Streng nach StVO korrekt.
Nein, natürlich nicht schon an dieser Stelle. Die eigentliche Baustelle ist hier zwischen Heidbecker Weg und der Tankstelle: https://goo.gl/maps/TsieJFpFjYK2
Die Absperrschranke steht bereits 250m vorher am Hügelweg: https://goo.gl/maps/UmUVjTcoHMr
Man verbietet hier den Anwohnern, die in der Harburger Straße zwischen Hügelweg und Heidbecker Weg wohnen, zu Fuß zu ihren Grundstücken zu gehen. Oder sie müssen von der anderen Seite über den Heidbecker Weg gehen, denn von dort aus ist dieser Abschnitt nicht gesperrt (warum auch?)
Meines Erachtens wäre hier der Regelplan B II / 8 der RSA 95 anzuwenden: http://www.rsa-online.com/15/RSA/rsa-online.htm
Das will man aber nicht, weil das dann nur noch eine einspurige Führung des Fahrbahnverkehrs erlauben würde. Alternativ müsste man noch einmal schauen, wie weit man die Fahrspuren verengen könnte, um Regelplan B II / 7 anzuwenden.
Stattdessen verbietet man einfach Fußgänger und nimmt hin, dass die irgendwie auf der Fahrbahn an der Absperrung vorbei laufen oder jeweils vor und hinter der Baustelle die Fahrbahn queren.