Beiträge von Gerhart

    Welchen Nutzen sollen Radwege haben?

    Vermutlich kommt: Förderung des Radverkehrs.
    Das kann nicht nur nicht belegt werden, sondern auch durchaus angezweifelt.
    Ich glaube, dass Radwege sich negativ auf den Radverkehrsanteil auswirken


    Schau dir Auckland in Neuseeland an. Was hat man dort für Radfahrer alles getan: Einführung der Helmpflicht. Es gibt paar wenige Straßen mit minimalen Radfahrstreifen. Und es gibt paar Strecken neben den Autobahnen. Was gibt es aber nicht? Alltagsradler.

    Ganz ganz viele Menschen haben Angst bzw. Phobie vor Autos. Mit Mischverkehr kriegt man die nicht auf's Fahrrad gelockt. Es geht einfach nicht.
    Was sich positiv auf den Radverkehr auswirkt ist gefühlte Sicherheit. Radwege bieten diese, Mischverkehr nicht.
    Natürlich bringen Radwege auch massenweise Nachteile mit sich. Aber zumindest an Hauptstraßen braucht man irgendeine Form der Radverkehrsinfrastruktur. Ich bevorzuge hier breite (!) Radfahrstreifen, ohne bauliche Separierung von der Fahrbahn, daneben breite Fußwege, damit die Fußgänger nicht auf dem Radfahrstreifen rumlatschen.

    So jetzt aber genug aus Hannover, gibt's ähnliche Beispiele in Hamburg?

    Um mal paar Beispiele zu nennen.
    Irgendwann demnächst werden an der Krausestraße Radfahrstreifen gebaut. Ich glaube das wurde bisher recht gut von der Bevölkerung angenommen.
    Harvestehuder Weg wurde zur Fahrradstraße gemacht und der alte Radweg entfernt. Das gab viel Geschrei. Inzwischen wird das aber denke ich ganz gut akzeptiert.
    Im Wiesendamm gibt es nun rechts einen Radfahrstreifen anstelle von Kraftparkzeugen. Was es dort an Anwohnerprotesten gab und immer noch gibt, lässt sich nicht mal mehr in Worte fassen.
    Irgendwo im Westen am Ring 3 sollte was umgewidmet werden. Gab auch da Stunk gegen, aber länger nichts mehr von gehört.
    Eppendorfer Weg soll wohl komplett Tempo 30 werden. Glaube da ist die in den Medien vertretene Meinung: "unnötig".
    Ich und @flinker haben dafür gesorgt, dass es nun zumindest Planungen geben wird, in der Troplowitzstraße den rechten Geradeausstreifen umzuwidmen. Der gemeine Bürger hat das noch nicht mitbekommen.

    Aber Tempo 30 auf echten Hauptverkehrsstraßen wäre mir nicht bekannt, dass da irgendwas in der Mache ist. Sowas tut man in Hamburg nicht, dann bricht ja sofort die Wirtschaft zusammen.

    Zitat

    30 km/h geht. nur maximal im dritten Gang


    Bei den PKW die ich kenne geht 4. Gang bei 30 ganz gut.

    Zitat

    Bei freier Fahrbahn sind die PKW pro Strecke etwas länger auf dieser unterwegs. Die Abgasmenge pro Kilometer müsste sich rein theoretisch erhöhen.


    Verbrauch wird in Liter / 100km gemessen. Also Abgas pro Strecke. Die Abgasmenge hängt also erstmal nicht von Geschwindigkeit oder Zeit ab, sondern nur von der Strecke.
    Da muss man natürlich schauen, bei welchem Tempo ein PKW am effizientesten (Wenn "effizient" überhaupt ein geeignetes Wort ist) fährt.

    Zitat

    massiven Ausweicheffekten in die nun genauso attraktiven Wohngebietsstraßen


    Tempo 30 ist für normale Wohngebiete viel zu schnell. Wenn da ein Kind unter einem Kraftparkzeug hervorrollt, kann man quasi nicht mehr bremsen. Also Tempo in Wohngebieten so weit drosseln, dass diese für Durchgangsverkehr vollkommen unattraktiv werden.

    Was man immer wieder wundert ist die Behauptung, Tempo 30 wäre nicht leiser und schadstoffärmer als Tempo 50. Ist die Behauptung wissenschaftlich haltbar? Mein Gefühl sagt mir klar "nein".

    Wozu kreisen eigentlich stundenlang mehrere Hubschrauber über Hamburg rum? Bringt das irgendwas außer viel Lärm und Kosten?

    Ich find's ja toll wenn die Leute miteinander reden anstatt sich gegenseitig die Köpfe wegzuschießen. Wozu braucht man da eigentlich gewalttätige Demos und Vandalismus, auf die der Veranstalter mit weitreichenden Sperrungen usw. reagiert (reagieren muss)?
    Wenn sich alle vernünftig benehmen würden, müsste es doch möglich sein, wenn sich die Leute irgendwo in Ruhe treffen und man davon quasi nichts mitbekäme.
    Naja, ich wohne weit genug außerhalb, dass mich das nur am Rande betrifft. Trotzdem schade um die Steuergelder.

    Viel wichtiger als die Höhe der Strafandrohung ist erstmal, überhaupt mehr Strafen zu verhängen.
    Es gibt eine viel zu geringe Kontrolldichte.
    Und es fehlt auch einfach das Unrechtsbewusstsein. Wer Strich 50 fährt ist ein Schleicher und gefährdet den Verkehr? Wir müssen weg von der Mentalität.

    Du willst eine Lösung, die rechtlich einwandfrei und sicher ist, auf der typische Radfahrer in Verbindung mit typischen KFZlern nicht benachteiligt werden? Vergiss es.
    Schutzstreifen würde bedeuten, dass du rechts nicht überholen darfst, wenn der Verkehr links sich noch bewegt. Und dann darf auch darauf gehalten werden.
    Die ursprüngliche Lösung war schon ganz OK. Aber da muss man als Radfahrer einfach mal den Arsch auf dem Sattel haben, sich zu geeigneter Zeit offensiv einzuordnen. Funktioniert prima, machen aber nur wenige.

    §224 StGB, gefährliche Körperverletzung.

    "(1) Wer die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar."

    Zumindest kommt man so auf 10 Jahre. Aber dann hat der Autor einiges falsch verstanden.

    Ich hätte noch den Bußgeldkatalog anzubieten. Der regelt zwar nicht, was erlaubt und verboten ist, ist aber trotzdem ein Hinweis auf den Willen des Gesetzgebers.

    Zitat


    141196
    Sie fuhren auf einem Gehweg (Zeichen 239)/in einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1, 242.2) *)
    mit zugelassenem Fahrzeugverkehr nicht mit Schrittgeschwindigkeit.
    § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 146 BKat
    15€


    Die ganze Diskussion ist sowieso eher theoretischer Natur. Ich denke wir sind uns alle einig, dass man nur Schritttempo fahren darf (oder gar halten muss!), wenn Fußgänger behindert/gefährdert werden könnten.
    Wenn man aus gutem Grund annehmen kann, dass vor einem nicht plötzlich ein Fußgänger spawnen kann, und man fährt dort etwas zügiger, dann wird das Vergehen eh niemand ahnden.

    Zitat von Zeichen 239

    Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Ich lese es so, dass das Semikolon hier die schwächere Bindungskraft hat. Du könntest das Semikolon zu einem Punkt ändern, es würde dasselbe bedeuten: Selbst wenn weit und breit kein Fußgänger zu sehen ist, und auch mit keinem zu rechnen ist, darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Wenn man höhere Geschwindigkeiten generell zuließe, dann kann der schnelle Radfahrer beim Unfall immer behaupten, er habe den Fußgänger zu spät bemerkt oder wäre davon ausgegangen, dass ausreichend Platz ist. Mit der Argumentation fährt der Radfahrer aber generell schneller und der Schutz der Fußgänger, der mit dieser Vorschrift bezweckt wird, kann nicht mehr erreicht werden.