Beiträge von Yeti

    Irgendwie habe ich da den Eindruck man muss die Wahlfreiheit umsetzen aber will nicht, dass sich Radfahrer auch für die Fahrbahn entscheiden.

    Da hast du leider Recht: Anstatt gefährliches Gehwegradeln konsequent zu unterbinden und parallel dazu Maßnahmen zu treffen, dass Radfahrer sicher auf der Fahrbahn fahren und sich dort auch sicherer fühlen, damit sie von ihrer Wahlfreiheit auch Gebrauch machen, versucht man lieber das Gehwegradeln weiter zu ermöglichen und toleriert dabei, dass sich niemand an das Gebot der Schrittgeschwindigkeit hält. Da wird dann auch schon mal von den Behörden geäußert, dass man solche Anordnungen "aus Gründen der Verkehrssicherheit" trifft.

    Ich habe keine AGB gefunden. Sollten die AGB allerdings erst im Parkhaus ausgehängt sein, würde ich auch gerne wissen, wie ich da wieder rauskommen soll, wenn ich erst mal vor der Schranke stehe :saint:

    Natürlich hat niemand daran gedacht, dass ein Radfahrer auf die Idee kommen könnte, in das Parkhaus zu fahren (die kennen mich halt erst seit 2 Jahren). Leider hat sich auch niemand darüber Gedanken gemacht, dass auch Radfahrer Abstellplätze für ihre Fahrräder in der Innenstadt brauchen. Man hätte bei der Planung des Parkhauses gleich vorsehen können, dass es auch Stellplätze für Fahrräder gibt. Dann gerne auch mit eigener Zufahrt.

    Ich könnte noch vorschlagen, die links-elbische Route aus dem Programm zu nehmen. Eigentlich schade, weil das hier nämlich ganz schön ist. Aber wenn man nur in S-H legal an der Elbe entlang fahren darf, dann können die niedersächsischen Orte entlang der Strecke halt nichts mehr an den Radtouristen verdienen. Pech gehabt!

    A propos Pech gehabt: Immer wieder kommt in Stade auch das Thema der mangelnden Fahrradstellplätze auf. Pünktlich vor Weihnachten hat ein neues Parkhaus für 500 Kraftstehzeuge in der Innenstadt geöffnet und es wurde beanstandet, dass dort keine Fahrradstellplätze vorgesehen seien.

    Ich habe es ausprobiert: Ob ich auf dem Fahrrad die 2m einhalte, müsste ich noch mal checken, aber mit den 3 Tonnen habe ich kein Problem. Also rein da!

    Dann die Ernüchterung bereits am Ticketautomaten. Ich kann so oft ich will, auf die Taste drücken, aber das Ding spuckt keinen Parkschein aus und die Schranke bleibt zu. Zum Glück kommt man aber mit dem Fahrrad vorbei und die ersten 60 Minuten sind sowieso kostenfrei (wofür die Stadt Stade so alles Geld übrig hat). Trotzdem finde ich das doof, denn ich wollte gerne ein Parkticket lösen. Vielleicht muss ich beim nächsten Mal einen Gullideckel mitnehmen, damit die Kontaktschleife reagiert.

    Wenn man erst mal drin ist, findet man viele Stellplätze. Leider fehlt eine Möglichkeit, das Fahrrad auch anzuschließen.

    An der Ausfahrt wieder das Problem, dass man an der Schranke vorbei muss, was sich dort deutlich enger gestaltet als bei der Einfahrt. Hätte ich bei der Einfahrt ein Ticket bekommen, wäre das kein Problem.

    Im Großen und Ganzen bin ich der Meinung, dass zu Unrecht gemeckert wird. Hier hat die Stadt schöne überdachte innenstadtnahe Fahrradstellplätze geschaffen. Abzüge gibt es für die Tatsache, dass man als Radfahrer bei der Einfahrt davon abgehalten wird, ordnungsgemäß ein Parkticket anzufordern. Wünschenswert wären neben der Anpassung der Kontaktschleife Anlehnbügel, an denen man sein Fahrrad festschließen kann, sowie ein Rabattangebot, falls man sich mit mehreren Radfahrern einen Stellplatz teilt.

    OK, danke für den Hinweis. "Rechts am Stau vorbei fahren", also rechts überholen darf man auf dem Schutzstreifen genauso wie ohne Schutzstreifen unter den Bedingungen des §5: Also mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht an wartenden Fahrzeugen.

    Gemeint war von mir, dass man nicht auf dem Schutzstreifen rechts an langsameren Fahrzeugen auf der Fahrbahn überholen darf, weil die nicht warten. Da habe ich mich ungenau ausgedrückt.

    Wo? Bei YouTube steht nix. Wurde da etwa gelöscht?

    Offensichtlich ja. :cursing:

    *edit: neuen Kommentar geschrieben

    Der Weg verläuft überwiegend im Bereich des Außendeiches. Gerade im Winterhalbjahr sammelt sich darauf häufig Treibgut, das bei Hochwasser (gibt es hier 2 x am Tag) angespült wird. Ich denke auch, dass eine Erlaubnis, den Weg zu befahren auch mit den entsprechenden Sicherungspflichten verbunden ist. Es stellt sich dennoch die Frage wie die Wegweisung und veröffentlichte Routenführung mit dem Verbot vereinbar ist, den Weg zu nutzen. Und so lange die Polizei nicht die Radtouristen abzettelt, ist diese Frage auch erst im Schadensfall relevant.

    Die Wegweisung erfolgt wohl durch den Landkreis, die Anordnung des [Zeichen 250] aber auch. Allerdings sind das zwei unterschiedliche Stellen.

    Unterm Strich heißt das: Sie wollen zwar die Fahrradtouristen hier haben, aber den ausgeschilderten Weg nutzen die dann widerrechtlich auf eigenes Risiko. Das ist aber nicht nur im Ldkrs. Stade so, sondern war mir auch an anderen Stellen aufgefallen.

    Ich hatte neulich die Koordinierungsstelle des Elberadweges freundlich darauf hingewiesen, dass man im Landkreis Stade auf dem Elberadweg wegen [Zeichen 250] gar nicht Fahrrad fahren darf. Darauf erhielt ich gestern diese originelle Antwort:

    Zitat von Koordinierungsstelle Elberadweg

    ...

    Bei Gästebeschwerden versuchen wir dergleichen dann auch mit den Partnern vor Ort zu klären. Ihre aufgeführten Stellen sind bislang erstaunlicherweise noch nicht Hintergrund von Gästebeschwerden gewesen. Das mag Zufall sein oder Hinweis, dass es für Gäste vielleicht doch nicht so verwirrend ist, schon gar sie fast immer den Deich/Deichverteidigungsweg benutzen dürfen, aber ich auch weiss, dass dies in einigen Regionen heiss umstritten ist.

    Manchmal ist es dann besser, nicht an bestehenden Lösungen zu rütteln, sonst gibt es Totalverbote und dann dürfen die Radler gar nicht mehr auf den schönen Deichwegen fahren.

    ...

    Ich habe daher etwas deutlicher geantwortet:

    Mal sehen, ob er es nun begreift...

    Aus meinem Video von der Bremervörder Straße (2:52):

    Anhand der Längenvergleiche komme ich auf einen Abstand zwischen Fahrlinie und der rechten Begrenzung des überholenden Audis von ca. 1,0m. Da bleiben zwischen linkem Lenkerende und rechtem Außenspiegel gerade mal 0,60m.

    Das finden die Leute normal, aber werden total hysterisch, wenn sie auf der Fahrbahn nicht mit wenigstens 1,50m überholt werden.

    Nicht falsch verstehen: Ich möchte auch mit ausreichendem Abstand überholt werden, aber ich würde gerne verstehen, warum eine Bordsteinkante den Leuten so viel mehr gefühlte Sicherheit vermittelt. Nehmen wir an, die Bordsteinkante wäre die Begrenzung eines Schutzstreifens, dann würde es in den facebook-Gruppen einen Riesen-Aufschrei geben bei solchen Bildern. Aber bietet der Bordstein tatsächlich so viel mehr Schutz als eine Linie?

    Natürlich kann eine Linie unbeabsichtigt einfacher überfahren werden als eine Bordsteinkante. Aber ich bin sicher, dass der Autofahrer in der gezeigten Situation nicht versehentlich so weit rechts fährt, sondern ganz genau weiß, wo sein Auto rechts aufhört.

    Wie würde wohl das Ergebnis eines Abstandsmessers beim Radfahren auf dem Radweg aussehen? Neben Überholvorgängen auf solchen untermaßigen Radwegen, die ohne Sicherheitstrenntreifen direkt neben der Fahrbahn verlaufen?

    Wie viel Seitenabstand lässt sich auf solchen "Radwegen" überhaupt zu parkenden Fahrzeugen halten?

    Dann noch eins, was das Vergnügen dokumentiert, an der Bremervörder Straße auf dem Radweg zu fahren. Bei der Aufnahme bin ich mit einem Trekkingrad mit Federgabel gefahren. Mit Rennrad oder Brompton wird man da aus dem Sattel geschleudert. Dazu kommen schlecht einsehbare Ausfahrten, fehlende Furtmarkierungen an Kreuzungen und die lustige Angewohnheit, die Rampen auf den Radweg mit diesen kleinen Natursteinen zu pflastern.

    https://www.youtube.com/watch?v=KQXZ5rdjzkg&feature=youtu.be

    Hier: https://www.google.de/maps/dir/53.59…4m1!3e0!5m1!1e1

    Das ist schon vor über einem Jahr an einem Samstagnachmittag aufgenommen worden. Wochentags ist da deutlich mehr los. Zum Glück ist das keine Strecke, die ich regelmäßig befahre. Das sieht mit den Weitwinkel-Actionkameras immer schneller aus als es ist, daher sind ab und zu mal die Geschwindigkeiten eingeblendet.

    Habe tatsächlich noch ein anderes Vergleichsvideo gefunden und gerade mal bei Youtube hochgeladen. Kamera war am Lenker befestigt (falls sich jemand wundert, dass ich gar nicht den Kopf drehe ;) )

    https://youtu.be/QaOyfTDma2c

    Es geht um diesen Kreisverkehr hier: https://www.google.de/maps/@53.59689…m/data=!3m1!1e3

    Für aufmerksame Betrachter: Im gesamten Video ist nur ein blaues Schild zu sehen, ganz zu Anfang. Wenn man von der Straße Am Güterbahnhof kommt, soll man am Kreisverkehr auf das rote Pflaster. Hinter der Ausfahrt aus dem Kreisel steht kein neues Z240, daher bin ich da für die Videoaufnahme genau genommen illegal auf dem Gehweg gefahren, sorry! Ich bin mir aber ziehmlich sicher, dass die Stadt noch umgehend ein Z240 aufhängen würde, wenn ich sie auf diesen Umstand hinweise, denn dort ist es bestimmt total gefährlich auf der Fahrbahn.

    Hinter der Kurve, wo das Video abbricht, gibt es eine Bettelampel mit kombinierten Streuscheiben, wo man dann die Straßenseite wechseln soll, um von da an auf der falschen Seite weiter zu fahren.

    In Gegenrichtung ist der Weg an der Salztorscontrescarpe von der Altländer Straße her benutzungspflichtig. Ich komme immer über die Brücke über den Burggraben und danach steht kein blaues Schild mehr. Der Wechsel auf die Fahrbahn erfolgt an der ersten Bordsteinabsenkung nach der Ampel.

    Natürlich zeigt das Video, dass es auf der Fahrbahn einfacher, sicherer und schneller durch den Kreisverkehr geht. Aber ob das jemanden vom Hocker haut?

    *edit: Stade-typisch am Ende des Videos der Geisterfahrer auf dem Gehweg :)

    Und man sieht auch das große Problem der Stader Murks-Kreisel mit den stark verschwenkten Zufahrten der Radwege. Eigentlich muss man ja Handzeichen geben, wenn man den Kreisverkehr verlässt, aber hier sollte man tunlichst anzeigen, wenn man dem Kreisverkehr folgt. Denn sonst denken alle, dass man dem gerade aus dem Kreisel führenden Weg folgt (was in Richtung Bahnhof ohne Z240 wiederum gar nicht erlaubt ist).

    Ich habe ein solches Vergleichsvideo schon mal gemacht: Einmal auf dem [Zeichen 240] und dann noch einmal auf der Fahrbahn, allerdings an einer weniger stark frequentierten Verbindungsstraße. Die Gefahrenstellen kommen dabei leider nicht so deutlich raus und bei dem Fahrbahnvideo musste ich ca. 20 Sekunden wegen parkender Fahrzeuge am Fahrbahnrand und Gegenverkehr warten. Da fürchte ich, dass sich die Befürworter der Radwege darin bestätigt sehen, dass es doch auf dem Radweg viel besser gegangen wäre, obwohl ich trotz des Wartens auf der Fahrbahn insgesamt schneller war.

    Daher wollte ich das nochmal auf meinem täglichen Arbeitsweg entlang der Harburger Straße wiederholen. Aber leider ist es zur Zeit immer schon/noch dunkel, wenn ich da fahre und am Wochenende ist da nicht so viel los. Ich zähle aber manchmal die Gefahrensituationen mit, die ich auf dem Radweg erlebt hätte: entgegenkommende Geisterradler, Autos, die aus einer Nebenstraße oder Ausfahrt kommen und erst am Fahrbahnrand halten, Autos, die "nur kurz" auf dem Radweg halten/parken, Fußgänger, an denen ich langsam hätte vorbeifahren müssen. Das könnte man schön in einem solchen Video zeigen, aber das geht wohl erst in 2-3 Monaten wieder von den Lichtverhältnissen her.

    Ich habe auch für den April (im Winter fährt man schließlich nicht Fahrrad) eine Anfrage erhalten für eine Tour von der Innenstadt nach Riensförde/Heidesiedlung mit Mitgliedern des Stadtrates. Also dahin, wo das neue Schulzentrum geplant ist, um die derzeitige Situation für den Radverkehr zu erleben und die Notwendigkeit aufzuzeigen, dass es so nicht bleiben kann. Vielleicht kann man dazu auch die Presse mitnehmen.

    Und in der nächsten Woche soll es noch ein Treffen geben, wo es um den Termin mit Prof. Monheim gehen soll. Ich habe ihn lediglich als Referenten vorgeschlagen, hatte aber bislang mit der sonstigen Organisation nichts zu tun. Das Ganze soll im Rahmen einer Vortragsreihe stattfinden, die von einem "Arbeitskreis Stadtnatur" organisiert wird (dahinter stecken unter anderem der BUND und der Ortsverband der Grünen). In bisherigen Vorträgen ging es bereits um die Bedeutung von Stadtgrün (Parks, Bäume, Wiesen, Teiche und sonstige Grünflächen) für das Stadtklima und die Artenvielfalt, sowie um gesundheitliche Wirkungen von Grünflächen in der Stadt. Der nächste Vortrag soll zum Thema nachhaltige Mobilität stattfinden.

    Mit Pressefahrt meine ich: Journalisten aufs Rad, und dann sollen die da mit Dir eine Tour fahren. Auf eigene Gefahr natürlich.

    Schon klar. Und danach schreibt einer "Lebensmüder Fahrrad-Aktivist fordert: Hier sollen Radfahrer künftig auf der Straße (sic.) fahren!"

    Aber man könnte sicherlich eine Route über die besonderen Absurditäten zusammenstellen, wo selbst autofahrende Journalisten merken, dass das so nicht funktionieren kann.

    Ich bin nicht klagescheu, Peter Viehrig Im letzten August, als die Frist für die Entscheidung über den Kuhweidenweg abgelaufen war, hatte ich bereits Kontakt mit Dr. Kettler aufgenommen, um die weiteren Schritte abzustimmen. Einen Tag später kam dann tatsächlich der Bescheid, dass dem Antrag stattgegeben wird und dann war das Thema damit erst einmal erledigt.

    Eine Liste mit komplett unsinnigen Benutzungspflichten haben wir der Stadt im vergangenen April bereits geschickt und die oben aufgeführten Beispiele sind alle längst kommuniziert, auch schriftlich. Bislang als gut gemeinter Hinweis, im nächsten Schritt dann als förmlicher Antrag auf Neuverbescheidung.

    Das ist hier das Verfahren bei Regelungen, die einem schon länger als 1 Jahr bekannt sind. Ansonsten kann man direkt klagen, dann muss man aber begründen können, dass man diese Regelung erst seit max. einem Jahr kennt. Dass man sie vorher einfach nicht bemerkt hat, reicht wohl nicht, sondern man müsste dann glaubhaft versichern, dass man da vorher noch nie entlang gefahren ist. Das ist in meinem Fall schwierig, weil die wissen, dass ich die Stadt systematisch abgesucht habe ;)

    Es gibt ein paar Dinge, wo ich das Risiko nicht abschätzen kann. Inhaltlich sind die Beispiele eigentlich sonnenklar, aber ich frage mich

    - Tendiert das zuständige VG Stade bei höheren Verkehrsbelastungen und Unterschreitung der Mindestbreiten oder linksseitigen BP eher dazu, den Verkehrsbehörden recht zu geben? Gegen die Stadt Stade hat wohl wegen Benutzungspflichten noch niemand geklagt, aber es gab wohl erfolgreiche Klagen gegen den Landkreis Cuxhaven, die auch hier verhandelt worden sein müssten. Leider habe ich keine Urteile gefunden.

    - Was passiert, wenn die Stadt wiederholt beteuert, die Dinge ändern zu wollen, es aber wegen fehlendem Personal nicht "schnell genug" auf die Reihe bekommt? Ich habe von einem Fall aus Köln gelesen, wo der Kläger deswegen auf seinen Kosten sitzen geblieben ist.

    - Dann die Frage, ob man gegen einen Irrwitz klagt, damit man auf jeden Fall Recht bekommt, oder ob man gleich ein höheres Risiko eingeht und gegen die Anordnung an einer der Hauptstraßen klagt. Wenn man da gewinnt, könnte man gut argumentieren, dass der ganze andere Quatsch auch weg muss. Aber wenn man verliert, könnte sich die Stadt bestätigt fühlen, doch auf dem richtigen Weg zu sein.

    In dem Bescheid, den ich wegen des Kuhweidenweges erhalten habe, wurde angekündigt, dass anstelle des [Zeichen 240] in beiden Richtungen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] angeordnet werden soll. Ich habe daraufhin eindringlich betont dass man dort das Radfahren auf dem Gehweg aus Sicherheitsgründen explizit verbieten müsste. Kann man gegen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] als Fußgänger klagen? Vielleicht dauert das jetzt so lange, weil ich das auch bei der Fachaufsicht zur Sprache gebracht habe und sie sich jetzt nicht trauen, es einmal konsequent durchzuziehen und Radfahrer dort eben zu ihrem Glück auf die Fahrbahn zu zwingen. Es ist doch allen klar, dass dort niemand mit Schrittgeschwindigkeit fahren würde und dann bleibt es so gefährlich wie vorher. Nur dass der Radfahrer im Falle eines Falles noch mehr der Dumme ist.

    Aber mir geht es ja auch gar nicht nur um den Kuhweidenweg. Was soll ich mich monatelang mit denen an diesem Nebenkriegsschauplatz herumschlagen? Die [Zeichen 240] kommen weg, das habe ich schriftlich. Also nächste Baustelle.

    Letztlich auch die Frage, was unter dem Strich schneller geht: Klagen und dann 3-4 Jahre auf ein Urteil warten oder die Leute so lange weiter nerven, bis sie nachgeben? Momentan gibt es ja zögerliche Signale, dass sie sich bewegen. Es könnte komplett vertane Zeit sein, ihnen weiter eine Chance zu geben, aber es könnte sich langfristig auch auszahlen, wenn denn tatsächlich ein (Um)-Denken eingesetzt hat.

    Es müsste halt noch viel mehr Druck aus der Bevölkerung geben, nicht nur von mir. So lange sie mich als einzelnen Querulanten betrachten, wird sich nichts Grundlegendes ändern.

    Eine Klage gegen ein neues Blauschild in der Schölischer Straße wäre gut, damit der Leiter des Tiefbauamtes merkt, dass er Gehwege baut, wenn er "Radwege" sagt. Das könnte er dann zumindest bei künftigen Planungen berücksichtigen und vorher überlegen, ob es zu seinem schicken roten Pflaster mit den lustigen Verschwenkungen an jeder Kreuzung nicht doch bessere Alternativen gibt.

    Nein, gab es noch nicht. Das Problem ist, dass vermutlich auch bei der Presse niemand versteht, was ich will. "Radfahrer fördern" heißt hier "Radwege bauen/verbessern". Dass alleine die Existenz der gezeigten Radwege das Problem darstellt, werden die wohl auch nicht begreifen.

    Klagen würde ich selbst nur wieder, wenn ich entweder stinkreich werde und mich 30k€ einfach nicht interessieren, oder wenn man ein Verfahren quasi überhaupt nicht verlieren kann.

    Beispiele, die man meiner Meinung nach nicht verlieren kann. Ansonsten verliere ich den Glauben an den Rechtsstaat.

    Neubourgstraße

    Der 1,30m breite "Radweg" links im Bild ist in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtig. Damit man die Benutzungspflicht aufrecht erhalten kann, hat man sich überlegt, keine [Zeichen 274.1] einzurichten, sondern nur Tempo 30 -> Grob vorsätzlicher Verstoß gegen die VwV-StVO. Auf dem Gehweg gibt es besonders schützenswerten Fußgängerverkehr zu einer Grundschule und außer Parksuchverkehr und Elterntaxis ist da auf der Fahrbahn nichts los. Komplizierte Einbahnstraßenregelung von beiden Enden der Neubourgstraße in Richtung Gründelstraße, damit die Straße für Durchgangsverkehr unattraktiv wird.

    Am Hofacker

    Auch hier: Tempo 30, extra keine [Zeichen 274.1] und linksseitige Benutzungspflicht auf der Straßenseite, auf der eine Behinderteneinrichtung (= besonders schützenswerter Fußgängerverkehr) und mehrere schlecht einsehbare Grundstücksausfahrten von Gewerbebetrieben liegen. An den Ausfahrten haben einige Anlieger bereits [Zeichen 138-10]angebracht. Die Straße ist ansonsten schnurgerade, bestens einsehbar und mit geringem Verkehrsaufkommen.

    Thuner Straße

    Auch dieses Handtuch ist zusammen mit Fußgängern in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtig (erstaunlicher Weise nur ein Unfall Fußgänger - Rad in 2017). Unter dem [Zeichen 240]wird sogar auf die besonderen Gefahren dieses Weges hingewiesen. Besonders schützenswerte Fußgänger an dieser Straße: 1 Altenheim, 1 Kindergarten, 1 Grundschule, 1 Hauptschule, 1 Hinterausgang eines Gymnasiums.

    Am Bahnhof

    Aus der Bahnhofstraße kommend endet der benutzungspflichtige Radweg an einem FGÜ (ein Unfall PKW - Rad in 2017). Nach zweimaligem Überqueren der Fahrbahn an Fußgängerüberwegen soll man dann zum Bahnhof auf der linken Straßenseite fahren: Dort stehen dann 1,30m mit Gegenverkehr aus der Gegenrichtung gemessen direkt von der Bordsteinkante zur Verfügung. In Gegenrichtung gibt es keine Benutzungspflicht, der Gegenverkehr kommt einem auf diesem Handtuch also freiwillig entgegen. Der Weg endet 250m weiter am Bahnhof, wieder direkt vor einem FGÜ. Dann darf man über den nächsten Fußgängerüberweg fahren/schieben und noch 50m weiter auf einem getrennten Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht fahren, der dann in der Kurve direkt in einen Gehweg übergeht (einheitliches rotes Pflaster, das natürlich alle für einen Radweg halten).

    Am Bahnhof besteht natürlich starker Fußgängerverkehr und in Ermangelung ausreichender Abstellanlagen ist normalerweise der Gehweg durch viele abgestellte Fahrräder eingeengt.

    Es sträubt mich, wegen so einem Blödsinn überhaupt ein Gericht zu behelligen.