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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Zitat von VwV-StVOAlles anzeigenZu § 1 Grundregeln
I. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen
Verkehr.
II. Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn
diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich
allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen
nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch
Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt
sind.
Also: Gilt auch in Parks, auf Plätzen und auf Park-Plätzen.
Aber interessant: Wenn man mit dem Fahrrad durch ne abgesperrte Baustelle fährt, ist das zumindest kein Verstoß mehr gegen die StVO ![]()