Beiträge von Autogenix

    Wenn man deine Aussage vom anderen Ende her betrachtet dann ergibt sich: "Wer mit dem Rad fährt, der sollte kein langsamer (und "schwacher") Verkehrsteilnehmer sein."

    Das kannst Du da so hinein interpretieren, aber das habe ich nicht gesagt. Ich glaube aber auch nicht, das ältere Radler oder Kinder ab 8-10 auf dem Gehweg besser aufgehoben sind. bzw es da weniger gefährlich wäre wie auf der Fahrbahn.

    Wenn Du nachweisen kannst, dass es zum Beispiel für ältere Leute auf dem Rad gefährlicher wäre, auf der Fahrbahn zu fahren, als für mittelalte wie mich, dann wäre eine Abwägung zu treffen zwischen der Gefahr für diese Radfahrer und der der Gehwegnutzer.

    Nun ist es aber gerade so in der Unfallstatistik, dass es überproportional viele ältere Radler gibt, sowie auch Kinder, die als Verkehrsopfer geführt werden.

    Übrigens auch zu Fuß. Beides sind typische Gehwegnutzer, beide wurden bzw. werden in jungen Jahre dazu erzogen.

    Bei Diskussionen nenne Ältere, und auch oft Frauen, als Grund, sie hätten Angst auf der Fahrbahn zu fahren. Das ist aber nur ein Gefühl. Keiner davon sagt wenn ich auf der Straße fahre habe ich jede Woche 1-2 beinahe-Unfälle, fahre ich auf dem Gehweg ist das nicht so. Sondern sie "fühlen" sich sicherer, die Fahrbahn ist gefährlich. Nun mag es vielleicht an einer hervorragenden objektiven Einschätzung der eigenen Fähigkeiten des Autofahrens liegen und der Übertragung auf alle anderen Autofahrer.

    Meine "Erfahrung", nicht mein Gefühl, sagt mir aber genau das Gegenteil. Fahre ich auf Radwegen. dann muss ich in der Woche 2-5 x an Ausfahrten und Kreuzungen bremsen, dass es mir dabei das Hinterrad hoch hebt. Wenn ich auf der Fahrbahn fahre, kommt das praktisch nie vor. So 1-5 x im Jahr. Davon ist es mindestens einmal ein Autofahrer, der mich schneidet weil er mich wegen der Strafhandlung des Fahrbahnradlens stellen will und festhalten bis die Polizei mich in Beugehaft nehmen kann.

    Nebenbei habe ich auf, äh, "Radanlagen" Konfliktsituationen mit anderen Radfahrern und Fußgängern, die es auf der Fahrbahn verständlicherweise auch nicht gibt. Als halbwegs belegbares Beispiel: auf der Roggensteiner Straße mit Radwegpflicht (gemeinsamer Geh und Radweg, auch linksseiig), die hier auch schon Diskussion war, ist Simon aufgefallen, gibt es auf der Unfallstatistik-Seite des Bundes jedes Jahr einige Rad/Rad und Rad/Fuß-Unfälle. Man kann also davon ausgehen, das ein Großteil davon auf der Fahrbahn nicht passieren würde, weil unmöglich. Nebenbei gibt es auch Kfz/Rad Unfälle in Kreuzungsbereichen.

    Vielleicht gibt es ja in 3-4 Jahren dann Zahlen in der Statistik zum Vergleich, wenn die Radwegpflicht fällt. Wobei der Kreis es sicher nicht lassen kann den Gehweg für Radler freizugeben und 80% der Radler werden dass dann auch dankend annehmen, befürchte ich.

    Zu guter Letzt, aber das liegt natürlich am Fahrprofil, bin ich auf der Fahrbahn auch noch deutlich schneller unterwegs. Wenn ich ständig mit 10-15km/h über Gehwege schleichen müsste, wäre Radfahren für mich keine Option mehr für längere Strecken.

    Vielleicht kennt ja hier jemand Statistiken, die eine Aussage treffen über die Gefährlichkeit des Radfahrens auf der Fahrbahn oder der Gehwegnutzung, bzw. einer abgesetzten Hochboard-Radverkehrsanlage. Ich kenne leider keine. Dann wären da mal (vielleicht) objektive Zahlen im Spiel.

    Beim LKW stehe ich noch auf dem Schlauch, aber die Forensuche hat interessantes ergeben.

    Der MLR arbeitet wahrscheinlich seit 30 Jahren im STBA Freising (die sind im groben für uns zuständig) oder im LRA FFB beim Bauamt, Schwerpunkt Straßenwesen.

    Da die Verkehrszeichen [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] den Vorrang des Fußgängerverkehrs und den Ausschluss von Fußgängergefährdung vorschreiben, sind diese Gehwege nicht unbedingt im selben Maße zum Fahrradfahren geeignet wie manche Fahrbahnen oder richtige Radwege. Aber die Aussage, man könne dort nicht radfahren, weil man so langsam fahren müsste, dass man dann umfällt, halte ich nicht für seriös.

    Ein Gehweg ist der Rückzugsort für alle langsamen ( und "schwachen") Verkehrsteilnehmer. Das sollte ein Raum sien, wo man auch mal unvermittelt stehen bleiben kann, sich hinstellen, sich hinsetzen, auch mal auf einen Rollator,....

    Wenn ein Radler da unbedingt genau in diesen Verkehrsraum will, dann kann er das doch jederzeit, im Gegensatz zum KFZ, einfach absteigen und das Radl schieben. Jetzt könnte man natürlich auch diskutieren, darf ein KFZ-Lenker mit seinem KFZ auf den Gehweg, wenn er es nicht dort parkt, sondern schiebt.

    Wenn ein Radler fahren will, dann kann er das in der Regel ausgiebig auf einer etwa 3-4m breiten Fahrbahn, sofern er nicht auf einen Radweg gezwungen wird.

    Warum soll der Radfahrer denn überhaupt auf dem Gehweg radeln wollen?

    In einem der letzten Post von Ihnen ist es schon angeklungen, es ist Ihnen unangenehm mit Autos die Fahrbahn teilen zu müssen.

    Seien Sie versichert, es gibt eine Menge Fußgänger, denen ist es auch unangenehm, den Gehweg mit Radler teilen zu müssen.

    Bei uns zum Beispiel, wo Gehwegfreigaben zum Radln gang und gebe sind, mehren sich die Beschwerden der Fußgänger.

    Solange Sie den MIV noch nicht abgeschafft haben, ist Radeln vielleicht nicht in jeder Situation das richtige für Sie.

    Dann könnten Sie das Radl doch auch einfach über den Gehweg schieben für diese Strecken, viel schneller dürften Sie ja sowieso nicht auf dem Gehweg fahren.

    Die Überlandradler hier scheinen sich aber in "touristisch" (Malte, zum Beispiel) und "arbeitsweg" (Name vergessen, sorry) aufzuteilen. Und die hatte ich ja bereits frech eigenmächtig eingeteilt.

    Als Landei bin ich ja auch gezwungenermaßen ab und an, oft auch freiwillig, Überlandradler.

    Meine Entscheidung zu der Fahrbahn oder einer bestimmten Strecken fällt völlig pragmatisch aus, welche Vorteile habe ich, welche Nachteile, was ich praktikabel, wo ist die Gefährdung größer, wo bin ich schneller (und manchmal auch, wo brauchts das aus Prinzip)

    So ganz allgemein kann ich keine besondere Gefahr bei Strecken erkennen, die mit 80 oder 100 freigegeben sind. Das liegt zum einen daran, viele Autofahrer gehen eh deutlich vom Gas, aber wenn sie schon 60km/h fahren, dann eher nicht. Der Unterschied ist also meistens nicht groß. Engüberholer machen es absichtlich, das fühlt sich dann auch nicht besonders unterschiedlich an.

    Ich geh auch davon aus, wenn einen jemand mit dem Auto dant nimmt, dann ist der Ausgang für den Radler bei 60 wie mit 120 gleich, ziemlich final.

    Aber wenn ich die Auswahl zwischen Landstraße habe über 2 Kreisverkehre oder einen linksseitigen Gehweg drum herum mit [Zeichen 205], dann wähle ich ziemlich sicher die Landstraße, egal welche Begrenzung.


    Ich nehme auch durchaus kurze Umwege in kauf und fahre die Ortsumgehung, wenn auf der offiziellen Radroute einige RvL oder Ein/Ausfahrten liegen und anderes Ungemach. Muss nicht mal schneller gehen, aber wenn man den Tritt behalten kann, passt das schon.

    Das einzige, wo ich wirklich Respekt habe, sind Linksabieger auf Landstraßen. Wenn man da so auf dem 3,5m breiten Mittelstreifen zwischen den Autos steht, die rechts und links mit 100-120 vorbeibrettern, dann kommt manchmal schon der Gedanke auf, was machst Du jetzt, wenn einer auf die Idee kommt, im Kreuzungsbereich zu überholen und der Dich dabei abräumt. Vom vorne könnt man ja noch drüberhüpfen beim PKW, aber von hinten?

    Das geht mir mit dem Mofa komischerweise nicht so, da ist Gedanke völlig fremd.

    Alf, Du hast ja recht. Trotzdem vermindert so ein Schild [Radwegbenutzungspflicht aufgehoben] oder ein Piktogramm auf der Fahrbahn zumindest die Pöpelei deutlich.

    Genauso wie ein Fahrrad-Piktogramm auf einem nicht benutzungspflichtigen Raddingsda zu deutlich mehr Erziehungsversuchen der Autofahrer führt.

    Oder ein [Zeichen 239]&[Zusatzzeichen 1022-10].

    Die RASt, gilt die eigentlich nur für Städte? Oder auch für "Dörfer"?


    Weiß eigentlich jemand, ob die ERA (und die RASt) für ganz Deutschland gilt bzw. verbindlich ist, oder ob zum Beispiel BW oder Bayern andere Regelungen hat?

    Letzteres kommt einem so vor, selbst bei Neuanlagen von Straßen und Radwegen werden die beiden Werke bei uns eigentlich durch die Bank großzügig ignoriert, so, als ob es die gar nicht geben würde.

    Da das ja in der VwV ja die Situation an Kreuzungen beschreibt, würde ich sagen auch dann wäre er fahrbahnbegleitend, so weit abgesetzt ist er ja nicht am Westring und an der Gutenbergstraße.

    Trotzdem wäre er zwischendurch so weit abgesetzt, das ein Radler auf der Fahrbahn den Weg kaum als fahrbahnbegleitend erkennen würde. Käme ich z. B. aus der Eichendorfstraße, würde ich bis zur Gutenbergstraßé wohl Fahrbahn radeln (können).

    Der Meinug bin ich auch. Bei KFZ wird, glaube ich, meistens das Kennzeichen anvisiert. Bliebe für Radfahrer noch das begleitende Fahren mit einem geeichten Fahrradtacho oder klassische Radarfalle mit Anhalten vor Ort. Funktioniert zumindest technisch.

    https://www.stern.de/panorama/gesel…zt-8191078.html

    Lasern funktioniert auf jeden Fall, wurde ich schon, sowohl mit Mofa, ist auch nicht viel gerade Fläche vorne, schon gar kein Blech, wie auch mit Radl. Und das zur Frühzeit der Geräte, iwird wohl 20-25 Jahre her sein. Am Kesselberg, bergab. Gab aber nur einen feuchten Händedruck und eine Ermahnung wegen nicht vorhandener Schutzkleidung.

    Bei 20km/h wirds wohl nicht viele relevante Überschreitungen geben, noch dazu welche wie es lohnen würde zu ahnden. Respekt für den Kieler Radler.

    danke für die Links, die PD-T8000 sehen sehr interessant aus, das könnte was für mich sein.

    Du hast schon recht, wahrscheinlich will die § 67 Abs. 2 S. 1 StVZO drauf hinaus. Wenn ich mit Gepäckträger fahre ist das ja für hinten auch ok mit den Ansprüchen an die Rücklichtanlage, ohne keine Chance, aber das ich mir 10-15g schwere Dinger in die Speichen klemme, oder vorne einen weißen Reflektorschild vor mir her fahre, wird sicher eher nicht vorkommen.

    Hauptsächlich steht da ja, was man muss. Dazu sind nur die Dinger zugelassen die "bauartgenehmigt" sind. Also hübsch klobige Plastikreflektoren in mindestens Rolex-Größe.

    Da Aufklebe etc nicht bauartgenehmigt sind, könnte man interpretieren die sind nicht von §67 betroffen.

    Hatte an meinen alten Rahmen seitlich an der Gabel und hinten an der Querspeiche orange/Gelbe klebende Reflektorenstreifen, nach hinten zwei Rote.

    Ähnliches findet man beim suchen unter RE:FLEX.

    Katzenaugen an den Pedalen finde ich gut, aber bei halbseitigen Klicks leider nicht möglich.

    Im Großen und Ganzen merkt man, das die Schreiber der StVZO, wenn überhaupt, mit irgendwelchen 20kg Cityradln unterwegs sind.

    Dein Foto ist also der Weg über die Salztorstraße?

    Entschuldigung, das hatte ich anders interpretiert, ich dachte es ist der Weg parallel zur Salztorstraße.

    Über die Salztorstraße, wenn man beim Kupferdachgebäude stehen würde, wäre es schon sehr interessant welche der KFZ-Ampeln man als Radfahrer dann beachten soll.

    Auf der anderen Seite könnte man sich immerhin an den KFZ-Ampeln orientieren, nur wo man sich dann aufstellt um die auch zu sehen, ist sicher nicht ganz einfach.

    Hurra, Fürstenfeldbruck bekommt eine Fahrradstraße! Ach was, gleich mehrere!

    https://www.merkur.de/lokales/fuerst…t-90028429.html

    Hier eine davon: Ich bin begeistert!

    Fürstenfeldbruck will seit Jahren unbedingt das Abzeichen "Fahrradfreundliche Stadt" bekommen. Sogar die lokale CSU ist ganz scharf drauf. Ich bin aber trotzdem überzeugt davon, dass, wenn ich mit meinem außerirdischen Freund für 10 Minuten nach Fürstenfeldbruck beamen würde, er anschließend sagen würde: "Fahrradfreundliche Stadt, aha. Fahrräder müssen also diese Dinger auf 4 Rädern sein".

    Über den Starenweg hatte ich schon mal geschrieben. Boshafte Menschen wie ich würden behaupten, der wird nur umgewidmet, damit Autos legal parken können. Nicht, das es die BBV und die Grünen nicht gut gemeint hätten, aber die Zustimmung von CSU und FDP gabs sicher nur wegen der Parkerei. Der Starenweg ist momentan offiziell ein Rad/Gehweg, für Anlieger frei, und wurde vor Corona fleißig von Besuchern eines (relativ neuen) Fitnesscenters zugeparkt. Nebenbei befindet sich eine Gastankstelle am Ende, dazu ein Würth-Laden in der Mitte. Für einen Gehweg also ganz schon viel KFZ-Verkehr.

    Früher hätte ichs gut gefunden, mit der Fahrradstraße fällt nämlich auch die Radwegpflicht. Aber da die Kreuzung am Ende der B2 für linksseite Radfahrer leider seit 2017 nicht mehr StVO-Konform zu bewältigen ist, muss ich schon seit 3 Jahren bedauerlicherweise die Strecke auf der B2 fahren.

    Bei der Kirchstraße wird ein ~350m langer Abschnitt zu FRS, der danach sowieso ein für KFZ gesperrter Geh/Radweg war. Auf den ersten 100m ist schon noch Verkehr, sowohl die Sparkasse hat da Ihren offiziellen Parkplatz hinter dem Gebäude, wie es auch einen Parkplatz der Stadt gibt, danach ist Altenheim und Friedhof, da ist nicht mehr viel los. Danach kommt oben erwähnter Geh/Radweg mit Schranke für KFZ, dann die Gartenstraße, ist eine reine Anwohner-Sackgasse, aber durchaus ein attraktiver Weg für Radler Richtung Emmering.

    Insofern ändert sich für Radler kaum etwas und für Autofahrer auch nicht. Um eine "Fahrradfreundliche Stadt" werden zu können, fehlts aber noch weit, wobei der Titel wahrscheinlich nicht viel aussagt.

    Vielleicht mag man bei diesem Bild denken, dass das so korrekt ist, weil es danach aussieht, dass die Furt auf der linken Straßenseite verläuft und man in dieser Richtung gar nicht mit dem Fahrrad fahren darf. Es gibt an dieser Kreuzung aber keine andere Querungsstelle für Fußgänger oder Radfahrer und man kann selbstverständlich dort mit dem Fahrrad rüberfahren, um nach der zweiten Ampel links zu fahren.

    Das es keine andere Querungstelle gibt, heißt doch nicht automatisch, dass man dann mit dem Rad fahren darf.

    Ich in der Meinung, wenn hier linksradln nicht erlaubt ist, dann müsste ein Radler hier drüber schieben au der Fußgänger-Furt.

    Wenn es ein beidseitiger Radweg ist dann dürfte der Radler natürlich auf der roten Furt fahren, müsste sich aber an der Fahrbahnampel orientieren, was von dem Platz vielleicht nicht ganz einfach ist und zu feindlichem Grün führen kann.

    Lustigerweise ist mir tatsächlich noch kein Fall untergekommen, wo man eindeutig sagen müsste "Ja gut, das haben sie wohl verpennt!", also z. B. reiner Radweg und plötzlich Fußgängerampel. Das liegt wahrscheinlich auch an der großen Vielseitigkeit von § 10 StVO und der Möglichkeit für Radfahrer, nahezu überall straffrei die Fahrbahn queren zu können, solange man niemanden behindert, und das wäre dann in den meisten Fällen eher Selbstmord.

    Also glaube ich weiterhin an das gute im Verwaltungsbeamten und denke mir, dass selbiger sich wohl schon was dabei gedacht haben könnte, und den Radverkehr nicht mit langen Rotphasen aufhalten wollte, aber gleichzeitig dem Fußgänger eine sichere Querung bei Grün ermöglichen wollte. ;)

    Reiner Radweg, nein, fällt mir auch nicht ein. Gibts bei uns aber auch nur ausgesucht wenige. Aber beim reinen Radweg galten früher auch kein Fußgängerampeln, oder? Zumindest kenne ich reine Radwege schon aus meiner frühen Jugend mit eignen Ampeln.

    Bei gemeinsamen Geh/Radwegen bei uns im Landkreis sind immer noch über 80% ohne entsprechende Streuscheiben, Radfahrer müssten also bei der Fahrbahnampel vor den Kreuzungen stehen bleiben. Womit das Risiko eines Konflikts mit einem abbiegenden KFZ wieder deutlich steigen dürfte.

    Es gibt auch linksseitige Radwege, wo Radler Kreuzungen, auch T-Kreuzungen, überwinden müssen, was in der Praxis StVO konform nur schiebend funktionieren würde.