Beiträge von Gerhart

    dass ich ja ständig mit dem Fahrrad führe, obwohl ich eigentlich im Netz die ganze Zeit nur am Abkotzen sei, wie scheiße Fahrradfahren doch wäre

    Autofahren ist auch scheiße, da stehste nur im Stau und die Radfahrer fahren an dir vorbei und lachen dich aus.
    ÖPNV ist auch scheiße, da sind viel zu viele ungewaschene Menschen um dich rum.
    Bahn ist auch scheiße, da geht sowieso immer alles schief.
    Fliegen ist scheiße, diese nervigen Sicherheitskontrollen, zu hohe (oder zu niedrige) Preise, Umwelt, ...
    Arbeit ist scheiße, ständig muss man sich mit anderen dummen Menschen arrangieren.
    Politiker sind scheiße.

    Aber dennoch tut man's immer wieder. Ein Deutscher der nicht nörgelt ist defekt.


    Mal sehen, was draus wird. Äh, ja, was haltet ihr davon?


    Finde ich auch gut. Vielleicht noch paar Fotos von gut gedmachter Infrastruktur?

    Davon unabhängig fahre ich an solchen Stellen schon grundsätzlich nicht nach vorne. Wo soll ich denn da vorne stehen?

    Kommt immer darauf an. Aber im Zweifel zwischen Haltelinie und Fußgängerfurt. Da ist man im Blick, da behindert man die Fußgänger nicht. Und wenn man bei grün zügig wegkommt, behindert man auch die Autofahrer nicht.
    Zugegeben, das funktioniert eigentlich nur, wenn man der einzige Radfahrer ist. Aber das ist man in den Situationen dann auch fast immer.
    Man kann sich auch auf dem Linksabbieger ganz davor stellen, in der Kreuzungsmitte muss eh gewartet werden bis der Gegenverkehr nachlässt.
    (Hinweis: Die Haltelinie zu überfahren entspricht nicht der StVO, halte ich aber für sinnvoll.)

    Kreuzung gibt's hier:

    Hier noch paar Argumente:

    Es gilt das Rechtsfahrgebot. Würde man auf einer mehrspurigen Straße (in dieselbe Richtung) den Radfahrern erlauben, in der Mitte zwischen zwei Fahrstreifen zu überholen, muss man damit rechnen, dass diese nicht rechts fahren, wenn sich der übrige Verkehr wieder in Bewegung setzt.
    Nicht so beim Linksabbiegen. Der Radfahrer der irgendwo in der Mitte zwischen den übrigen Linksabbiegern und dem Geradeausverkehr links abbiegt, ist hinterher automatisch wieder ganz rechts, wo er hin soll.

    Interessant ist hier noch §7a der StVO: "Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden."
    Dort geht es zwar um Geschwindigkeit, aber das Prinzip ist dasselbe.

    Ja, jeder biegt sich die Paragraphen halt so zurecht, wie es ihm passt.
    Nur, wenn ein Autofahrer das tut, ist das Geschrei in Radfahrerforen groß.

    Kannst du Gerichtsurteile anbringen, die meiner Auslegung widersprechen?

    Ich bin der Meinung, dass Gesetze und Verordnungen nur eine grobe Richtlinie darstellen. Ich erwarte also auch nicht von Autofahrern, dass sie sich exakt an alle Regeln halten.
    Dazu ein konkretes Beispiel: Auf der eigenen Spur fährt ein langsameres Fahrzeug (Ich als Radfahrer). Der Autofahrer überholt auf der Gegenspur und überfährt dabei eine durchgezogene Linie. Der Gegenverkehr wird dabei weder gefährdet noch behindert.
    Der Autofahrer freut sich, denn er hat wieder freie Fahrt. Der Radfahrer freut sich, weil er niemanden aufhält und mit reichlich Abstand überholt wird. Der Anwohner freut sich, weil der Autofahrer nicht hupt.

    Da der Linksabbieger vom Geradeausstreifen mit einer breiten durchgezogenen Linie getrennt ist, gehe ich davon aus, dass das nicht einfach zwei nebeneinander liegende Fahrstreifen sind, sondern dass es sich um zwei eigenständige Fahrbahnen handelt. Rechts von dem Linksabbieger gibt es also keinen weiteren Fahrstreifen.

    Ich finde das in Ordnung. Dann sollen die unsicheren Radfahrer indirekt links abbiegen, alle anderen reihen sich halt entweder auf dem Fahrzeug-Linksabbieger oder dem neuen Fahrzeug-Geradeausstreifen oder irgendwo dazwischen ein.

    Bis heute wurde auch noch nicht die Frage des Gerichts beantwortet, worin der Unterschied zwischen der Barmbeker Straße und etwa der Hoheluftchaussee (auf der die RWBP - aufgrund einer Klage - aufgehoben wurde) bestehe

    Die verschiedenen Straßen seien grundsätzlich miteinander *nicht* vergleichbar, sagte der Polizist gestern. Ich meine er hätte das irgendwie auch begründet, aber am an die erinnere ich mich nicht mehr.

    Polizist hatte in etwa gesagt, das Gericht habe gesagt, dass die RWBP aufgrund der hohen Verkehrsbelastung (> 48000 kfz/tag o.ä.) prinzipiell rechtens ist (wegen ERA-Diagramm). Aufgrund der recht vielen Radfahrerunfälle solle die Straßenverkehrsbehörde aber nochmal prüfen, ob diese Unfälle bei Fahrbahnnutzung hätten verhindert werden können.
    Hat auch unmissverständlich gesagt, dass die Behörde an der RWBP festhalten möchte und wegen des Urteils nun tätig wird, um den Radverkehr in den Nebenflächen sicherer zu machen. Und eine Maßnahme ist halt die rote Farbe.