Kennt hoffentlich jeder?
Beiträge von Pirminator
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Dabei setzen die Rechten vor allem auf Angst.
Und was wären wiederum die braven demokratischen Bürger der Mitte ohne ihre Angst vor der AfD?
Ich kann mich noch gut an 2020 bis 2023 erinnern. Als alle, von rechts bis links, den Menschen systematisch und vorsätzlich Angst vor einem "Virus" eingejagt haben, um eine autoritär-totalitäre, willkürlich Menschengruppen ausgrenzende und diffamierende Politik durchzudrücken. Verzeihung, dass ich angesichts dessen vor der "AfD" keine besonderen Befürchtungen mehr haben mag. Sie wird genauso versacken wie alle anderen rechtskonservativen Regierungen in Europa.
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Führt ja sonst auch zu einem kompletten Durcheinander zwischen Vorrang und Vorfahrt.
Mag sein; ich argumentiere ja genauso. Interessiert die hiesige Straßenverkehrsbehörde, den LBM (und viele andere Autofahrer) jedoch keinen feuchten Furz. Eine Bestätigung dafür, dass ich den Schrott (da nicht straßenbegleitend) nicht benutzen muss, will man mir auch nicht geben.
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Zitat
Vom Land wird dies unter anderem mit einer Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr begründet.
Passt doch in diese Orwell-Republik.
ZitatWir nehmen Ihnen mittels Benutzungszwang und Vorfahrtraub ungeniert ihre Rechte (einschließlich Ihrer Rechtssicherheit und Ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit) und verkaufen Ihnen das auch noch als Zuwachs Ihrer "Sicherheit"!
Mal gespannt ob an "meiner" alltäglichen Strecke wirklich bald noch ein "Radfahrer absteigen" hinzukommen wird.
Oder ist der eh nicht mehr gegeben, weil ja das VZ205 ein klares Indiz ist, dass der Weg eben nicht mehr fahrbahnbegleitend ist?
Stand dazu jemals was in irgendeinem Urteil? Also insb., was das Thema Benutzungspflicht betrifft?
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Radweg in beiden Richtungen benutzungspflichtig; natürlich ohne
Du wirst hier in der Pfalz quasi nirgends ein beidseitig bebläutes Wegelchen finden, unter dem man dieses Zz angeordnet hätte. Geisterradeln ist hier so normal wie Gehwegradeln. Auch für die Behörden.
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Ein Bürger hat die Verwaltung auf eine fehlerhafte Beschilderung hingewiesen - und die Behörde hat den Fehler eingeräumt und ihn korrigiert! Ganz ohne Kosten für den Bürger!
Dazu fällt mir auch noch was ein.
Im letzten September hatte die Stadt Pirmasens nach der Freigabe der OD Winzeln, welcher eine halbjährige, klar rechtswidrige Umleitung über Wirtschaftswege vorausging, von deren Nutzung man Radfahrer und Fußgänger obendrein ausgeschlossen hatte, die Bottenbacher Straße (die vor gut 30 Jahren mal als Landesstraße klassifiziert war) in die umliegenden Tempo-30-Zonen integriert.
Woran sie wieder mal nicht gedacht hatte war, die Wegweisung des überörtlichen Verkehrs der VwV und StVO sowie dem LStrG entsprechend anzupassen. Obwohl ich die Verwaltung schon kurz nach der Freigabe darauf hingewiesen hatte, dass man auch den in Richtung Bottenbach und Bitche führenden Wegweiser an der nun abknickenden Vorfahrtstraße (die ich ebenfalls mehrere Jahre zuvor gefordert hatte) hätte austauschen müssen, hängt das Ding dort immer noch. Und führt (gelb unterlegt, also weiterhin eine Kreis- oder Landesstraße symbolisierend) den (zugegebenermaßen nicht übermäßig starken) Verkehr nun schon seit rund einem Jahr durch eine Gemeindestraße in einer Tempo-30-Zone.
Bei der Beschilderung zur Freigabe des Beparkens von Teilen des neu gepflasterten Gehwegs hat sie nebenbei auch den gewohnten Mist gebaut.
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Radwege sind sischäää!
POL-PPRP: Zwei Fahrradfahrer bei Unfall verletztLudwigshafen (ots) - Am Mittwochmittag (07.08.2024) stießen eine 62-jährige und ein 46-jähriger Radfahrer auf dem Fahrradweg der Frankenthaler Straße frontal…www.presseportal.deLustiges Zusatzzeichen übrigens.
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Das hier. Landauer, Lemberger Straße und Volksgartenstraße. Der darin gelegene Parkplatz wird auch "Weißer Bär" genannt.
Wie gesagt, ich hatte das 2018 und nochmal Anfng 2020 in meinem Konzept gefordert bzw. vorgeschlagen.
Hat man über Jahre ignoriert. Im "Radverkehrskonzept" der "Profis" findet man dazu auch nix.
Wenn diese Verwaltung schon aus der Schillerstraße raus das Linksabbiegen verbietet, kannste dir vorstellen, wie erfolgreich das Vorhaben bei der Bitscher Straße wäre. Und da kann von links aufgrund der Ampelschaltungen (blockweiser Verkehr) und von rechts wegen der (bei roter Ampel) oftmals bereits belegten Fahrstreifen das sichere Linksabbiegen in der Tat schwieriger sein als aus der Schillerstraße heraus.
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Um bspw. aus Niedersimten kommend in Richtung Stadtmitte fahren zu können, ohne zwangsläufig über das Dreieck Volksgartenstraße fahren zu müssen. Den Einwand mit der Simter Straße (eigentlich Bitscher Straße; ich nehme an, du meinst dieses Eck?) hatte ich schon 2018 ebenfalls in meinem Konzept gebracht. Wobei die Situation dort tatsächlich unübersichtlicherer ist als aus der Schillerstraße heraus.
Links abgebogen wird dort natürlich trotzdem.
Für Autos wäre es dort blöd, aber für Radler könnte man dank der Insel mit Sperrfläche sogar eine Querungshilfe einrichten ...
Haha, der war gut. Die Stadt Pirmasens würde derlei niemals auch nur in Erwägung ziehen. Würde ja Geld kosten.
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Um hierauf zurückzukommen. So haben sie oben an der K 8 den Feldweg zu ihrer erneut straßenrechtlich illegalen Geheim-Umleitung "freigegeben".
Ich sehe in so einem Verhalten eine regelrechte kriminelle Energie. Das Schlimme daran ist, dass sich der LBM und das zuständige Ministerium trotz Eingabe bei der Bürgerbeauftragten des Landes bis heute weigern, festzustellen, dass in Rheinland-Pfalz gemäß LStrG kein öffentlicher Verkehr über Wirtschaftswege (nicht-öffentliche Straßen) geführt werden darf. Warum? Weil insb. der LBM selbst regelmäßig gegen diese Vorschriften verstößt.
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Lustig ist das Zeichen 209 (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) in der nordöstlichen Schillerstraße eigentlich nicht. Viele hier meinen ja, ich ginge ganz allgemein mit den Behörden viel zu hart ins Gericht. Nein, tue ich nicht. Nachdem ich mit meiner Klage ja endlich den nötigen Anstoß geliefert hatte, in dieser Radfahrer hassenden Stadt um den Schillerplatz herum endlich die ersten Einbahnstraßen für Radfahrer zu öffnen, musste man sich überlegen, wie man mir dennoch eins auswischen kann. So hat man dann aus dem ebenfalls freigegebenen nordöstlichen Teil der Schillerstraße ein Linksabbiegeverbot angeordnet. Der folgende Clip belegt die Absurdität dieser Maßnahme. In Folge eines (mal wieder ignorierten) LTranspG-Antrages bekam ich hierauf eine Erläuterung, die ich wieder mal nur als Beleidigung meines Verstandes und Engagements auffassen kann.
Dass die Stadt auch trotz ihrer teuren "Verkehrskonzepte" weiterhin nur Mist baut, wird hier einmal mehr belegt. Denn die Öffnung dieser Einbahnstraße ergibt durch das Linksabbiegeverbot faktisch keinerlei Sinn, weil sich somit die wichtige verkehrliche Alternative in Richtung Innenstadt einfach in Luft auflöst.
Man lässt sich übrigens auch nicht davon beeindrucken, wenn man darauf hinweist, dass ihr Rad über die zu gefährliche Fahrbahn der Landauer Straße schiebende Radfahrer ja dann doch links abbiegen können.
Ich könnte pausenlos heulen. Die machen das absichtlich; um mich in den Wahnsinn zu treiben. Theoretisch könnte ich noch bis Oktober Anfechtungsklage erheben. Hab aber kein Geld mehr, welches ich in Neustadt verbrennen könnte.
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Dabei haben deren Altvorderen die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung mitentwickelt, ganz nebenbei erwähnt ... Und die gilt es durchaus zu verteidigen, wollen doch einige diese gerne abschaffen oder zumindest stark einschränken.
Ich habe mich bis Corona selber im linken Spektrum verortet. Und bin weiterhin gegen rechte, d. h. faschistische Politik. Aber ich werde den Teufel tun und jene Mittel anwenden oder für legitim halten, deren Missbrauch man fortwährend dem politischen Gegner unterstellt. Meinungsdelikte gehören sowieso komplett aufgehoben; sie sind die Vorstufe zu dem, was Orwell in 1984 skizziert hatte.
Es gibt in D keine "freiheitlich-demokratische Grundordnung"; die steht nicht mal im Grundgesetz. Brauchst nur raus auf die Straße schauen. Und versuchen, gegen ein blaues Schild zu klagen, bei dem dir die Behörde unterstellen kann, dass du es schon länger als ein Jahr kennst. Wir haben hier eine restriktiv-autokratische Grundordnung, die von einer willkürlich handelnden Exekutive, welche tagtäglich auf das Grundgesetz und sonstige Rechtsnormen scheißt, gelenkt wird. Die Parlamente sind voll mit "Fraktionszwängen" unterliegenden Stimmvieh.
Und die gilt es durchaus zu verteidigen, wollen doch einige diese gerne abschaffen oder zumindest stark einschränken.
So man sie zwischen 2020 und 2023 abgeschafft bzw. eingeschränkt hatte? Wegen einer (politisch gewollten, gesteuerten, medial inszenierten) Massenhysterie? Die übrigens auch von allen politischen Lagern (einschließlich der rechtskonservativen bis -radikalen Regierungen) durchgedrückt wurde; sogar in Ungarn, der Türkei oder auch Russland.
Es ist wirklich auf eine tragische Weise lustig; dass diejenigen, die sich für die "Verteidiger" der "freiheitlich-demokratischen Grundordnung" halten, jene sofort aufgeben - und alles, was ihnen nicht passt, "verbieten" wollen. Wäre das, was man uns hier als "fdGo" verkauft auch nur annähernd real, bräuchte man sich über Massen, die auch aufgrund des Versagens originärer (d. h. vor allem antikapitalistischer und -imperialistischer) linker Politik derzeit wieder vermehrt nach rechts schwanken, keine Sorgen machen.
Und "Demokratie" war schon immer die Diktatur der Mehrheit; auch etwas, was man auf der Straße und vor allem in der Exekutive mehr als überdeutlich belegt bekommt.
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Die Pfalz gehörte ja mal zu Bayern. Keine Ahnung, ob es daran liegt?
Ich hab jedenfalls keinen Plan, warum man den Scheiß hier überhaupt eingerichtet und ausgeschildert hat. Also außer der Tatsache, dass die Ortsvorsteherin und Fraktionsvorsitzende der CDU dort unten wohnt, der man die offizielle Umleitung nicht zumuten kann? Und halt der allgemeinen Ehrfurcht vor dem Zorn der Autofahrer. Dass die paar, die sich den steilen Schotterweg antun, auf "eigene Gefahr" unterwegs sind, ist immerhin mal ehrlich. Das LStrG verbietet in RLP jedenfalls öffentlichen Verkehr auf Wirtschaftswegen. Außer im Katastrophenfall. Ich hatte letztes Jahr anlässlich der anderen Umleitung, ironisch angemerkt, dass eine katastrophal unfähige Verwaltung selbst bei großzügigster Auslegung nicht unter diese Vorschrift zu subsumieren wäre.
Ein paar Meter nebendran geht es übrigens einen noch asphaltierten Waldweg durch eine Klamm hoch, der aber seit Jahren stückweise abbröckelt. Ende letzten Jahres haben sie den dann auch noch für Radfahrer gesperrt, obwohl dort immer noch uralte Radrouten-Wegweiser hängen. Wäre für Radfahrer eine weitere Alternative während der Vollsperrung gewesen. Aber wer denkt hier bitte an Radfahrer? Die hält diese Verwaltung ja - das zeigt auch das kreative Zusatzzeichen (hing früher vor der Fußgängerzone) - für mindestens genauso dumm wie sich selbst.
Vorgestern wollte ich gerade auf meine Tour starten, da hielt neben mir ein Autofahrer an und fragte mich nach einem Schleichweg. So ganz selbstverständlich. Ich sagte ihm, es gebe keine. Im eigentlich vollgesperrten Bereich ist nach Feierabend jedenfalls richtig was los. Das war schon auf dem vorherigen Abschnitt der Fall, der konnte aber auch noch innerorts umfahren werden. Das ist jetzt nicht mehr möglich.
Ich hatte schon überlegt, die hiesige Polizei zu Kontrollen zu animieren, aber die sitzt ja bei so Sachen mit im Boot. Und schaut angestrengt weg.
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Die Stadt Pirmasens kackt im Zuge ihrer Vollsperrung der Ortsdurchfahrt von Windsberg (die lt. Sackgassenbeschilderung für Radfahrer durchlässig sei, aber mit Z 250 gesperrt ist) nebenbei mal wieder einen dicken Haufen auf das LStrG und die StVO, indem sie sogar eine illegale Schleichweg-Ampel aufgestellt und ausgeschildert sowie auf den umliegenden Feldwegen südlich des Dorfs (alle dauerhaft mit Z 250 oder 260 gesperrt) zahlreiche Fahrtrichtungsgebote und (unechte) Einbahnstraßen angeordnet hat.
Immerhin waren sie nicht so dreist, diese illegale Umleitung auch noch gelb auszuschildern; so wie letztes Jahr zwischen Gersbach und Winzeln. Ach, gäbe es in diesem Land doch nur so etwas wie eine Fach- und Rechtsaufsicht.
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Ja ja, immer diese die NS-Zeit verharmlosenden Schwurbler.
Es ist Diskriminierung (Schlechterstellung gegenüber dem Kfz-Verkehr) mittels Entrechtung (Benutzungszwang einschließlich Entzug des Vorfahrtrechts). Ich habe aber Verständnis dafür, dass dich diese (bittere) Erkenntnis offenkundig ein klein wenig überfordert.
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Hier kennt sicher jeden den Unsichtbaren Christian, oder? Der hat da in Carolinensiel auch immer wieder mal haarsträubende Szenen von so einem ganz tollen Kreisel (ohne kleine Z 205) im Angebot. Wobei ich aktuell vermute, dass ihm wohl irgendwer wegen der Clips juristisch ans Bein gepinkelt hat, denn jene sind seit ein paar Tagen nicht mehr verfügbar.
Die Ausfahrten aus Kreisverkehren heben jedenfalls genauso wenig den § 9 (3) StVO aus, wie freilaufende Rechtsabbieger. Das zunehmende Zustellen von Zwangsradwegen mit Vorfahrtschildern dient letzten Endes ausschließlich der systematischen Diskriminierung und Entrechtung von Radfahrern. Wenn es dann doch kracht, ist halt der Radfahrer "Schuld".
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Schwachzocker - Gibt es eigentlich einen besonderen Grund, warum du hier im Forum schon fast zwanghaft des Teufels Advokaten mimen musst?
Dass der Gemeinde unter Vorspielung falscher Tatsachen ein finanzieller Vorteil verschafft wird.
Eben. Eine weitere Möglichkeit könnte die Einschaltung des Landesrechnungshof sein. Würde ich mir aber auch keine großen Hoffnungen machen; habe ich ebenfalls schon durchexerziert.
Seit wann darf man anderen keine finanziellen Vorteile verschaffen?
Weil hier mit öffentlichen Geldern hantiert wird. "Finanzielle Vorteile" dürfen nur aufgrund einer entsprechenden Rechtsgrundlage gewährt werden. Wenn u. a. das Straßenrecht gebogen und missbraucht wird, um vorsätzlich Gemeinden Kosten zu ersparen, welche sie aufgrund einer korrekten (straßenverkehrsrechtlichen) Rechtsanwendung zu begleichen hätten, liegt m. E. auf beiden Seiten der Vorwurf eines vorsätzlich und gemeinschaftlich begangenen Betruges (gegenüber dem Steuerzahler, aber auch der betroffenen Verkehrsteilnehmer) auf der Hand.
Am Mittwoch ging es in meinem Gespräch u. a. auch um das Thema Abstufungen von Landesstraßen. Die haben in aller Regel auch nix mit dem LStrG zu tun; dennoch wurden auch im Kreis SÜW in den letzten Jahren viele Landes- zu Kreis- oder gar Gemeindestraßen abgestuft. Einher geht dies meist mit in vielerlei Hinsicht zweifelhaften (finanziellen) Deals zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften. Dass das einfach so getan wird heißt nicht, dass es richtig oder rechtmäßig wäre. Nach dem in dieser Bananenrepublik besonders bewährten Motto "Wo kein Kläger, da kein (korrupter) Richter."
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ich finde das bei dir bemerkenswert.
Ich finde etwas anderes bemerkenswert: Dass gewisse Leute (vor allem in diesem Forum) weiterhin einen unverrückbaren Urglauben an dieses bis ins Mark verrottete System pflegen. Wonach die Institutionen (trotz der eigenen Erfahrungen) funktionieren. Und wenn dann da doch mal einer ist, der - unter Verweis auf die ständig missachtet werdenden absoluten rechtlichen Grundlagen jenes Systems - daran rüttelt, kann DER nur ein Spinner sein. Dabei schreibst du am Ende selbst, dass in diesem Apparat (fast) nur noch unfähige Menschen sitzen. Und NEIN, gerade weil ich sie seit Jahren auf ihre vorsätzlich begangen werdenden Rechtsverstöße hinweise haben sie jegliches Anrecht verwirkt, sich mit Unwissenheit herauszureden.
Wenn du magst, kann ich dir den Förderbescheid gerne schicken oder ihn hier veröffentlichen. Darin ist u. a. geregelt, dass es sogar ein Verstoß gegen die Förderbedingungen und somit ein Subventionsbetrug wäre, wenn die Verbandsgemeinde den "Radweg", der kein "Radweg" ist, nicht als "Radweg" vermarktet. Diesen "Radweg" aber nicht als ein solchen straßenrechtlich zu widmen, ist hingegen kein Betrug.
Der "Rechtsstaat" funktioniert. Und ich bin hier der Spinner. "Netzwerken" ist auch schwierig, wenn einem einmal der Ruf eines Querdenkers, ähm, Pardon, Querulanten anhaftet. Dann muss man - das belegst nicht nur du hier - das, was dieser Typ sachlich darlegt, generell nicht ernst nehmen.
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Ich hatte im Jahr 2020 zwei umfangreich begründete Strafanzeigen wegen Subventionsbetruges gegen zwei Verbandsgemeinden gestellt, weil diese u. a. Geld von der EU und dem Land Rheinland-Pfalz (800.000 Euro) angenommen hatten, um (selbständige) "Radwege" zu errichten. Diese "Radwege" wollten sie jedoch (wie hier üblich) entgegen den Bestimmungen des LStrG nicht als öffentliche Straßen widmen, um sich u. a. die Verkehrssicherungspflichten und andere Haftungsrisiken zu sparen. Diese "Radwege" sollten weiterhin Wirtschaftswege (also nicht-öffentliche Straßen) bleiben. Die Strafanzeigen lagen dann auch für gut 1,5 Jahre bei der Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen bei der StA Kaiserslautern herum; wo die StA Zweibrücken sie hingeleitet hatte.
Man hatte also eigentlich bereits einen Anfangsverdacht bejaht und ermittelt. Und stellte dann - aus heiterem Himmel - Anfang 2022 nach § 152 StPO ein. Unter anderem, weil man bei einer der Beteiligten (nämlich dem Untreue begehenden Land, vertreten durch das den Förderbescheid ausstellenden Ministerium) naiv nachgefragt hat, ob die sich denn betrogen fühlen würde. Was sie verneint hatte. Man nennt sowas glaube ich auch "kriminelle Vereinigung".
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Mir fällt beim Ansehen von Dashcam-Videos auf Youtube regelmäßig auf, dass es diesbezüglich erhebliche regionale Unterschiede gibt. Was auch daran liegt, dass es für diese den Radverkehr systematisch schikanierende Politik in der StVO eben auch weiterhin keine unmittelbare Rechtsgrundlage gibt. Man sieht dort aber auch, dass nicht wenige Autofahrer an solchen Einmündungen den § 9 (3) StVO vergessen bzw. ignorieren.
Ein freilaufender Rechtsabbieger ist (zumindest nach deren Interpretation) eine eigene Straße, für die eigene Vorfahrtregelungen getroffen werden können. Wie beispielsweise in Zweibrücken an der L 480, wo man dem Linksabbiegern explizit Vorfahrt gibt, die dann mit den Rechtsabbiegern auf eine Furt eines (abgesetzten oder straßenbegleitenden?) "Geh- und Radwegs" treffen. Hier gibt es ausnahmsweise keine kleinen Z 205, was auch daran liegt, dass die zuständige Behörde seit zig Jahren keine Verkehrsschau mehr durchgeführt hat und auch auf explizite Aufforderung hin keine durchführen will.
Die "5 Meter" (die sie sich halt aus der VwV, RAL und den ERA ziehen) an der K 6 rechnen (vermutlich) sie ab dem Fahrbahnrand der K 6, der am Beginn der Querung ca. 7 Meter entfernt ist. Der freilaufende Rechtsabbieger gehört straßenrechtlich zur L 600. Das heißt, dass hier tatsächlich ein Straßenteil der K 6 (Vorfahrtstraße) einen der L 600 (Vorfahrt gewähren) kreuzt. Ursprünglich stand dort auch kein Z 205 für Radfahrer; das haben sie erst um 2016 herum aufgestellt (das genaue Datum lässt sich aufgrund der nicht mehr vorhandenen Anordnung nicht herausfinden) und die einstmals vorhandene Furt von der Fahrbahn gekratzt.
Seitdem hat man dort halt erst hinter dem freilaufenden Rechtsabbieger wieder Vorfahrt. Ich hatte schon 2019 auf dieses Urteil hingewiesen, welches ebenfalls bis heute eisern ignoriert wird.
ZitatInsgesamt liegt damit innerhalb des Kreuzungsbereichs eine gespaltene Vorfahrtsregelung vor, die geeignet ist, die Verkehrsteilnehmer zu verwirren.
Was die Stadt auch anlässlich Ihrer Antwort nicht verstehen will: Sie dokumentiert damit, für wie überaus gefährlich sie die Führung des Rad- und Fußverkehrs dort hält; anders hätte sie ja gar keinen sachlichen Grund, "tätig" zu werden und widersprüchliche Vorfahrtregelungen oder gar Absteigegebote "anzuordnen". Ich hoffe zumindest, dass im Falle eines Unfalls auch jenes Schreiben als weiteres Beweismittel für die von dieser Verwaltung vorsätzlich begangen werdenden schweren Amtspflichtverletzungen wäre. Wobei man sich dbzgl. bei den hiesigen StAen und Polizeien auch keine allzu großen Hoffnungen machen sollte.
In Rheinland-Pfalz werden aufgrund der politischen Vorgaben des LBM generell außerorts keine "Geh- und Radwege" mehr gebaut (und beschildert), die nicht mehr als 5 m abgesetzt sind. Man nimmt Radfahrern an ALLEN Einmündungen systematisch die Vorfahrt. Hier noch ein relativ neuer Kreisel bei Landstuhl.