Beiträge von Gerhart

    Behörden argumentieren gerne, Radfahrer auf der Fahrbahn seien eine Gefahrenquelle, weil Autofahrer mit unzureichendem Seitenabstand überholen würden. Deshalb sollen Radfahrer gefälligst auf den Radwegen fahren. Darf ich da nicht argumentieren, auf Radwegen gälte dasselbe, mit dem Unterschied dass regelkonformes dort unmöglich ist? ;)

    Ich halte 2.80m lichte Breite noch für vertretbar zum gefahrlosen+regelkonformen Überholen.
    25+65+100+65+25 = 280.
    Vielleicht kann man auch sagen, dass 70cm Abstand in der Mitte auch noch funktioniert. Trotzdem 2.50m die man *braucht*.
    Was sagen VwV-StVO und ERA-2010? Mindestmaß 1.50m bzw. 1.60m, Regelmaß 2.00m.
    Die 1.60m erlaubt die ERA für Nebeneinanderfahren (Seite 16 oben), also wohl auch zum Überholen. Haben wir nun also ein Gerichtsurteil, das einen Fehler in der ERA aufzeigt?

    Wie auch immer, regelkonformes Überholen auf Radwegen ist in Deutschland unmöglich. Und da Radfahrergeschwindigkeiten, anders als bei KFZ die alle gleich schnell fahren müssen (§3 Abs. 2 StVO), von Motivation und Kondition abhängen, sind (fast alle) Radwege unsicher.

    Gerade Regionalausschuss Eppendorf/Winterhude gewesen. Natürlich wieder Wiesendamm und das übliche rumgeheule. Interessant noch, es könnten wohl eine Handvoll Stellflächen geschaffen werden, Stückpreis 5000-8000€, was das Bezirksamt nicht zahlen mag. Und der PKW einer Anwohnerin wurde wohl schon 2x abgeschleppt.
    Dann kam noch das Thema Flüchtlinge auf. Grundtenor: Gerne Flüchtlinge, aber hier geht das nicht. Und dieselbe Dame von vorhin warf noch ein, Flüchtlinge könne man nicht so dicht am Wasser unterbringen, weil die ja alle nicht schwimmen könnten.

    Am Ende noch paar Worte zur Barmbeker Straße. Die werden zur nächsten Sitzung (21. November) noch einen Referenten vom PK33 (?) einladen, der die Veränderungen nochmal detailliert erläutern soll.

    Den Gedanken dass C und N nicht stimmen hatte ich durchaus. Aber ich habe mir dann keine Mühe gegeben, die richtigen Buchstaben zu raten.
    Aber B und M ist ja nur ein Buchstabe drunter. Was soll sowas?

    Übrigens für overpass turbo:

    Code
    [bbox:{{bbox}}];
    way[name~"^B.*traße$"];node(w)->.n1;
    way[name~"^M.*traße$"];node(w)->.n2;
    node.n1.n2;
    out meta;

    Ich hab's mit probiert, nichts finden können was so aussieht.

    Für mich klingt es so, als gäbe es eine Straße und in der Nähe davon einen Gehweg.
    Der Gehweg kreuzt die Straße, der Fahrverkehr auf der Straße hat Vorrang. Das ist doch ganz normal und überall so üblich.
    Ich sehe hier kein Problem.

    Aber was ergibt sich daraus? Wenn es so eine Situation mit einem Radweg gibt, dann kann der Radweg nicht straßenbegleitend sein, ergo darf die Fahrbahn genutzt werden, egal ob Radweg blau beschildert oder nicht.

    Und warum ist der Individualverkehr schneller als der ÖPNV?
    Weil er durch die schiere Masse den ÖPNV ausbremst.

    Nein. ÖPNV ist besonders deshalb langsam, weil ich erst dorthin laufen muss, ich warten muss bis man mich mitnimmt, auf der Strecke weitere Leute aus/einsteigen wollen, ich evt. umsteigen muss und die letzten Meter zum Ziel wieder laufen muss.
    Wenn sich der ÖPNV dann noch dieselbe Verkehrsfläche mit anderen Verkehrsteilnehmern teilen muss, wird's natürlich noch viel schlimmer.
    Außerdem: ÖPNV ist abartig teuer. Lohnt sich auch nur, wenn viele Menschen gleichzeitig dieselbe Strecke fahren wollen. Also innerhalb von großen Städten oder als Verbindung zwischen diesen.

    Dann kommt irgend wann mal jemand darauf, dass es so eine Verkehrsart ja eigentlich schon mal gab.
    Nannte sich Straßenbahn.

    Straßenbahn taugt aber nichts. Die nächste Straßenbahnlinie die es hier mal gab ist der Lokstedter Steindamm. Fußweg ca. 1 km. Brauch ich knapp 10 Minuten für. Dann muss ich noch auf die Straßenbahn warten, dauert auch nochmal 3 Minuten. Wenn ich mich auf's Fahrrad setze, bin ich in 13 Minuten schon über 4 Kilometer weit in Richtung Ziel gekommen, während die Straßenbahn gerade erst losfährt. Angenommen ich arbeite in der Hafencity. Entfernung Fahrrad 7km, in 20-25 Minuten gut zu schaffen.
    Die Straßenbahn braucht nochmal gut 20 Minuten zur Zielhaltestelle, danach nochmal 5 Minuten Fußweg. Macht insgesamt 35-40 Minuten Arbeitsweg.

    Individualverkehr ist im Nahbereich (fast) immer viel schneller als ÖPNV. Wenn ich nicht gerade nach Bergedorf oder Harburg will, fahre ich Fahrrad.
    Wenn jemand keine Lust auf Radfahren oder ÖPNV hat und sich lieber in einen kleinen Elektrokabinenroller setzt, kann ich das bestens nachvollziehen.

    Für mich selbst ändert sich auch nichts, ich fahre dort auch seit Jahren regelmäßig und nur auf der Fahrbahn. Es geht mir darum, ein Stück grottenschlechten Radweg zu verhindern und, wenn es auch nur ein paar Meter sind, die Verkehrsfläche für KFZ zu verringern und umzuverteilen.
    Ich bin gespannt, was das Bezirksamt nun daraus macht.

    Außerorts sind mir freigegebene Gehwege bislang nur in der Umgebung von Glückstadt begegnet

    Ich meine die Strecke zwischen Bergedorf und Zollenspieker hat auch freigegebene Gehwege. Aber vermutlich ist dies laut Beschilderung innerorts?

    Ein Ding ist, dass die StVO keine gemeinsamen Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht vorsieht. Entweder schraubst du [Zeichen 240] dran, aber das darfst du wegen §45 nicht. Oder du schraubst es nicht ran, dann ist es ein Fußweg. Oder du stellst [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] auf, dann gilt Schritttempo.

    Oder wie du's richtig gesehen hast, deutet ein alleiniges linkes [Zusatzzeichen 1022-10] auf einen Radweg hin. Aber Vorsicht! "Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.". Das setzt voraus, dass es tatsächlich ein Radweg ist. Ich muss aber davon ausgehen, dass es immer Fußwege gibt. Du könntest die Behörde darauf hinweisen, dass alleinige [Zusatzzeichen 1022-10] auf dem Linken weg mißverständlich sein können und die das umbauen müssen.

    Also wie hättest du's gerne? Benutzungspflicht oder Schritttempo? Oder wollen wir dort auf beiden Seiten von den Fußgängern getrennte Radwege anlegen? Oder wollen wir die StVO ändern, dass man gemeinsame Fuß- und Radwege ohne RWBP haben kann?