Außerorts sind mir freigegebene Gehwege bislang nur in der Umgebung von Glückstadt begegnet
Ich meine die Strecke zwischen Bergedorf und Zollenspieker hat auch freigegebene Gehwege. Aber vermutlich ist dies laut Beschilderung innerorts?
Ein Ding ist, dass die StVO keine gemeinsamen Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht vorsieht. Entweder schraubst du
dran, aber das darfst du wegen §45 nicht. Oder du schraubst es nicht ran, dann ist es ein Fußweg. Oder du stellst ![]()
auf, dann gilt Schritttempo.
Oder wie du's richtig gesehen hast, deutet ein alleiniges linkes
auf einen Radweg hin. Aber Vorsicht! "Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.". Das setzt voraus, dass es tatsächlich ein Radweg ist. Ich muss aber davon ausgehen, dass es immer Fußwege gibt. Du könntest die Behörde darauf hinweisen, dass alleinige
auf dem Linken weg mißverständlich sein können und die das umbauen müssen.
Also wie hättest du's gerne? Benutzungspflicht oder Schritttempo? Oder wollen wir dort auf beiden Seiten von den Fußgängern getrennte Radwege anlegen? Oder wollen wir die StVO ändern, dass man gemeinsame Fuß- und Radwege ohne RWBP haben kann?