Beiträge von Peter Viehrig

    Im ersten Satz würde ich die Ausgabe der Zeitschrift, das/den Veröffentlichungsdatum/-zeitraum sowie den Autor nennen, worauf man sich bezieht.

    "Auch der im Umfeld genannte Kommentar zum Verkehrsrecht positioniert sich dazu nicht."

    Benenne ihn.

    Stilistik:

    "Aber selbst, wenn man Herrn Baier folgt " --> "selbst dann, wenn man ..." finde ich besser

    "NDR" (sorry):

    "Sehr schade fand ich, dass die Argumentation an der wichtigsten Stelle kaum belastbar erscheint: bei der Notwendigkeit des Vorhandenseins eines Verbandsführers bei der CM."

    Nach Doppelpunkt setzte man mit Großschreibung fort...

    Vergiß das letztere gerne wieder...

    Gut geschrieben, kann so raus. Und ich bewundere Deine sachliche Neutralität. :)

    Gegenfrage wann ist es nötig zu warten?

    Unter Einbeziehung der *besonderen* Rücksicht ist es dann nötig zu warten, wenn damit zu rechnen ist, daß ein (oder mehrere) Fußgänger die Fahrbahn gleich betritt. Also faktisch Vorrang für Fußgänger.

    Wenn nun dem Verband die Wahl überlassen bliebe ob er einen Verantwortlichen festlegt, warum sollte sich da irgendjemand das extra Risiko an OWi und Straftat aufbürden?

    Im wesentlichen hat das innerorganisatorische Gründe. Wie in dem Urteil des VG Augsburg ausgeführt: Es gibt beispielsweise eine Veranstaltung und damit einen Veranstalter, der das dann so festlegt, um die Veranstaltung durchführen zu können.

    Mit welcher Begründung sollte der zivile Verband gegenüber dem einer hirarchisch aufgestellten Organisation (Polizei, THW, Bw etc.) anders gestellt werden?

    Das wird er nicht. Aber auch hier gilt - noch mehr als bei einer Veranstaltung - , daß innerorganisatorische Abläufe eine Verbandsführung faktisch erzwingen. Genannte Organisationen funktionieren nur über und durch eine Hierarchie, die wiederum einen Verbandsführer "ergibt". Das kommt von innen, aus der Organisation selbst. Oder auch aus Vorschriften des Gesetzgebers diese Organisation betreffend. Aber eben nicht aus der StVO.

    Und ja, da gibt es dann immer einen, der die Torte im Gesicht hat. Dafür darf der sich dann auch Feldwebel, Obergefreiter oder was auch immer nennen lassen und fleißig herumkommandieren.

    Ok, danke. Den Vorwurf der Lüge ggü. dem Herrn Baier ziehe ich zurück.

    Die Schlußfolgerung halte ich für falsch. Das folgt nicht daraus. Wenn der Gesetzgeber einen Verbandsführer vorschreiben will, muß er das auch tun. Vorschriften darüber, welchen Pflichten ein eventueller Verbandsführer unterliegt, bedeuten nicht, daß es überhaupt einen zu geben hat.

    Ein vielleicht etwas hinkender Vergleich dazu: Wenn der Gesetzgeber Vorschriften über die Beschaffenheit und die elektrische Leistungsabgabe eines Fahrraddynamos erläßt, bedeutet das eben nicht (mehr), daß jedes Fahrrad einen Dynamo haben muß.

    Da wird mutwillig etwas hineininterpretiert, was gerade in den Kram paßt. Das machen Richter ja gelegentlich ganz gern...

    StVO §23 Abs 3

    "Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert."

    Muss ich dann dem Wortlaut zu Folge an der Ampel umkippen, wenn ich kein Trackstand kann?

    Ach Leute... Bitte Kontext beachten: Der §23 (3) lautet:

    Wer ein Fahrrad oder ein Kraftrad *fährt*, darf sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Es darf nicht freihändig gefahren werden. Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert.

    Hervorhebung von mir.

    Wenn man an einer Lichtzeichenanlage *hält*, fährt man nicht mehr, sondern *führt* das Fahrzeug nur noch, man ist noch immer Fahrzeugführer. Der Satz über Füße, Fußrasten und Pedale gilt aber nur während der *Fahrt*.

    Die CM ist KEIN Verband nach § 27 StVO, da dafür zwingend ein Verbandsführer erforderlich ist.

    Nun, dann hat der Herr Baier den §27 StVO nicht gelesen. Oder er lügt. Er kann sich ja aussuchen, was ihm lieber ist. Zur Bekräftigung nochmal ein Blick in den §27 (5) StVO, das ist nämlich die einzige Stelle, an der überhaupt von einer Führung eines Verbandes die Rede ist:

    Wer einen Verband führt, hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.

    Daß ein solcher Verband überhaupt eine Verbandsführung verlangt, steht da nirgends. Es steht lediglich da, was ein Verbandsführer zu tun hat, *wenn* es denn einen gibt.

    Der Herr Baier mag sich ja eine solche Vorschrift, die eine Verbandsführung vorschreibt, wünschen. Das bedeutet jedoch noch lange nicht, daß dies schon Realität sei.

    Ich scheue mich allerdings davor, den Steuersatz allzu lose zu drehen, weil der alte Steuersatz im Juli bei einer längeren Radtour schließlich derart locker saß, dass es bei kleinen Unebenheiten auf der Fahrbahn schon ordentlich knallte.

    Ich wiederhole mich, mach' es bald, sonst brauchst Du einen neuen. Gewindesteuersätze haben leider die Neigung, sich im Laufe der Zeit zu lockern. Dem kann man aber abhelfen, indem man die Kontermutter kurz vor Befestigung mit Schraubensicherung behandelt, notfalls tut es sogar Sekundenkleber (kein Witz, funktioniert auch).

    Weil das Vorderrad nicht „frei schwingt“, muss ich ständig gegenlenken und kam anfangs kaum vernünftig um die Kurve. Ich habe immer noch nicht die richtige Einstellung gefunden, ab der das Steuerlager dann fluffig genug läuft — ich teste das immer, indem ich zaghaft versuche freihändig zu fahren, denn dann müsste sich das Rad ja mittels Balancierbewegungen geradeaus lenken lassen.

    Ich habe (natürlich ;)) einen Gewindesteuersatz, da ist die Einstellung recht einfach und auch einfach zu korrigieren. Bei einem Aheadsteuersatz ist es wohl etwas schwieriger, aber auch kein Hexenwerk. Die Gabel muß leicht und frei beweglich sein, ohne bei Belastung "auszuschlagen", der Spielraum dafür ist bei beiden gängigen Steuersatztypen sehr klein, aber man bekommt es auch ohne Werkstatt mit etwas Feingefühl selber hin (siehe Video). Noch als wichtiger Hinweis: Zu lange sollte der Steuersatz nicht zu fest sitzen, sonst kann man gleich einen neuen einbauen!

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    In einem Rechtsstaat mit entsprechend geschulter und handelnder Polizei gibt es weitere, sehr deutliche Anhaltspunkte (Zeugen, Videoaufnahmen etc.) dafür, daß die Aussage des anderen Autofahrers stimmt und zur Gefahrenabwehr der Führerschein des Transporterfahrers eingezogen werden muß.

    Es wird aber aus Thüringen berichtet, deshalb halte ich für mindestens ebenso plausibel:

    Der Transporterfahrer ist einfach nur ein Ausländer/Migrant und als solcher erkennbar...

    Also am Anfang war doch die Aussage von Politik und Wissenschaft noch, dass einfache Masken nichts bringen, oder?

    Das lag daran, daß damals die Übertragungswege nur unzureichend bekannt waren. Man wußte vom Übetragungsweg durch die (Atem-) Luft und hielt folglich einfache Masken für völlig unzureichend. Man wußte aber noch nicht, daß dies ganz wesentlich an die Aerosole durch Ausprache, singen, husten, niesen etc. gebunden ist, die ja schon durch einfachste Stoffmasken erheblich aufgefangen werden. Das weiß man inzwischen also besser.

    Es ist ein populärer Irrtum, dass die Grünzeit etwas über die Zeit aussagt, die Fußgänger zum Queren hätten.

    Es ist aber vielmehr die Summe aus Grün- und Räumzeit.

    Das ist natürlich richtig. Es ändert aber nichts daran, daß diese Straße für Fußgänger nur mit Sprinteinlage in einem Zug gequert werden kann, für alle anderen gibt es eine Bonusrunde auf der Mittelinsel.

    Ich kenne diese Straße (Bismarckstraße in Berlin), sie ist mehrere Kilometer lang, und Grünphasen für Fußgänger sind über deren gesamte Länge vergleichbar: Man kann diese Straße als Fußgänger nur mit sportlichen Ambitionen in einem Rutsch queren.

    Sie ist die Manifestation eines Fortschrittswahns, den man natürlich mit dem Automobil gleichsetzte: Sie hat 8 bis 10 Spuren (einschließlich Parkstreifen) plus beparkten Mittelstreifen. Es könnte ein Prachtboulevard sein, wurde aber in eine beampelte Autobahn mitten durchs Wohn- und Geschäftsviertel "umgestaltet". Sie ist damit fast so häßlich wie die ehemalige Ost-West-Straße in Hamburg

    Ja, irgendwer hat sich wohl über den Tweet beschwert oder der Ersteller hat ihn - warum auch immer - wieder entfernt. Da ich den Tweet noch offen hatte, konnte ich den Direktlink zum Video noch extrahieren, das verschwindet wohl nicht so schnell.