Zitat von Schwachzocker
Immerhin überlebt er dann. Mir wäre das lieber als mit sämtlichen Rechten zu sterben. Aber das mag man ja auch anders sehen.
Im übrigen handelt es sich bei Verkehrsregeln nicht um Rechte, erst recht nicht um Grund- oder Menschenrechte, sondern um kleinteilige Regeln, die fehlbare Menschen nach Kräften einhalten sollen, aber nicht immer können.
Erstens geht es auch um Grundrechte, Artikel 2 des GG gibt einem das Recht auf Leben und auf Unversehrtheit.
Wenn die kleinen Regeln der StVO KFZ-Fahrern erlauben das mit dem oben genannten straffrei zu ignorieren, wird ein kleiner Teil das auch machen.
Mag sein das wir irgendwie aneinander vorbei reden, aber
1. habe ich mehrfach betont, das ich nicht auf meine Vorfahrt bestehe, sonst wäre ich auf jeden Fall 3-5x im Monat tot, sonder ich bremse auch für KFZ-Lenker (und natürlich für mich selbst)
2. Auch die kleinen Regeln geben einem "Rechte" geben über dem anderen, unter anderem die Vorfahrt.
3. Würde man die Radfahrer aus " Verkehrsverbund" ausnehmen, so wie jetzt schon die Fußgänger, und rechtlich deutlich schlechter stellen, ist das Einzige, was sich zu der aktuellen Situation ändert, dass der Radler für sein Tun und Handeln die Verantwortung trägt, alleine, wenn er "die Regeln mal nicht einhalten" kann. Sonst nichts. Was anders habe ich nicht gesagt. Es steht Ihnen völlig frei, immer und überall anderen den Vorrang zu lassen, dazu muss man nicht mal die kleinen Regeln ändern. Und wiederum davon abgesehen kann man bei uns hier in Bayern sehr häufig ein 205er als Radfahrer sehen, weshalb ich dann sehr konsequent auf der Fahrbahn fahre und damit bis jetzt ganz gute Erfahrung gemacht habe, was Probleme mit Rechtsabbiegern angeht.
Daneben stellt sich dann die Frage, warum soll ein Radler überhaupt noch eine Radverkehrsanlage nutzen, wenn er auf der Fahrbahn fröhlich und ungehindert seine Wege ziehen kann, 1m weiter rechts an jeder Kreuzung stehen bleiben muss und erst einmal einen 270° Blick riskieren vor dem weiter fahren.