Beiträge von Gerhart

    Ach noch etwas ......Habe ich immer vergessen zu erwähnen...
    Die Strassen heißen :
    Bahnhofstrasse / In der Lauge
    In :
    48282 Emsdetten

    Adresse war schon klar, das Taxi hat sie mir verraten :)

    Es gibt in der Bahnhofstraße scheinbar keine Radwege. Du bist also auf keiner Radwegefuhrt wenn du dich der Ampel näherst. Fahrzeuge dürfen nach Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen die Kreuzung überqueren. Meiner Meinung nach gilt die Ampel nicht für dich. Dem Querverkehr Vorrang gewähren und einfach rüber.
    Es gibt zwar eine Radwegefuhrt neben einer Fußgängerfuhrt, aber nicht fahrbahnbegleitend (zu weit weg, kein Radweg wo du herkommst). Überhaupt halte ich die Interpretation des §37 Abs.2 Nr.6 StVO nach der du auf der Fahrbahn die Fußgängerampel berücksichtigen müsstest für rechtlich nicht haltbar (so es denn bis Ende 2016 jemand durchklagt).
    Für dich ist es also egal, ob die da noch ein Fahrradpiktrogramm einbauen.


    Völlig willkürlich erscheint mir nebenbei auch die Rad-Freigabepraxis für Einbahnstraßen. Einige sind so eng und beidseitig zugeparkt, dass man mit dem Fahrrad bei einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug kein Platz mehr hat um sich an diesem fahrend vorbei zu quetschen. Man muss sich also eine nicht benutzte Parklücke suchen und in dieser warten und das Auto vorbei lassen, oder, was mir auch schon häufig passiert ist, das Kfz weicht in solchen Fällen einfach illegalerweise über den Fußweg aus.

    Ich fahre häufiger mal Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung und kann durchweg nur positives vom Verhalten der KFZ-Führer berichten. Ich sehe ja sehr rechtzeitig, wenn mir ein KFZ entgegen kommt und kann gut einschätzen, an welcher Stelle der eine den anderen am sinnvollsten vorbei lässt. Entweder fahre ich selbst in eine Lücke, oder ich nötige das KFZ zur Nutzung einer Lücke oder zum Halten, indem ich mittig auf der Fahrbahn fahre und klar mache, dass ich nicht ausweichen möchte.

    Ja, es gibt auch Einbahnstraßen, wo ich die Freigabe entgegen der Fahrtrichtung vermisse. Bei der Schwenckestraße ab Osterstraße habe ich mal nachgefragt. Da ist es mal wieder die Ampelanlage. Die Osterstraße soll mal irgendwann umgebaut werden, ich gehe davon aus, dass dann auch dieses Problem angegangen wird.


    Braucht man für die Umprogrammierung einer Lichtzeichenanlage denn neue Hardware?


    Wohl kaum. Das dürfte heutzutage alles per µController gesteuert sein und da kannst du einfach andere Zeiten per Software festlegen.

    Zitat


    Interessieren würde mich mal, ob die Räumzeiten, die für den Fahrbahnverkehr von einer Mindestgeschwindigkeit von 10 m/sek. =36 Km/h (Quelle: Wikipedia) im Kreuzungsbereich ausgehen, überhaupt rechtlich vertretbar sind. Ein Mofa darf/muss auch auf der Fahrbahn fahren, ebenso ein auf 25 Km/h gedrosselter Mini-Pkw. Beide sieht man zwar nur relativ selten, nichtsdestotrotz gibt es sie und Verkehrsplaner müssen sie berüksichtigen.

    Berechnet man also die Räumzeit für Kraftfahrzeuge mit Tempo 36, hätte ein Mofa, das mit 25 Km/h ebenfalls auf der Fahrbahn fährt, bei einer angenommen Kreuzungsbreite von 50 Meter noch 8,80 Meter zurückzulegen, während ein Pkw bereits "das sichere Ufer" erreicht hat (wenn mir kein Rechenfehler unterlaufen ist...). Kriegt dann der Querverkehr bereits grün, könnte der Mofafahrer gefährdet werden, besonders dann, wenn der ankommende Querverkehr die Ampelschaltung kennt und schon mit einem gewissen Tempo heranfährt, bei grün also nicht mit Tempo null startet. Gesteht man dann noch dem Mofa ebenfalls zu, nur 72 Prozent der maximalen Geschwindigkeit zu fahren, also 18 Km/h (was spräche dagegen?), wäre das ganze noch weitaus gefährlicher.

    Es gibt auch Radfahrer, die mit 10 km/h fahren. Und selbst mit knapp 25 km/h wird es an manchen Kreuzungen mit RWBP etwas eng, wenn man bei spät-gelb fährt, so zum Beispiel Dehnhaide->Weidestraße, wo die Hamburger Straße von links schnell grün kriegt.

    Zitat


    Klingt zwar alles ein wenig theoretisch, wenn man aber überlegt, was in Deutschland so alles bis ins kleinste Detail geregelt ist, halte ich die offizielle Räumzeitenberechnung für fahrlässig, da man der Flüssigkeit des Verkehrs einen höheren Stellenwert einräumt, als der Sicherheit - was übrigens nicht rechtens ist.

    Absolute Sicherheit gibt es nicht. Du musst immer einen sinnvollen Ausgleich finden. Wenn irgendwelche Sicherheitsmaßnahmen Lebenszeit kosten, werden auch dadurch Menschen umgebracht.

    Ich gehe davon aus, dass die auf der gesamten Strecke bis zur Kieler Straße den Hochboardradweg erhalten werden. Die sind dabei, hier und da Stücke zu erneuern.
    Auf der Strecke ist auch entsprechend viel und schneller Verkehr unterwegs, dass ich auch die VwV (RWBP "dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts kann dies insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr gelten.") einsehe, solange die Radwege akzeptabel sind. Was sie derzeit an manchen Stellen kaum sind.

    Warum wollen viele (verkehrsmittelunabhängig) bei Rot "über die Ampel"?


    Man sollte die Frage andersherum stellen: Warum willst du dich an diese Regeln halten?

    Zitat


    Aber die erste Ampel gilt wohl trotzdem (oder etwa nicht)


    Ja, gilt.

    Zitat


    Ein Radfahrer fährt an mir vorbei und missachtet beide Ampeln (ohne jemanden zu gefährden).


    War die Fahrbahn-Ampel noch grün bzw. früh gelb? Dann stört mich sowas nicht.

    Zitat


    So weiß ich bis heute nicht, wann ich an der ampelgesteuerten "Kreuzung" (Nord/Süd-Richtung ist nur für Fußgänger/Radfahrer) Wiesenstieg/Südring von Norden oder Süden kommend auf den Südring einbiegen darf (am sinnvollsten erscheint mir hier aufgrund des geringen verkehrsaufkommens eine Schlafampel, in anderen Fällen in denen ich von einem Radweg an einer Kreuzung mit Ampel rechts-abbiegend auf die Fahrbahn wechsele bin ich mir aber genauso unsicher ob die Fußgängerampel dann für mich gilt)

    Von Norden kommend rechts abbiegen kannst du die Ampel ignorieren, hast aber trotzdem keine Vorfahrt. Alle anderen Richtungen würde ich drauf tippen, dass du die Ampel beachten musst.
    Wenn du direkt an einer Kreuzung vom Radweg auf die Fahrbahn rechts abbiegst obwohl du Rot hast, dürfte das ein Rotlichtverstoß sein. Wenn du auf dem Radweg abbiegst und erst nach 50m auf die Fahrbahn fährst, dürfte das in Ordnung sein. Die entsprechenden Paragraphen erscheinen mir hier unklar zu sein, aus könnte man folgern, dass auch Radfahrer auf dem Radweg beim Rechtsabbiegen die Ampeln beachten müssen, aber das kann ich mir nicht vorstellen.


    Mich würde es überhaupt nicht wundern, wenn Richter in einem Haftungsprozess wegen des Normzwecks nicht allein wegen des Wortlauts Satz 3 von Satz 2 abhängig machten. Solche teleologischen Auslegungen, selbst gegen eindeutigen Wortlaut, sind gängige Praxis. Deinen Pro-Tipp halte ich für schlicht falsch. Warum auch immer das Gericht das Verfahren einstellte, die vorsätzliche Umgehung von Regelungen, die bewusste Vermeidung des Erfassens durch den Wortlaut durch sinngemäß gleichwohl erfasste Verhaltensweisen werden rechtlich grundsätzlich nicht anders behandelt als die eigentlichen Verstöße, evtl. kommen noch zusätzliche Normverletzungen hinzu. Ich nehme in Deinem Fall eher Beweisschwierigkeiten an.

    Nehmen wir mal das Beispiel Hudtwalckerstraße Ecke Sierichstraße Richtung Winterhuder Markt, nachmittags. Dort gibt es eine RWBP. Die Fußgängerampel dort zeigt bestimmt 20sek eher Rot als die Fahrbahnampel.
    Willst du nun sagen, wenn ich dort deshalb gezielt die RWBP missachten würde und bei Fahrbahn-Grün die Kreuzung quere, dass ein Richter mir das als vorsätzlichen Rotlichtverstoß auslegen könnte?!

    Du implizierst, dass die Einschränkung auf Radverkehrsführungen des zweiten Satzes auch im dritten gilt. Das muss man nicht so sehen.

    Man kann die Autoren zurecht für diese Uneindeutigkeit kritisieren, aber es ist doch klar, dass Satz 3 nur unter der Bedingung von Satz 2 gilt ;)
    Ich würde mich doch sehr wundern, würde ein Richter hier anders entscheiden.

    Pro-Tipp für Rotlichtfahrer: Nicht die Radwegefuhrt benutzen wenn die Fußgänger/Radfahrer-Ampel rot zeigt. Auf der Fußgängerfuhrt oder der Fahrbahn begeht man dem Wortlaut nach keinen Rotlichtverstoß, wenn die Fahrbahnampel nicht rot zeigt. Hatte so einen Fall, ging vor Gericht, Verfahren wurde mangels öffentlichen Interesses eingestellt.

    Man könnte komplett ohne Ampeln auskommen: Alle Verkehrsteilnehmer brauchen nur so langsam sein, dass sie keine Unfälle verursachen, und sie müssten anderen Vorfahrt geben, fair sein. Quasi selbstverwalteter Verkehr.
    Aber in der Praxis funktioniert sowas nicht. Der Zweck von Ampeln ist meiner Meinung, den Verkehrsfluss zu optimieren und Fairness sicherzustellen, und das bei größtmöglicher Sicherheit für alle.
    Meistens funktioniert das recht gut, aber manchmal eben nicht.
    Wenn ich Rot habe und ich sehe, dass andere dafür fahren dürfen, warte ich natürlich und lasse die anderen fahren.
    Aber es gibt auch häufig Situationen, in denen es niemanden gibt, für den ich warten muss. Ich muss also nicht warten, weil dadurch jemand anderes einen Vorteil hat. Nein, ich muss warten, nur weil irgendeine schlecht konzipierte Maschine mir das vorschreibt.
    Ich kann jeden Radfahrer gut verstehen, der dann sagt "Ich habe rot, aber ich weiß, dass es hier niemanden gibt, für den ich gerade warten muss. Also fahre ich trotz rot."

    Hätte ich vor, bei rot zu fahren, wüsste ich genau, dass es eine Owi ist und andere nicht damit rechnen. Ich würde also erstmal die gesamte Situation betrachten, auch hinter mir (mir könnte ja die Ordnungsmacht folgen), bevor ich mich bewusst die Regeln breche.
    Vorsichtig bei Rot zu fahren halte ich für sicherer, als gedankenlos bei Grün zu fahren.
    Aber kann man deshalb nun fordern, Radfahrern Rotlichtfahrten generell zu gestatten? Nein, sicher nicht. Denn dann wäre die besondere Vorsicht häufig dahin, deutlich mehr schwere/tödliche Unfälle dürften die unmittelbare Folge sein.
    Ich bin auch mal bei rot gefahren, wo ich die Kreuzung nicht kannte und die Verkehrssituation unübersichtlich war. Der Autofahrer hat gebremst, danke.
    Rotlichtfahrten müssen weiter geahndet werden, denn andererseits käme das einer Erlaubnis gleich.
    Das System funktioniert, solange nur relativ wenige sich nicht an die Regeln halten. Würde sich jedoch niemand daran halten…

    Das beste Mittel gegen Rotlichtfahrten und andere Verstöße sind faire Verkehrsanlagen. Wer Bettelampeln aufstellt, wer Kontaktschleifen installiert die Fahrräder ignorieren, wer ewig lange Ampelphasen ohne entsprechend viel Verkehr in der bevorzugten Richtung programmiert, der braucht sich nicht zu wundern, dass Regeln nicht akzeptiert werden.
    Wenn man das Gefühl hat, dass man als Radfahrer ständig nur verarscht wird, verliert man schnell den Respekt vor den Regeln.


    Die Rechtsprechung scheint sich in diesem Fall noch nicht entwickelt zu haben — vermutlich lässt es kein Radfahrer und keine Behörde auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Die meisten Behörden vertreten ja ebenfalls die Meinung, der Radweg dürfe in solchen Situationen verlassen werden. Andererseits müsste sie sich ansonsten auch fragen, warum die denn mit viel Aufwand einen Radfahrer rechtlich verfolgen will, der den Radweg aufgrund der offenbar ungeahndeten Ordnungswidrigkeit eines Kraftfahrzeuges verlassen wollte.

    Manchen Leuten geht's einfach nur um's Prinzip. Sollte die Polizei jemals auf die Idee kommen, mir wegen sowas eine Owi anzuhängen, gehe ich mindestens den Weg bis zur ersten Gerichtsinstanz. Meine vermeintliche Rotlichtfahrt im Sommer musste sich auch ein Richter anschauen, der das Verfahren dann aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt hat.
    Bei Verstoß gegen §2 Abs.4, wo es nicht einmal Punkte gibt und die Geldbuße homöopathisch ist, dürften chronisch überlastete Hamburger Gerichte ähnlich verfahren. So entstehen einfach keine Urteile, die irgendwo Beachtung finden würden :)