Beiträge von Yeti

    Streng nach StVO korrekt.

    Nein, natürlich nicht schon an dieser Stelle. Die eigentliche Baustelle ist hier zwischen Heidbecker Weg und der Tankstelle: https://goo.gl/maps/TsieJFpFjYK2

    Die Absperrschranke steht bereits 250m vorher am Hügelweg: https://goo.gl/maps/UmUVjTcoHMr

    Man verbietet hier den Anwohnern, die in der Harburger Straße zwischen Hügelweg und Heidbecker Weg wohnen, zu Fuß zu ihren Grundstücken zu gehen. Oder sie müssen von der anderen Seite über den Heidbecker Weg gehen, denn von dort aus ist dieser Abschnitt nicht gesperrt (warum auch?)

    Meines Erachtens wäre hier der Regelplan B II / 8 der RSA 95 anzuwenden: http://www.rsa-online.com/15/RSA/rsa-online.htm

    Das will man aber nicht, weil das dann nur noch eine einspurige Führung des Fahrbahnverkehrs erlauben würde. Alternativ müsste man noch einmal schauen, wie weit man die Fahrspuren verengen könnte, um Regelplan B II / 7 anzuwenden.

    Stattdessen verbietet man einfach Fußgänger und nimmt hin, dass die irgendwie auf der Fahrbahn an der Absperrung vorbei laufen oder jeweils vor und hinter der Baustelle die Fahrbahn queren.

    Leider nur unscharf zu erkennen: [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1000-33]

    Was hat man sich wohl bei der Kombination [Zeichen 259] mit dem Zusatzzeichen "Bei geschlossener Schranke Motor abstellen" gedacht?

    Und wie war das noch gleich mit VwV-StVO zu §39, "11. Häufung von Verkehrszeichen", a) cc)

    Zitat

    Vorschriftzeichen für den fließenden Verkehr dürfen in der Regel nur dann kombiniert werden, wenn sie sich an die gleichen Verkehrsarten wenden und wenn sie die gleiche Strecke oder den gleichen Punkt betreffen.

    Hier: https://goo.gl/maps/CgTHV7YyYJK2

    Jugend forscht...

    Die [Zeichen 254] und [Zeichen 259] wurden entfernt, aber die Absperrschranke VZ 600 steht weiter auf dem Gehweg.

    Zitat von §25 (4) StVO

    Wer zu Fuß geht, darf Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten. Absperrschranken (Zeichen 600) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche.

    An der Baustelle selbst fehlt weiterhin eine Führung des Fußgängerverkehrs. Ich habe dort schon mehrfach beobachtet, wie Fußgänger entlang der Baustellenabsperrung auf der Fahrbahn gehen. Es gibt für den Fahrbahnverkehr auch keine Warnung vor der Engstelle, geschweige denn vor Fußgängern auf der Fahrbahn.

    Erfreulich fand ich heute Morgen, dass ich nicht der einzige Radfahrer auf der Fahrbahn war. Wobei ja eigentlich der für den Radverkehr bestimmte Teil des getrennten Fuß und Radweges mittels des nicht abgedeckten [Zeichen 241-30] benutzungspflichtig ist. Aber die Absperrschranke steht ja auch halb auf dem "Radweg" und darf daher sicherlich auch nicht benutzt werden.
    Leider ist mein Ansprechpartner bei der Fachaufsichtsbehörde gerade im Urlaub.

    Ein Hochladen zu fb, fotocommunity, instagram, twitter, youtube und Co. ist streng genommen keine "öffentliche Zugänglichmachung", sondern erst einmal das Übertragen von umfangreichen Nutzungsrechten von Inhalten an einen Verwerter

    Wenn ich ein Bild bei Facebook & Co hochlade, dann veröffentliche ich es. Damit erlaube ich auch niemandem automatisch, das Foto woanders zu veröffentlichen. Dass Bilder, die ich bei Facebook poste, bei Facebook geteilt und verbreitet werden, muss mir vorher klar sein, erst recht, wenn ich das Bild nicht nur mit meinen "Freunden" teile, sondern für alle Nutzer öffentlich mache. Wenn ich das nicht will, sollte ich es bleiben lassen. Das Teilen von Inhalten bei Facebook ist auch nur ein Verlinken. Andere Nutzer verlinken dann meine eigene Veröffentlichung. Wenn ich nicht will, dass Facebook daran verdient, dass meine Inhalte veröffentlicht werden, darf ich dort nichts hochladen.

    Wenn ich allerdings sehe, dass ein Foto, das ich bei Facebook gepostet habe, ohne meine Zustimmung z.B. in der Zeitung auftaucht oder auf einer anderen Webseite, dann kann ich dagegen vorgehen. Das gilt auch, wenn ich mitbekomme, dass ein Bild außerhalb der von mir festgelegten Nutzergruppe veröffentlicht wird, weil es z.B. nicht geteilt, sondern heruntergeladen und mit geänderten Zugriffsrechten erneut hochgeladen wurde.

    Dass das in der Praxis kaum umzusetzen ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Warum sollen Verwerter für irgendwas auch nur einen Cent bezahlen, wenn die Massen wie blöd kostenlosen Content hochladen und wie bei facebook z. B. damit quasi sämtliche Urheberrechte vollkommen aufgeben...!?

    Man kann sein Urheberrecht nicht aufgeben, sondern man kann allenfalls Nutzungsrechte vergeben. Wenn man ein exklusives Nutzungsrecht an eine Verwertungsgesellschaft vergibt, dann hat man in der Regel auch den Anspruch auf eine Vergütung vereinbart. Möchte man solche Werke nutzen und selbst veröffentlichen, muss man vom Inhaber der Nutzungsrechte eine Lizenz erwerben.

    Wenn du Content hochlädst, für den du kein exklusives Nutzungsrecht an eine Verwertungsgesellschaft vergeben hast, bedeutet das aber noch lange nicht, dass sich daran jeder frei bedienen und ohne deine Zustimmung diesen Content weiterverbreiten darf. Jedenfalls, wenn dieser Content eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist und daher als Werk im Sinne des Urheberrechts angesehen werden kann. Der Urheber alleine entscheidet, wie und wo sein Werk veröffentlicht wird, z.B. kann der Urheber sein Werk auch als gemeinfrei zur unbeschränkten Nutzung überlassen.

    Und man kann natürlich auch keine Verwertungsgesellschaft dazu zwingen, Nutzungsrechte für die eigenen Werke zu erwerben und die Nutzung zu vergüten. Wenn du dich als Urheber dazu entscheidest, ein Werk öffentlich zugänglich zu machen, hast du keinen Anspruch auf Vergütung (wenn du z.B. Plakate mit deinen Bildern drucken lässt und sie an Laternenpfählen in der Pfalz aufhängst) . Wenn eine Zeitung deine Bilder kauft, um sie zu veröffentlichen, aber schon.

    Um nochmal auf den geplanten T-Rohr Filter zurück zu kommen (noch einmal der Link zum Video von C. Solmecke https://youtu.be/w6J-68_xALU ). Hier wurde gerade das Forum vollgespamt mit Angeboten für gefälschte Dokumente und wir haben gleich ein Beispiel, das in diese Richtung geht. Ob dahinter tatsächlich ein kriminelles Angebot steht oder vielleicht auch nur ein Troll, der dieses Forum nicht mag, spielt dabei gar keine Rolle.

    Malte als Betreiber kann unmöglich der Aufgabe nachkommen, ständig sicherzustellen, dass solche "Beiträge" innerhalb von 1 Stunde wieder verschwinden. Selbst wenn er noch 20 User mit Moderatorenrechten ausstatten würde, die solch einen Mist sofort löschen, wenn sie ihn bemerken, könnte man das nicht rund um die Uhr garantieren.

    Unterschied zu Art. 13: Beim T-Rohr versteht man keinen Spaß und daher gibt es auch keine Ausnahme. Jeder, der die Möglichkeit bietet, Kommentare auf einer Website zu hinterlassen, soll dafür sorgen, dass so etwas nicht vorkommt. Leider muss ich euch auch aus leidvoller Erfahrung sagen, dass in der Vergangenheit wirklich JEDER Blödsinn durchgewunken wurde, wenn es angeblich der Sicherheit gegen T-Rohr dient.

    Von den Befürwortern des Art. 13 wird ständig über Youtube und Facebook geredet und davon, dass diese Plattformen viel Geld verdienen, indem ihre User urheberrechtlich geschütztes Material hochladen und die Plattformen dann an der eingeblendeten Werbung verdienen. Es wird immer betont, dass die Urheber (!) von diesem Geld etwas abbekommen sollen.

    In Wirklichkeit geht es aber um die Interessen zweier unterschiedlicher Verwertungsgesellschaften: Um die klassischen Verwertungsgesellschaften (Verlage, Gema, ...) und die neuen Verwertungsgesellschaften (Youtube, Facebook, ...). Die Urheber werden von dem Kuchen auch in Zukunft kaum etwas abbekommen, jedenfalls nicht mehr als vorher.

    Und natürlich wird wieder das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, bei Art. 11-13 genauso wie beim T-Rohr Filter. Niemand kann es ernsthaft gut finden, dass Internetplattformen dafür genutzt werden, Raubkopien zu verbreiten oder T-Rohr Aktivitäten zu planen. Das ist aber bereits alles verboten.

    Jetzt nochmal mit aktuellen Bildern von heute Morgen.

    250m vor der Baustelle geht's los. "Sicherheitshalber" gleich mit Absperrgitter und weil die Weiterfahrt für Radfahrer ab hier verboten ist, Fußgänger aber noch bis zum Heidbecker Weg weitergehen dürfen, steht das Gitter konsequenter Weise natürlich auf dem Gehweg anstatt auf dem Radweg. Warum hier überhaupt schon ein Gitter?

    So sieht es dann direkt an der Arbeitsstelle aus. Fußgänger, die aus der Straße rechts kommen und zum Beispiel zur Tankstelle ode rzu Mc Donald's gehen wollen, werden schon einen Weg finden: Entweder dicht an der Baustellenabsperrung entlang auf der Fahrbahn oder man überquert diese halt zweimal. Wo ist das Problem?

    Den Fahrbahnverkehr wollte man auf gar keinen Fall auf eine Fahrspur reduzieren. Dann doch lieber Fußgänger verbieten. Hinweise auf die Fahrbahnverengung, z.B. in Form der VZ 120 oder 121 sucht man vergebens. Auch auf eine gelbe Behelfslinie, die auch die Gegenfahrspur verengt, hat man verzichtet. Es gibt aber auch keine VZ 208 und 308, man sieht ja schließlich, was gemeint ist.

    Radfahrer, die hinter der Arbeitsstelle von der Fahrbahn auf den "rettenden Radweg" zurück wechseln, sehen sich wenig später mit einem weiteren Absperrgitter konfrontiert.

    Auch Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Gehhilfe können zusehen, wo sie bleiben. Warum muss man hier eine Absperrung aufstellen, wenn der Weg bis zur Baustelle noch nutzbar ist? Aber egal: Wer bei Mc Donald's isst, geht dort sowieso nicht zu Fuß hin sondern fährt mit dem Auto.

    Auch wenn man angeblich sieht, was gemeint ist, wenn diese Schilder auf dem Gehweg oder Radweg stehen, sollte man damit trotzdem etwas sparsamer umgehen. Ein Bauzaun macht auch deutlich, dass es nicht weitergeht. Anstatt den Weg dann noch zusätzlich mit [Zeichen 254] und [Zeichen 259] vollzustellen, ist es doch wichtiger, dass jedem klar wird, wo man stattdessen gehen oder fahren soll. Das ist hier nicht der Fall.

    Doch, das haben sie mir gegenüber bestätigt, dass sie es so angeordnet haben.

    Wer so was aufstellt, hat keinen Plan und dem ist es auch völlig egal.

    Da stimme ich zu! Es ist wirklich zum Haare raufen :(

    Hier mal auszugsweise ein paar Kostproben

    Zitat von VB Stade

    Die Absperrungen müssen stets den Örtlichkeiten anpasst werden und unterliegen immer einer Einzelfallprüfung. Eine perfekte Lösung ohne Unannehmlichkeiten für einzelne Verkehrsteilnehmer kann es dabei meist leider nicht geben, ...

    Mit "einzelnen Verkehrsteilnehmern" sind hier grundsätzlich Fußgänger und Radfahrer gemeint.

    Zitat von VB Stade

    Das Verkehrszeichen auf dem anliegenden Foto ist kein offizielles Verkehrszeichen. Die angeordnete Beschilderung ist an dieser Stelle eindeutig, entspricht der Straßenverkehrsordnung und erfordert keine zusätzliche Erklärung der Rechtslage.

    In diesem Fall kennen sie sich gut aus. Das Zusatzzeichen "Radfahrer Fahrbahn benutzen" darf also nicht verwendet werden, weil hier keine zusätzliche Erklärung der Rechtslage erforderlich ist.

    Wie gut das in Stade funktioniert, sieht man auch an dieser Stelle, wo 99% aller Radfahrer auf der linken Straßenseite fahren, anstatt auf der Fahrbahn oder auf dem zwar gesperrten, aber 5m weiter wieder benutzungspflichtigen "Radweg".

    Ich werde gleich noch einmal darauf hinweisen, dass das Zusatzzeichen "Gehweg in 90m gesperrt, Ampel benutzen" ebenfalls kein offizielles Verkehrszeichen ist. Der Rest ist ja ohnehin unwirksam, weil sich das Verbot für Fußgänger offenbar nur auf Radfahrer bezieht, die vorher abgestiegen sind: Schieben verboten!

    Ich könnte dort in den nächsten Tagen allerdings auch immer wieder mal das Fahrrad am rechten Fahrbahnrand bis zur nächsten Kreuzung schieben, denn der linksseitige Gehweg ist dafür zu schmal. Dann fällt denen bestimmt auf, dass das [Zeichen 259] doch nicht nur für den rechten Gehweg sondern für die gesamte Straße (vor allem für die Fahrbahn!) gilt.

    Kann mir jemand helfen, ob das Zusatzzeichen "Radfahrer Fahrbahn benutzen", wie es z.B. hier zu sehen ist http://www.kn-online.de/Lokales/Eckern…er-Kreis-am-Zug im Verkehrszeichenkatalog aufgeführt ist? Welche rechtliche Grundlage gibt es für dieses Zusatzzeichen?

    Hintergrund: Wegen einer Baustelle hat man hier den Geh- und Radweg bereits 250m vorher an einer Fußgängerampel mit [Zeichen 259] und [Zeichen 254] gesperrt. 99% aller Radfahrer wechseln an dieser Stelle ebenfalls die Straßenseite und fahren als Geisterfahrer auf der falschen Straßenseite weiter. Ich habe gerade mit meiner Lieblings-Verkehrsbehörde telefoniert und vorgeschlagen, stattdessen [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1012-31] mit dem oben gezeigten Zusatzzeichen aufzustellen. Das Zusatzzeichen "Radfahrer Fahrbahn benutzen" mag zwar in normalen Städten überflüssig sein, aber hier kommt ja kein Radfahrer von alleine auf die Idee, dass man bei einem unbenutzbaren Radweg nicht auf der falschen Straßenseite sondern auf der Fahrbahn weiter fährt.

    Ansonsten hatte ich noch auf den Regelplan B II / 7 der RSA 95 hingewiesen.

    http://www.rsa-online.com/15/RSA/rsa-online.htm

    Die eigentliche Baustelle ist keine 50m lang, aber auf die Idee, dass man auch Fahrspuren schmaler machen kann, um Fußgänger an der Arbeitsstelle vorbei zu führen, kommen sie auch nicht.

    Ich bin ja im letzten Jahr einmal die B4 entlang von Braunschweig nach Uelzen gefahren, wo es größtenteils keinen Radweg gibt. Dort, wo wieder ein Radweg vorhanden war, bin ich wegen einer Straßensperrung eine Umleitungsstrecke über Bad Bodenteich gefahren, ebenfalls ohne Radweg. Gehupt wurde auf den 95km nicht ein einziges Mal und knappe Überholmanöver gab es auch nicht.

    Offenbar ist es von Vorteil, wenn es überhaupt nichts gibt, was bei Autofahrern den Eindruck erweckt, es könne sich dabei um einen "Radweg" handeln.

    Noch besser, als ein neues Verkehrszeichen einzuführen für Wege ohne Benutzugnspflicht, wäre es natürlich, wenn man neue Verkehrszeichen für Radwege mit Benutzugnspflicht einführen würde. Die heutige Situation haben wir ja nur deshalb, weil man nach 1997 einfach alle alten Schilder stehen lassen hat. Würde man neue Verkehrszeichen für benutzungspflichtige Radwege einführen, dann wäre überall, wo man die alten Schilder einfach stehen lässt, die Benutzungspflicht aufgehoben und die Behörden müssten für jeden benutzungspflichtigen Weg eine neue Anordnung schreiben. Man könnte dann auch gegen jedes neue Schild sofort klagen. Vielleicht würde dann die eine oder andere Verkehrsbehörde etwas gründlicher darüber nachdenken, wo sie benutzungspflichtige Wege anordnet.