Die Behörden sparen sich mit sowas halt unendlich Arbeit. Eine Änderung gäbe hier erst, analog zu dem Schwimminseln zum Beispiel, wenn mal eine Oma mit Rollator von einem Auto geplättet wird und ein Angehöriger dann erfolgreich vor Gericht die Gemeinde verklagt, weil die generelle Duldung vor Ort die Ursache war.
Da dies extrem unwahrscheinlich ist, bleibts so.
Wir haben bei uns z. B. eine "Duldung" des aufgesetzten Parkens in der Landsberger Straße, laut StVB. Wobei das nirgendswo offiziell steht, aber der Weg ist auch einfach zu weit vom Ordnungsamt bis dahin. Platz ist genug, solange die Autos nicht komplett auf dem Gehweg stehen. Dafür ist der Gehweg inzwischen kaputtgeparkt. Macht aber nix, zahlt ja die Summe der Steuerzahler in Bruck.