Es wäre schön, wenn Du in einer sachlichen Diskussion persönliche Angriffe unterlassen könntest. Danke
Nunja. Dabei hab ich mir den Spruch mit dem "daran erkennt man die Auch-Autofahrer" ja noch verkniffen. Wenn man schon absolute Regeltreue von anderen einfordert, dann sollte man auch selber konsequent sein. Einen persönlichen Angriff sehe ich darin nicht. Mich irritiert es halt, wenn die meines Erachtens höherrangige und sinnvollere Regel namens "Sichtfahrgebot" relativiert wird und umgekehrt vom Radfahrer die Einhaltung absurder, maßlos übertriebener Reflektoren-Vorschriften eingefordert wird.
Wie du ja richtig schreibst: Die Polizei weiß in den allermeisten Fällen die Verhältnismäßigkeit zu wahren und hat sicherlich besseres zu tun, als Radfahrer anzuhalten, weil am beleuchteten Rad ein Reflektor (oder ein paar...) fehlen. Andererseits gibt es auch derartigen Blödsinn, wie gezielte Großkontrollen, bei denen die Polizei im hellen Sommer zig Schülern Mängelkarten in die Hand drückt. Leider dienen solche Vorschriften auch dazu, Ansprüche gegenüber Dritten zu begründen, wenn es einen Unfall gibt; dann dient es dazu, dem überfahrenen Radfahrer die Ansprüche zu kürzen. Es gibt ja sogar immer noch das Urteil, welches NUR Rennradfahrern sogar ohne gesetzlich vorgeschriebenes Helmtragen eine eigene Schuld zuschreibt.
Sind Fälle bekannt, bei denen einzelne fehlende Speichensticks beknollt wurden?
Der Witz an den Dingern ist ja: Es gibt unzählige Laufradtypen - mit sehr vielen, aber auch sehr wenigen Speichen. Und ob ein einzelner fehlender Reflektor beknollt wurde, spielt doch keine Rolle. Das Rad ist dann "nicht verkehrssicher". Wo ziehst du dann also die Grenze des "vertretbaren"?
Zur Unfallstatistik: Es ist grade umso erstaunlicher, dass jene erst so weit hinten auftaucht, weil sie sich wirklich perfekt eignet, um Radfahrern eine Mitschuld anzudichten. Dass das trotz der Einfachheit nicht getan wird, sagt wohl viel drüber aus, wie "wichtig" das Thema überhaupt ist.
Daran sind eben nicht die Radfahrer schuld, die ein ordnungsgemäß ausgerüstetes Rad fahren und selbiges auch von anderen wünschen oder fordern.
Natürlich sind sie (auch) Schuld. Sie zeigen, dass ihnen maßlos übertriebene Anforderungen egal sind; sie sind ja sogar noch "stolz" drauf, ihre Räder mit 20+ Reflektoren zu verschandeln - und sie sind bereit, jeden Unfug mitzumachen, solange er "Vorschrift" ist. Da macht dann eine Wahnweste oder ein "Helm" auch nicht mehr viel aus. Wie gesagt: In der Schweiz sind die Anforderungen an ein "ordnungsgemäß ausgerüstetes Rad" um Welten geringer. Die ständigen Forderungen nach der Wahnwestenpflicht sind dabei doch die gleichen wie bei der Forderung nach der Helmpflicht: sie eignen sich hervorragend, um den Kfz-Haftpflichtversicherern Gründe dafür zu liefern, den Opfern von Kfz-Unfällen die Leistungen zusammenzustreichen!
Ich kann nicht beurteilen, inwieweit Du dazu zählst, da Deine Aussage, noch nie mit einem verkehrssicheren Rad gefahren zu sein, viel Interpretationsspielraum lässt.
Ja. Lässt sie. Und da liegt halt eben auch mein orwell'sches Problem mit diesem absolutistischen Begriff. Ich bin grade im Winter sehr viel im Dunkeln unterwegs - wäre mein Rad wirklich "nicht verkehrssicher", dürfte ich gar nicht mehr in der Lage sein, diese Zeilen hier zu tippen, weil man mich unzählige Male hätte "übersehen" müssen. An meinen Rädern habe ich eine aktive Front- und Heckleuchte (Akku / LED), das gegenwärtige Rücklicht allerdings ohne diese ominöse K-Nummer (noch so'n Thema...). Front- und Heckreflektor halte ich für überflüssig bzw. kann ich mangels Gebäckträger eh nicht montieren. In den Speichen hab ich je Laufrad 10 bis 12 Sticks (von denen sich immer wieder welche verabschieden). Manchmal habe ich Pedalreflektoren dran, manchmal nicht (weil sie sich mal wieder gelöst haben und ich in der Reserveschachtel keine mehr rumfliegen habe).