre Geschwindigkeit (wie das die StVO verlangt) reduziert.

    Das verlangt sie nicht, schon gar nicht generell, auch nicht im §3 (1). Ich gebe aber durchaus zu, daß diese Behauptung kein Quark ist, vielmehr Unsinn. Die StVO verlangt eine den örtlichen und situativen Gegebenheiten angepaßte Fahrweise, beim Überholen wie auch sonst.

    Das wird zwar gerne immer behauptet, aber einen Beleg gibt es dafür bis heute nicht.

    https://radunfaelle.wordpress.com/2019/09/02/update-august-2019/

    Schere zwischen inner- und außerorts wieder größer geworden

    Im August setzte sich der seit Mitte 2018 erkennbare Trend zu außergewöhnlich vielen Unfällen mit KFZ außerhalb geschlossener Ortschaften wieder fort. Die leichte Entspannung im Juli bildete insoweit vorerst nur einen Ausreißer.

    Durchaus signifikante Indizien dafür gibt es schon. Die höheren Differenzgeschwindigkeiten erhöhen in der Regel eben auch die Unfallschwere.

    Auf Landstraßen wäre zuerst mal zu klären, ob es auf den Abschnitten mit Tempo 100 signifikant mehr Unfälle gibt als in den Abschnitten mit Tempo 70 oder darunter. Ich wage das zu bezweifeln, Unfallursache ist häufig nicht angepasste Geschwindigkeit, nicht aber hohe Geschwindigkeit per se.

    Sorry, aber das ist natürlich eine Binse. Denn die 70er-Bereiche finden sich vorwiegend dort, wo sich zuvor Unfallschwerpunkte bildeten bzw unübersichtliche Gegebenheiten vorliegen. Und meist bleibt das auch mit 70 zHG noch so, lediglich die Unfallfolgen sind weniger schwer.

    Gilt Tempo 60, dann können solche Straßen einfach für einen Radfahrstreifen verbreitert werden. Bei sehr breiten Straßen könnten einfach die Straßenmarkierungen entsprechend geändert werden.

    Wenn Tempo 60 gilt und auch durchgesetzt wird, entfällt endgültig jeder Grund für eine außerörtliche Separation. Denn die hohen Differenzgeschwindigkeiten sind das einzig valide Argument für eine solche.

    1. Ich finde, Ullie bringt hier alles in allem valide Argumente.

    2. Daß individueller, kfz-betriebener Pendlerverkehr ein unausweichliches, quasi mit der Erdrotation einhergehendes Schicksal sei, sehe ich nicht. In vielen Fällen ist das vielmehr selbst gewählt und änderbar. Ein Eigenheim in der Prärie zu errichten bzw. errichten zu lassen, um anschließend die schlechte Anbindung an den ÖPNV zu beklagen, ist wohlfeil und - sorry - auch dumm.

    3. Der Zustand, daß ein jeder mit seinem eigenen Blecheimer ungebremst durch die Gegend rauschen kann, ist perspektivisch ohnehin nicht haltbar. Allein der Ressourcenverbrauch bei dessen Herstellung erzwingt auch für die elektrisch betriebenen eine Reduktion der Stückzahl und des Gewichts. Gewicht kann man reduzieren, wenn die physische Belastung gesenkt wird. Diese senkt man durch Geschwindigkeitsreduktion, womit man die Anforderungen an die physische Belastbarkeit senken kann.

    4. Nachfrage schürt das Angebot. Werden Lebensmittel, Friseur, Arzt, ÖPNV wieder vor Ort nachgefragt, wird dies auch wieder angeboten werden, beginnend mit Lebensmittelautos und rollenden Arztpraxen. Alles kein Hexenwerk.

    Die gegenwärtigen Zustände für unabänderlich zu halten und deshalb perpetuieren zu wollen (oder vielmehr glauben zu müssen), verschärft nur die gegenwärtigen Probleme, was die Lösungs- und vor allem Abfederungsmöglichkeiten beschneidet und den "Aufprall" der Anforderungen des Faktischen um so härter macht.

    Grad wenn es nur um das Verschieben geht, bräuchte man sich ja nicht auf 3-4 Moderatoren beschränken.

    Oh doch! Das sollte man unbedingt auf eine kleine Gruppe begrenzen. Das Trollrisiko scheint mir sonst zu hoch. Und die Diskussionskaskaden, wenn einem Mitglied die Moderationsrechte wieder aberkannt werden sollen, wären dann wahrscheinlich endlos und in viele Diskussionsfäden zerlegt/verteilt.

    Also: Bitte eine kleine, überschaubare Gruppe aus wenigen, langjährigen Mitgliedern.

    Dabei sollten die Mitarbeiter*innen solange vor Ort bleiben, bis die Blockade beseitigt ist. Sollten entgegen der Geschäftsanweisung PPr Stab 15/20 falschparkende Autos nicht entfernt werden, soll dies dokumentiert und begründet werden.

    Das könnte tatsächlich etwas bringen: Wenn es mehr Arbeit macht, ein Fahrzeug nicht umzusetzen als dies zu tun. Es wird lustig, zu beobachten, wie plötzlich geht, was aus "rechtlichen Erwägungen" heraus jahrelang vorgeblich nicht ging.

    Edit: Vielleicht legt man sich dann ebenfalls solche Fahrzeuge zu, um die hohe Nachfrage bedienen zu können:

    https://www.youtube.com/watch?v=Lycyg-UybIU

    tagesschau.de - Externe Kosten: "Verschleppte Verkehrswende viel teurer"

    Auch hier spricht der Verkehrsexperte vom DLR von plausiblen Zahlen und Berechnungen. Das Verkehrsbündnis schlüsselt die Bereiche wie folgt auf: Die höchsten gesellschaftlichen Kosten des Verkehrs würden Unfälle verursachen mit einem Anteil von 41 Prozent an der Gesamtlast. Auf Platz zwei liegen mit 21 Prozent die vor- und nachgelagerte Prozesse, was die Herstellung von Fahrzeugen oder auch die Stromproduktion meint. Es folgen Klimakosten mit 18 Prozent und die Kosten für Natur und Landschaft mit neun Prozent.

    Zunächst eine kleine Zusammenstellung zur besseren Beurteilung der referierten Quelle:

    ...war auf einen kombinierten Geh- und Fußweg getreten...

    ...Selbst musste er aber zugeben, vor Betreten des Weges nicht um die Ecke geschaut zu haben, ob die Fahrbahn auch frei war...

    ...beim Betreten einer Kfz-Straße...

    Davon abgesehen ahnt man bei stern.de wohl immerhin (mehr aber nicht), wo das eigentliche Problem liegt:

    Im vorliegenden Fall hätte es bei der konventionellen Lösung von getrennten Streifen für Fußgänger und Radfahrer ganz anders ausgesehen. Dann wäre neben dem Radweg zunächst ein Fußweg von mindestens einem Meter Breite gekommen. Dieser Streifen wäre für den Radfahrer tabu gewesen.

    Zur Schlußfolgerung, daß das Problem schlicht Radweg heißt, insbesondere Hochbordradweg, hat die Zeit, die für das Zusammenstöpseln dieses Artikels zur Verfügung stand, nicht mehr gereicht.

    Den Rest schaue ich mir nachher an.

    Done. Abgesehen von dem Fahrer bei 10:15, was durch die extrem defensive Fahrweise des Fahrradfahrers begünstigt wird, ist der Rest unproblematisch und spielt sich ausschließlich im Kopfkino des Fahrradfahrers ab, was man daran sieht, daß dieser streckenweise anscheinend völlig unmotiviert beinah schon durch den Acker statt auf der Fahrbahn fährt.

    Kleiner Tip aus eigener Erfahrung:

    Ein gescheiter Rückspiegel aus dem Motorradzubehörhandel wirkt da oft Wunder. Beispiel mit zugehöriger Halterung.

    Das sieht so aus, weil die Kamera auf der rechten Seite des Lenkers montiert ist.

    Wenn eine am rechten Ende des Lenkers montierte Kamera sich über der seitlichen Begrenzungslinie befindet, dann ist der Abstand zu dieser exakt null. Das heißt: 0. Mit Verlaub, das ist zu wenig. Abgesehen davon fand ich die ersten 4 Minuten völlig unproblematisch. Den Rest schaue ich mir nachher an.