Beiträge von Gelöschtes Mitglied

    wir waren letztens im Kaufland. Der Pfandautomat befindet sich in der Tiefgarage!

    Wer zu Fuß oder mit dem Rad kommt, darf einmal runter in die TG, Pfand abgeben und dann wieder hoch zum Einkaufen.

    Ist im hiesigen Kaufland ähnlich. Allerdings befinden sich die Parkplätze wegen des bergigen Geländes verteilt auf 2 Etagen über dem Verkaufsraum im Erdgeschoss. Zum Leergutabgeben muss man auch erst aufs untere Parkdeck. Ich stell mein Rad dann auch gerne mal in den Raum, in welchem die Automaten stehen, dann geht es zurück zur Abstellmöglichkeit (auf dem gleichen Parkdeck - an den Fenstern zur Straße gibt es mehrere Geländer, an die man das Rad anschließen kann) - und dann runter zum Einkaufen. ;)

    Ernsthaft jetzt...!?

    Selbstverständlich. Das Gesamtpaket aus Marktwirtschaft und Demokratie ist mit großem Abstand das erfolgreichste System.

    War das jetzt Satire...!? =O Klingt wie aus der Werbebroschüre von McKinsey oder Goldman-Sachs...

    In nicht ultra-kapitalistischen Ländern wird jedenfalls nicht so viel Auto gefahren wie im ach so "marktwirtschaftlichen" und "demokratischen" Westen.

    Kein anderes System war auch nur ansatzweise in der Lage, den heutigen hohen Wohlstand zu erzeugen.

    Tja, wenn ein Großteil des vermeintlichen "Wohlstands" vor allem auch auf dem Bau und dem Erhalt von Kraftfahrzeugen samt der notwendigen Infrastruktur besteht, dann sollte ein wahrhafter Smith-, Hayek- und Friedman-Fanboy auch dies und die Weisheit der unsichtbaren Hand nicht infrage stellen! :P

    Die Verkehrsprobleme sind für mich jedenfalls nur ein Symptom eines kranken Systems. Im Rahmen des vorherrschenden Kapitalismus werden vernünftige Kriterien niemals eine Rolle spielen, weil einzig und allein die Finanziellen zählen!

    Es gibt ja sogar hier immer noch Leute, die an die "unsichtbare Hand" und den "freien Markt" glauben...?! ;)

    Fehlende (brauchbare) Radabstellplätze nerven mich auch, grade gestern hab ich an einem Edeka im Saarland mal wieder fragen müssen, warum da draußen offenbar nirgendwo Fahrradständer zu finden sind? Aber: Würden mehr Leute mit dem Rad kommen und fragen, würden auch welche errichtet. Man sollte aber halt auch Ursache und Wirkung nicht verwechseln - die Leute kommen nicht deshalb nicht in großer Zahl mit dem Rad, weil es keine Fahrradständer hat. Sondern weil die meisten eh ein Auto haben - vor allem dann auch deshalb, weil man mit so einem Auto halt um Welten mehr und unkomplizierter transportieren kann, als mit dem Rad. Ich persönlich vermisse mein vor 3 Jahren abgeschafftes Auto kaum - außer, wenn ich mal mehr, größere oder schwerere Dinge einkaufen muss.

    Aber der Blick auf den Parkplatz des neuen Supermarktes signalisiert ganz deutlich: Hier kauft man mit dem Auto ein. Sinnvoll wäre eine Vorschrift, die es verbietet, dass hier oberirdische Stellplätze für Autos zur Verfügung stehen. Die Autos können ja auch in einer Tiefgarage stehen, für die der Kunde bezahlen muss. Könnte man vermutlich rechtlich entsprechend regeln, wenn der politische Wille da wäre.

    Bei allen mehr oder weniger sympathischen Phantasien, um den Kfz-Verkehr zu minimieren, sollte man aber auch zur Kenntnis nehmen, wie die Realität aussieht. Und welche Verkehrsmittel in welcher Zahl genutzt werden. Und wie und nach welchen Prinzipien unser Wirtschaftssystem funktioniert. Kein Konzern wird eine Supermarktfiliale errichten ohne ausreichende Anzahl von Kfz-Parkplätzen. Du kannst denen natürlich vorschreiben, keine Parkplätze zu errichten - aber dann wirst du auch keinen finden, der dort einen Markt errichtet. Und ebenfalls kannst du niemandem vorschreiben, unnötige Löcher in den Boden für überflüssige Tiefgaragen zu buddeln - und dafür seinen Kunden Gebühren in Rechnung zu stellen.

    Überzeugt doch die Leute von den Vorteilen, die das Rad hat - anstatt immer in erster Linie das Auto madig zu machen? Das halte ich für die schwierigere, aber erfolgsversprechendere Strategie. Bei den üblichen Verbotsfantasien oder den Forderungen, das Autofahren über unsoziale Verteuerung wieder zu einem exklusiven Privileg Reicher zu machen, erreicht ihr bestenfalls eine Trotzreaktion. Freunde macht ihr euch damit nicht. Man sollte den Leuten auch überhaupt erst einmal echte Alternativen zeigen, bevor man jene dafür verdammt, ein Auto zu besitzen. Leider gibt es jene Alternativen meist gar nicht - denn nicht jeder wohnt im Zentrum einer Großstadt mit Bussen und S-Bahnen im 5- bis 10-Minuten-Takt in alle Himmelsrichtungen. Sondern in kleinen Städten und auf dem Land, wo bestenfalls mal ein Bus die Stunde fährt. Und nach 19 Uhr sowie an Wochenenden werden die Bürgersteige dann ganz hochgeklappt - und du bist in deinem Kaff gefangen...! Wie die Leute zu ihren Jobs (es ist ja Dank Hartz IV inzwischen wirklich alles "zumutbar") kommen sollen, interessiert da auch keinen mehr.

    Und was die Trolleys betrifft - warum sich nicht ganz einfach einen eigenen kaufen...!?

    Wo steht, dass ich "mehr Radwege" fordere?

    Du kritisierst ganz allgemein, dass für Radwege zu wenig Geld aufgewendet wird:

    Satte (Ironie!) 2,1% des Etats und nicht einmal 2,- EUR pro Einwohner.

    Ich lebe übrigens in keinem Elfenbeinturm. :P Wenn Wege unbenutzbar sind, ist das doch eine tolle Sache. Man muss sie trotz Blauschild nicht benutzen - und man kann den Radwege-Fans zeigen, dass man auf der Fahrbahn wesentlich angenehmer und schneller vorankommt.

    und dort 99,9% aller Radfahrer diese Wege weiterhin benutzen werden, auch wenn man die Benutzungspflicht [Zeichen 241-30] aufhebt.

    Und...? Weil die Massen weiter wie kleine Kinder weiter auf dem separierten, zum "Radweg" umgelabelten Gehweg fahren wollen, soll man dafür noch mehr Geld aus dem Fenster schmeißen...!? Vielleicht reift ja dann auch wegen des miserablen Zustands beim ein oder anderen die Erkenntnis, dass Radwege im Prinzip insgesamt doch nicht so toll sind? Von denen, die es dann immer noch nicht lernen wollen, werden dann halt irgendwann mal wieder Einzelne vom abbiegenden Laster überfahren... Was die Überlebenden allerdings tragischerweise auch nicht davon abhalten wird, noch mehr und noch "bessere" Radwege zu fordern.

    Die verfügbaren Mittel reichen aber hinten und vorne nicht aus, die Wege in einem auch nur halbwegs benutzbaren Zustand zu halten.

    Wenn die Leute trotz unbenutzbarer Infra immer noch lieber auf dem Wegelchen herumfahren, solltest du deinen Kampf gegen blaue Schilder besser ganz einstellen. Denn du zwingst die Leute ja dort dann dazu, auf der gefährlichen Straße zu fahren. ;)

    Ich habe auch darauf hingewirkt, dass mit der Planung in der Harsefelder Straße ein externes Büro beauftragt werden soll, weil ich den Fuzzis der Stadt nicht zutraue, eine brauchbare Lösung zu entwickeln.

    Die Frage ist, ob die Privaten (die sich das ja auch fürstlich entlohnen lassen...) das wirklich besser können...!? Hier hatte die Stadt damals auch so ein Büro beauftragt, um die touristische Radverkehrsführung als auch einen touristischen Radweg zu planen. Das Büro hatten von der StVO auch nicht mehr Ahnung als die Stadtverwaltung, weshalb zahlreiche Wegweiser zum Missachten von [Zeichen 250] oder zum Gehweg- oder gar FuZo-Radeln einladen. Ahnungslose treffen Ahnungslose.

    Der Etat für Investitionen des Fachbereichs Brücken und Straßen beträgt im Haushaltsentwurf für 2019 4,4 Mio EUR, für Radwege sind davon 95.000,- EUR vorgesehen. (...) Ich würde mal sagen: So wird das nichts mit dem fahrradfreundlichen Stade.

    In Pirmasens beträgt der wohl ziemlich genau 0 Euro. Und das ist auch gut so! ;) Dir ist schon bewusst, dass du damit voll und ganz auf der "Rad braucht Radweg"-Schiene fährst? Man kann m. E. den Radverkehr auch fördern, ohne dann benutzungspflichtige Wegelchen zu bauen oder die alten auf Ewig zu erhalten... Du hast hier ja ausreichend dokumentiert, dass man in Stade haufenweise Gehwege per [Zeichen 240] zu benutzungspflichtigen "Radwegen" umetikettiert hat.

    Radverkehrsförderung sehe ich darin, dem Radverkehr wesentlich mehr Rechte zu geben, als dem motorisierten Verkehr bzw. jenem diese zu nehmen. "Mehr Radwege" dienen doch grade dem motorisierten Verkehr.

    Wenn man es im Sinne der StVO genau nimmt, sind "Radverkehrsführungen" ja sowieso nur Pinseleien auf der Fahrbahn.

    Ein Gehweg mit Radverkehrsfreigabe bleibt ein Gehweg (eben eine Fußverkehrsanlage), kann also keine Radverkehrsanlage sein.

    Er wurde aber für den Radverkehr freigegeben. Oder werden Radfahrer dort dann automatisch zu Fußverkehr? Das [Zusatzzeichen 1022-10] hebt doch nur Ver- und Gebote auf. In der Konsequenz müsste das meiner Ansicht nach dann auch für [Zeichen 240] gelten, denn jene sind mindestens zur "Hälfte" ja auch Fußverkehrsanlagen. Für mich verbirgt sich hinter dem [Zeichen 240] ja sowieso einer der größten systemischen Widersprüche der gesamten StVO. Das einzige, was beide Formen unterscheidet, ist die Verpflichtung, darauf zu fahren.

    Denn oftmals müssen sich Kraftfahrer vor Ampeln an erster Warteposition vor der Haltelinie derart den Hals verrenken,

    Das gilt natürlich nicht nur für Kraftfahrer. ;) Als Radfahrer stehst du ja meist noch ein Stück weiter vorne - und siehst noch weniger als der, der noch eine Motorhaube vor sich hat. In Pirmasens gibt es da eine ganz üble Linksabbiege-Ampel, die man in erster Position als Radfahrer quasi gar nicht sehen kann.

    Jo, der § 37 (2) Nr. 6 ist und bleibt einfach totaler Murks. Allein schon deshalb, weil eben nicht einmal auch nur annähernd klar ist, was überhaupt unter "Radverkehrsführung" zu verstehen ist.

    In dem Fall könnte man die "Gesamtheit" dieser Anlage ja evtl. auch als eine solche "Radverkehrsführung" betrachten...?

    Was gilt übrigens eigentlich an für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen, die Fahrbahnen queren? Sind das dann auch "Radverkehrsführungen"?

    Natürlich darf man da trotz Blauschild direkt über den Abbiegestreifen linksabbiegen.

    Der Radweg ist an der Kreuzung aber schon so weit von der Fahrbahn entfernt, dass er kaum noch etwas mit der Essener Straße zu tun hat.

    Seh ich auch so; im Grunde entsteht da durch den deutlich, nach rechts abgesetzten Weg (quasi ein freilaufender Rechtsabbieger für Fahrräder) ;) eine neue T-Kreuzung ohne Signalisierung (RvL). Die Fahrbahnampel entfaltet hier m. E. keine Wirksamkeit mehr. Aber ein schönes Beispiel, wie durch Radwege immer alles unnötig verkompliziert wird.

    Gäbe es wirklich einen Fahrradführerschein, würden da wohl wesentlich mehr Leute durchfallen als beim Kfz-Führerschein. :/

    Edit - btw: da Schilder ja regelm. rechts stehen und die [Zeichen 237] da neben der Fahrbahn stehen, würde ich die Kfz-Führer fragen, was sie auf dem Radweg verloren haben? 8) Fußgänger müssen dort halt wohl auf der Fahrbahn gehen? Oder soll etwa diese kaum sichtbare, knapp 50 cm schmale Pflasterung links den "Radweg" darstellen?

    Wie ist eigentlich der rechtliche Status für unabhängig geführte Wege ohne Blauschilder? (...) Fall 1:

    Wenn es ein eigener Verkehrsweg ohne begleitende Straße ist, greift m. E. keine Gehweg-Vermutung; da darf dann ohne Verkehrszeichen eigentlich jeder reinfahren (wenn er denn reinpasst). Die unterschiedliche Pflasterung kann ja auch aus "künstlerischen Gründen" so gestaltet worden sein. ;) Piktogramme gibts ja auch keine. Ich würde mich daher einfach ans Rechtsfahrgebot halten.

    Fall 2: Weg mit einheitlicher Pflasterung, ebenfalls mit Wegweisung für Radfahrer. Darf ich dort mit dem Fahrrad fahren oder ist es ein Gehweg?

    Warum sollte das ein Gehweg (also ein Straßenteil) sein? Wie Fall 1; ein vollkommen unbeschilderter Weg darf grundsätzlich von jedem befahren (und begangen) werden. Es ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.

    Gehwege wären es nur dann, wenn da [Zeichen 239] hängen würden.

    Es wäre schön, wenn Du in einer sachlichen Diskussion persönliche Angriffe unterlassen könntest. Danke

    Nunja. Dabei hab ich mir den Spruch mit dem "daran erkennt man die Auch-Autofahrer" ja noch verkniffen. 8o Wenn man schon absolute Regeltreue von anderen einfordert, dann sollte man auch selber konsequent sein. Einen persönlichen Angriff sehe ich darin nicht. Mich irritiert es halt, wenn die meines Erachtens höherrangige und sinnvollere Regel namens "Sichtfahrgebot" relativiert wird und umgekehrt vom Radfahrer die Einhaltung absurder, maßlos übertriebener Reflektoren-Vorschriften eingefordert wird.

    Wie du ja richtig schreibst: Die Polizei weiß in den allermeisten Fällen die Verhältnismäßigkeit zu wahren und hat sicherlich besseres zu tun, als Radfahrer anzuhalten, weil am beleuchteten Rad ein Reflektor (oder ein paar...) fehlen. Andererseits gibt es auch derartigen Blödsinn, wie gezielte Großkontrollen, bei denen die Polizei im hellen Sommer zig Schülern Mängelkarten in die Hand drückt. Leider dienen solche Vorschriften auch dazu, Ansprüche gegenüber Dritten zu begründen, wenn es einen Unfall gibt; dann dient es dazu, dem überfahrenen Radfahrer die Ansprüche zu kürzen. Es gibt ja sogar immer noch das Urteil, welches NUR Rennradfahrern sogar ohne gesetzlich vorgeschriebenes Helmtragen eine eigene Schuld zuschreibt.

    Sind Fälle bekannt, bei denen einzelne fehlende Speichensticks beknollt wurden?

    Der Witz an den Dingern ist ja: Es gibt unzählige Laufradtypen - mit sehr vielen, aber auch sehr wenigen Speichen. Und ob ein einzelner fehlender Reflektor beknollt wurde, spielt doch keine Rolle. Das Rad ist dann "nicht verkehrssicher". Wo ziehst du dann also die Grenze des "vertretbaren"?

    Zur Unfallstatistik: Es ist grade umso erstaunlicher, dass jene erst so weit hinten auftaucht, weil sie sich wirklich perfekt eignet, um Radfahrern eine Mitschuld anzudichten. Dass das trotz der Einfachheit nicht getan wird, sagt wohl viel drüber aus, wie "wichtig" das Thema überhaupt ist.

    Daran sind eben nicht die Radfahrer schuld, die ein ordnungsgemäß ausgerüstetes Rad fahren und selbiges auch von anderen wünschen oder fordern.

    Natürlich sind sie (auch) Schuld. Sie zeigen, dass ihnen maßlos übertriebene Anforderungen egal sind; sie sind ja sogar noch "stolz" drauf, ihre Räder mit 20+ Reflektoren zu verschandeln - und sie sind bereit, jeden Unfug mitzumachen, solange er "Vorschrift" ist. Da macht dann eine Wahnweste oder ein "Helm" auch nicht mehr viel aus. Wie gesagt: In der Schweiz sind die Anforderungen an ein "ordnungsgemäß ausgerüstetes Rad" um Welten geringer. Die ständigen Forderungen nach der Wahnwestenpflicht sind dabei doch die gleichen wie bei der Forderung nach der Helmpflicht: sie eignen sich hervorragend, um den Kfz-Haftpflichtversicherern Gründe dafür zu liefern, den Opfern von Kfz-Unfällen die Leistungen zusammenzustreichen!

    Ich kann nicht beurteilen, inwieweit Du dazu zählst, da Deine Aussage, noch nie mit einem verkehrssicheren Rad gefahren zu sein, viel Interpretationsspielraum lässt.

    Ja. Lässt sie. Und da liegt halt eben auch mein orwell'sches Problem mit diesem absolutistischen Begriff. ;) Ich bin grade im Winter sehr viel im Dunkeln unterwegs - wäre mein Rad wirklich "nicht verkehrssicher", dürfte ich gar nicht mehr in der Lage sein, diese Zeilen hier zu tippen, weil man mich unzählige Male hätte "übersehen" müssen. An meinen Rädern habe ich eine aktive Front- und Heckleuchte (Akku / LED), das gegenwärtige Rücklicht allerdings ohne diese ominöse K-Nummer (noch so'n Thema...). Front- und Heckreflektor halte ich für überflüssig bzw. kann ich mangels Gebäckträger eh nicht montieren. In den Speichen hab ich je Laufrad 10 bis 12 Sticks (von denen sich immer wieder welche verabschieden). Manchmal habe ich Pedalreflektoren dran, manchmal nicht (weil sie sich mal wieder gelöst haben und ich in der Reserveschachtel keine mehr rumfliegen habe).

    Explosiv

    Jaja, wenn du einen deiner Pedalreflektoren verlierst, steigst du ab und schiebst dein Rad nach Hause...? :rolleyes: Das Problem ist: Gäbe es bereits die Wahnwesten- und Narrenkappen-Pflicht, würdest du wohl auch ähnlich vehement die Einhaltung "der Regeln" einfordern und anderen Radfahrern vorwerfen, sie hielten sich nicht an "die Regeln" bzw. sie machten nicht genug auf sich aufmerksam...!? Und seien dann ja auch irgendwie selber Schuld, wenn...

    Über die Radwestenpflicht würde man nicht mal nachdenken, wären alle Fahrräder mit den vorgeschriebenen Ausrüstungen nach StVzO ausgestattet und diese auch zuverlässig gewartet und in Betrieb.

    "Beleuchtungsmängel" tauchen in der Unfallstatistik doch eh erst sehr weit hinten auf?

    Natürlich denkt man völlig ungeachtet der derzeit eh schon maßlos übertriebenen StVZO-Weihnachtsbaum-Anforderungen über eine Wahnwestenpflicht nach. JEDES vorgeschriebene Utensil eignet sich prima, bei dessen Fehlen dem Radfahrer eine Mitschuld anzudichten. Und die Polizei hat regelmäßig schon einmal mindestens 12 Gründe, einen Radfahrer anzuhalten und zu beknollen bzw. gar an der Weiterfahrt zu hindern! Es reicht ja, wenn nur EIN Reflektor fehlt. Und sei es nur ein einzelner Speichenstick...!

    Warum reicht an einem Fahrrad nicht einfach funktionierendes Front- und Rücklicht...!? In der Schweiz ist das m. W. die einzige Voraussetzung - und mir ist nicht bekannt, dass dort haufenweise Radfahrer im Dunkeln überfahren werden. Warum werden (im Gegensatz zum Pkw, da reichen ja zwei hinten, die so in die Leuchten integriert werden, dass sie quasi gar nichts reflektieren) haufenweise "Reflektoren" am Rad gefordert, die man nicht einmal an allen Radtypen ohne Weiteres montieren kann? Warum brauche ich noch einen Front- und Heckreflektor, wenn ich bereits eine funktionierende Beleuchtung habe? Als "Rückfallebene" taugen die doch eh nix, weil das Rad ja auch dann "nicht" mehr "verkehrssicher" (allerübelster Neusprech übrigens...) ist. Warum reichen nicht sagen wir mal 8 Speichensticks pro Laufrad, anstatt an jeder einzelnen Speiche? Warum braucht man unbedingt Pedalreflektoren, wohl wissend, dass es viele Pedaltypen gibt, die keine Reflektoraufnahme haben? An Liegerädern sind die ja bspw. eh unsichtbar...

    Regeleinhaltung schön und gut. Man sollte aber den Punkt nicht verpassen, an dem man sich irgendwann selbst lächerlich macht, weil man "Regeln", die gegen einen selbst zielen und die zur "Unterdrückung" der eigenen Gruppe dienen, auch noch verteidigt.

    Wer den Radverkehr wirklich fördern will, sollte mal drüber nachdenken, ob es nicht besser wäre, überflüssige Fesseln wie die angestaubten Beleuchtungsvorschriften in den Mülleimer zu schmeißen. Damit auch Moutainbikes und Rennräder "legal" zu Alltagszwecken genutzt werden können. Wie ich das schon seit 2 Jahrzehnten mache. Ich bin noch keinen einzigen meiner > 310.000 km mit einem "verkehrssicheren" Rad gefahren.

    T-förmig? Oben drei oder vier runde Vz nebeneinander und dann ein "gemeinsames" Zz drunter? Das kann dann aber auch sehr schnell ins Lichtraumprofil ragen. Außerdem könnte man dann immer noch (bei mittiger Anbringung) argumentieren, dass das Zz immer noch nur für das Z direkt darüber gilt. Ich wäre sehr an einem Beweisfoto interessiert! ;)

    Ich würde hier mit der Anbringung am gleichen, gemeinsamen Pfosten argumentieren. Oder man schmeißt den Haufen überflüssigen Altmetall am besten auf den Schrottplatz...

    Interessant!

    Zitat

    Quizfrage: Wie kommt das Heizöl zu den Anliegern 100m von hier entfernt?

    Durch einen seeeeeehr langen Schlauch? :/ Kann sein, dass die örtlichen Heizöllieferanten eine Ausnahmegenehmigung von der örtlichen StVB haben. Oder es interessiert im Einzelfall einfach keinen.

    Das Zz gilt ja wie du ja auch schreibst eigentlich nur für das Z 250. Andererseits wäre es irgendwie dämlich, gleich 2x das gleiche Zz unter zwei Verkehrsverbotszeichen zu setzen...!? In dem Fall würde ich es so deuten, dass das Zz dann für beide gilt.

    Für Gespanne hat man ja grade erst das eigene Vz 257-52 erlassen. Keine Ahnung, ob das allgemeine Reitverbot dann die "Steigerung" eines Gespannverbots darstellt. Aber da hier landwirtschaftlicher Verkehr frei ist, sollte das kein Problem sein.

    An der Stelle hatte man wohl einfach wie üblich ein Z 250 aufstellen wollen, die waren aber wohl grade ausverkauft.

    Ich vermute aber auch evtl. einen Scheinverwaltungsakt, weil dieses keinen wirklichen Sinn ergebende Vz gar nicht angeordnet wurde. Ich hatte vor einer Weile eine Unterhaltung mit der oberen Forstbehörde wegen der Sperrung zahlreicher Waldwege mit Z 250 (was eigentlich gem. LWaldG RLP unrechtmäßig ist). Dabei wurde u. a. erwähnt, dass jene Vz unter Umständen auch von den Eigentümern aufgestellt worden sein könnten...