Beiträge von Forumteilnehmer

    iel schlimmer als die eigentliche Blockade des Radweges finde ich ja die Auf- und Abbauarbeiten, die mitten im Radverkehr stattfinden. Da liegen dann auch nachts einfach mal Bierbänke, Traversen oder ähnliche Gemeinheiten mitten auf dem dunklen Radweg am Ballindamm herum. Ich frage mich jedes Mal, wie viele Radfahrer da wohl stürzen und in der Dunkelziffer versinken.

    Übrigens ist der "Radweg" am Jngfernstieg auch nicht immer komplett korrekt abgesperrt. Ich erinnere mich da so eine Sportverantsaltung entlang des Neuen Jungferstiegs, wo das ZZ "Radfahrer erlaubt" aus Richtung Lombardsbrücke nicht verhüllt war. Radfahrer durften also allen Ernstes völlig legal mitten in den Budenzauber rein . . . :P

    Ich vergaß zu erwähnen, dass während des Alstervergnügens b-pflichtige Radwege unbenutzbar sind, während der Fahrbahnverkehr uneingeschränkt fliessen darf. Und selbst Radler aus Richtung Ferdinandstor in Richtung Glockengisserwall sind jedes Jahr hoch entzückt über das Riesenrad auf dem Radweg, während Autofahrer in gleicher Wegebeziehung keinerlei Einschränkungen hinnehmen müssen. Ausser dass sie abends zum Feuerwerk auf der Kennedybrücke zusätzliche Parkplätze auf dem benutzungspflichtligen Radwegen finden . . . Dafür haben wir ja Verständnis . . .

    Hat man sich eigentlich auch mal Gedanken zu der Problematik gemacht, dass der tolle Radweg ungefähr drei Monate im Jahr wegen diverser Veranstaltungen überhaupt nicht genutzt werden kann?

    Die Veranstaltungen gab es doch auch schon vor dem Umbau, als der Radweg in beiden Richtungen noch b-pflichtig war. Die Fahrbahn war je nach Veranstaltung nicht betroffen, für Radfahrer galt "Radfahrer absteigen". Gleiches gibt es doch noch zum alstervergnügen, jedens Jahr im Spätsommer . . .

    Wenn ich den "Radweg" nicht mehr erkennen kann unter einem einheitlichen Belag auf der gesamten Nebenfläche fahr ich lieber auf der Fahrbahn. Unisono, wenn der Gehweg neben dem "Radweg" geräumt ist, der "Radweg" aber nicht. ;)
    Bis auf die Stadtteile mit geringeren Haushaltseinkommen etwas weiter entfernt vom Stadtzentrum hatte ich beim Radeln auf der Fahrbahn in den letzten Wintersaisonen wenig Probleme. Es ergeben gan andere Möglichkeiten auf den Hauptstraßen z.B. direkt links abzubeigen. Geht viel schneller voran als im Sommer . . . 8o

    Bei der Eilenriede-Kreuzung scheint es nur eine Fußgängerfurt zu geben. Was auf der Streuscheibe angezeigt wird kann ich nicht erkennen.

    Hier ein anderes Beispiel aus Norderstedt, die Stadt mit den "Fahrradliften" an Kreuzungen. Die Kreuzung Steindamm / Ulzburger Straße ist ebenfalls eine T-Kreuzung. Im Steindamm hat der Radfahrer auf der Fahrbahn zu radeln, in der Ulze gibt es einen einseitigen Zweirichtungskombiweg (VZ240 aus beiden Fahrtrichtungen). Die Fahrzeuge dürfen aus dem Steindamm in beide Richtungen der Ulze abbiegen, so also auch Radler. Es gibt eine beampelte Fußgängerquerung etwas abseits der Kreuzung. Auf der Seite vom Steindamm hat die Ulze keine Radverkehrsanlage, sondern auf der gegenüberlegenden Seite. Der Radler, der aus dem Steindamm nach links in die Ulze abbiegen will, muss auf der Fahrbahn fahren, weil die LZA-Furt nicht mit dem Rad erreichbar ist. Wahrscheinlich müsste er auf der Furt schieben (Streuscheibe). Das wesentliche Kriterium ist für mich aber, ob die Furt von der Fahrbahn aus erreichbar für den Radler ist, um die Straße zu queren. Aus dem Steindamm kommend müsste der Radler ansonsten sich in einen Fußgänger verwaneln, das Rad bis zur Querungsstelle auf dme Gehweg mitführen, die Furt nutzen, und auf der anderen Straßenseite sich wieder als Radler betätigen.

    Vielleicht hier eine Gedankenhilfe?
    Gleich um die Ecke meines Wohnorts hat es ggf. eine ähnliche Situation. Eine Nebenstraße (Tempo 30-Zone) führt auf eine vierspurige Hauptstraße mit beiderseits b-pflichtigen Radwegen (T-Kreuzung). In der Nebenstraße hat es keine Radverkehrsanlagen. In der Regel biege ich nach links ab, möchte also auf den gegenüberliegenden b-pflichtigen Radweg. Die Kreuzung ist mit einer einseitigen Fußgängerampel ausgestattet, mit Anforderungstaster. Da es aus Richtung der Nebenstraße nur auf der linken Seite eine beampelte Querungsmöglichkeit gibt (es hat dort sogar eine Radfurt), darf ich dort nicht rüberfahren, bin ja kein Geisterradler. Ich muss also wie alle überigen Fahrzeuge ungeschützt auf Sicht in die Kreuzung reinfahren, was in der HVZ allerdings mit kleinen Ewigkeiten verbunden sein kann.

    Auf dem Jungfernstieg nutze ich dann tatsächlich diese komische Busspur, an der man so schön am Stau vorbeifahren kann. Ich will leider geradeaus weiter zur Petri-Kirche und soll wohl nach Meinung der Planer diesen komischen Radweg benutzen, auf dem man so wunderbar in Konflikt gerät mit den Bussen und Taxis. Da habe ich gar keine Lust drauf. Also mogle ich mich entweder ordnungswidrig über die dicke durchgezogene Linie direkt auf den Rechtsabbiegestreifen oder nehme den kurzen Umweg über die Geradeaus-Spur. Tatsächlich habe ich mir da noch gar keinen Ärger mit anderen Kraftfahrern eingefangen, die werden meistens erst nach dem Abbiegen an der nächsten Ampel ärgerlich, weil da noch so ein Stückchen Schutzstreifen zu sehen ist, was im Cockpit immer schnell zu Irritationen führt.

    Die unsichtbaren Design-"Radwege" am Jungfernstieg und Ballindamm waren von der damaligen Baubehörde als b-pflichtige Radwege geplant. Vor dem Umbau gab es dort noch kompletten B-Zwang. Nur Radler, die auf der Alsterhausseite Richtung Süden radelten, waren wenige Jahre zuvor mit einer ganz speziellen Hamburger Lösung vom B-Zwang ausgenommen worden (ZZ "Radfahrer erlaubt"). Eines dieses Sonderschildchen hängt noch an der Ecke Neuer Jungferntieg / Lombardsbrücke. Vormals mussten Radler vom Gänsemarkt kommend Richtung Ballindamm ab Neuer Jungfernstieg auf die linke Seite wechseln. Wer dann allerdings schon wieder nach rechts in Große Bleichen abbiegen wollte musste dennoch das kurze Stück auf den linken Zweirichtungsradweg. Die große Ära der einseitigen Zweirichtungsradwege ist aber ja nun vorbei (Landwehr, Weg beim Jäger, Jungfernstieg). Vielleicht bis auf Neuer Jungfernstieg unter der Verbindungsbahnbrücke . . .

    Zurück zum Jungfernstieg:
    Die Herren der BB waren von ihrer Planung mit den unsichtbaren Desing-"Radwegen" damals so überzeugt, die hatten die Kritik nicht verstanden. Erst auf eine Eingabe während zum Ende der Planung und kurz vor Beginn der Bauphase erledigte die B-Pflicht. Trotzdem hat es dann leider keine Weiche für Radler am Ende der Busspur vor der Reesendammbrücke gegeben. Leider ist es schwierig in dem Design-Bereich etwas zu veränder, da die Fläche auf Jungfernstieg-Wasserseite von einer Stiftung (u.a. Otto) gebaut wurde und nicht von der Stadt. Die Stiftungsfläche geht bis zur Bordsteinkante. Quasi ähnlich wie ein BID.

    Dann sollen sich aber Radfahrer über das Hochbord an den Pollern vorbei durch die wartenden Schulkinder mogeln, um anschließend wieder auf den Seitenstreifen zu purzeln? I

    Es ist in Hamburg bis heute eine ganz gängige Methode den Radverkehr gegenüber Fußgängern in bestimmten Fällen keinen Vorrang einzuräumen. Selbst entlang der VR8 im Thörls Park ist der Radweg unterbrochen bei einer Fußwegquerung. Das bedeutet für Radfahrer dort abzusteigen . . . Es gibt dort ja keine parallele Fahrbahn.

    Gibt es auch entlang der VR1 am Neuen Pferdemarkt, der Radweg ist dort mehrfach unterbrochen, der Gehweg durchgezogen. Oder VR11 in Wilhelmsburg.
    Könnte auch anders gelöst werden, z.B. den Radweg durchziehen und FGÜ für Fussis. Dann hätten die zwar Fussis Vorrang, die Radler müssten nicht absteigen.

    Mittlerweioe ist aber in Hamburg sowieso nicht mehr klar, wer wo auf Wegen innerhalb von Grünzügen und Parks hingehört. Was bedeutet denn ein solo aufgehängtes ZZ1022-10 in einer Grünfläche an einem Weg mit baulicher Trennung zwischen Radweg und Gehweg? Ein nicht benutzungspflichtiger Radweg und zusätzluch Freigabe des Gehwegs für Radler?

    ich meine, dass in der Steilshooper da mal früher eine Bushaltestelle war. Bin mir aber nicht sicher. Weiß nur, dass der "Radfahrstreifen" wohl einer der ersten in HH war.

    Ich kann mir auf keinen Fall vorstellen, dass die Radwegstückchen in der Steilshooper Straße Bushaltestellenrelikte sind. Früher wurden in Hamburg nahezu ausschließlich Busbuchten gebaut. Ich vermute, dass die herangezogene Bordsteinkante eine Querungshilfe für Fußgänger sein soll entlang einer Grünwegeverbindung.

    Sowohl in der Osterfeldstraße, als auch in der Vogt-Wells-Straße wird die RWBP aufgehoben. Weshalb also sollen Radfahrende nur für die Überquerung des Siemersplatzes hoch auf den Radweg? Sicherheitsvorteile, wenn Radfahrer von der Fahrbahn auf den Radweg und zurück wechseln, werden kaum nachzuweisen sein. Im Gegenteil. Es geht den "Planern" um nichts anderes, als die maximale Flüssigkeit des Autoverkehrs. Sicherheit geht allerdings vor Flüssigkeit! Das sollte den "Planern" eigentlich allmählich geläufig sein.

    Und die Führung des Radverkehrs im Zweirichtungsverkehr mitten durch Fußgänger und ÖV-Nutzer mitten auf der Kreuzung über die Doppelhaltestelle ist eine Zumutung - für Fußgänger und Radfahrer . . . X(

    Das Zeichen 240 könnte ja aber eigentlich nach meiner Erinnerung nur knapp bis hinter das CinemaxX gelten, denn danach war ja baustellenbedingt Schluss mit dem Gehweg :huh:


    Das ist richtig mit dem Schluß des Gehwegs vor der Brücke. Knapp hinter Cinemaxx wäre also schon die DB-Brücke, und da wurde der gemeinsame Geh-/Radweg rüber an den Fahrbahnrand geleitet. Aus Richtung Stephansplatz durfte bis zu diesem Abschnitt aber kein Radler auf der Fahrbahn fahren, weil ja für den parallelen Abschnitt VZ240 galt. Und an der Stelle, wo der gemeinsame Geh- und Radweg an den Fahrbahnrand geführt wurde und der Radler dort nach rechts in die Unterführung schaute, da war eine BUS-Spur, ohne Freigabe für Radler. Legal durfte der Radler an der Stelle zwar weiterfahren, aber nur in die Marseiller Straße.