Beiträge von Yeti

    Dieses Parkhaus ist für die Stadt alles andere als ein Grund zu feiern. Neben den sinnlos versenkten 13 Mio Euro für Parkplätze, die eigentlich nicht benötigt werden und die allenfalls noch mehr Autoverkehr in die Innenstadt ziehen, werden zukünftig jährliche Verluste in 6-stelliger Höhe dazu kommen; Geld, das an anderer Stelle fehlt. Um sich mal die Größenordnung klar zu machen: Der gesamte Haushalt von Stade liegt im Jahr 2019 bei ca. 70 Mio Euro.

    Man sollte diejenigen, die das zu verantworten haben, aus der Stadt jagen.

    Bitte verstehe mich nicht falsch. Ich möchte nicht behaupten, dass es egal ist, ob man im Dunkeln mit Licht fährt oder ohne Licht. Aber es ist in den Unfallzahlen nicht so auffällig, wie man nach der landläufigen Meinung annehmen würde.

    Hier die Unfälle 2017 nach Uhrzeiten für das ganze Jahr:

    Hier für das Sommerhalbjahr:

    Und hier für das Winterhalbjahr:

    Und im direkten Vergleich:

    Die Maxima werden ganzjährig im Berufsverkehr erreicht. Auffällig die Zeit zwischen 7 und 8 Uhr (Schulbeginn).

    Im Sommerhalbjahr sind es insgesamt mehr Unfälle, weil mehr Leute Rad fahren als im Winter. Die Unfallzahlen in der Zeit von 7 - 8 Uhr sind aber im SOmmer nur unwesentlich höher als im Winter. Dies könnte in der Tat auch an fehlender Beleuchtung liegen, aber auch genauso gut daran, dass morgens noch kein Winterdienst auf Radwegen erfolgt ist.

    Wenn die fehlende Beleuchtung wirklich ein Hauptproblem bei Fahrradunfällen wäre, dann müsste die Verteilung im Tagesgang im Sommerhalbjahr ganz anders aussehen als im Winterhalbjahr. Das ist aber nicht der Fall.

    *edit: Und das war 2017 die tageszeitliche Verteilung aller Unfälle in Deutschland. Das Maximum zwischen 7 und 8 Uhr ist also nicht nur typisch für Fahrradunfälle, sondern betrifft alle Verkehrsarten

    Natürlich gibt es Regeln für Beleuchtung, natürlich sind unbeleuchtete Radfahrer ein Problem.

    Von 47501 Unfällen mit Fahrradbeteiligung im Jahr 2017 ereigneten sich 6262 bei Dunkelheit. Selbst wenn man unterstellen würde, dass alle bei Dunkelheit an Unfällen beteiligten Radfahrer ohne Licht unterwegs waren, ist das ein Anteil von 13%.

    Quelle: https://unfallatlas.statistikportal.de/_opendata.html

    Ich mag das auch nicht, wenn Radfahrer ohne Licht fahren, aber das Problem ist bei Weitem nicht so groß wie es immer dargestellt wird. Es ist ja auch lustig, dass man immer Geschichten hört, dass jemand einen Radfahrer ohne Licht gesehen hat, der gar nicht zu sehen war.

    Den Spruch und dieses „kein Verkehrsmittel bevorzugen“ habe ich schon bei der FDP so oft gehört, da fehlt mir so langsam der Glaube, dass dieses Mantra wirklich zielführend ist.

    Damit will man vor allem ausdrücken, dass man an der Bevorzugung des Autos nichts ändern möchte, denn das wäre dann eine "Bevorzugung anderer Verkehrsmittel".

    Ist musste zweimal hinschauen, um auf Deine Interpretation (und vermutlich die der Aufsteller) zu kommen

    So sieht es in Gegenrichtung aus:

    Davor, wo die Straße bereits fertig ist, stehen (noch) keine [Zeichen 240], da muss man auf der Fahrbahn fahren. In der Engstelle will man dann aber keine Radfahrer auf der Fahrbahn haben und dafür hat man offenbar den "Radweg" mit den Baken abgetrennt. Das Bekloppte ist ja, dass auch die Autos in der Baustelle nicht schneller fahren können als Radfahrer, aber dass man auf dem "Radweg" definitiv nicht innerhalb einer Grünphase durch die Arbeitsstelle kommt. Auf den 60cm ist also Gegenverkehr garantiert und man mag es nicht fassen, dass einige Radfahrer tatsächlich auf diesem Streifen fahren.

    [Zusatzzeichen 1000-31] gibt es hier nirgends unter den vielen [Zeichen 240]. Die Leute fahren sowieso, wo sie wollen, nur nicht auf der Fahrbahn.

    Es kann ja auch sein, dass WeLT die Nutzung des Materials tatsächlich auf irgendeine Weise vergütet und lediglich bei der Quellenangabe geschludert hat, ...

    Kann sein, glaube ich aber nicht. Sonst würde der Name des Urhebers genannt werden und nicht "Internet" oder "Youtube" oder "Twitter" als Quellenangabe. Die machen sich doch nicht einmal die Mühe, herauszufinden, wer der Urheber ist. Wer dafür eine Vergütung haben will, wird sich schon melden. In solchen Fällen liegt (auch ganz ohne EU-"Urheberrechts"-Reform) eine absichtliche und bewusste Verletzung des Urheberrechts durch den Verlag ( = Verwertungsgesellschaft) vor.

    Ein ganz anderer Fall: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110977/4246610

    Zitat

    Der Radfahrer, der verbotswidrig auf dem Gehweg an der König-Karl-Straße in Richtung Wilhelmsplatz fuhr, stieß auf Höhe der Kleemannstraße mit einer 44 Jahre alten Fußgängerin zusammen, die in gleicher Richtung unterwegs war.

    Und jetzt mal die Stelle anschauen, an der der Radfahrer verbotswidrig auf dem Gehweg gefahren ist: https://goo.gl/maps/PCmGnLgx8ME2

    Ich sehe einen Schutzstreifen, der im Bereich der Unterführung geradewegs auf einen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] führt. Glaubt die Polizei Stuttgart wirklich, dass Radfahrer mit durchschnittlichen Kenntnissen über Verkehrsregeln an dieser Stelle auf die Fahrbahn wechseln? In Stuttgart?

    Was lernen wir aus den beiden Fällen: Als Radfahrer ist man eh immer der Dumme.

    Schlimm finde ich die Argumentation des Gerichts.

    Zitat

    Seinen Einwand, dass die Radwege-Benutzungspflicht nicht dem Schutz am Straßenrand abgestellter Fahrzeuge diene, ließen die Richter nicht gelten. Denn die betreffende Vorschrift diene der Entmischung des Rad- und des Kraftfahrzeugverkehrs, um Unfälle zu vermeiden.

    „Dabei ergibt sich bei einer gemeinsamen Nutzung der Fahrbahn einer Straße durch Rad- und Kraftfahrer vor allem bei Überholmanövern ein besonderes Gefahrenpotential, das durch die räumliche Trennung beider Verkehrsarten beseitigt beziehungsweise zumindest deutlich reduziert werden soll“ – so das Gericht.

    Hätte der selbe Richter genauso argumentiert, wenn der Radfahrer regelwidrig auf einem Gehweg gefahren wäre und es zu einer Kollision mit einem einbiegenden oder abbiegenden Fahrzeug gekommen wäre? Schließlich dient die Aufhebung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht zur Senkung des besonderen Gefahrenpotenzials an Knotenpunkten, welches durch die räumliche Trennung beider Verkehrsarten befördert wird. :/

    Es gibt übergewichtige Menschen, die lieber dubiose Abnehmpillen schlucken als ihr Verhalten (Ernährung / Bewegung) zu ändern. Das ist mit den Luftreinigungsgeräten nicht anders: Lieber mit irgendetwas an den Symptomen rumspielen als die Ursachen zu bekämpfen, wenn das mit einer Änderung von Gewohnheiten verbunden wäre (weniger Auto fahren).

    Nun ist das Thema Radverkehr auch explizit im Stader Bgm-Wahlkampf angekommen. Wer hätte gedacht, dass ein CDU-Kandidat das mal zum Wahlkampfthema macht? Was er unter "besserem Radverkehr" versteht, bleibt abzuwarten. Wir verschicken heute noch 7 Fragen zum Thema Radverkehr an die 4 Bgm-Kandidaten und hoffen auf eine Antwort bis zum 01. Mai.

    Die Amtsinhaberin setzt inhaltlich weiterhin ausschließlich auf (ihre?) Kompetenz, weil sie ja schon seit 7 1/2 Jahren Bürgermeisterin in Stade ist und vorher schon 11 Jahre Bürgermeisterin in Bad Münder war.

    Wieder einmal Schieben verboten, aber dann irgendwie doch nicht...

    ...denn hier hat man doch genug Platz eingerichtet für Fußgänger und Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen, oder nicht?

    Der inflationäre Gebrauch von Verbotszeichen macht auch vor dem Kfz-Verkehr nicht halt, denn wenig später ist die eingerichtete Umleitungsstrecke für Fahrzeuge komplett gesperrt.

    Und selbst, wenn man gemäß MSDWGI unterstellt, dass die Verbotszeichen nur für die Verkehrsfläche gelten sollen, auf der sie aufgestellt wurden, verbietet man an der nächsten Kreuzung das Radfahren, wo es sowieso verboten ist: auf einem linksseitigen Gehweg. Das Verbot, zu Fuß zu gehen, scheint aber trotz Absperrschranke links nur für die rechte Straßenseite zu gelten, oder wie soll man die Kombination [Zeichen 259] verstehen?