Beiträge von Gerhart

    Viel wichtiger als die Höhe der Strafandrohung ist erstmal, überhaupt mehr Strafen zu verhängen.
    Es gibt eine viel zu geringe Kontrolldichte.
    Und es fehlt auch einfach das Unrechtsbewusstsein. Wer Strich 50 fährt ist ein Schleicher und gefährdet den Verkehr? Wir müssen weg von der Mentalität.

    Du willst eine Lösung, die rechtlich einwandfrei und sicher ist, auf der typische Radfahrer in Verbindung mit typischen KFZlern nicht benachteiligt werden? Vergiss es.
    Schutzstreifen würde bedeuten, dass du rechts nicht überholen darfst, wenn der Verkehr links sich noch bewegt. Und dann darf auch darauf gehalten werden.
    Die ursprüngliche Lösung war schon ganz OK. Aber da muss man als Radfahrer einfach mal den Arsch auf dem Sattel haben, sich zu geeigneter Zeit offensiv einzuordnen. Funktioniert prima, machen aber nur wenige.

    §224 StGB, gefährliche Körperverletzung.

    "(1) Wer die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar."

    Zumindest kommt man so auf 10 Jahre. Aber dann hat der Autor einiges falsch verstanden.

    Ich hätte noch den Bußgeldkatalog anzubieten. Der regelt zwar nicht, was erlaubt und verboten ist, ist aber trotzdem ein Hinweis auf den Willen des Gesetzgebers.

    Zitat


    141196
    Sie fuhren auf einem Gehweg (Zeichen 239)/in einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1, 242.2) *)
    mit zugelassenem Fahrzeugverkehr nicht mit Schrittgeschwindigkeit.
    § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 146 BKat
    15€


    Die ganze Diskussion ist sowieso eher theoretischer Natur. Ich denke wir sind uns alle einig, dass man nur Schritttempo fahren darf (oder gar halten muss!), wenn Fußgänger behindert/gefährdert werden könnten.
    Wenn man aus gutem Grund annehmen kann, dass vor einem nicht plötzlich ein Fußgänger spawnen kann, und man fährt dort etwas zügiger, dann wird das Vergehen eh niemand ahnden.

    Zitat von Zeichen 239

    Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Ich lese es so, dass das Semikolon hier die schwächere Bindungskraft hat. Du könntest das Semikolon zu einem Punkt ändern, es würde dasselbe bedeuten: Selbst wenn weit und breit kein Fußgänger zu sehen ist, und auch mit keinem zu rechnen ist, darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Wenn man höhere Geschwindigkeiten generell zuließe, dann kann der schnelle Radfahrer beim Unfall immer behaupten, er habe den Fußgänger zu spät bemerkt oder wäre davon ausgegangen, dass ausreichend Platz ist. Mit der Argumentation fährt der Radfahrer aber generell schneller und der Schutz der Fußgänger, der mit dieser Vorschrift bezweckt wird, kann nicht mehr erreicht werden.

    Vorab: Ich kenne weder Aussagen der Polizei noch irgendwelche Urteile dazu.

    Meine Meinung: Wo es explizite Signalgeber für die Situation gibt, sind sie zu beachten. Ansonsten darf man unter Berücksichtigung vom Verkehr fahren.
    Andere Ampeln kann man als unverbindlichen Hinweis nehmen, wann man sicher fahren kann.

    Ich mag indirektes Linksabbiegen überhaupt nicht. Man steht 90° versetzt zur Fahrtrichtung, hat schlechtere Sicht nach hinten und in die Gegenrichtung. Man weiß nicht so recht, wann wirklich frei ist. Dazu kostet das im Gegensatz zum direkten Abbiegen auch noch Zeit. in Kopenhagen bin ich auch nicht glücklich damit geworden.

    Auch wenn es sicher nicht erlaubt ist: Ich würde auf der linken Spur fahren und mich kurz nach der Mittelinsel positionieren und warten bis der Gegenverkehr abbricht, dann fahren. Gibt eine Stelle wo ich das regelmäßig tue, noch gab's da keinerlei Probleme, ich glaube noch nichtmal Gehupe.

    Die Steine sind zumindest verschieden groß, das sollte ein geübter Blindenstocknutzer ertasten können.

    @Malte Es wird in Abschnitten gearbeitet. Da heißt es halt wir machen die Brücke inkl. Nebenflächen. Und alles davor und dahinter bleibt wie es ist.
    In paar Jahren wird dann mal das Davor angefasst, irgendwann auch mal dahinter.

    Genau diese unstetige Radverkehrsführung ist mit ein Grund, warum ich lieber die Fahrbahn benutze. Da brauch ich nicht nachdenken, brauche mir meinen Weg nicht suchen, da fahr ich einfach.

    Natürlich kann man überholen, aber nicht regelkonform.
    Ich setze als Prämisse, dass beide Radfahrer den Radweg benutzen. Das heißt sie dürfen auch nicht den rechtsliegenden Gehweg mitbenutzen bzw. den Luftraum darüber. Nach links muss der Reifen auf dem Radweg bleiben, der Radfahrer darf aber mit Lenker in den Sicherheitsraum oder über die Markierung ragen. Das ist die Lichte Breite.
    Ich stelle mir das so vor, dass man links und rechts der Lichten Breite keine Luft hat, sondern in einer Gasse zwischen zwei Mauern fährt, die Durchfahrtsbreite sind exakt 2m. Wenn man gegen die Wand stößt, tut's weh.

    Ich bin ca. 65cm breit (Schultern bzw. Lenker). Macht bei 2m Radweg also noch 70cm Sicherheitsabstände. Die verteilen sich nach links und rechts und zwischen die beiden Radfahrer.
    Ich halte 25cm Abstand zu den Seiten für realistisch. Man will ja nicht an der Mauer hängenbleiben, wenn man mal etwas schwankt oder irgendwas ausweichen muss.
    Bleibt in der Mitte noch 20cm zwischen den beiden Radfahrern.

    Es passt einfach nicht, ohne dass Sicherheitsabstände vernachlässigt werden.

    Wenn du anderer Meinung bist: Wo verrechne ich mich? Wo setze ich falsche Zahlen ein?