Mir geht es aber vorrangig um § 45 Abs. 9 StVO. Ich sehe keinen Grund, dem Radverkehr die Benutzung der Fahrbahn zu verweigern. Wenn die StVB plausibel erklären kann, wo z.B. der Unterschied zwischen der Hoheluftchaussee und der Habichtstraße liegt, bin ich aber lernfähig...
Wenn aber gemäß diverser Gerichtsurteile bereits ein typischer Radweg eine Beschränkung des Radverkehrs darstellt, die nicht statthaft ist, ist ein "gemeinsamer Geh- und Radweg" ja wohl eine deutlich größere Beschränkung dar.
Der Grund ist doch ganz einfach: KFZ-Verkehrsmenge. "Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts kann dies insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr gelten." laut VwV. (Ja, die StVO ist strikter, da zählt nur Sicherheit).
Du kennst sicher auch das Diagramm aus der ERA (Seite 19, Bild 8). Bereich IV geht bei etwa 2300 KFZ/h los. Bei 46000/Tag dürfte die Spitzenstunde jenseits der 8000 haben, also sehr weit drüber. Dazu kommt noch der hohe Schwerlastverkehr. Die Führungsform ist also erstmal separiert. Man könnte nun gucken (2.3.3, 2.3.4), ob man irgendwie Bereich 2 erreichen kann, z. B. mit Tempo 30. Aber das wird wohl eher nichts, dafür fahren dort zu viele KFZ. Die ERA sagt dann letztlich, der Radfahrer solle Alternativrouten bekommen.
Ich denke, anhand der ERA wird sich das nicht diskutieren lassen. Andererseits bekommt man auf der Straße auch keine ERA-konforme Radverkehrsanlage gebaut, außer man fällt alle Bäume oder kauft Grundstücke auf.
Ist einfach scheiße dort.
Aus meiner persönlichen Sicht: ganztägig Tempo 30 anordnen, Mischverkehr zulassen und Radfahrer Frei, hoffen, dass die Radfahrer einigermaßen Rücksicht auf die Fußgänger nehmen oder einfach woanders langfahren. Und wir Mutigen fahren halt zügig im Mischverkehr, dank Tempo 30 auch relativ sicher. Für Umwelt und Anwohner lohnt sich Tempo 30 auch, insbesondere wenn mal irgendwann die Verbrenner weg sind.
Achja, Unterschied zur Hohenluftchaussee: Dort fahren 10k KFZ/24h weniger.
Als Argument, warum eine Klage Aussicht auf Erfolg haben könnte, ist, dass die Radwege derzeit auf weiter Strecke nicht genutzt werden können, also Radfahrer im Mischverkehr fahren oder nebenan schieben müssen. Von Unfällen ist mir aber nichts bekannt. Ergo ist es dort sicher, Mischverkehr zu gestatten. Die heutigen Zustände müssten wir aber noch mit Bildern dokumentieren.