Beiträge von Gerhart

    Mir geht es aber vorrangig um § 45 Abs. 9 StVO. Ich sehe keinen Grund, dem Radverkehr die Benutzung der Fahrbahn zu verweigern. Wenn die StVB plausibel erklären kann, wo z.B. der Unterschied zwischen der Hoheluftchaussee und der Habichtstraße liegt, bin ich aber lernfähig...

    Wenn aber gemäß diverser Gerichtsurteile bereits ein typischer Radweg eine Beschränkung des Radverkehrs darstellt, die nicht statthaft ist, ist ein "gemeinsamer Geh- und Radweg" ja wohl eine deutlich größere Beschränkung dar.

    Der Grund ist doch ganz einfach: KFZ-Verkehrsmenge. "Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts kann dies insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr gelten." laut VwV. (Ja, die StVO ist strikter, da zählt nur Sicherheit).
    Du kennst sicher auch das Diagramm aus der ERA (Seite 19, Bild 8). Bereich IV geht bei etwa 2300 KFZ/h los. Bei 46000/Tag dürfte die Spitzenstunde jenseits der 8000 haben, also sehr weit drüber. Dazu kommt noch der hohe Schwerlastverkehr. Die Führungsform ist also erstmal separiert. Man könnte nun gucken (2.3.3, 2.3.4), ob man irgendwie Bereich 2 erreichen kann, z. B. mit Tempo 30. Aber das wird wohl eher nichts, dafür fahren dort zu viele KFZ. Die ERA sagt dann letztlich, der Radfahrer solle Alternativrouten bekommen.
    Ich denke, anhand der ERA wird sich das nicht diskutieren lassen. Andererseits bekommt man auf der Straße auch keine ERA-konforme Radverkehrsanlage gebaut, außer man fällt alle Bäume oder kauft Grundstücke auf.
    Ist einfach scheiße dort.
    Aus meiner persönlichen Sicht: ganztägig Tempo 30 anordnen, Mischverkehr zulassen und Radfahrer Frei, hoffen, dass die Radfahrer einigermaßen Rücksicht auf die Fußgänger nehmen oder einfach woanders langfahren. Und wir Mutigen fahren halt zügig im Mischverkehr, dank Tempo 30 auch relativ sicher. Für Umwelt und Anwohner lohnt sich Tempo 30 auch, insbesondere wenn mal irgendwann die Verbrenner weg sind.
    Achja, Unterschied zur Hohenluftchaussee: Dort fahren 10k KFZ/24h weniger.

    Als Argument, warum eine Klage Aussicht auf Erfolg haben könnte, ist, dass die Radwege derzeit auf weiter Strecke nicht genutzt werden können, also Radfahrer im Mischverkehr fahren oder nebenan schieben müssen. Von Unfällen ist mir aber nichts bekannt. Ergo ist es dort sicher, Mischverkehr zu gestatten. Die heutigen Zustände müssten wir aber noch mit Bildern dokumentieren.

    Ich bin Befürworter von Treffen, auch von G20. Wir haben globale Probleme, die können nur global gelöst werden. Also macht es Sinn, wenn die Leute, die was ändern könn(t)en, zusammenkommen. Auch wenn dieselben Leute die Probleme selbst verursacht haben.
    In unserer Welt, die nunmal von Geld angetrieben wird, warum sollen da nicht paar Länder mit dem höchstem BIP zusammenkommen? Ein einem (relativ) kleinen Meeting ist sicherlich mehr zu bewältigen als in einem großen (UN).
    Und mal ganz ehrlich, um Epaminaidos aufzugreifen: Ich sitze hier an einem Meisterwerk der Technik und kann meine Gedanken frei austauschen, mein Kühlschrank ist voll, ich bin gesund warm und trocken und brauche auch draußen vor der Tür nicht um mein Leben zu fürchten. Und ich habe schon das Durchschnittsalter früherer Generationen überschritten und gelte trotzdem noch als jung. Und das ganze, obwohl ich von meiner Herkunft her keinen hohen Stand habe. Für mich persönlich funktionieren Industrialisierung, Kapitalismus, Globalisierung, usw.
    Und ich glaube, dass es den Menschen im Schnitt heutzutage deutlich besser geht als früher.

    Aber ja, es gibt noch sehr vieles sehr viel zu verbessern.
    Evt. gehe ich auch zu G20 demonstrieren, aber nicht gegen G20, sondern für/gegen konkrete Inhalte.

    guckst du mal in die VwV:

    "innerorts mindestens 2,50 m". ok, Mindestmaß erreicht.

    [stvo]
    Zu Zeichen 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg
    I. Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar und mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt.
    II. An Lichtzeichenanlagen reicht im Regelfall eine gemeinsame Furt für Fußgänger und Radverkehr aus.
    [/stvo]

    [stvo]
    Hinsichtlich der Gestaltung von Radverkehrsanlagen wird auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in der jeweils gültigen Fassung hingewiesen.
    [/stvo]

    In den ERA steht dann, bis zu welcher Verkehrsmenge (Radfahrer + Fußgänger) welche Breite nötig ist (Seite 27, Bild 15).
    Laut Erläuterungsbericht: "Es wurde eine Verkehrsbelastung von 93 Radfahrern und 67 Fußgängern in der Spitzenstunde auf einer Straßenseite festgestellt."

    Summe 160, macht 4.40m nötige Breite laut Bild 15.
    Und da steht noch der Hinweis "Der Anteil der Radfahrer soll bei hoher Gesamtbelastung etwa ein Drittel der Gehwegnutzer nicht überschreiten."
    Da das Bild nur bis 4.50m geht, dürfte das eine hohe Gesamtlast im Sinne des Bilds sein. Rechenaufgabe: Sind 96 Radfahrer mehr oder weniger als etwa ein Drittel der Gehwegnutzer?

    Es gibt eine Reihe von möglichen Ausschlusskriterien. Eines davon ist Überschreitung von Grenzen nach Bild 15. Ob die anderen gegeben sind, müsste man im Einzelnen schauen. Hauptverbindung des Radverkehrs? Dafür sind 93 Radfahrer vielleicht zu wenig, und es gibt ja Alternativrouten.

    Es mag durch die Kamera verzerrt sein, aber ich finde die Kreuzung recht übersichtlich.

    Ist sie nicht. Man muss langsam fahren und guck gucken, sonst sieht man nicht ob wer von rechts kommt. Und aufgrund von Spurverengungen und recht viel Radverkehr (-> überholende PKW) muss man auch noch mit Verkehr auf der Gegenfahrbahn rechnen.

    Es gibt "Sichtdreiecke", an die sich die Planer halten müssen. Und ich zweifle daran, dass das hier eingehalten wurde.

    Nach der Sondernutzungsgenehmigung für die Webeträger fragen? Ist dafür das gleiche Amt zuständig wie für die Beantragung

    Frag einfach irgendwo nach, die müssen dich an die zuständige Stelle verweisen (Siehe Transparenzgesetz).
    Du kannst auch die Straßenverkehrsbehörde auf den Missstand aufmerksam machen, die müssen ihn dann im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht beheben (so sie deiner Argumentation folgen).
    Oder einen Antrag (Als Vorverfahren zu einer Verwaltungsklage) stellen, der muss bearbeitet und beantwortet werden. Aber das kostet dich noch mehr Zeit und bei Misserfolg auch Geld (bis zu paar Hundert €).

    Nicht mehr ganz in Hamburg:

    Jaja, der Radfahrer war mit unangepasster Geschwindigkeit auf dem Radweg unterwegs.
    Könnte das Problem eher sein, dass dort eine RWBP (und scheinbar auch noch links) angeordnet ist und die Radwege sch*** sind, letztlich die Infrastruktur und der Kreis Stormarn mit verantwortlich sind? Wäre der Radfahrer auf der Fahrbahn gefahren und (bei grün) links abgebogen, wäre das sicherlich nicht passiert.
    Vor paar Jahren ist 350m weiter südlich (Waldweg/K80) ein Radfahrer vom LKW getötet worden, klassischer Rechtsabbiege-Unfall.

    Parkplätze für Anwohner sind Privatsache. Der Staat sollte sich da raushalten. Wenn Bedarf besteht, werden die Vermieter/Bauträger welche bauen, die Nutzer bezahlen auch dafür. Nennt sich Marktwirtschaft.
    Der Staat muss nur Marktverzerrungen abbauen, indem er selbst keine kostenlose Parkplätze für Anwohner anbietet und Wildparker von öffentlichem Grund entfernt.
    Kurzzeit-Parkplätze für z. B. Pflegedienste, Post, etc. sind im öffentlichen Interesse, sollten somit auch auf öffentlichem Grund sein.

    Verkehrszeichenträger "30" nebst "Baustelle" verdreht aufgestellt, darf man sich nicht wundern, wenn sich niemand an eine Anordnung hält, die nicht erkennbar ist.

    Ich weiß, darf man nicht, aber fahr doch einfach mal versehentlich dagegen. Vielleicht steht's dann wieder richtig.

    PK16 gefragt.

    Es ist rund um die Uhr ein Parkplatz. Aber von 8-16 Uhr ist dieser nur für Behinderte, und diese dürfen dort in diesem Zeitraum nur 30 Minuten parken.

    Hintergrund ist (Das Schild steht Flora-Neumann-Straße 1, hatte ich oben vergessen), dass dort eine Kita für behinderte Kinder ist. Der Parkplatz ist für das Elterntaxi.
    Mit der Höchstparkdauer soll erreicht werden, dass behinderte Messebesucher hier tagsüber nicht dauerparken.

    allerdings ist es mir jetzt bei insgesamt drei Versuchen mit zwei verschiedenen Fahrrädern plus Anhänger nicht gelungen, diese Schleife auszulösen

    zu Fuß zum Bettelknopf laufen, der dann nämlich auch die Fahrradampel einschaltet

    Warum ist die Bettelampel eigentlich grün? Ich sehe niemanden, der gedrückt hat. Auch nicht auf dem ersten Bild.

    Tja.... was da wohl passiert sein könnte? :rolleyes:

    Nach meinen Verständnis ist das rund um die Uhr ein Geh-Behinderten-Parkplatz, Gehbehinderte dürfen aber Mo-Fr 8-16h nur 30min parken.
    Natürlich war nach 18h trotzdem alles von Geh-Faulen Menschen zugeparkt.