Beiträge von Autogenix

    Die vielen Kurzstrecken beim Auto sind Artefakte der Zählung, weil Teile von Rund- und Etappenfahrten als unabhängige Wege gewertet werden. Bei mehreren Teilwegen ist der Kat aber nur beim ersten davon kalt.

    NO2 ist zu kurzlebig, als dass es außerhalb von Städten Schaden anrichten könnte. Im Gegenteil, im Vollastbetrieb auf der Autobahn ist es eher sinnvoll, dass im Zielkonflikt zwischen Staub und Stickoxid die Bekämpfung der Partikelemission zu Lasten des NO2 die Priorität erhält (und dabei auch der Partikelfilter freigebrannt wird).

    Ein normaler 3-Wege Kat (Benziner) funktioniert nur bei (eng) rund um Lambda 1 und wenn er (wirklich) warm ist. Auch wenn das Auto 10 x 500m gefahren wird und dazwischen 5 min steht, funktioniert ein Kat nicht. So, wie viele KFz im Alltag genutzt werden ist ein Kat für die Katz. 3km Fahrt, abstellen, 1km Fahrt, abstellen, .....

    Auf der Autobahn funktioniert ein Kat simpel dann nicht mehr, wenn der Motor ernsthaft Leistung bringen muss, weil dann ist nix mehr mit Lambda 1. Dann ist der Kat zwar heiß, aber völlig aus dem Regelfenster.

    Funfact: Diesel-PKW verbrauchten 2016 nach Destatis-Angaben mit 740 PJ nur knapp die Hälfte des im Straßenverkehr verbrannten Dieselkraftstoffs. Den Rest teilen sich Transporter (270 Pj), Schwerlastverkehr (416 PJ), Busse (35 PJ) und sonstige Dieselmaschinen (95 PJ).

    Und das noch: der 3-Wege-Kat im Benziner hat angeblich eine Lebenserwartung von 80.000-100.000km. Wie viele Benziner mit höherer Laufleistung kennt ihr, bei denen schon der Kat getauscht wurde?

    Mag bei modernen Kats so sein, da wird natürlich teures Material gespart wo geht, die alten haben deutlich längere Laufleistungen und sind deswegen auch bei Verwertern ziemlich begehrt. Bei den alten gibts ja auch die ASU, da fällt auf wenn ein 3-Wege-Kat nicht mehr arbeitet.

    Dafür sind bei neueren Fahrzeugen jeweils eine Vor- und Nach-Kat-Lambda-Sonde verbaut, und bei der TÜV-Prüfung wird ja inzwischen entsprechend das MSTG ausgelesen und dann wird auch der Kat bei Bedarf getauscht werden müssen.

    Beim Diesel: die DPF haben eine begrenzte Lebenszeit, das liegt aber auch an dem Einsatz.

    Ein Hauptproblem am Kat, was Du gerne übersiehts an deiner Argumentation mit Kurzstreckenbetrieb beim Auto: Da sind Kats nicht oder nur unzulänglich im Einsatz, das gleiche gilt übrigens für Vollast-Autobahnfahrten.

    Das Problem sind meines Erachtens aber auch false flag Aktionen wie Tempo 30 am Mittleren Ring in München. >2 kreuzungsfreie Fahrspuren in jede Richtung, bauliche Trennung in der Mitte, DTV um die 100.000, aber jetzt kilometerlang Tempo 30 wegen Feinstaub. Bei solchem Unsinn kann ich den Autofahrer verstehen, der sich darüber aufregt.

    Die KFz Lenker hätten es ja selber in der Hand und müssten halt einfach weniger da lange fahren, ähh, stauen, bzw. einfach weniger Autofahren.

    Da in Kernzeiten die Durchschnittsgeschwindikeit auf der Landsberger sowieso weit unter 30km/h liegt, ist es halt typische Diesel-Dieter SPD-Lösung. Es wurde etwas gemacht was keinem, zumindest der Ursache und den Verursachenden, schadet und ansonsten hofft man auf den baldigen Tod bzw. Export der alten Diesel.

    An mehreren Straßen wurde diese Form der Milderung umgesetzt:

    Zweirichtungs-Fahrradwege mit Pflicht [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-33] wurden umgeschildert zu Zweirichtungs-Angebotsfahrradwegen:[Zusatzzeichen 1000-33] Das blaue Schild wurde einfach abgehängt. Nach meiner Beobachtung können da alle ganz gut mit leben. Problematisch sind schnelle Fahrradfahrer*innen und immer mehr Fahrradfahrer*innen auf Pedelecs, die sich nicht auf die Fahrbahn trauen, aber auch nicht bereit sind das Tempo zu mäßigen, wenn sie auf einem so ausgeschilderten Fahrradweg fahren [Zusatzzeichen 1000-33] und dann an Stellen kommen, wo es durchaus angebracht ist, das Tempo zu reduzieren.

    Hier noch ein Beispiel, der Allerweg:

    https://www.google.de/maps/@52.36225…05410&entry=ttu


    Meine Herren, was für ein Chaos rund um die Kreuzung in der Beschilderung. Da wundert man sich dann, das Radler einfach machen, was ihnen gefällt. Hier völlig legal.

    Sehe ich genauso! Ich komme nur - als interessierter Amateuer - an meine Grenze, wo ich die 24x noch richtig interpretieren kann. Ich wusste nicht, dass die Grüninsel etwas am vermuteten Ignorieren der Benutzungspflicht bei zweiseitig markierten Radwegen ändern. Bisher hatte ich gelernt: 24x auf beiden Straßenseiten gleichzeitig: Mist, kann mich als Radfahrer ja nicht zweiteilen.

    Dafür gibts die Verkehrsschau, laut VwV spätestens alle 2 Jahre.

    Und genau deswegen ist es eben nicht so, dass aktuell regelwidrige Beschilderung bis zum Sankt-Nimmerleinstag stehen bleiben kann. Es trifft ja nicht Privateigentum, wie z. B. die Zulassungsregeln beim KFz, die haben "Bestandsschutz" sondern den Staat. Der macht die Regeln und setzt sie dann um. Dazu gibts dann in der Regel Fristen, siehe z. B. Änderung §37 StVO, war 2014, Frist bis 2017.

    Die ERA ist die verbindliche Norm in der BRD, ob man es glauben mag oder nicht.

    Die VG orientieren sich z. B. daran und die StVB und Bauämter müssten es.

    Die VwV lässt die Sicherheitsräume leider außen vor.

    Die Gemeinden haben halt das Problem LRA, und, aus eigener Erfahrung, deswegen habe ich ja irgendwo geschrieben dass es so etwas wie Dienstanweisungen geben muss, die kennen nur KFz-Verkehr.

    Da müsste es eine Gemeinde halt mal drauf ankommen lassen und notfalls den Rechtsstreit suchen.

    In BW scheint es gerade dank Geräuschemission und entsprechendem Urteil deutlich aufwärts zu gehen mit T30. Bei Bundesstraßen T30 und 100m weiter steht der fest installierte Blitzer.

    So schauts aus. Aber wieso interessiert das niemanden?

    Offensichtlich zumindest nicht viele. Der ADFC und der VCD haben manchmal lichte Momente. Es gibt Foren, da wird darüber diskutiert.

    Die ERA gibt Mindestanforderungen vor und, wenn auch zum Teil (sehr) verbesserungswürdig, hat bei Routenführung etc auch die Sicherheit im Blick. Sichtfelder, Sichtbarkeit, Abstände, ....

    Da es aber den StVB gar nicht um die Sicherheit der Radfahrer geht, ist ihnen das egal, weil meist ist eh kein Platz, oder eine gescheite Radführung würde den "KFz"-Fahrbahnen Platz wegnehmen. Und genau das ist ja, was die [Zeichen 237][Zeichen 240][Zeichen 241-30] verhindern sollen. Es geht um möglichst viel ungestörten Platz fürs Auto.

    Da die Nutzeranzahl im Forum in der Schnittmenge zu mind. 90% = Wohnsitz BRD ist, dürfte bei ~80Mio Verkehrsteilnehmern in diesem Land also etwa 0,0005% oder so von diesen im Forum vertreten sein, man kann also wohl durchaus von sehr vereinzelt perfekten Verkehrsteilnehmern ausgehen.

    Gut, die Schlussfolgerung: ich kann mein Auto da abstellen, wo ich will. Bekomme ich eine OWI, lege ich Einspruch ein und das wars dann?

    Trotz Halterhaftung, wenn ich nicht zufällig bein Ein- oder Aussteigen erwischt werde, bzw. dies dokumentiert wird (Sie dürfen mich nicht fotografieren, ..) ist alles Mumpitz?