Das hier ist aber schlimmer. Das kommt von einer Straßenbaubehörde. Die in RLP die Fach- und Rechtsaufsicht über die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte innehaben.
Beiträge von Gelöschtes Mitglied
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Das hier war zumindest die "Begründung" in der BR-Beschlussdrucksache 332/16. Wobei ich noch nicht ganz nachverfolgen konnte, warum am Ende aus der Nr. 2a dann doch die Nr. 3 wurde.
ZitatDie Änderung zielt unter Buchstabe a auf eine Ergänzung der abschließenden Aufzählung in § 45 Absatz 9 Satz 4 um die Anordnung der Benutzungspflicht von baulich angelegten Radverkehrsanlagen außerorts und die Anordnung von benutzungspflichtigen Radfahrstreifen innerorts ab. Infolge der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (hier sind Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h üblich) besteht außerorts auch ohne Nachweis einer ungefähr 30-prozentigen höheren Gefahrenlage in der Regel per se die Notwendigkeit, infolge der hohen Differenzgeschwindigkeiten Radfahrer vom übrigen weitaus schnelleren Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn zur Wahrung eines sicheren flüssigen Verkehrsablaufs zu trennen. Insoweit besteht eine vergleichbare Situation, wie sie im Entwurf bei den sensiblen Einrichtungen "Kindergarten" etc. unterstellt wird. Dies gilt auch für die Radfahrstreifen innerorts. Bei Bedarf reichen dort Schutzstreifen für eine sichere Führung des Radverkehrs nicht aus. Für sie ist keine tatsächliche Mindestbreite vorgegeben, sie dürfen bei Notwendigkeit von anderen Kfz-Teilnehmern überfahren werden und für sie gilt lediglich ein Parkverbot. Zur Eindämmung des Schilderwaldes und zur Gewährleistung einer noch sicheren Führung des Radverkehrs (Radfahrstreifen müssen mindestens 1,50 breit, einschließlich Breite des Zeichens 295 sogar 1,85 m breit sein, und sie dürfen als Sonderwege für den Radverkehr nicht von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden) ist es daher geboten, auch für diese keinen Nachweis einer überhöhten Gefahrenlage zu erbringen. Dies gilt zumindest für Hauptverkehrsstraßen.
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Die Realität, sonst nichts. Man nimmt instinktiv wahr, das man mit Radfahrern alles anstellen kann, weil erstens es jeder jederzeit so hält und zweitens Radfahrer alles klaglos mitmachen.
Geht noch besser. Es folgt die Dokumentation meiner Rückfrage an den LBM:
Zitat von PirminatorSehr geehrter Herr P.,
könnten Sie mir bitte kurz den Sinn der Kombination eines Zeichen 240 StVO mit einem Zz "Radfahrer absteigen" erläutern?
Urteil des OLG Hamburg, 5 ORbs 25/23 vom 11.09.23, letzter Satz der Rn. 7:
Radfahrende sind auch nicht etwa als „qualifizierte Fußgänger“ anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Und dessen souveräne Antwort (quasi der oben genannte Scheinwerfer):
Zitat von LBM KaiserslauternAuf unsinnige Anfragen werden wir nicht antworten.
Auch das werde ich mir einrahmen.
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Es kann nicht mehr lange dauern - und dann fällt mir ein großer Scheinwerfer vor die Füße, auf dem "Sirius (9 canis major)" geschrieben steht.
Auszug aus einem Verkehrszeichenplan des LBM anlässlich der Vollsperrung der K 56 bei Wilgartswiesen.
Was bitteschön rauchen die dort für ein mieses Dope?
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Ich nehme an, Du bist wegen "Verfolgung Unschuldiger" angeklagt worden?
Leider nein; nicht mal Verleumdung. Sie hat ganz unspektakulär nach § 152 StPO eingestellt, wie immer. Mein Groll seit zwar nachzuvollziehen, aber ich könne ja den Verwaltungsgerichtsweg bestreiten. Selten so gelacht.
So manch ein Mountainbikefahrer würde viel Geld bezahlen, um auf solchen Wegen fahren zu dürfen.
Ich fahre auch Mountainbike. Dieser völlig lose, einfach auf die Wiese gekippte Schotter war selbst damit kaum zu befahren.
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Äh, nö. Dagegen
waren die Gravel-Sektoren bei der TdF regelrechter Flüsterasphalt.
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Strafanzeige? Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr...
Hab ich sogar mal gemacht, letztes Jahr. Als meine geliebte Stadtverwaltung Radfahrer über diese Piste gezwungen hat, während der wichtige Verkehr mittels einer straßenrechtlich illegalen Umleitung über einen extra hierfür asphaltierten Feldweg geleitet und der Rad- und Fußverkehr dort verboten wurde.
Dreimal darfst du raten, was die zuständige StA gemacht hat?
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Meine hochkompetente Stadtverwaltung hat die Ortsdurchfahrt in meinem Dorf vollgesperrt, wegen Erdgas- und Internetleitungen. Eine von zwei Umleitungen führt über eine Kraftfahrstraße und Autobahn; eine für den Langsamverkehr ist explizit nicht ausgewiesen. Auf den Umleitungsskizzen sieht man auch stets ein Zeichen 250. Auf Nachfrage teilte mir die Leiterin der StVB mit, dass
ZitatRadfahrer die Baustelle als Fußgänger passieren können.
Ich zertrümmerte daraufhin mal wieder mit dem Kopf eine Marmor-Tischplatte. Obendrein haben sie (in beiden Richtungen) noch Sackgassenschilder aufgestellt, auf denen eine Durchlässigkeit für den Radverkehr ausgewiesen wird. Ich frage mich immer wieder, ob das wirklich nur Faulheit, blanke Unfähigkeit oder auch eine bewusste Provokation in meine Richtung ist?
Ich habe ihr (erneut) einen Auszug aus dem Urteil des OLG Hamburg, 5 ORbs 25/23 vom 11.09.23, letzter Satz der Rn. 7 gemailt:
ZitatRadfahrende sind auch nicht etwa als „qualifizierte Fußgänger“ anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen.
Sie wird es, wie jede Rechtsprechung, die ich ihr in den letzten Jahren übermittelt habe, ignorieren. Ich bin es einfach nur noch leid. Die "Vollsperrung" wird natürlich (auch) von den Autofahrern insb. nach Feierabend und am Wochenende komplett ignoriert. Unter anderem auch von der Ortsvorsteherin und Fraktionsvorsitzenden der CDU im Stadtrat, die in diesem Abschnitt wohnt. Man kommt ja durch, weil nur eine Fahrbahnhälfte mit Zäunen abgesperrt ist.
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Solche Probleme haben aber nichts mit Radwegen per se zu tun, sondern mit schlechten regionalen Gestaltungs-Standards.
Wäre mir neu, dass bspw. die RAL der FGSV nur regionale Bedeutung hätten. Dort wird - wie auch in der VwV - genau DAS systematisch und im wahrsten Sinne des Wortes baulich zementiert; einschließlich abgesenkter Bordsteine (zur Eröffnung des Geltungsbereichts des § 10 StVO). Systematische, vor allem auch juristische Fallenstellerei ausschließlich zu Lasten des Radverkehrs.
Obwohl es für den systematischen Vorfahrtraub in der StVO selbst gegenwärtig überhaupt keine Rechtsgrundlage gibt. Siehe meinen oben nochmals verlinkten Fall mit dem freilaufenden Rechtsabbieger, wo man dem Radverkehr die Vorfahrt nehmen möchte, ohne dem Kfz-Verkehr überhaupt Vorfahrt zu geben (Begründung der Behörde: Steht ja so in der VwV). Wie das mit dem nicht ganz so einfach aushebelbaren Vorrang von Fußgängern dort so funktioniert, hatte ich hier mal festgehalten.
Oder dieser Radfahrern gar als Fortschritt verkaufte Horror-Kreisverkehr in Zweibrücken, welcher (gem. der Ortstafeln) innerorts liegt, dem die Behörde jedoch einen "Außerorts-Charakter" bescheinigt, um diesen Dreck auch linksseitig mit Z 240 beschildern zu können.
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Wow, hier lassen einige ja ihre Maske vollends fallen; ihr solltet eine Ehrenmitgliedschaft beim ADFC beantragen oder gleich den Bundesvorsitz anstreben. Mein Blog war (lange vor Corona) voll von dokumentierter Außerorts-Radweg-Scheiße. Also genau dem Dreck, in welchem (latent aggressive) Autofahrer stets einen "gut ausgebauten Radweg" sehen, welche diese unbelehrbaren Radfahrer (in der Regel nicht mal 1 %) aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen nicht benutzen wollen. Zum Beispiel, weil man auf nicht mal 600 m in aller Regel mindestens zwei bis drei Mal anhalten und irgendwelche Autofahrer vorlassen soll. Man muss schon ein Stockholmsyndrom im Endstadium haben, wenn man so einen Dreck freiwillig benutzt bzw. auch noch dessen Benutzungszwang rechtfertigt (was die allermeisten Sklaven natürlich tun).
Der Grundgedanke, dass Radfahrer generell nicht auf (die Fahrbahnen von) Landstraßen gehören, weil sie den (wichtigen und echten) "Verkehr aufhalten", ist auf jeden Fall derselbe, den die Nazis damals hatten.
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Was ist daran "sachlich", mich inner- oder auch außerorts mit 30 bis 35 km/h auf einen beschissenen "Radweg" zu zwingen, 25 km/h zockelnde Mofa- und Rollerfahrer hingegen nicht? Inwiefern hat auch im Hinblick auf Artikel 2 und 3 GG das Bedürfnis des motorisierten Verkehrs "zügig" zu fahren, irgendeine sachliche Rechtfertigung? Genau hierfür gibt es Kraftfahrstraßen und Autobahnen.
Zum Thema Nazi-Verkehrspolitik: Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie man damals in einer grottigen Talkshow eine ehemalige Tagesschausprecherin gesteinigt hatte, weil sie das Wort "Autobahn" verwendet hatte; auf denen man ja schließlich heute noch fahren würde. Obwohl diese Autobahnen von den Nazis gebaut wurden. So verhält sich das halt auch mit den (letztlich dem gleichen Zweck dienen sollenden) "Radwegen" und dem angeordneten (oder sozialen) Benutzungszwang. Und der damit einhergehenden verlogenen Heuchelei der Nazi-Politik umsetzenden "Mitte".
Radwege sind Nazi.
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Außerorts gibt es zukünftig eine allgemeine Pflicht zur Benutzung vorhandener Radwege auf klassifizierten Straßen aus dem o.g. Grund.
ADFC-Mitglied?
Es gibt auch außerorts (wo ich überwiegend unterwegs bin) keinerlei sachliche Begründung dafür, mir willkürlich die Nutzung der Fahrbahn zu verbieten, mich auf verdreckte und schikanöse Pisten zu verbannen und mir dafür obendrein an allen Einmündungen systematisch die Vorfahrt zu nehmen.
Das sind halt so Deals mit dem Teufel. Die Städter gerne machen, weil das Rad für sie selbst auch nur ein Kurzstrecken-Verkehrsmittel ist. So geht "Verkehrswende" auf dem Land: Die Vollendung des feuchten Traums des Reichsverkehrsministeriums.
ZitatZeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, und sichere Bahn findet.
Radwege sind Nazi. Ergo: Wer mehr Radwege und gar deren Benutzungspflicht fordert, ist Nazi. Um mich mal an das Niveau der letzten Jahre anzupassen.
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Die Änderung selbst wurde überhaupt nicht kommuniziert. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, davon damals irgendetwas mitbekommen zu haben. Natürlich habe ich mich damals nicht so intensiv mit dem Thema befasst, aber es kann ja auch nicht der Maßstab sein, dass nur Nerds wie wir mitbekommen, wenn sich Verkehrsregeln ändern.
Mal zu den historischen Ursachen. Ich war damals 15, habe Jan Ullrich beim Toursieg zugejubelt und erst in dessen Folge die Liebe zum Radfahren entdeckt.
Was ich mir bis heute nicht so recht erklären kann: Warum hatte das damalige Bundesverkehrsministerium überhaupt vom Baum der Erkenntnis genascht und die allgemeine RwBp abgeschafft? Ich meine ja, es habe mit Erkenntnissen aus der Unfallforschung zu tun gehabt. Also dass "Radwege" eben gerade keinen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, sondern gegenteiliges bewirken. Nun hätte man die aber - wie man es seit jener Abschaffung ja weiterhin tut, vor allem in den Behörden, beim ADFC oder in den Medien - auch im Bundesverkehrsministerium einfach ignorieren können; macht man bei anderen Schweinereien ja auch ständig. Bestand die Gefahr eines höherinstanzlichen Urteils? Haben die Medien damals tatsächlich kritischen Journalismus betrieben? Wohl eher nicht.
Es ist jedenfalls auch in diesem Zusammenhang merkwürdig, dass die damalige (ja ziemlich umwälzende) Änderung auf den unteren Ebenen niemals wirklich angekommen ist - und wohl auch nie ankommen sollte. Vielmehr wurden ja gerade dort dann "Strategien" entwickelt, wie man die Fahrbahnverbote (mittels willkürlich hingeknallter blauer Schilder) weiterhin aufrechterhalten kann. In der Summe würde ich es als Variante des Guter-Bulle-Böser-Bulle-Prinzips sehen. Ein Problem ist dbzgl. auch, dass der Bund im Alltag faktisch keine Fach- und Rechtsaufsicht über die Länder ausübt (Artikel 84 und 85 GG), was den Nicht- oder fehlerhaften Vollzug der StVO (oder des FStrG; Siehe B 10 im Pfälzerwald) durch die Landesbehörden (und dazu zählen auch kleine Dorf-Straßenverkehrsbehörden) betrifft.
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Wenn ich im Straßenverkehr überhaupt irgendwo Dauerstress empfinde, dann auf (oder, jene ignorierend, neben) "Radwegen". Und allem, was Kfz-Nutzer als "Radweg" interpretieren.
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Erfahrungsgemäß sind die bei Rückfragen auch recht hilfsbereit.
Bei mir nicht; aufgrund meiner regelmäßigen (kritischen) Rückfragen zu Pressmeldungen, als auch zu Hintergründen zu Unfällen, die im Unfallatlas verzeichnet sind, hat die hiesige Polizeidirektion vor einer Weile sogar die Rückfrage-Floskel im Presseportal geändert; Rückfragen dürfen jetzt nur noch von Pressevertretern gestellt werden.
Anfragen zu Unfällen im Unfallatlas wurden dann unter Verweis auf den "Datenschutz" (ich wollte nur eine allgemeine Beschreibung des Unfalls ohne personenbezogene Daten), als auch das LTranspG (welches für Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden nicht gilt) abgelehnt. Sind hier also quasi Staatsgeheimnisse. Die Staatsanwaltschaften, an die die Verfahren ja in der Regel abgegeben werden, waren zwar generell auskunftsfreudiger, ohne Aktenzeichen von der Polizei können die mir aber (angeblich) auch keine Anfragen beantworten.
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Die Leute, die du da zitierst mit, "Ich bin doch nicht lebensmüde, und fahr da her, ohne Radweg!!!" gibt es so nicht, denn dann würde es ja nirgends Fahrradfahrende geben, wo es keine Fahrradwege gibt. Natürlich wäre es Quatsch, immer und überall Fahrradwege zu fordern. Tut aber auch niemand so weit ich das sehe.
Doch, die bilden sogar die Mehrheit, weil es (die Gruppe) "die Radfahrer" eben nicht gibt, sondern in aller Regel nur Schnittmengen. Denn z. B. in einer ländlichen Gegend wie der Südwestpfalz (für die man aufgrund meiner massenhaften Entbläuung zumindest eine gute Untersuchung bzgl. des Nutzens von blauen Schildern vor allem außerorts durchführen könnte; ich hatte vor der Entbläuung sogar mal den prozentualen Anteil an Wegelchen am gesamten klassifizierten Straßennetz ausgerechnet, der inzw. deutlich gesunken ist) leben in erster Linie Autofahrer. Die ab und an mal aufs Rad steigen, meist in der Freizeit. Und dann wollen sie das, was sie auch in ihrem Alltag als Autofahrer wollen: Eine von Radfahrern freie und sichere Bahn! So formulierten das damals ja auch die Nazis, als sie die Radwegbenutzungspflicht einführten; seltsamerweise haben sich die nachfolgenden Generationen nie von so einer rechtsradikalen Verkehrspolitik angewidert distanziert (wie man das bei anderen historischen Altlasten gerne tut). Es ist auch genau jene Gruppe der Auch-Radfahrer, die sich selbst als Verkehrshindernis betrachtet, das weg gehört. Der örtliche ADFC-Hansel wirft mir auch gerne vor, ich würde Autofahrer "provozieren"; weil ich da fahren will, wo Fahrzeuge halt hingehören.
Schlimm ist, dass die Diskussion über Radwege dazu führt, dass immer mehr Straßen im Netz dem Radverkehr immer weniger zur Verfügung stehen - und das ganz ohne gesetzliche Verbote, weil schon die Vorspiegelung der dringenden Notwendigkeit von Radwegen bereits ausreicht, um den Menschen die Benutzung der Straßen madig zu machen ("Ich bin doch nicht lebensmüde, und fahr da her, ohne Radweg!!!").
Exakt. So funktioniert halt Framing. Alles außerhalb dieses Denkrahmens ist für die meisten nicht vorstellbar. Beziehungsweise eine willkommene Ausrede, weiterhin ausschließlich das Auto zu benutzen. Der LBM schafft ja auch bauliche Fakten, um das "Separationsprinzip" (so bezeichnet er es in seinen Planfeststellungsunterlagen) weiter zu zementieren, obwohl er gerade für diese grundsätzliche Weichenstellung über keinerlei gesetzliche Legitimation verfügt.
Landstraßen, die keinen "Radweg" haben, können aus dessen Sicht generell kein Teil eines "Radverkehrsnetzes" sein. Zur Unbenutzbarmachung der K 5 / K 25 zwischen dem Einsiedlerhof und Weilerbach (bei Kaiserslautern) über Jahre mittels willkürlichem Verkehrsverbot (durch die Stadt KL im Zusammenspiel mit dem LBM) äußerte sich der Leiter des LBM Kaiserslautern mir gegenüber folgendermaßen (nachdem der LBM eine planfestgestellte Geh- und Radwegbrücke in Richtung Weilerbach einfach nicht gebaut hatte):
Zitatnachdem die priorisierte Radwegführung zwischen dem Einsiedlerhof und Mackenbach/ Rodenbach/ Weilerbach entlang der L 369 verläuft, macht die planfestgestellte östlich des nördlichen Anschlussstellenkreisels gelegene und planfestgestellte keinen Sinn mehr, da diese den Radverkehr gezielt auf die sicherheitstechnisch weil viel zu schmale K 5/ K25 leiten würde und in diesem Streckenzug keine Absichten bestehen, mittelfristig eine sichere Radwegeverbindung herzustellen.
Ergo: Die K 5 / K 25 hat keinen Radweg, also können Radfahrer da generell nicht fahren. Deshalb macht es auch nix, wenn wir ihnen über Jahre diese Strecke (per Verbot) vorenthalten.
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Warum also sollte da ein Sachbearbeiter aus der Reihe tanzen und sich einer Lawine der Empörung aussetzen, indem er Radwege entschildert?
Der Witz daran ist: Der umliegende Landkreis Südwestpfalz (nebst dem generell konstruktiven Kreis Südliche Weinstraße) hat das ja vor ein paar Jahren so gemacht; auch noch außerorts. Es gab zwar ein wenig Gemaule (auch in meine Richtung), aber auch keine Aufstände.
Warum? Weil den Gelegenheitsradfahrern, Politikern und Verwaltungsleuten hier in der Region eigentlich generell scheißegal ist, wo Radfahrer rumfahren. Hauptsache, die Mehrheit wählt "freiwillig" das Ghetto, sei es noch so beschissen (oder illegal). Auf das Thema Zeichen 250 auf HBR-Routen, Piktogramme bzw. behördlich gefördertem Gehwegradeln habe ich ja an anderer Stelle schon hingewiesen. Es braucht hier keine Schilder. Trotzdem meinen manche Behördenleiterinnen (wie jene der Stadt Pirmasens), dass ohne diese Dinger ein Massensterben von Radfahrern einsetzen würde. Dabei geht es ihr (davon bin ich inzwischen, vor allem nach der Einbahnstraßenklage auch überzeugt) auch ums Prinzip; also, dass sich eine Verwaltung grundsätzlich nicht von einem einzelnen Bürger sagen lässt, was sie zu tun oder zu lassen habe. Neben ihrer kategorischen Neigung, alles, was dem Radverkehr in irgendeiner Form zugute käme, konsequent zu verhindern.
Dabei belegt die Situation im umliegenden, entbläuten Landkreis ja auch das Gegenteil; ganz im Rahmen dessen, was ja auch exakt so in der BASt V184 steht. Wäre ich nicht so deprimiert, hätte ich das auch schon vor längerer Zeit systematisch ausgewertet und belegt.
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Ich hab - auch wenn mir das keiner glauben mag - mal sachlich, nett und freundlich angefangen. Und bemühe mich auch trotz all der Ignoranz weiterhin darum. Irgendwann ist aber auch mal der Punkt erreicht, sich Luft zu machen. Beim Stadtrat war ich auch schon zwei Mal, habe mir "Luft gemacht". Es wurde genauso ignoriert. "Ausfälligkeit" gehörte im Übrigen während Corona zum "guten Ton" der Mehrheit.
Noch kleiner als das Ziel, 600 m überflüssiger Gehwegradelpflicht in Pirmasens aufheben zu lassen, können meine Ziele nicht mehr werden. Die skandalöse B-10-Sache interessierte ja selbst in diesem Forum nie auch nur irgendwen. Dann kann man es wirklich bleiben lassen und nur noch an Götz von Berlichingen denken, wenn mich mal wieder (wie am Vorabend jener oben zitierten e-mail geschehen) jemand mit Scheibenwischwasser vollspritzt, mir (als Replik auf meinen) den Mittelfinger zeigt und ich anschließend noch an besagten "Geh- und Radwegen" zwei mal angehupt werde.
Mehr als Sisyhpos ist für einen Einzelnen nicht drin. Und daran wird er früher oder später zerbrechen. Bei mir steht dieser Punkt unmittelbar bevor.
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Ich sehe darin eher Feigheit; diesen Mittätern in den Behörden, die viel zu selten im Zuge der Amtshaftung belangt werden, nicht glasklar zu schreiben oder sagen, was sie sind und welche Folgen ihre Ignoranz haben kann.
Sag mir doch mal irgendwer, was ich sonst noch gegen diese Willkür tun kann; wenn man sich jahrelang den Mund fusselig reden kann und alles, was man an sachlichen Einwänden (u. a. auch ein Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern zu Geh- und Radwegen mit stärkerem Gefälle) vorbringt, eiskalt ignoriert wird? Wenn sie dich eine Klage zur Öffnung einer Einbahnstraße führen und damit dein Geld verbrennen lassen, um sie hinterher doch freizugeben?
Es ist bösartig. Und nicht ich bin es, der hier "der Böse" ist. Ich habe 2016 im naiven Glauben mit der Scheiße angefangen, weil ich dachte, dass sich in den Behörden auch nur irgendwer an Gesetze, Verordnungen, Urteile oder Empfehlungen halten würde. Das Perverse an unserer Gesellschaft ist allerdings, Menschen wie mir dann auch noch eine kohlhaas'sche Form der Verbitterung zu attestieren. Wer hierüber nicht "verbittert", ist innerlich bereits töter als jene, die in den Amtsstuben allmählich vor sich hin verwesen.
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Ihr Vorgänger war nicht besser, der ist nun ins "Vorstandsbüro" berufen worden. Frau Graffelmann war vorher im "Gesundheitsmanagement" der Stadtverwaltung beschäftigt. Was sie für die Leitung der Verkehrsbehörde qualifiziert, weiß ich nicht. Fundierte Kenntnisse des Verkehrsrechts können es jedenfalls nicht sein.
Wenn Yeti sowas über eine Amtsträgerin, die er gar öffentlich mit Namen nennt, denkt (und schreibt) ist das natürlich in Ordnung und keine (unsachliche) "Beleidigung". Unsachlich und kohlhaasmäßig drauf bin natürlich nur ich. Die Doppelmoral gewisser Menschen ödet mich einfach nur an.
Ach ja, dieser ketzerische Nachtrag sei mir auch noch erlaubt. Während Corona war es übrigens umgekehrt; da hat man die unfähigen Leute aus der Straßenverkehrsbehörde einfach ins Gesundheitsamt gesetzt. Hat ja auch super funktioniert - und wurde von einem Großteil der hier Anwesenden frenetisch beklatscht. Einen Gesundheitsamtsleiter, der wirklich Ahnung hatte, hatte König Söder jedoch ins Archipel Gulag strafversetzt. Er heißt Dr. Friedrich Pürner.