Beiträge von Gerhart

    Nicht zu vergessen die alte Kaiserbahn zwischen Bad Oldesloe und Ratzeburg:

    Die kannte ich auch noch nicht. Hier nochmal bei OSM: https://www.openstreetmap.org/relation/2902987

    Ansonsten gibt's noch die "Südstormansche Kreisbahn": Hamburg-Glinde-Lütjensee-Trittau (bis Glinde noch Zugverkehr, danach Bahndamm), sowie von Trittau aus nach Bad Oldesloe.

    * https://www.openstreetmap.org/relation/3371112

    * https://www.openstreetmap.org/relation/3370920

    Wenn ich mir die ganzen Bahn-Strecken anschaue, die es nicht mehr gibt, werde ich schon wieder wütend…

    jeweils 19 % nennen "Timmendorf", "Fehmarn", "Sylt" und "Amrum", während 24 % "Berchtesgaden" ankreuzen - fährt man dann in die Berge oder an die See?

    Man kann auch einen Kompromiss bilden, sich in der Mitte treffen:

    .19 * (53.9880796, 11.3914382) + .19 * (54.4689, 11.1587) + .19 * (54.9020, 8.3842) + .19 * (54.6603, 8.3495) + .24 * (47.63181, 13.00343) = (52.855297524, 10.584752458).

    Es geht also nach irgendwo, wo niemand hinwill. Und nächstes mal werden sich die Leute einig werden, z. B. dass man die Orte einmal pro Jahr reihum besucht.

    Alle Planspiele erst einmal außen vor, mit der Regierungsbildung wird die stärkste Partei beauftragt.

    Das kommt immer auf die Stimmverhältnisse an. Mal angenommen, es sähe so aus:

    AFD: 24% und jeweils 19% für SPD,Links,Grün,Piraten.

    Würde man dann ernsthaft die AFD mit der Regierungsbildung beauftragen?! Ist doch klar, dass drei der anderen Parteien sich mit zusammen 57% einigen werden.

    Forschungsgruppe Wahlen

    10% der Stimmen fallen unter den Tisch. SPD käme dann auf 41%, Grün auf 28%, CDU auf 14%, Links auf 9%, AFD auf 8% (Summe 100%).

    Mögliche Koalitionen damit:

    - Grün+CDU+Links: 51%. Eher nicht.

    - Grün+CDU+AFD: 50%. Wohl kaum.

    - Grün+SPD: 69%. Groko.

    - SPD+Links: 50%. Ja, vielleicht.

    - SPD+CDU: 55%. Hoffentlich nicht.

    Schwarzgrün passt hinten und vorne nicht, Koalition mit einem 3. Partner ist unrealistisch.

    An der SPD geht kein Weg vorbei, aber sie kann sich den Koalitionspartner aussuchen.

    Wird spannend.

    Frau raste mit Tempo 150 durch Hamburg – das Urteil trifft sie hart

    Ist das ironisch gemeint, weil es "nur" 1100€ sind? 110 Tagessätze sind einiges, die Dame ist nun vorbestraft, überschuldet, arbeitslos. Einzig die "nur 7 Monate Führerschein weg" sind imo zu niedrig. Manche Menschen sind einfach nicht geeignet, ein KFZ zu fahren.

    Zitat

    ambulanten Pflege, ein Job, der ohne Führerschein nicht machbar ist

    Meine Nachbarin wird ambulant versorgt. Verkehrsmittel: Fahrrad.

    kostenlose Rechtsberatung ist in Deutschland ja auch praktisch verboten

    Ist das so?

    Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung#Deutschland

    Zitat

    Wer unentgeltliche rechtliche Beratung (Rechtsdienstleistungen) außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt.

    Wenn das so stimmt, dann darf jeder kostenfreie Rechtsberatung leisten, solange das im persönlichen Umfeld stattfindet. Und Personen vom Fach (Anwälte etc.) dürfen dies generell.

    Mir wäre es aber beispielsweise verboten, dich zu beraten. Dafür stehen wir uns nicht nahe genug.

    Ich finde die Regelung sinnvoll, auch wenn sie aus rassistischen Gründen heraus entstanden sein mag. Recht ist viel zu kompliziert, als dass ein Laie eine angemessene Beratung leisten könnte.

    Die eigentlichen Probleme sind: Rechts ist zu kompliziert. Und Anwälte nehmen so exorbitant hohe Stundensätze, dass sich viele Menschen das nicht leisten können. Und für RVG-Sätze (die für viele Menschen immer noch teuer sind) machen viele Anwälte nur das formal Nötigste.

    Wenn das Fehlverhalten aber zu spät erkennbar ist, hilft die beste Reaktion nicht mehr. Und "vorbeugend" auf Grün zu verzichten, nur weil ein LKW von hinten kommen könnte, würde bedeuten, dass man an manchen Ecken etliche Grünphasen abwarten müsste, bevor man rüberkommt...

    An der Unfallstelle gibt es einen Rechtsabbieger. Ich mutmaße, dass der LKW auf diesem gefahren ist. Hätte der Radfahrer sich nochmal umgeschaut, hätte ihm aufgefallen können dass dort ein ungebremster LKW unterwegs ist.

    Zumindest ich mache, so ich denn mal auf Radwegen unterwegs bin, bei fast jeder Querung einen Schulterblick.

    Das soll nun kein VIctim Blaming sein: die Schuld liegt nicht beim Radfahrer, da er gemäß den Regeln richtig gehandelt hat.

    Aber wenn man einfach nur die Realität betrachtet, unabhängig von Schuld und Regeln, dann ist das einfach so.

    More than half of drivers don't look for cyclists and pedestrians before turning right, study finds

    Wir wissen nicht, was der LKW-Fahrer (nicht) getan hat. Natürlich trägt er rechtlich gesehen die Schuld. Aber Menschen machen Fehler. Dagegen helfen die besten Gesetze und Ausbildungsmaßnahmen nicht.

    Die Polizei versucht jetzt, den Unfall zu rekonstruieren - anscheinend: was konnte das Unfallopfer erkennen?

    Wobei die Frage nicht wichtig ist. Natürlich hätte ein aufmerksamer Radfahrer das Fehlverhalten des LKW-Fahrers erkennen und darauf reagieren können.

    Aber jeder ist mal irgendwann kurz abgelenkt und verlässt sich blind auf die eigene Vorfahrt.

    So ähnlich lässt sich das auch für den LKW-Fahrer sagen: Er war kurz unaufmerksam. Hat vielleicht geschaut, aber den Radfahrer schlicht übersehen.

    Menschen machen Fehler.

    Mit einer sehr kleinen Wahrscheinlichkeit folgt daraus so ein Unfall. Aber es gibt alleine in Hamburg Größenordnung 100mio Abbiegevorgänge von LKW pro Jahr, und irgendwann geht's dann mal schief.

    Zitat

    Der an dem Unfall beteiligte Lkw war ebenfalls mit einer Kamera ausgestattet, jedoch eine Art Rangierhilfe. „Ein Assistenzsystem liegt nicht vor“, so ein Polizeisprecher.

    https://www.mopo.de/hamburg/polize…gehen--33731128

    Meine Hoffnung ist, dass ein echtes Assistenzsystem den Fehler verhindert hätte.

    Warum interessieren sich Radfahrer überhaupt dafür, wie schnell auf Autobahnen gefahren werden darf? Mir ist das z. B. völlig egal.

    Was ich mir u.a. von einem Tempolimit verspreche ist dass dann mehr Leute in die umweltfreundliche Bahn steigen, weil sie auf ner langen Strecke mit dem Auto plötzlich 10 Minuten länger brauchen als vorher. Und wenn eh niemand schneller als 130 fahren darf, braucht man auch keine Autos mehr zu bauen, die weit jenseits der 200 fahren können. Das Auto könnte damit etwas weg vom Statussymbol rücken, hin zu mehr Rationalität. Und auf dem Gebiet sind die ostasiatischen Autobauer deutlich fortschrittlicher. Mittel bis langfristig dürfte damit die Bedeutung der deutschen Autoindustrie sinken. Und das kommt wiederum mir als Radfahrer zugute.

    Außerdem geht's auch um Umwelt (Abgase, Lärm) und Unfälle. Ich will auch nicht, dass Autofahrer aus meinem persönlichen Umfeld verunglücken.

    Das stimmt so doch gar nicht, da die Zuständigkeiten in den Ländern auf sehr unterschiedliche Art und Weise geregelt sind. In Hamburg bestimmen nicht die Kommunen über straßenverkehrsrechtliche Regelungen, sondern die Polizei (sic!).

    Das ist so nicht richtig. Ja, die Polizei schreibt die Anordnungen. Aber siehe beispielsweise https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1009192

    Die Polizei weigert sich aber, u.a. wegen Satz 3:

    Zitat

    Gemäß § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Diese

    besonderen Umstände liegen in der Martinistraße nicht vor. Sowohl die Unfalllage als auch das Geschwindigkeitsniveau sind unauffällig. Hinweise auf mögliche Sicherheitsdefizite, die verkehrsbeschränkende Maßnahmen notwendig machen würden, liegen nicht vor.

    Gut, dazu kommt noch das mit dem Bus.

    Aber ich hatte selbst den Fall, wo dasselbe PK 23 Tempo 30 in einer winzigen Nebenstraße abgelehnt hat, obwohl dort keine Busse fahren.

    Die Eckpfeiler zu den zulässigen Geschwindigkeiten setzt die StVO. Dann soll man jene ändern


    Richtig. Immerhin würde mit den Vorschlägen ein Tempolimit von 130 auf Autobahnen eingeführt werden. Vielleicht ist dann der nächste Schritt hin zu Tempo 40 oder 30 in Städten nicht mehr so weit.

    Die wollen in Nr. 33 den § 45 (9) S. 3 StVO streichen! =O

    Das macht teilweise Sinn, weil damit immer und immer wieder begründet wird, weshalb man KFZ-Verkehr nicht einschränken darf, z. B. Anordnung von Tempo 30.

    Andererseits könnten damit wieder viel mehr RWBP angeordnet werden, die dann nicht weiter begründet werden brauchen. Damit fällt ein wichtiges Klageinstrument weg.

    Es räumt den Gemeinden und lokalen Behörden also viel mehr Gestaltungsspielräume ein. Solange die "richtigen" Menschen dort an der Macht sind, ist das ok.

    Weiß jemand ob das rechtlich möglich ist den veränderten Plan irgendwie hochzuladen...

    Sollte kein Problem sein.

    Solche Pläne müssten ohnehin wegen Transparenzgesetz rausgerückt werden.

    Teilweise stehen die Daten unter https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 was letztlich nur bedeutet, dass du die Quelle benennen musst und dass du Änderungen vorgenommen hast.