Beiträge von Gerhart

    Zitat von Zeichen 239

    Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Ich lese es so, dass das Semikolon hier die schwächere Bindungskraft hat. Du könntest das Semikolon zu einem Punkt ändern, es würde dasselbe bedeuten: Selbst wenn weit und breit kein Fußgänger zu sehen ist, und auch mit keinem zu rechnen ist, darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Wenn man höhere Geschwindigkeiten generell zuließe, dann kann der schnelle Radfahrer beim Unfall immer behaupten, er habe den Fußgänger zu spät bemerkt oder wäre davon ausgegangen, dass ausreichend Platz ist. Mit der Argumentation fährt der Radfahrer aber generell schneller und der Schutz der Fußgänger, der mit dieser Vorschrift bezweckt wird, kann nicht mehr erreicht werden.

    Vorab: Ich kenne weder Aussagen der Polizei noch irgendwelche Urteile dazu.

    Meine Meinung: Wo es explizite Signalgeber für die Situation gibt, sind sie zu beachten. Ansonsten darf man unter Berücksichtigung vom Verkehr fahren.
    Andere Ampeln kann man als unverbindlichen Hinweis nehmen, wann man sicher fahren kann.

    Ich mag indirektes Linksabbiegen überhaupt nicht. Man steht 90° versetzt zur Fahrtrichtung, hat schlechtere Sicht nach hinten und in die Gegenrichtung. Man weiß nicht so recht, wann wirklich frei ist. Dazu kostet das im Gegensatz zum direkten Abbiegen auch noch Zeit. in Kopenhagen bin ich auch nicht glücklich damit geworden.

    Auch wenn es sicher nicht erlaubt ist: Ich würde auf der linken Spur fahren und mich kurz nach der Mittelinsel positionieren und warten bis der Gegenverkehr abbricht, dann fahren. Gibt eine Stelle wo ich das regelmäßig tue, noch gab's da keinerlei Probleme, ich glaube noch nichtmal Gehupe.

    Die Steine sind zumindest verschieden groß, das sollte ein geübter Blindenstocknutzer ertasten können.

    @Malte Es wird in Abschnitten gearbeitet. Da heißt es halt wir machen die Brücke inkl. Nebenflächen. Und alles davor und dahinter bleibt wie es ist.
    In paar Jahren wird dann mal das Davor angefasst, irgendwann auch mal dahinter.

    Genau diese unstetige Radverkehrsführung ist mit ein Grund, warum ich lieber die Fahrbahn benutze. Da brauch ich nicht nachdenken, brauche mir meinen Weg nicht suchen, da fahr ich einfach.

    Natürlich kann man überholen, aber nicht regelkonform.
    Ich setze als Prämisse, dass beide Radfahrer den Radweg benutzen. Das heißt sie dürfen auch nicht den rechtsliegenden Gehweg mitbenutzen bzw. den Luftraum darüber. Nach links muss der Reifen auf dem Radweg bleiben, der Radfahrer darf aber mit Lenker in den Sicherheitsraum oder über die Markierung ragen. Das ist die Lichte Breite.
    Ich stelle mir das so vor, dass man links und rechts der Lichten Breite keine Luft hat, sondern in einer Gasse zwischen zwei Mauern fährt, die Durchfahrtsbreite sind exakt 2m. Wenn man gegen die Wand stößt, tut's weh.

    Ich bin ca. 65cm breit (Schultern bzw. Lenker). Macht bei 2m Radweg also noch 70cm Sicherheitsabstände. Die verteilen sich nach links und rechts und zwischen die beiden Radfahrer.
    Ich halte 25cm Abstand zu den Seiten für realistisch. Man will ja nicht an der Mauer hängenbleiben, wenn man mal etwas schwankt oder irgendwas ausweichen muss.
    Bleibt in der Mitte noch 20cm zwischen den beiden Radfahrern.

    Es passt einfach nicht, ohne dass Sicherheitsabstände vernachlässigt werden.

    Wenn du anderer Meinung bist: Wo verrechne ich mich? Wo setze ich falsche Zahlen ein?

    Behörden argumentieren gerne, Radfahrer auf der Fahrbahn seien eine Gefahrenquelle, weil Autofahrer mit unzureichendem Seitenabstand überholen würden. Deshalb sollen Radfahrer gefälligst auf den Radwegen fahren. Darf ich da nicht argumentieren, auf Radwegen gälte dasselbe, mit dem Unterschied dass regelkonformes dort unmöglich ist? ;)

    Ich halte 2.80m lichte Breite noch für vertretbar zum gefahrlosen+regelkonformen Überholen.
    25+65+100+65+25 = 280.
    Vielleicht kann man auch sagen, dass 70cm Abstand in der Mitte auch noch funktioniert. Trotzdem 2.50m die man *braucht*.
    Was sagen VwV-StVO und ERA-2010? Mindestmaß 1.50m bzw. 1.60m, Regelmaß 2.00m.
    Die 1.60m erlaubt die ERA für Nebeneinanderfahren (Seite 16 oben), also wohl auch zum Überholen. Haben wir nun also ein Gerichtsurteil, das einen Fehler in der ERA aufzeigt?

    Wie auch immer, regelkonformes Überholen auf Radwegen ist in Deutschland unmöglich. Und da Radfahrergeschwindigkeiten, anders als bei KFZ die alle gleich schnell fahren müssen (§3 Abs. 2 StVO), von Motivation und Kondition abhängen, sind (fast alle) Radwege unsicher.

    Gerade Regionalausschuss Eppendorf/Winterhude gewesen. Natürlich wieder Wiesendamm und das übliche rumgeheule. Interessant noch, es könnten wohl eine Handvoll Stellflächen geschaffen werden, Stückpreis 5000-8000€, was das Bezirksamt nicht zahlen mag. Und der PKW einer Anwohnerin wurde wohl schon 2x abgeschleppt.
    Dann kam noch das Thema Flüchtlinge auf. Grundtenor: Gerne Flüchtlinge, aber hier geht das nicht. Und dieselbe Dame von vorhin warf noch ein, Flüchtlinge könne man nicht so dicht am Wasser unterbringen, weil die ja alle nicht schwimmen könnten.

    Am Ende noch paar Worte zur Barmbeker Straße. Die werden zur nächsten Sitzung (21. November) noch einen Referenten vom PK33 (?) einladen, der die Veränderungen nochmal detailliert erläutern soll.

    Den Gedanken dass C und N nicht stimmen hatte ich durchaus. Aber ich habe mir dann keine Mühe gegeben, die richtigen Buchstaben zu raten.
    Aber B und M ist ja nur ein Buchstabe drunter. Was soll sowas?

    Übrigens für overpass turbo:

    Code
    [bbox:{{bbox}}];
    way[name~"^B.*traße$"];node(w)->.n1;
    way[name~"^M.*traße$"];node(w)->.n2;
    node.n1.n2;
    out meta;

    Ich hab's mit probiert, nichts finden können was so aussieht.

    Für mich klingt es so, als gäbe es eine Straße und in der Nähe davon einen Gehweg.
    Der Gehweg kreuzt die Straße, der Fahrverkehr auf der Straße hat Vorrang. Das ist doch ganz normal und überall so üblich.
    Ich sehe hier kein Problem.

    Aber was ergibt sich daraus? Wenn es so eine Situation mit einem Radweg gibt, dann kann der Radweg nicht straßenbegleitend sein, ergo darf die Fahrbahn genutzt werden, egal ob Radweg blau beschildert oder nicht.