Die Wortwahl ist schlecht. "indem" impliziert dass ein Radfahrer, der den Schutzstreifen nicht nutzt, gegen das Rechtsfahrgebot verstößt. Aber diese Auslegung ergibt keinen Sinn, weil zuerst die Sicherheit kommt. Was wenn auf dem Streifen ein Gulli offensteht, aber zwischen Gulli und Kantstein noch 5cm Platz sind? Es drauf ankommen lassen, weil es ja möglich ist? Oder doch lieber mit ausreichend Abstand links vom Streifen?
Diese Bußgeldvorschrift bestimmt lediglich die Höhe des Bußgeldes, wenn man gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hat, hat aber keine normativen Auswirkungen.