Knochenbrüche, mit Ausnahme von Finger- und Zehenknochen gelten in der Regel als schwere Verletzung
Beiträge von Yeti
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Hier in Stade wurde vor zwei Jahren eine Bürgerbefragung zum Thema Mobilität durchgeführt. Dabei kam heraus, dass 71% der Befragten zumindest gelegentlich das Fahrrad nutzen, 43% regelmäßig. Das passt recht gut zu den Ergebnissen des Fahrrad-Monitors und ist mir hier vor Ort in der Diskussion mit Verwaltung und Politik sehr hilfreich, weil schon öfter angezweifelt wurde, ob das Ergebnis repräsentativ sei.
Damals kam heraus, dass Maßnahmen für eine fahrradfreundliche Stadt von den Befragten die höchste Bedeutung beigemessen wurde (die Ergebnisse findet man hier: unter -> Erste Befragung). 3 der 5 identifizierten Top-Maßnahmen betreffen direkt den Radverkehr und "Verbesserte der Parkmöglichkeiten in der Innenstadt" wären ein Nebeneffekt eines höheren Radverkehrsanteils (bzw. eines geringeren MIV-Anteils).
Stattdessen versucht man aber gerade, ein neues Parkhaus zu bauen und zieht damit noch mehr Autoverkehr an. Weil eine EU-weite Ausschreibung zum Bau des Parkhauses nicht erfolgreich war, musste die Stadt jetzt dem Investor eines neuen Einkaufszentrums eine Entschädigung ("pauschalierter Aufwendungsersatzanspruch") zahlen.
Für den Autoverkehr ist immer genug Geld da, aber die Maßnahmen für den Radverkehr sind noch nicht einmal in der Planung.
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Gibt es hier:
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Ich sehe den Hinweis, dass sowohl der Radfahrer als auch die Autofahrerin grün hatten, so, dass das reflexartige "der Radfahrer ist bestimmt bei rot gefahren" unterbunden wird
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Im "Leitfaden Radverkehr" der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird so etwas als unzulässige Kombination aufgeführt. Das klingt so weit auch ganz logisch, aber was bedeutet das für Hamburg
Zitat3.3.7 Unzulässige Kombinationen
Eine Radwegebenutzungspflicht für beidseitige Radverkehrsführungen in derselben Fahrtrichtung ist bei einbahnigen Fahrbahnen nicht zulässig, da Radfahrerinnen und Radfahrer dann nur eine der beiden verpflichtenden Anordnungen verfolgen können (Bild 19). Möglich ist eine solche Ausweisung der Radverkehrsanlagen nur bei Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen.
Unzulässig sind auch Radverkehrsführungen, bei denen eine benutzungspflichtige Radverkehrsführung mit einer nicht benutzungspflichtigen Führung in derselben Fahrtrichtung kombiniert wird. Die Benutzungspflicht einer Führung nimmt dem Radverkehr die Wahlmöglichkeit zur Nutzung der nicht benutzungspflichtigen Führung. Beispiele zeigt Bild 20.
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Sehe ich das richtig, dass hier auf beiden Seiten Zeichen 237 steht?
linksund rechts
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Zum Thema Fahrradroutenbeschilderung und Treppen habe ich auch noch einen:
Dieser Pfeil erweckt den Eindruck als solle man hinter der Laterne auf den roten Weg einbiegen
Der endet jedoch 20m weiter vor dieser Treppe
Immerhin ist das ein Teil des Elbe-Radweges und ich habe schon oft Radfahrer mit vollgepackten Tourenrädern gesehen, die ihr Fahrrad die Treppenstufen hochgeschleppt haben.
Gemeint ist natürlich, dass man hinter der Hecke rechts auf den Radweg abbiegt, aber da stand gerade kein Pfosten, an den man den Pfeil hätte dranschrauben können.
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War das hier?
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Ist jetzt zwar kein spezielles Fahrradthema, verlinke es aber trotzdem mal. Ich wünsche dem Fahrer dieses Geltungstriebwagens noch viele solche Polizeieinsätze
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Dieser sollte gehen
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Es ist einfach in vielen Köpfen tief verankert, dass Radfahrer sich gefälligst so zu verhalten haben, dass sie den Kfz-Verkehr nicht behindern. Wenn ich mir hier anschaue, auf welche Randstreifen sich Radfahrer verkriechen, um bloß nicht auf der Fahrbahn zu fahren, dann wundert es mich auch nicht, dass viele aus Angst, zu knapp überholt zu werden, dem Kfz-Verkehr möglichst viel Platz lassen wollen.
Dass dieses Verhalten der eigenen Sicherheit abträglich ist, muss man erst mal lernen. Und man benötigt halt auch ein dickes Fell, um sich nicht von den Aggressionen von Autofahrern beeindrucken zu lassen, die einen von "ihrer" Fahrbahn weghupen wollen.
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Der nicht abgedeckte Schlauch ist dann aber immer noch eine 1A Stolperfalle für Fußgänger.
Daher habe ich "lösen" in Anführungszeichen gesetzt (-> Ironie!)
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Hier würde man das Problem ganz einfach durch ein
"lösen".
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Neue Radschnellwege für die Metropolregion Hamburg
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Wenn man genau unter dem Bus liegt, kann einen der Fahrer auch nicht sehen. Der Begriff "toter Winkel" ist dann besonders passend.
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Die derzeitige Besteuerung ist ein Ablasshandel. Typabhängige Pauschalen, die sich an Laborwerten orientieren oder Steuersätze nach Hubraum, bewirken keine Verhaltensänderung, denn die Steuer ist unabhängig vom tatsächlichen Gebrauch zu zahlen. Und wenn der Deutsche erst mal für etwas bezahlt hat, dann möchte er dafür auch seine "Rechte" maximal ausnutzen.
Eine verursachergerechte Besteuerung würde sich zusammensetzen aus einer Pauschale in Abhängigkeit der Fahrzeuggröße für die Inanspruchnahme öffentlichen Raums, eine flächendeckende Maut für die Nutzung der Infrastruktur und eine Kraftstoffsteuer, über die der CO2- und Schadstoffausstoß besteuert wird. Kurz: Wer viel fährt, wer viel Kraftstoff verbrennt und wer dies in einem viel zu großen Auto tun möchte, zahlt auch mehr.
Damit würde man auch marktwirtschaftliche Anreize schaffen, kleinere und sparsamere Autos zu kaufen, Car-Sharing Angebote, sowie öffentliche Verkehrsmittel und das Fahrrad mehr zu nutzen. Ohne solche Anreize wird das aber von alleine nicht passieren und die Autokonzerne werden immer größere Panzer auf den Markt bringen, weil sie damit Geld verdienen.
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Ich verstehe die ganze Diskussion um CO2-Grenzwerte nicht. CO2 entsteht bei der Verbrennung fossiler Energieträger und zwar 2,32 kg CO2/l Benzin und 2,65 kg CO2/l Diesel. Das ist das Ergebnis einer chemischen Reaktion und nicht vom Fahrzeugtyp abhängig.
Wollte man den CO2-Ausstoß verursachergerecht besteuern, ginge das über die Kraftstoffsteuer, denn es ist unerheblich, ob der Kraftstoff in einem SUV oder einem Kleinwagen verbrannt wird, außer dass das sparsamere Fahrzeug mit der selben Kraftstoffmenge weiter fährt.
Der diskutierte Grenzwert von 90g CO2/km entspricht übrigens einem Durchschnittsverbrauch von
3,9 l/100km für Benziner
3,4 l/100km für DieselDavon sind moderne Kraftfahrzeuge weit entfernt. Man vermeidet es aber, den direkten Zusammenhang zwischen CO2-Emission und Kraftstoffverbrauch herzustellen, weil die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit damit offensichtlich wäre.
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Verkehrswende aus Sicht der Autohersteller: