Beiträge von Yeti

    Wer will noch?

    https://www.facebook.com/tageblatt/post…hc_location=ufi

    Mail an das Tageblatt und die Polizei ist ebenfalls raus:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    das Tageblatt berichtet über die gestern durchgeführten Kontrollen von Radfahrern. So sehr ich die Maßnahme generell begrüße, dass die Polizei auf die Verkehrssicherheit der Radfahrer achtet, gibt es ein paar Ungereimtheiten. Ich weiß nicht, ob es sich dabei um eine Falschinterpretation des Tageblatts handelt, oder ob die Informationen der Zeitung von der Polizei falsch übermittelt wurden.

    https://deref-web-02.de/mail/client/M3…%2C1341898.html

    1. Licht muss seit Juni 2017 am Fahrrad nur noch bei schlechter Sicht oder Dunkelheit eingeschaltet und sogar nur dann mitgeführt werden. Am Tage muss bei normalen Sichtverhaltnissen also das Licht weder eingeschaltet werden, noch überhaupt eine Lichtanlage am Fahrrad montiert sein. "Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden." https://deref-web-02.de/mail/client/bJ…012%2F__67.html

    2. Radfahrer dürfen selbstverständlich die Fahrbahn auch an einem Fußgängerüberweg überqueren und müssen nicht absteigen und schieben. Allerdings haben Radfahrer an Fußgängerüberwegen keine Vorfahrt vor dem Fahrbahnverkehr und dürfen sich nicht darauf verlassen, dass Fahrzeuge auf der Fahrbahn für sie anhalten und natürlich dürfen sie Fußgänger nicht behindern oder gefährden. Sobald Radfahrer an einem Fußgängerüberweg absteigen und schieben, genießen sie jedoch alle Rechte von Fußgängern. Dies wurde in Gerichtsurteilen bereits schon so gesehen, wenn man sich ohne abzusteigen mit einem Bein vom Boden abstößt und über die Fahrbahn rollert anstatt in die Pedale zu treten.

    3. An der im Artikel gezeigten Stelle müssen Radfahrer sogar die Straßenseite wechseln, weil es einen benutzungspflichtigen Radweg auf der linken (falschen) Straßenseite (Burggrabenseite) gibt. Diese Anordnung ist zwar unzulässig, aber das bedeutet nicht automatisch, dass sie nicht befolgt werden muss. Radfahrern kann man daher keinen Vorwurf machen, dass sie die Straße überqueren, um den benutzungspflichtigen Weg auf der linken Straßenseite zu erreichen. An anderer Stelle bemängelt die Polizei zu recht das Radfahren auf der falschen Straßenseite, während die Stader Verkehrsbehörde solche gefährlichen Regelungen wie am Bahnhof sogar anordnet (weitere Beispiele: Salztorscontrescarpe, Kuhweidenweg, Ottenbecker Damm, Heidbecker Damm, Am Hofacker, Thuner Straße, Altländer Str. stadtauswärts hinter dem Kreisverkehr und sicherlich viele weitere). In der Verwaltungsvorschrift zur StVO steht dazu:

    "Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden."

    https://deref-web-02.de/mail/client/Iz…S3236420014.htm (zu §2, Randziffer 33)

    Auch die Voraussetzungen und Mindestbedingungen der Verwaltungsvorschrift für benutzungspflichtige Radwege sind an vielen Stellen im Stadtgebiet von Stade nicht eingehalten und die Anordnungen daher unzulässig. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass das Radfahren auf Radwegen zusätzliche Risiken birgt und keinesfalls sicherer ist als das Radfahren auf der Fahrbahn. Benutzungspflichtige Radwege dürfen daher seit nunmehr 20 Jahren nur noch dann angeordnet werden, wenn es aufgrund einer außergewöhnlichen Gefahrenlage zwingend erforderlich ist. Diese Regeln werden aber auch 20 Jahre nach Inkrafttreten in Stade beharrlich ignoriert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Oh je, danke für den Hinweis. Das Bild des Artikels zeigt die Straße Am Bahnhof. Dort gibt es eine (selbstredend unzulässige und unnötige) linksseitige Benutzungspflicht. Am Anfang und Ende dieses "Radweges" gibt es einen Fußgängerüberweg. Dass die Polizei dann auch noch bemängelt, dass Radfahrer am Fußgängerüberweg die Straßenseite wechseln, um den benutzungspflichtigen Weg zu erreichen, schlägt dem Fass den Boden aus.

    Schade, dass ich dort heute morgen nicht langgefahren und kontrolliert worden bin.

    Hier noch ein Bild der Stelle aus dem Artikel aus der anderen Perspektive.

    Dazu kommt noch, dass die Fahrbahnmarkierungen den Eindruck erwecken, als handele es sich um eine abknickende Vorfahrt. Diese Regelung wurde aber schon vor längerer Zeit aufgehoben.

    Hier: https://www.google.de/maps/@53.59689…m/data=!3m1!1e3

    Bei solchen Berichten muss ich immer an diesen Artikel denken:

    Zitat

    Den Rest erledigen die PR-Abteilungen der Polizei und die Presse im gemeinsamen Verschleiern der motorisierten Gewalt. Radfahrer*innen »verunglücken«, »werden übersehen« oder befanden sich »im toten Winkel«. Sie fuhren »ohne Helm« oder »mit Kopfhörern«. Selten liest man von Autofahrer*innen, die »Radfahrer*innen totfahren«, ihnen »die Vorfahrt nehmen«, im Auto »durch das Radio abgelenkt« waren. Die Opfer werden zu Verursacher*innen umgeschrieben, die Täter*innen medial entlastet.

    http://fahrradzukunft.de/25/motorisierte-gewalt/

    »Ich habe das gesehen und ich habe nach meinem Ermessen entschieden, keine Maßnahmen zu ergreifen. Sie kommen als Radfahrer dort vorbei.«

    Richtig ist, dass man legal nur als Fußgänger an dem Wagen vorbei kommt aber nicht als Radfahrer. Den Hinweis hätte ich mir wohl gegenüber der Polizei nicht verkneifen können.

    Solange das Fußgängeraufkommen so hoch ist, wie auf den beiden Bildern zu sehen, würde ich allerdings auch einfach vorsichtig auf dem Gehweg an dem geparkten Fahrzeug vorbei fahren. Der selbe Polizist, der der Meinung ist, dass man dort als Radfahrer vorbei kommt, wird einem dafür wohl keine OWI anhängen. Ich glaube auch, dass Abschleppwagen an anderer Stelle dringender benötigt werden und würde mich mit der Tatsache zufrieden geben, dass der Fahrer für das Radwegparken ein Ticket erhält.

    Nein, muss ich nicht. :) Weil du in meinem Wohnort kein Entscheidungsträger bist, der die finanziellen Mittel bereit stellen muss, bevor sich hier etwas verändert. Selbst, um überflüssige Schilder abzuschrauben, braucht es Personal, das das anordnet und Leute, die es ausführen.
    Falls du dich am Begriff "Radverkehrsinfrastruktur" störst: Damit meine ich nicht, dass hier mehr Radwege gebaut werden müssen. Im Gegenteil: Es gibt hier zu viele Unnötige, die man benutzen muss und die, deren Benutzung aus meiner Sicht nachvollziehbar bis sinnvoll ist, sind oftmals in einem erbärmlichen Zustand.

    Mit dem Argument bin ich hier tatsächlich auch schon weitergekommen: Jeder Radfahrer schafft mehr Platz für alle, auch für Autofahrer. Nun fahre ich sicherlich nicht Fahrrad, um den Autoverkehr zu beschleunigen, aber es setzt der Denkweise etwas entgegen, dass Radfahrer den Autofahrern etwas wegnehmen.

    *edit: Und man kann damit auch sofort die Pauschalaussage entkräften, dass ja nicht jeder auf das Fahrrad umsteigen kann. Stimmt! Muss aber nicht jeder. Es würde reichen, wenn es diejenigen tun würden, denen es problemlos möglich wäre.

    So habe ich den Vorschlag vom KleverRadfahrer auch verstanden: Die bisherigen Schilder kennzeichnen, Wege, auf denen man fahren darf. Für benutzungspflichtige Wege müsste es ein neues Zeichen oder ein Zusatzzeichen geben.
    1998 hat man einfach viele Schilder hängen lassen und damit überall Benutzungspflichten angeordnet, ohne dies im Einzelfall zu prüfen. Als Ergebnis haben wir heute immer noch viele Wege, auf denen das unnötig und/oder unzulässig ist.

    Man sollte auf keinen Fall ein neues Zeichen für Radwege ohne Benutzungspflicht fordern. Man sollte ein neues Zeichen für Radwege mit Benutzungspflicht fordern.

    Das würde die Kommunen auf jeden Fall in Zugzwang bringen, die bestehenden Anordnungen zu überprüfen und andernfalls den Radfahrern sofort überall die Wahlmöglichkeit schaffen, auf der Fahrbahn zu fahren. Außerdem würden mit jeder neuen Anordnung die Fristen neu beginnen, gegen sie vorzugehen :evil:

    Wenn man ein Kind unter 10 Jahren begleitet, darf man übrigens auf Gehwegen schneller fahren als Schrittgeschwindigkeit. In §2 (5) StVO steht nur, dass man besondere Rücksicht nehmen muss, niemanden gefährden oder behindern darf und soweit erforderlich seine Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen muss.

    Zitat

    Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.


    Warum man dieselbe Formulierung nicht für die Freigabe von Gehwegen zum Radfahren verwendet hat, ist mir unklar.

    Mir scheint immer mehr, dass uns in Deutschland tatsächlich ein Verkehrszeichen fehlt: "Gemeinsamer Fuß-/Radweg, nicht benutzungspflichtig".
    Vielleicht ähnlich dem eckigen, blauen Radwege-Zeichen C113 in Frankreich, welches m.W. eben einen nicht-benutzungspflichtigen Radweg ausweist - auch ein solches wäre hier manchmal ja ganz nett.

    So etwas habe ich hier gefunden:
    Fußgänger- und Fahrradpiktogramm auf dem Weg durch waagerechten Strich geteilt, ohne umschließenden Kreis. Ob das irgendwie durch eine Vorschrift oder Verordnung rechtlich abgedeckt ist, weiß ich nicht.

    Wenn man in HH-Finkenwerder auf der Straße Neßdeich um das Airbusgelände fährt, ist der Weg nur mit dem Zusatzzeichen [Zusatzzeichen 1022-10] gekennzeichnet, hier:
    Das ist eigentlich auch nur bei Freigabe des linksseitigen Radweges vorgesehen und nicht alleinstehend auf der rechten Seite.

    Ja, es hängt nur von der Interpretation des Semikolon ab, ob der letzte Satz nur unter der Bedingung "wenn nötig" gilt oder immer. Relevant wird es ohnehin nur, wenn etwas passiert, da vermutlich keine Geschwindigkeitskontrollen auf einem völlig fußgängerfreien Weg durchgeführt werden. Daran, dass man auf Fußgänger Rücksicht nehmen muss, ändert sich eigentlich nichts, denn das muss man auch auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg mit Z240.

    Kritischer sehe ich die Konflikte mit Kfz an Kreuzungen und Einmündungen. Wenn das Schrittgeschwindigkeitsgebot immer gilt, hätten Autofahrer dort künftig deutlich bessere Karten, wenn es zum Unfall kommt.

    Es bleibt letztlich eine für Radfahrer genauso unbefriedigende Notlösung zur Legalisierung von Wegen, die nicht die Mindestvoraussetzungen erfüllen. Aber gerade dann ist es einerseits widersprüchlich, Radfahrer gemeinsam mit Radfahrern dort fahren zu lassen, wie Julius sagt. Andererseits würde man wenigstens die Möglichkeit legalisieren, auf der Fahrbahn zu fahren, ohne es gleich für alle verpflichtend zu machen.

    Würde das Gebot der Schrittgeschwindigkeit nur in der Nähe von Fußgängern gelten und damit verdeutlichen, dass Radfahrer auf solchen Wegen besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen müssen, wäre es eine Alternative. Aber wenn du den Leuten erklärst, dass sie auf solchen Wegen überall nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, auch wenn weit und breit kein Fußgänger zu sehen ist, lachen sie dich aus. Egal, wie der Weg bezeichnet ist, wäre es in jedem Fall erst einmal wichtig, dass Radfahrer auf gemeinsamen Wegen mehr Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Und je mehr Leute auf der Fahrbahn fahren, desto sicherer wird es für die Fußgänger.

    Es geht ja auch nicht um den Neubau von Wegen, die von Anfang an die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, sondern um den Altbestand, der teilweise aus den 1970er Jahren stammt. Wenn pro Fahrtrichtung nur eine Fahrspur und keine Parkstreifen vorhanden sind, dann kann man Platz für regelkonforme Radwege nur dort schaffen, wo man die Fahrbahnbreite noch reduzieren kann oder wo Grünstreifen vorhanden sind. Fängt man gleich damit an, für Radwege einen alten Baumbestand an der Straße abzuholzen, wird es massiven Gegenwind aus der Bevölkerung geben und die Politik, die momentan dem Thema aufgeschlossen gegenüber steht, wird den Schwanz einziehen. Wenn die ganze Diskussion erst einmal ins Emotionale abrutscht, wäre das gar nicht gut.

    Auf der anderen Seite gibt es aber genügend Straßen, wo eine Benutzungspflicht völlig unnötig ist und wo man beginnen kann, für die Akzeptanz der Fahrbahnnutzung zu werben. Es gibt ein paar Einfallstraßen, auf denen eine Benutzungspflicht gerechtfertigt sein könnte. Da wird es entweder teuer, weil der gesamte Straßenquerschnitt umgestaltet werden muss oder es wird dort kaum jemand auf der Fahrbahn fahren. Das ist aus meiner Sicht der zweite Schritt. Nicht, weil ich es nicht für wichtig halte, sondern weil man hier noch nicht so weit ist.

    Hallo Julius,
    ich gebe dir vollkommen recht, dass es damit nicht getan sein darf. Mir geht es darum, wie man in einer Stadt, in der geschätzt 3/4 der Infrastruktur für Radfahrer nicht regelkonform sind, den Einstieg schafft, etwas zu verändern.

    Man kann es natürlich stur durchziehen: Mindestbreite nicht eingehalten = Benutzungspflicht aufheben. Wenn dann nur noch ein Gehweg übrig bleibt, müssen halt alle Radfahrer auf die Fahrbahn. Ich selbst hätte damit kein Problem, aber die Mehrheit der Radfahrer würde das nicht von heute auf morgen akzeptieren und dann entweder illegal auf dem Gehweg radeln oder gar nicht mehr. Die Stadt könnte es sich auch ganz einfach machen und überall ein Z239 aufstellen, damit jedem Radfahrer klar ist, dass er dort nichts mehr zu suchen hat. Fahrradfreundlich wäre das nicht. Wenn man aber in einem ersten Schritt wenigstens die Möglichkeit schafft, legal auf der Fahrbahn zu fahren, wo die vorhandenen Radwege die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, ist es doch schon eine Verbesserung.

    Wenn man das erfolgreich verändern will, muss man meiner Meinung nach schrittweise vorgehen, damit das alle langsam lernen können und auch Zeit haben, zu verstehen, wozu das gut ist. Ich kann auch nicht zur Verwaltung gehen und denen an den Kopf hauen, dass die alle keine Ahnung haben, nur weil ich deren Meinung nicht teile. Was in der Verwaltungsvorschrift steht, wissen die auch. Aber sie ziehen sich zu oft auf die möglichen Ausnahmen zurück und schätzen meiner Meinung nach die Gefahren falsch ein.

    Es würde mir bei meiner Argumentation gegenüber der Verwaltung sehr helfen, wenn ich das z.B. durch ein Urteil belegen könnte. Momentan heißt es, entweder alle auf dem Radweg oder alle auf der Fahrbahn. Weil man glaubt, dass die meisten Radfahrer nicht auf der Fahrbahn fahren wollen/werden, bleibt es bei der Benutzungspflicht. Wenn man durch Aufhebung der Benutzungspflicht tatsächlich eine legale Wahlmöglichkeit schaffen würde, dann würden sich die Verantwortlichen sicherlich leichter tun, die blauen Schilder abzuschrauben.

    Ich werde das bei meinem nächsten Treffen mit der Verwaltung für alle Wege mit [Zeichen 241-30] vorschlagen, speziell, wo die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Dort verbleibt auf jeden Fall ein nicht benutzungspflichtiger Radweg und man hätte die Wahlmöglichkeit geschaffen.

    Das war auch so ein "Argument" gegen die Aufhebung der Benutzungspflicht. Wo bislang ein [Zeichen 240] stand, würde die Aufhebung einer Fahrbahnbenutzungspflicht gleichkommen, weil der Weg ohne das blaue Schild zum Gehweg wird, auf dem man nicht mehr fahren darf. Der Umkehrschluss: Man muss alle dazu zwingen, auf einem unzureichenden gemeinsamen Weg mit den Fußgängern zu fahren, weil nicht alle (oder vermutlich anfangs nur wenige) Radfahrer die Fahrbahn nutzen würden. Meiner Meinung nach wird das Fahren auf einem solchen Weg, der vom Blauschild befreit wurde, aber nicht grundsätzlich und sofort illegal, solange man nicht durch ein [Zeichen 239] ohne Zusatzzeichen das Radfahren explizit verbietet. Ein Radweg ist eine Fläche, die für den Radfahrer erkennbar zum Radfahren bestimmt ist. Das sollte wohl für jeden Weg zutreffen, der bislang mit einem Z240 gekennzeichnet ist, ansonsten sollte man sich ernsthaft fragen, wie man auf die Idee kommen konnte, darauf eine Benutzungspflicht anzuordnen. Bei getrennten Geh und Radwegen mit vormals [Zeichen 241-30] ist es ohnehin kein Problem. Nach Abschrauben des Blauschildes verbleibt ein nicht benutzungspflichtiger Radweg.

    Dabei geht es aber eigentlich nur um Haftungsfragen und nicht darum, was sicherer ist. Solange sich Fußgänger und Radfahrer den selben Weg teilen, egal ob verpflichtend, freiwillig oder unerlaubt, sind Fußgänger durch Radfahrer gefährdet und vor allem die Radfahrer müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen und damit rechnen, dass sie sich unvorhersehbar verhalten.

    Nach Aufhebung der Benutzungspflicht würden wohl als erstes die routinierten und in der Regel schnelleren Radfahrer auf die Fahrbahn wechseln. Diese stellen für Fußgänger die größte Gefahr dar, wenn sie keine Rücksicht nehmen oder sie werden durch Fußgänger am meisten am zügigen Vorankommen gehindert, wenn sie Rücksicht nehmen. Jeder Radfahrer, der von seiner Wahlfreiheit Gebrauch macht und auf die Fahrbahn wechselt, macht es also auf jeden Fall schon mal für die Fußgänger sicherer. Die schnelleren Radfahrer profitieren auf der Fahrbahn auch am meisten von der Tatsache, dass sie an Kreuzungen und Einmündungen nicht ständig übersehen werden und es wird wohl niemand auf die Idee kommen, auf der Fahrbahn entgegen der Fahrtrichtung zu fahren.