Mir fällt beim Ansehen von Dashcam-Videos auf Youtube regelmäßig auf, dass es diesbezüglich erhebliche regionale Unterschiede gibt. Was auch daran liegt, dass es für diese den Radverkehr systematisch schikanierende Politik in der StVO eben auch weiterhin keine unmittelbare Rechtsgrundlage gibt. Man sieht dort aber auch, dass nicht wenige Autofahrer an solchen Einmündungen den § 9 (3) StVO vergessen bzw. ignorieren.
Ein freilaufender Rechtsabbieger ist (zumindest nach deren Interpretation) eine eigene Straße, für die eigene Vorfahrtregelungen getroffen werden können. Wie beispielsweise in Zweibrücken an der L 480, wo man dem Linksabbiegern explizit Vorfahrt gibt, die dann mit den Rechtsabbiegern auf eine Furt eines (abgesetzten oder straßenbegleitenden?) "Geh- und Radwegs" treffen. Hier gibt es ausnahmsweise keine kleinen Z 205, was auch daran liegt, dass die zuständige Behörde seit zig Jahren keine Verkehrsschau mehr durchgeführt hat und auch auf explizite Aufforderung hin keine durchführen will.
Die "5 Meter" (die sie sich halt aus der VwV, RAL und den ERA ziehen) an der K 6 rechnen (vermutlich) sie ab dem Fahrbahnrand der K 6, der am Beginn der Querung ca. 7 Meter entfernt ist. Der freilaufende Rechtsabbieger gehört straßenrechtlich zur L 600. Das heißt, dass hier tatsächlich ein Straßenteil der K 6 (Vorfahrtstraße) einen der L 600 (Vorfahrt gewähren) kreuzt. Ursprünglich stand dort auch kein Z 205 für Radfahrer; das haben sie erst um 2016 herum aufgestellt (das genaue Datum lässt sich aufgrund der nicht mehr vorhandenen Anordnung nicht herausfinden) und die einstmals vorhandene Furt von der Fahrbahn gekratzt.
Seitdem hat man dort halt erst hinter dem freilaufenden Rechtsabbieger wieder Vorfahrt. Ich hatte schon 2019 auf dieses Urteil hingewiesen, welches ebenfalls bis heute eisern ignoriert wird.
Zitat
Insgesamt liegt damit innerhalb des Kreuzungsbereichs eine gespaltene Vorfahrtsregelung vor, die geeignet ist, die Verkehrsteilnehmer zu verwirren.
Was die Stadt auch anlässlich Ihrer Antwort nicht verstehen will: Sie dokumentiert damit, für wie überaus gefährlich sie die Führung des Rad- und Fußverkehrs dort hält; anders hätte sie ja gar keinen sachlichen Grund, "tätig" zu werden und widersprüchliche Vorfahrtregelungen oder gar Absteigegebote "anzuordnen". Ich hoffe zumindest, dass im Falle eines Unfalls auch jenes Schreiben als weiteres Beweismittel für die von dieser Verwaltung vorsätzlich begangen werdenden schweren Amtspflichtverletzungen wäre. Wobei man sich dbzgl. bei den hiesigen StAen und Polizeien auch keine allzu großen Hoffnungen machen sollte.
In Rheinland-Pfalz werden aufgrund der politischen Vorgaben des LBM generell außerorts keine "Geh- und Radwege" mehr gebaut (und beschildert), die nicht mehr als 5 m abgesetzt sind. Man nimmt Radfahrern an ALLEN Einmündungen systematisch die Vorfahrt. Hier noch ein relativ neuer Kreisel bei Landstuhl.