Beiträge von Forumteilnehmer

    Auch haben sie keine Erklärung dafür, weshalb der Radverkehr ausgerechnet in den drei langen Wintermonaten 2009/10 auf der Fahrbahn fahren konnten (der gesamte Radweg in der Hoheluftchaussee war durchgehend vereist und wurde nicht geräumt!), ohne sich oder andere zu gefährden, dies in den restlichen neun Monaten des jahres hingegen nicht möglich sein soll.

    Schließlich ist die Hoheluftchaussee nicht im Winterdienst-Programm für Radverkehr der BSU enthalten, genauso wenig wie die Budapester straße, Stresemannstraße, Grindelallee, Grindelberg, usw. . .

    Hamburg, Veloroute 6, Dithmarscher Straße:

    Hat dieses "Verkehrszeichen" irgendeine rechtliche Bedeutung, oder soll das nur Radfahrer auf den linken Gehweg locken?

    Vor ca. 15 Jahren gab es Pläne in der Dithmarscher Straße Radverkehrsanlagen zu bauen. Dort hat es ja leider Kopfsteinpflaster, was Radfahrer dazu verleitet permanent auf Gehwegen kampfzuradeln. Entgegen der Auffassung des ADFC wurde ein einseitger Zweirichtungsradweg auf der Westseite angelegt. Ein einseitiger Radweg hilft Platz zu sparen für eine maximale Anzahl an Parkplätzen. So konnte auf der anderen Straßenseite ein Megaparkplatz eingerichtet werden. Im nördlichen Teil der Dithmarscher Straße gab es als Fortsetzung zum Radweg beidseitig Radfahrstreifen bis zur Straßburger Straße. Alles b-pflichtig mit VZ 237. Die Radstreifen fielen den Kampfparkern zum Opfer und wurden wenige Jahre später schon wieder aufgehoben. Für den Zweirichtungsradweg wurde der B-Zwang aufgehoben. Damals gab es dann diese "erlaubt"-Schilder, weil die StVO damals noch keine Lösung hatte einen nicht b-pflichtigen einseitigen Radweg mit Gegenverkehr auszustatten. Diese "erlaubt"-Schilder waren eine Hamburger Erfindung, gab es u.a. auch in der Eißendorfer Straße zwischen Irrgarten und Bennigsenstraße (VR11), am Neuen Jungfernstieg und Jungfernstieg (VR3 und 4), Leinpfad (geplante VR4), usw. Heute ist nach der geltenden StVO ein ZZ 1022-10 erforderlich, um für einen nicht b-pflichtigen Radweg auf der linken Seite den Gegenverkehr zu erlauben.

    Demnächst soll die VR6 über die Dithmarscher Straße geführt werden. Mal sehen wie dann die Straße aussehen wird . . . :rolleyes:

    Ich finde KÖLN deutlich schlimmer als HAMBURG, die Stadt ist viel vermurkster. Und Köln hat dazu deutlich weniger B-Zwang abgeschafft als Hamburg - da sind unsere Behörden deutlich weiter. Und autofahrer sind nach meinem Eindruck deutlich aggressiver in Köln als in Hamburg.

    In Köln möchte ich wirklich nicht leben <X

    Die Busspur auf der wasserabgewandten Seite ist übrigens, wie ich mich zu erinnern glaube, streckenweise nicht für den Radverkehr freigegeben. Da fehlen vermutlich Schilder. Ich gucke morgen. (Ich hatte in den letzten Jahren gelegentlich den Eindruck, dass der eine oder andere Bus meinetwegen schon Hundertstelsekunden einsparen konnte, weil er rechts neben mir die Haltestellen bereits anfahren konnte, ohne sich hinter mir gedulden zu müssen.)


    Falls die Schilder für die Radfreigabe abgerostet sein sollten: Die Busspur wurde extra breit angelegt, damit Radler und Busse nebeneinander koexistieren können. Es hat dort sogar Fahrradpiktogramme in der Spur. Einziges nerviges Problem sind die Kampftaxen.
    Am Ende der Busspur fehlt dann allerdings noch die Wahlmöglichkeit: unsichtbarer DESIGN-"Radweg" oder Fahrbahn. Das wurde leider bei der Planung nicht berücksichtigt, da es damals ausschließlich b-pflichtige "Radwege" geben sollte.

    hamburgize ist da natürlich schon weiter aber die Liste dort macht einem Angst...

    Da hat es aber nur Unfälle, bei denen Kopfverletzungen erwähnt wurden. Unfälle, bei denen Personen von abbiegenden Lkw zermalmt wurden, und Kopfverletzungen nicht erwähnt wurden, sind dort nicht aufgelistet.
    Hatten bei dem schweren Unfall am Eppendorfer Baum / Lehmweg, bei dem ein wirrer verantwortlungsloser Autofahrer sich quer über die Kreuzung auf den Gehweg katapultierte und dabei vier Personen auf dem Gehweg tötete, die Polizei oder andere Medien nicht von Kopfverletzungen berichtet, ist der Unfall nicht dabei.

    Ich habe ja nun das große Glück, einen Teil meines täglichen Arbeitswegs auf einem Teil der sog. "Veloroute 3" fahren zu dürfen. Dort war gestern um 7:00 Uhr wirklich der Rad- und freigegebene Gehweg geräumt. Na ja... Die Räumung fand wohl ein paar Stunden vorher statt... So ganz schneefrei war es denn doch nicht.

    Wenn die Fahrbahn von einer festgefahrenen Schneedecke bedeckt und der große Salzstreuer noch nicht durchgerauscht ist, verzichte ich auf Fahrbahn-radeln und fahre dort auf dem miesen Radweg. Sollte ich mit meinen "Sommerreifen" stürzen, dann lieber einsam auf dem Radweg, als auf der Fahrbahn mit einem Kraftfahrzeug Fahrenden im Nacken.

    Nach Feierabend war der komplette Geh-/Radweg geräumt. Das klappt doch mit der SRHH !

    Für mich wäre das ein Novum. Es müsste sich dann um den Teil der VR3 nördlich des Ring 2 handeln (Stresemannallee . . .). Während der letzten Winter hatte es in der Bogenstraße auf den Radspuren keinen Winterdienst gegeben, ebenso nicht in Rutschbahn, Hartungstraße, Schlüterstraße. Ab und an gab es mal einen Einsagt am Kaifu und seltener über die Goebenbrücke und in der Goebenstraße.

    Das mit den Nahüberholern ist so eine Sache. Nach meiner Einschätzung hängt das mit dem generellen Revierverhalten zusammen. Breche ich die "ortsüblichen" allgemeinen Regeln, sind die Autofahrer angepisst und lassen das mit aggressivem Verhalten und erzieherischen Massnahmen spüren. Fahre ich auf Hamburgs Langenhorner Chaussee auf der Fahrbahn, was dies mangels Radwegen notwendig ist, leider aber von den anliegenden Radfahrern wegen VZ237 nicht beachtet wird, dann bekomme ich Ärger. Dort fassen die Autofahrer "ihre" Straße als Eigenbesitz auf. Gleiches gilt für Käffer, wo selbst in Tempo 30-Zonen noch alle blauen VZ hängen und alle Radfahrer sich dran halten, war ja immer so.

    Genauso stellen sich Busfahrer an, die nicht geschnallt haben, dass irgendwo auf ihrem Linienweg schon seit Jahren eine B-Pflicht weg ist, und versuchen es mit den-Radfahrer-in-den-Gulli-drücken.

    Wenn es dann mal geschneit hat bin ich wieder so ein Eindringling. Und ob ich dann auf der sechs- bis achtspurigen Ost-West-Straße oder der Kennedybrücke oder dem Heidenkampsweg auf der Fahrbahn fahre es wird durch Nahüberholungen gekämpft, damit man schneller nach Hause oder sonstwohin kommt.

    Mich würde mal interessieren ob die Radwege oder gemeinsamen Geh- und Radwege auf den Neuen Elbbrücken mit Winterdienst versorgt werden und falls nicht, wie verhält es sich dort mit dem Fahrbahnradeln? ?(

    @Malte null
    Ja, auch meine subjektive Einschätzung sieht mehr Rücksicht und bessere Überholabstände, je offensichtlicher der Radweg unpassierbar durch Schnee ist. Hier sehe ich einen gewissen Nachteil von Radstreifen, wenn die Fahrbahn frei ist, der Radstreifen dagegen mit angetautem (und nachts wieder gefrierenden) Schneematsch belegt ist während Radwege garnicht sichtbar sind. Für einen gewissen Übergangszeitraum der Schneeräumung/-schmelze gibt es mehr Konflikte mit Nahüberholern. Dafür werden die Radstreifen immerhin mittelbar überhaupt von Schnee befreit, weil Salz/Lauge etc. von der Fahrbahn nach und nach auch den Radstreifen freilegt.

    Dagegen spricht aber, dass die Räumfahrzeuge auf der Fahrbahn beim Räumen der Fahrbahn den Schnee seitlich auf den Radfahrstreifen schieben. Die Portionen, die dann da lagern, sind bei weitem höher und massiver, als das bisschen auf dem Radweg, wenn dort nicht auch vom Gehweg auf den Radweg geschoben wurde von den Hausanliegern.

    Und da die unbenutzbaren "Radfahrstreifen" fortan quasi eine Art Niemandsland bleiben entwickelt sich dort bei langer Frostperiode eine gewisse Eigendynamik. Kampfparker erobern dieses Terrain und machen eine vielleicht später angedachte Räumung unmöglich. So bleibt auf den Radfahrstreifen noch lange was vom Winter.


    Ich sage mal so: Es ist mir als Radfahrer egal, wer dafür zuständig ist. Irgendjemand hat offenbar diese Veranstaltung genehmigt, also soll derjenige sich auch darum kümmern, dass nicht nur der Kraftverkehr angemessen berücksichtigt wird, sondern auch die Radwege eindeutig erkennbar gesperrt werden, bevor da Entladevorgänge stattfinden. So kann’s ja nun echt nicht laufen.

    Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr als dass in der Pfeffersäckestadt ein solches Thema entsprechend dem Hamburger Wegegesetz durchgezogen würde.

    Das ist doch sowieso die Regel. Nach welchem Prinzip da [Zeichen 237] plus [Zusatzzeichen 1012-31] aufgestellt werden, die ja dummerweise beim Ballindamm auch nicht dafür sorgen, dass der rechtsseitige Radweg nicht mehr befahren werden darf :S

    Nach meinem Verständnis wird durch VZ237 + ZZ "Ende" nur der Benutzungszwang aufgehoben. Der Radweg endet, wenn es eine Aufleitung auf die Fahrbahn gibt und der Radweg mit VZ600 gesperrt ist.