guckst du mal in die VwV:
"innerorts mindestens 2,50 m". ok, Mindestmaß erreicht.
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Zu Zeichen 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg
I. Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar und mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt.
II. An Lichtzeichenanlagen reicht im Regelfall eine gemeinsame Furt für Fußgänger und Radverkehr aus.
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Hinsichtlich der Gestaltung von Radverkehrsanlagen wird auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in der jeweils gültigen Fassung hingewiesen.
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In den ERA steht dann, bis zu welcher Verkehrsmenge (Radfahrer + Fußgänger) welche Breite nötig ist (Seite 27, Bild 15).
Laut Erläuterungsbericht: "Es wurde eine Verkehrsbelastung von 93 Radfahrern und 67 Fußgängern in der Spitzenstunde auf einer Straßenseite festgestellt."
Summe 160, macht 4.40m nötige Breite laut Bild 15.
Und da steht noch der Hinweis "Der Anteil der Radfahrer soll bei hoher Gesamtbelastung etwa ein Drittel der Gehwegnutzer nicht überschreiten."
Da das Bild nur bis 4.50m geht, dürfte das eine hohe Gesamtlast im Sinne des Bilds sein. Rechenaufgabe: Sind 96 Radfahrer mehr oder weniger als etwa ein Drittel der Gehwegnutzer?
Es gibt eine Reihe von möglichen Ausschlusskriterien. Eines davon ist Überschreitung von Grenzen nach Bild 15. Ob die anderen gegeben sind, müsste man im Einzelnen schauen. Hauptverbindung des Radverkehrs? Dafür sind 93 Radfahrer vielleicht zu wenig, und es gibt ja Alternativrouten.