Beiträge von Autogenix

    Wie handhabt ihr das so?

    Gehwegradln kommt bei mir kaum vor, eigentlich früher nur mit den Kindern, bis halt auch mal 5m bis zum Radlständer vor dem Supermarkt oder so etwas.

    Prinzipiell halte ich mich auch nur so lalala an Verkehrsregeln, wie alle anderen Vekehrsteilnehmer auch, sonst würde ich ja auch nicht so viel Fahrbahn fahren, das kann man sich zwar schönreden, die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer hat da aber klare Vorstellungen und die Obrigkeit wohl auch, die sind nur zu faul das zu fahnden.

    Ich versuche, nicht immer erfolgreich, zu verstehen /Wissen was die Regeln sind und wenn ich mich nicht dran halte ist das nomalerweise eine bewusste Entscheidung.

    Und ich versuche auch möglichst viel Rücksicht zu nehmen und freundlich zu sein, was für mich z. B. eben heißt, nicht auf Gehwegen zu fahren, aber auch so viel Platz wie möglich zu machen, heißt zum Beispiel außerorts auch mal auf dem weißen Strich zu radln um die Autos vorbeizulassen, wenns die Straße hergibt und da bin ich Dank Spiegel und Gewöhnung auch nicht besonders zimperlich was die Abstände angeht. Wenn der Autofahrer bissl vom Gas geht, dann habe ich mit 1m Abstand keine Probleme.

    Ich bremse immer, für Fußgänger wie für Autofahrer, bin ja nicht lebensmüde. Manchmal klappts dann mit dem freundlich sein leider nicht mehr, da muss ich noch an mir arbeiten.

    Allerdings habe ich mir inzwischen angewöhnt bei vorhersehbaren Konfliktsituationen mit KFZ vorher schon Laut zu geben und das nicht mit der Klingel sondern mit der Stimme. Das mag jetzt nicht immer als freundlich bewertet werden, hilft aber oft.

    Man kann also davon ausgehen, dass mittlerweile alle Streuscheiben ausgetauscht sind (Verkehrsschau für alle Straßen spätestens alle zwei Jahre! :S ), die ausgetauscht werden sollten. Alle restlichen Streuscheiben mit nur Fußgängern drauf sind auch für nur Fußgänger gedacht und gelten seit 2017 nie für Radfahrer, soviel ist sicher.

    Satire?

    Ist

    Dort ist er ja fahrbahnbegleitend und es müssten die selben Vorfahrtregeln gelten wie auf der parallelen Fahrbahn.

    Nachdem der Weg an der Stelle von der Kreuzung sicher mehr als 5m abgesetzt ist, ist er es eben für den Seitenstraßenverkehr nicht.

    Und wie Du schon erwähnt hast, wie soll man einem Autofahrer das vermitteln?

    Dazu müsste es dann auch entsprechende Furt-Markierungen auf der Fahrbahn geben, sind auch nicht da.

    Ganz ernsthaft, ohne deutliche Beschilderung und entsprechende Markierungen wird kein KFZ-Lenker jemals auf die Idee kommen, einem Radfahrer. der nicht neben oder auf der Fahrbahn fährt, Vorfahrt zu gewähren. Die Wahrscheinlichkeit von einem in eine Vorfahrtstraße abbiegenden PKW durchgelassen zu werden auf einem neben der Fahrbahn verlaufenden Hochboard-Radweg mit roter Furtmarkierung ist doch schon nur bei maximal 30%.

    Das Bild schient ja eher Abends aufgenommen, aber ein VZ240 scheint sich aus der Verkehrsbelastung her eher nicht zu rechtfertigen.

    Das Backsteingebäude ist der Bahnhof? Wie ist es da mit Bushaltestellen und ein und ausgehenden Fußgängern?

    Dafür kämpft das Bündnis ja auch, insofern ist die Aussage so erst einmal aus ihrer Sicht richtig

    Das Problem ist, sie haben leider nicht recht, nur weil ein Weg breiter wird, ist der nicht automatisch sicherer, zumindest was die Probleme an den Kreuzungen angeht.

    Und gerade wenn der Weg abgesetzt ist, fangen die doch erst an, -> keine oder schlechte Sichtlinien, unklare Vorfahrtregeln, unterschiedliche Lichtzeichen oder Verkehrszeichen,.....

    Vor allem müsste es genau umgekehrt sein, die Stadt München müsste eine besondere Gefahrenlage auf der Straße erst einmal nachweisen um das Fahrbahnradln zu verbieten.

    Aber genau so läuft es. Fahrbahnradln könnte gefährlich sein, dazu gibt es doch in der Regel gar keine Datenlage, und deswegen müssen Radler von der Fahrbahn.

    Dann passieren da, upps, Unfälle, obwohl die Radler ja auch noch (gezwungenermaßen) viel langsamer unterwegs sind als auf der Straße.


    Wie gefährlich muss dann erst die Fahrbahn sein?

    Ich muss immer wieder feststellen dass in Kiel schon eine besondere Art des Autoabstellens gepflegt wird. In der Münchner Innenstadt wird zwar manchmal auch wild geparkt, aber den kühlen Nordlichtern würde man soviel südliches Parktemperament eigentlich gar nicht zutrauen.

    Ist in Kiel in manchen Stadteilen besonders wenig Platz?

    So groß ist die Stadt doch gar nicht.

    Ich seh da weit und breit keine Baustelle, nur einen Verkehrsschildpfosten, der per Kabelbinder an einen Verkehrsschildpfosten hingebunden wurde mit einem anderen Verkehrsschild. In der Annahme dass das letzte Schild, das man passiert zählt, dürfte das einer der kürzesten gemeinsamen Geh/Radwege Deutschlands sein.

    Mal abgesehen von der lustigen Schilderkombination, ab da Eichenbrink/Südfelder würde ich den Gehweg den Gehwegnutzern lassen und Radler auf die Straße schicken, wo sie hingehören. Denn die nächste Einfahrt bei den Schienen, scheint wohl eine Einfahrt für LKW zu sein, ist also sicher nicht ganz ungefährlich.

    Abgesehen davon, das der Gehweg völlig unterdimensioniert ist.

    Ganz ernsthaft, Du findest den "Radweg" auf der Straße akzeptabel? Mal abgesehen von der Breite vor der Brücke, danach sind mehrere (4) Einfahrten in einem offensichtlichen Gewerbegebiet (ab Renhus), die Kreuzung danach ......., die Zimmermannstraße never ever auf dem Gehweg

    Gibts denn irgendwo Zahlen über Unfallhäufigkeit, die normales Fahrbahnradln, also ohne Radlstreifen oder ähnliche Späße, mit Hochborad-Radlweg oder Schutzstreifen, egal welches Formates, vergleichen?

    Bei dieser geschützten Kreuzung wird doch hauptsächlich der Radverkehr durch die Wegführung gebremst. Das mag sicherer sein zu parallel verlaufenden Hochboard-Radweg, wenn der Radler einen kurzen Bremsweg hat, aber...

    1. die Radführung ist genau das Kreuzungs -Design, was bei uns zu 90% Außerorts praktiziert wird, da sind dieses natürlich hauptsächlich nicht ampelgeregelte T-Kreuzungen. Da finden die Radler dann ein kleines 205er, weil der Radweg zu weit abgesetzt ist. Wenn man die VwV ansieht, was genau würde die StB hindern, bei dem Kreuzungs -Design den Radlern überall ein 205er hinzustellen? Wenn Ampelgereglt und Fuß-/Radverkehr haben eigene und gesicherte Grünphasen, dann ist das Kreuzungs -Design egal. Aber was ist, wenn die Ampeln ausgeschaltet sind?

    2. Welcher Autofahrer soll beim abbiegen einen Radler ernst nehmen oder beachten, wenn der Vorgang schon abgeschlossen ist und der Radler dann die Fahrtbahn kreuzt?

    Nachdem ich ja in einem Gewerbegebiet arbeite mit einigem LKW-Verkehr (ein Fuhrunternehmer, eine Spedition, ein Lager eines weltweiten Elektonik-Großhandels, eine Chemiefirma,..) kann ich nur sagen, die Anzahl der LKW-Fahrer, die Rückwärts gefahren sind mit einem Einweiser liegt auf jeden Fall eher im Promille wie im Prozentbereich. Das liegt alleine schon daran, dass auf einem LKW sehr selten ein Beifahrer zu finden ist, der Einweisen könnte.

    Ich hab auch mal in einer dem Mittelstand entwachsener Brauerei gearbeitet und da gabs im Monat 1-5 "Vorfälle". Obwohl dort über die Hälfte der LKW mit Beifahrer besetzt waren, unter anderem genau wegen der Anlieferung in der Stadt, und Einweiser war da noch keine Pflicht, wenn ich ich richtig erinnere.

    Selbst bei der Spedition und dem Chemiewerk fahren die allermeisten LKW ohne Einweisung an die Rampe, das gebietet ja schon der Fahrer- Stolz.

    Mag sein, dass die alle eine Rückwärtskamera haben, bezweifel ich aber, sind in der Mehrzahl Sattelschlepper und ob jeder Hänger ein kompatibles Kamerasystem hat? Die werden nämlich durchaus auch mal getauscht bei der Spedition. Dazu hört man zu regelmäßig wenn der Hänger auf Tuchfühlung mit der Rampe geht.

    Nebenbei kann man auch öfters lustige Wende- und Einparkmanöver beobachten weil es neben einer Art LKW-Parkplatz auch eine Sperre für 3,5t gibt, was nicht jeder glaubt, die Parksituation aber durchaus so sein kann das ein Sattelschlepper dann doch nicht durchkommt durchs Wohngebiet.

    Da hat schon einiges dran glauben müssen, Straßenlaternen, Stromkästen, Verkehrsschilder, Straßenschilder, Autos, Zäune,....

    Gut, könnte man natürlich alles wegräumen, wer braucht das schon.

    Auf dem Parkplatz kanns auch sein das LKW-Kollegen daneben stehen und sich amüsieren, gewunken wird da eher weniger, außer der eigene Laster ist betroffen, dann wirds mitunter lauter und hektischer.

    Ergänzend dazu ein Link ins Forum: https://www.heise.de/forum/heise-on…-37150958/show/

    Wenn 10.000 Biker mir klarem politischem Ziel trotz Verbots demonstrieren, sieht die Polizei das also nicht als illegale Versammlung.

    Vielleicht beruhigt es ja, aber in Biker-Kreisen fand man die Ungleichbehandlung zwischen Radfahrern, 2019 wurde der Ring für eine Radldemo gesperrt, und Motorradfahrern, eben das untersagen der Demo, auch ungerecht.

    Ich kann den Unterschied nicht erkennen zwischen sich spontan treffenden Radfahrern oder sich spontan treffenden Mofafahrern, deswegen wurndert mich der Fingerzeig hier etwas.

    Das die Polizei nicht überall gleich reagiert ist auch nicht unbekannt und auch nahezu unmöglich. Manchmal werden Motorräder übrigens zur Gefahrenabwehr beschlagnahmt, was bei KFZ wiederum zumindest sehr selten vorkommt, hätte penetranten Rotradler wohl aber durchaus auch passieren können.

    Wobei ich das luftrauslassen bei allen vier Reifen bei bestimmten Formen des Falschparkens auch als adäquates Mittel sehen würde, natürlich erst nachdem das Auto auf die Fahrbahn geschoben wurde.

    Hmm, so erst mal liest sich das ja recht neutral, Radfahrer ist er wohl nicht, der Mann

    Zitat


    Außerdem ist Schrittgeschwindigkeit als Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer ohnehin nicht praktizierbar. Da Radfahrer bei Schritt-geschwindigkeit ihr Gleichgewicht nicht halten können, istdiese „Neuerung“ praxisfern und insofern kein Fortschritt.Gleichwohl ist es grundsätzlich richtig, zu versuchen, Fußgänger besser vor Radfahrern zu schützen

    Der letzte Satz ist einfach zu verwirklichen, Radfahrer auf die Fahrbahn, schon sind die Fußgänger gut geschützt.

    Interessant finde ich die Idee, das ist völlig an mir vorbeigegangen:

    Zitat


    Nicht verwirklicht wurde dagegen die ursprüngliche Absicht, eine Höchst-geschwindigkeit von 15 km/h für den Fahrzeugverkehr auf Gehwegen, innerorts auf gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen einzuführen.

    Eigentlich halte ich die Auseinandersetzung mit dem Thema ob nun Schrittgeschwindigkeit oder nicht für in der Praxis unrelevant.

    Das ist doch sehr theoretisch.

    Mal abgesehen davon, dass ich niemanden kenne, der jemals auf einem für Radfahrer freigegebenen Gehweg , egal ob mit [Zusatzzeichen 1022-10], [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] gekennzeichnet, für nicht "Schrittgeschwindigkeit" fahren eine OWI bekommen hätte, hab auch noch nie darüber gelesen.

    Für den Gegenbeweis bin ich natürlich offen.

    Klar, mit den aktuell nicht mehr gültigen Grenzen zum Führerscheinverlust wäre auch ein etwas zügigerer Radler schnell dran oder drüber über die 21km/h. Wurde hier jemals einer "gelasert" im Ort? Als ich noch etwas jünger und sportlicher war, hat mich ein Polizist, der Jagd auf Mofas und KFZ gemacht hat, am Kesselberg rausgewunken und mir, mit einem deutlich trockeneren Handschlag als meinem, gratuliert zu 82km/h in der [Zeichen 274-56]-Zone. Fünftschnellster Radler bis dahin in 2h. Und mich ermahnt etwas langsamer zu fahren, da ein T-Shirt nicht seinen Vorstellungen von Schutzkleidung entsprach.

    Genauso ist es auch keine Freigabe zu normalen Rad-Geschwindikeiten, wenn [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] an so einem Weg hängt und Fußgänger/Hunde/Smombies im Verkehrsraum unterwegs sind. Selbst bei [Zeichen 241-30] wirds, neben der sicher unangenehmen Erfahrung einen Fußgänger angefahren zu haben, ziemlich sicher auf eine Teilschuld rauslaufen, wenn man zu dem Zeitpunkt nachweislich >>25km/h gefahren ist trotz eng/unübersichtlich/nur optische Trennung.

    Ich gebe zu, wenn man die Gelegenheit hat einen Stau zu passieren, in dme man auf dem freigegebenen Gehweg fahren kann, dann ist das komfortabel und dann fährt man halt mit ~15km/h, meistens sind dann eh zu viel Radler auf zu engem Raum.

    Aber wenn da kein Stau ist, dann fahre ich viel lieber mit >20km/h auf dem Verkehrsraum, wo man nicht ständig auf andere aufpassen muss.

    Deswegen, solange der Weg nicht so vernünftig gebaut ist, das da zurecht ein [Zeichen 241-30] hängt, oder in dem Fall brauchts das dann ja gar nicht, sollen die StB Gehwege von mir aus mit [Zusatzzeichen 1022-10] oder auf dem Boden aufgebrachte Radsymbole freigeben, ist in der Praxis wie oben schon erwähnt eh kein Unterschied.

    Hauptsache es hängt nicht [Zeichen 240] und ich MUSS NICHT darauf fahren, wenn ich nicht will.

    Die Gemeinde bekommt die Meldungen der Radar-Seite, insofern kennt sie das Foto schon. Deine Nachricht ist also redundant.

    Du kannst bzw. solltest noch darauf Hinweisen, dass die Gemeinde selber bei Ihren Tipps schreibt:

    Zitat

    Fahren auf der Fahrbahn

    • Ausreichend zum rechten Fahrbahnrand (50 cm bis 100 cm) und zu parkenden Autos (75 cm bis 125 cm) Abstand halten.

    und es schwierig ist auf dem 1,3m breiten Schutzstreifen einen Abstand von bis zu 1,25m zu halten, da ein Radler selber schon 60-70cm Verkehrsraum einnimmt, je nach Statur/Wuchs und Radtyp. Und Wuchs ist ja in Bayern ja oft eher in die horizontale ausgeprägt.

    Darf ich dein Bild TUER.PNG verwenden? Ich würde gerne die Halbtagskraft im Maisacher Straßenverkehramt auffordern, die Webseite "Sicher Radfahren" https://www.maisach.de/Sicher-Rad-fah…ipps.o1964.html entsprechend upzudaten und darauf hinzuweisen, dass man die neuen "Schutzstreifen" nicht mißverständlicherweise als Aufforderung wahrnimmt, darin zu fahren.

    Darfst Du, musst aber sagen, dass das Bild nicht von Dir ist, denn ich habe meine Meldung an Maisach mit Klarnamen unterschrieben und bin auf der Gemeinde als kleiner und höflicher älterer Herr bekannt.