Beiträge von Gelöschtes Mitglied

    Ich hatte vorhin eine Meldung der PD Landau gelesen, in der von einem Unfall mit einer 42-jährigen Radfahrerin berichtet wurde, die angeblich unberechtigt eine Fußgängerfurt genutzt hätte und deshalb mit einem Pkw zusammengestoßen sei. Es wurde auch drauf hingewiesen, dass Radfahrer vor derartigen Furten oder auch Zebrastreifen abzusteigen und zu schieben hätten... :rolleyes:

    Da mir die Strecke, auf der der Unfall geschah bekannt ist, konnte ich mir nicht vorstellen, was für eine Furt da überhaupt gemeint gewesen sein soll. Ich schrieb dann wie so oft eine e-mail. Man bedankte sich für den Hinweis und teilte mit, dass die (auch inzw. gelöschte) PM fehlerhaft war, da es sich um die Einmündung eines (parallel verlaufenden) Wirtschaftswegs gehandelt habe und es dort auch gar keine Furt gibt.

    Die direkte Vorgabe, wo man langfahren soll, ist ja auch irgendwie sinnvoller als eine indirekte über verbotene Richtungen.

    Zumindest dann, wenn sie auch für alle gelten soll. Grade bei Freigaben für einzelne Verkehrsarten wird das aber oft beschilderungstechnisch recht schwierig, damit eine eindeutige Regelung zu treffen.

    Ein Bauzaun macht auch deutlich, dass es nicht weitergeht.

    Nur, wenn er wirklich komplett "wasserdicht" aufgestellt wird. Ansonsten sähe ich da keine Gründe, nicht daran vorbeizulaufen oder zu -fahren. 8)

    Das ist hier nicht der Fall.

    Nicht nur hier... ;) Ist ja nur Fuß- und Radverkehr - da braucht man sich grundsätzlich keine Mühe geben. Man kann es auch positiv sehen: Die halten wohl Fußgänger und Radfahrer im Vergleich zu Autofahrern noch nicht für so totalverblödet, dass jene nicht doch noch irgendwie selber ihren Weg finden werden. :saint:

    Wir sind halt in Deutschland. Wir stellen lieber 5 Schilder zu viel als zu wenig auf... :whistling:

    Msdwgi? Erst meine Frage beantworten...! ;)

    Okay: Das wäre etwas weniger eindeutig. Da könnte dann ja auch nur ein kleines Loch hinter der Plastikabsperrung mit abgesichert werden. Also dürfte man rechts dran vorbeilaufen. Das Ding steht ja zumal eh nur auf dem Radweg-Anteil.

    Ich werde gleich noch einmal darauf hinweisen, dass das Zusatzzeichen "Gehweg in 90m gesperrt, Ampel benutzen" ebenfalls kein offizielles Verkehrszeichen ist.

    Muss es ja auch nicht. Es ist ein Hinweisschild. Und die sind m. W. nicht verboten.

    Dann fällt denen bestimmt auf, dass das [Zeichen 259] doch nicht nur für den rechten Gehweg sondern für die gesamte Straße (vor allem für die Fahrbahn!) gilt.

    Das seh ich eben nicht so... :whistling: Das [Zeichen 259] steht dort über einem Zeichen 600. Ich deute das so, dass hier nur der rechte Gehweg für Fußgänger gesperrt ist. Ich hielte es auch allgemein für etwas unpraktikabel, da ein ggf. umkippen könnendes, zweibeiniges Gestänge hinzustellen, nur damit das [Zeichen 259] auch ganz unzweifelhaft über dem entsprechend gesperrten Straßenteil "schwebt"...

    Oder wie würdet ihr denn eigentlich einzelne Straßenteile wie einzelne Geh- oder Radwege sperren?

    Ich bin hier auf der Fahrbahn weitergefahren und wurde auf drei Kilometern immerhin „nur“ fünf Mal angehupt.

    Ich find das wirklich immer unheimlich interessant, wie krass die Unterschiede bzgl. des Autofahrerverhaltens in den nachweislich stark separierten norddeutschen Bundesländern im Vergleich zur Pfalz sind. Das ist für mich kein Zufall.

    Gibt es da denn wirklich keinen, der da mal eine Studie drüber verfassen könnte...!? Dann hätte man auch ggf. mal schwarz auf weiß bestätigt, dass schon das Vorhandensein von (vermeintlicher) Radinfrastruktur das Verhalten von Autofahrern gegenüber Radfahrern deutlich - und zwar negativ - beeinflusst. Und zwar auch in Form von vermehrten Belästigungen, Nötigungen oder auch tätlichen Angriffen. Dann wundert es mich auch nicht, dass bei einer derart offensiven Revierverteidigung die Leute lieber weiter allem herumeiern, was nicht die Fahrbahn ist...

    Hat den kleinen, aber feinen Unterschied, dass auf solchen Wegen Fußgänger den § 25 beachten müssen, also bspw. alle im Gänsemarsch am Rand.

    Müssten...! ;) Ich bin ja auch sehr viel mit dem Mountainbike auf Wald- und Feldwegen unterwegs. Und hab da im Grunde noch nie erlebt, dass die Leute nicht wirklich immer in der Mitte des Weges rumschlappen würden...! Der Wieslauterradweg ist bspw. auch überwiegend mit [Zeichen 260] beschildert. Das interessiert dort: Niemanden. Also greift eh wieder der § 1. Außerdem finde ich es durchaus angebracht, dass auch Fußgänger (vor allem im Rudel; egal, ob nun [Zeichen 240] oder [Zeichen 260]) hin und wieder auch auf Radfahrer Rücksicht nehmen könnten, indem sie grade nicht immer die gesamte Wegbreite blockieren... Wohl wissend, dass dort ständig Radfahrer unterwegs sind.

    Einer der vielen Gründe, warum ich auch kaum noch touristische Radwege befahre.

    Noch besser, als ein neues Verkehrszeichen einzuführen für Wege ohne Benutzugnspflicht, wäre es natürlich, wenn man neue Verkehrszeichen für Radwege mit Benutzugnspflicht einführen würde. Die heutige Situation haben wir ja nur deshalb, weil man nach 1997 einfach alle alten Schilder stehen lassen hat.

    Den Gedanken hatte ich auch schon. Da der Inhalt dieser blauen Schilder aber über das Wiener Übereinkommen im Wesentlichen vereinheitlicht ist, könnte da nur vom Design her wieder nur eine marginal veränderte Variante bei rausspringen. Ganz davon abgesehen, dass hier in der Gegend immer noch haufenweise Blauschilder von vor 1992 in der Gegend rumstehen. Von denen auch keiner so genau weiß, ob man sie denn überhaupt noch beachten muss...!?

    Dann hätten wir 3 Varianten. Inkl. Bodenpinseleien, [Zusatzzeichen 1022-10] und weiteren Kreativlösungen. Was man insgesamt wieder als Beleg dafür sehen kann, wie sehr dieser Radwegemist alles unnötigst verkompliziert.

    Stichwort: Bestimmtheitsgebot!

    Anstatt ein neues Verkehrszeichen zu erfinden, könnte man auch einfach die Regel des einzeln stehenden [Zusatzzeichen 1022-10] auf die rechte Straßenseite ausweiten.

    Im Schreiben des LBM RLP steht das auch, dass man das prüfen wolle.

    Ich halte davon gar nix. Man hat auch hier völlig unnötig die Trennung von Verkehrs- und Zusatzzeichen verwässert. Letztere heißen nicht ohne Grund so! Man sträubt sich wohl auch deshalb so sehr gegen die rechteckigen Radwegschilder, weil dann in der Tat erst eine echte und simple Option zur standardmäßigen(!) Benutzungspflicht von "Radwegen" geschaffen wird!

    Benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege sollten dann innerorts generell abgeschafft werden.

    Das wurden sie ja eigentlich schon im Jahr 1997. Leider ließ der Verordnungsgeber das Hintertürchen mit der willkürlich auslegbaren "Gefahrenlage" offen. Alternativen werden in aller Regel sowieso nie geprüft. Da darf dann (wer Lust, Zeit und Geld hat) irgendwer 2 bis 3 Jahre lang dagegen klagen... :cursing:

    Radweg = für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche. Da steht nicht, dass diese Fläche nicht auch gleichzeitig für Fußgänger vorgesehen sein darf und ausschließlich für den Radverkehr vorgesehen sein muss.

    Genau genommen ist ein "Radweg" nach meinem Verständnis eine für diesen exklusive Verkehrsfläche. Mischverkehr von Fahrzeugen und Fußgängern sieht die StVO ja nicht vor, deshalb müssen Radfahrer ja (eigentlich) die Fahrbahn benutzen. Man benötigte aber auch eine einfache Möglichkeit, auch beim Fehlen von baulichen "Radwegen" Radfahrer von der Fahrbahn zu verbannen. Also drehte man die StVO auf den Kopf und befahl per [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] (z. B. mittels schnell aufgepinseltem Strich) Radfahrern nun, Gehwege zu befahren.

    Das ist auch nur die Verwaltungsvorschrift. Entscheidend ist, was in der StVO steht. Und da gilt erst einmal § 2 (1) StVO. Und da Bodenmalereien (mit wenigen Ausnahmen) keine Verkehrszeichen sind, ergibt sich daraus auch nicht unbedingt das Recht, Gehwege zu befahren. Das darf dann demnächst wohl irgendein höheres Gericht ausurteilen.

    "Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237 oder 241."

    Nicht unbedingt. Wie gesagt - das basiert auf dem allgemeinen Widerspruch, den das [Zeichen 240] bewirkt: Gehwegradelpflicht bei gleichzeitigem Fahrbahnverbot. Drehst du das rum, wäre grundsätzlich jeder Gehweg auch automatisch ein Radweg. Also so, wie die Mehrzahl der Gehwegradler das immer beurteilt. Nicht nur die ganz komischen Exemplare aus dem Münsterland. ;)

    Aber man hat explizit auch Wege ohne VZ 240 genannt und diesen Fall gibt es eben nur, wenn es nicht zwei getrennte Wege gibt sondern nur einen, der keine erkennbare Trennung zwischen zwei Bereichen aufweist.

    Redaktionelles Versehen...!? Darüber hat man sich wohl schlicht und ergreifend keinerlei Gedanken gemacht. Andernfalls hätte man ja zum Schluss kommen müssen, dass es dafür eben eines entsprechenden Verkehrszeichens bedarf. Die Notlösung für die ehemaligen [Zeichen 237][Zeichen 241-30] ist ja ganz genau genommen auch nicht so wirklich zu 100 % von der StVO gedeckt, weil sie im Widerspruch zu § 2 (1) stehen.

    Bislang hängen doch viele [Zeichen 240] in der Gegend herum, bei denen nicht die Voraussetzungen für die Benutzungspflicht erfüllt sind. Die Begründung lautet dann, dass Radfahrer ohne das Z240 auf der Fahrbahn fahren müssten und man das denen, die sich dort unsicher fühlen, nicht zumuten will.

    Kenn ich. Die StVB des Kreises Südwestpfalz hat mir ja fast 1,5 Jahre lang mit diesem Argument jede Entschilderung verweigert. Man wollte lieber auf das erwähnte Schreiben warten. Zu verdanken hab ich das wohl auch großteils einem ganz bestimmten ADFC-Mitglied, der keine [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] wollte...!

    Aber es gibt eben auch Fälle, wo man meines Erachtens auf vorhandenen Wegen auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit Fahrrad fahren kann, wo aber die Voraussetzung für eine Benutzungspflicht nicht gegeben sind. Warum sollte man das Radfahren verbieten, wo nur wenige Fußgänger unterwegs sind und der Weg ansonsten die Anforderungen an einen gemeinsamen Geh- und Radweg erfüllt?

    Durchaus. Dafür gäbe es ganz einfache Lösungen, die seit geraumer Zeit auch in F, LUX und Ösiland praktiziert werden - also rechteckige Schilder. Man könnte bspw. auch in die StVO reinschreiben, dass straßenbegleitende Wege außerorts (wo definitiv keine Fußgänger unerwartet aus Haustüren herauslaufen...) automatisch Geh- und Radwege sind. Das hat man doch auch mit der Mofa-Erlaubnis hinbekommen. Diese Wege sind nur dann benutzungspflichtig, wenn da ein [Zeichen 240] hängt. Verboten ist es nur, wenn es per [Zeichen 239] klargestellt wird, dass das dort nicht geht.

    "Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241."

    Radwege! Wobei ich selbst diese Lösung für fragwürdig halte. Es hat meine ich eine Stadt gegeben, die das nach der StVO-Änderung einfach durchgezogen hat und Knöllchen an Gehwegradler verteilte. Gab dann ein entsprechendes Shitstörmchen.

    So genannte "Geh- und Radwege" sind aber nun einmal ein straßenverkehrsrechtliches Paradoxon. Nur mittels [Zeichen 240] wird aus einem stinknormalen Gehweg ein "Geh- und Radweg". Deswegen bezeichne ich ja auch die Pflicht, mit [Zeichen 240] beschilderte Wege zu benutzen als Gehweg- und nicht Radwegbenutzungspflicht! ;) Ein weiterer Grund, warum ich die nicht minder bescheuerte Notlösung mittels alleinstehendem Zusatzzeichen(!) links [Zusatzzeichen 1022-10] für bescheuert halte, weil die meines Erachtens auch nur für eindeutig erkennbare "Radwege" gilt.

    Warum sollte eine Klarstellung notwendig sein, wenn ein Hochbordweg ohne erkennbare Trennung des Fußgänger- und Radverkehrs automatisch immer ein Gehweg ist und sonst nichts? Das VZ 239 wäre dann ja komplett überflüssig und damit gemäß §39 sogar generell unzulässig.

    Weil die Gehwegvermutung eben nur für straßenbegleitende (Hochbord-)Wege gilt. Wo dann die gleichen Abgrenzungsprobleme entstehen wie beim Radverkehr. Es gibt ja aber auch eigenständige Gehwege, die entsprechend beschildert werden müssen. Außerdem kann die Klarstellung auch nach Aufhebung der Benutzungspflicht nötig werden.

    Es muss nichts eingeführt werden, es muss nur umgesetzt werden: Kennzeichnung nicht benutzungspflichtiger Geh- und Radwege ist möglich – ganz ohne Schilder

    Das halte ich für einen Trugschluss. Und der LBM Rheinland-Pfalz schreibt selbst, dass diese Bodenpinseleien für gemeinsame Geh- und Radwege alles andere als eine rechtssichere Lösung sind. Das zuständige Bundesministerium muss sich also weiterhin die Frage gefallen lassen, warum es sich weiterhin weigert, ein quadratisches Z 240 in die StVO aufzunehmen.

    - Kampfradlermethode: Auf dem Gehweg schneller als Schrittgeschwindigkeit, weil es eh jeder für einen Radweg hält

    Ich sehe darin kein "Kampfradeln". Ich würde diesen Blödsinn mit dieser unverhältnismäßigen Schrittgeschwindigkeitsregel außerorts ggf. dann auch vor Gericht angreifen. Es gibt da ja u. a. auch das "Semikolon-Problem". Diese Regelung war doch meines Wissens vor einiger Zeit eh anders? Da galt "angemessene" bzw. "angepasste Geschwindigkeit"? Wenn ich als Radfahrer eh nicht schneller als Fußgänger fahren darf, kann man sich diesen Blödsinn nämlich gleich schenken!

    Ich weiß übrigens nicht, warum die Autofahrer außerhalb der Pfalz wirklich deutlich gestörter zu sein scheinen? Hier in der Gegend werde ich selbst bei der Missachtung von [Zeichen 240] vielleicht 2 x im Jahr angehupt oder angepöbelt... Muss wohl wirklich daran liegen, dass es hier eh kaum "Radwege" gibt.

    Vor einer Weile hat übrigens die rheinland-pfälzische obere Landesbehörde an die Straßenverkehrsbehörden ein Schreiben verschickt, in welchem eine andere "Lösung" präsentiert wird. Leider ging man darin auf die vor allem außerorts möglichen Alternativen wie [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zeichen 260] nicht ein.

    ah, dir schwebt die Lösung wie beim ÖPNV vor, wo jemand mit 1200,- nettoeinkommen 100,- fürs Monatsticket zahlt und jemand mit 4500,- Nettoeinkommen dafür 300,-? ja, in der Tat, das könnte man super auf den KFZ-Verkehr übertragen.

    Strohmann. :P Nein. Der ÖPNV sollte meiner Ansicht nach generell kostenfrei und völlig über Steuern (auf hohe Einkommen, Unternehmensgewinne, Erbschaften und Kapitaleinkünfte) finanziert werden.

    Dann bleiben wir beim bisherigen System und hoffen, dass die "reichen" sich aufs Fahrrad schwingen und Platz für die armen alleinerziehenden Krankenschwestern in Schichtarbeit machen.

    Man sollte in der doch recht "bürgerlichen" Radverkehrsaktivisten- und Verkehrswende-Szene vielleicht endlich mal zur Kenntnis nehmen, dass das Rad für jemanden mit wenig Geld das einzige Verkehrsmittel ist, welches derjenige sich leisten kann. Früher wurde Sozialhilfeempfängern ja nur in Ausnahmefällen der Besitz eines Kfz zugestanden. Ich hatte ja auch mal erwähnt, dass mich eine aufgebrezelte Mitt-50erin für einen Flüchtling hielt und mir ein paar warme Klamotten besorgen wollte... Hier in der Gegend siehste grade vor Flüchtlingsunterkünften unheimlich viele Fahrräder - und auch in ärmeren Regionen der Welt ist das Rad nur deshalb 1. Wahl, weil das Geld für ein Auto fehlt. Für viele ist Radfahren also nicht einfach nur ein "Lebensgefühl" irgendwelcher grüner, sich von der Masse abgrenzen wollender, gut verdienender obere-Mittelschicht-Hipster, sondern die einzige Möglichkeit, irgendwie von A nach B zu kommen...

    Oder nur die, die jetzt auch fahren. Wer den Change will, muss an die kosten ran. Kosten fürs fahren, Kosten fürs parken usw.

    Also sollen zuallererst die mit wenig Geld aufs Auto verzichten; der Markt wird es schon richten...! Es wundert mich nicht, dass man sich mit dieser Einstellung keine Freunde macht. Die Fahrer von teuren und dicken Karren wird es auch freuen - die haben dann nämlich auch wieder mehr Platz, um ihre überdimensionierten Panzer abzustellen und auf der Autobahn richtig Gas zu geben - wenn der gemeine Pöbel sich nur noch das Radfahren leisten kann. :rolleyes:

    Wenn man das Autofahren für so schädlich hält, sollte man nach Lösungen suchen, es allen gleichermaßen zu verbieten oder madig zu machen - also bspw. Verbote (für alle gleichermaßen) konsequent durchsetzen. Es über den Geldbeutel "regeln" zu wollen, halte ich für feige und sozial ungerecht. Das würde ich wenn überhaupt nur am oberen Ende akzeptieren - bspw. durch Luxussteuern auf besonders teure Karossen.

    Eine Umwidmung bringt für den Radverkehr keinerlei Verbesserung, solange der Kraftverkehr auch hineinfahren darf.

    Solange da überhaupt noch irgendeine Sorte Kfz rein darf, ist gar keine straßenrechtliche Umwidmung nötig bzw. wohl auch gar nicht möglich. Hab ich grade Letztens erfahren, als es um die fehlende Teileinziehung der allerdings dauerhaft per [Zeichen 254] gesperrten B 10 ging. In eine "echte" gewidmete Fahrradstraße dürfte eben nix anderes reinfahren als Fahrräder. Selbst wenn dann Zusatzzeichen dies erlauben würden, wären jene klar rechtswidrig.

    In meiner Heimatstadt genehmigt man auch komplett neue Firmenbauten (stadtbekannter Oligarchen...) ohne entsprechende Auflagen an den Unternehmer, auf seinem Grundstück eine ausreichende Zahl von Mitarbeiterparkplätzen anzulegen. Die stehen dort jetzt alle draußen auf der Straße. Und zwar trotz vorhandener Seitenstreifen wie üblich (aus Angst vor abgefahrenen Rückspiegeln) mit der rechten Fahrzeughälfte auf den [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] oder den Grünstreifen.

    Aus der VwV ergibt sich ja allgemein kein unmittelbarer Rechtsanspruch. Ich würde mir speziell zum Thema Radwege unbedingt eine eigene Durchführungsverordnung wünschen!

    Müssen Radwegfurten im Zuge von Vorfahrtstraßen vorhanden sein oder ist das auch nur eine weiche "Empfehlung"?

    Meines Erachtens müssten sie, weil die StVO halt keine unterschiedlichen Vorfahrtregelungen für Straßenteile kennt. Und eine Furt signalisiert einen Vorrang. Es wird ja aber vermehrt das Gegenteil gemacht und quasi überall ein [Zeichen 205] hingestellt. Der neueste Scheiß ist ja, überall auch noch abgesenkte Bordsteine einzubauen. Wohl aus diesem Grund hat man ja eben auch das hier in die VwV geschrieben:

    Zitat von VwV StVO

    sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird.

    Im Grunde kann eine Verwaltung demnach wo und wie sie grade lustig ist ein [Zeichen 205] hinstellen. 5 Meter oder nicht, [Zeichen 306] oder nicht ist dann auch egal. Find ich ja gar nicht mal so schlecht, weil dann fällt m. E. halt die Benutzungspflicht weg. 8)

    Bedeutet das im Umkehrschluss, dass dem Radverkehr an mehr als 5m abgesetzten Radwegen die Vorfahrt durch ein kleines VZ 205 zu nehmen ist?

    Das (mit den bescheuerten Verschwenkereien) steht doch meine ich sogar in den ERA 2010...!? Als ich an einem freilaufenden Rechtsabbieger die [Zeichen 205] weghaben wollte, hat man mir geschrieben, das ginge nicht, weil das ja so in den VwV stehe. [Zeichen 306] begleitendes Wegelchen hin oder her. Im Grunde ist es ja auch konsequent - dann sind das eben auch alles keine straßenbegleitenden Wegelchen.