Beiträge von Yeti

    Ist musste zweimal hinschauen, um auf Deine Interpretation (und vermutlich die der Aufsteller) zu kommen

    So sieht es in Gegenrichtung aus:

    Davor, wo die Straße bereits fertig ist, stehen (noch) keine [Zeichen 240], da muss man auf der Fahrbahn fahren. In der Engstelle will man dann aber keine Radfahrer auf der Fahrbahn haben und dafür hat man offenbar den "Radweg" mit den Baken abgetrennt. Das Bekloppte ist ja, dass auch die Autos in der Baustelle nicht schneller fahren können als Radfahrer, aber dass man auf dem "Radweg" definitiv nicht innerhalb einer Grünphase durch die Arbeitsstelle kommt. Auf den 60cm ist also Gegenverkehr garantiert und man mag es nicht fassen, dass einige Radfahrer tatsächlich auf diesem Streifen fahren.

    [Zusatzzeichen 1000-31] gibt es hier nirgends unter den vielen [Zeichen 240]. Die Leute fahren sowieso, wo sie wollen, nur nicht auf der Fahrbahn.

    Es kann ja auch sein, dass WeLT die Nutzung des Materials tatsächlich auf irgendeine Weise vergütet und lediglich bei der Quellenangabe geschludert hat, ...

    Kann sein, glaube ich aber nicht. Sonst würde der Name des Urhebers genannt werden und nicht "Internet" oder "Youtube" oder "Twitter" als Quellenangabe. Die machen sich doch nicht einmal die Mühe, herauszufinden, wer der Urheber ist. Wer dafür eine Vergütung haben will, wird sich schon melden. In solchen Fällen liegt (auch ganz ohne EU-"Urheberrechts"-Reform) eine absichtliche und bewusste Verletzung des Urheberrechts durch den Verlag ( = Verwertungsgesellschaft) vor.

    Ein ganz anderer Fall: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110977/4246610

    Zitat

    Der Radfahrer, der verbotswidrig auf dem Gehweg an der König-Karl-Straße in Richtung Wilhelmsplatz fuhr, stieß auf Höhe der Kleemannstraße mit einer 44 Jahre alten Fußgängerin zusammen, die in gleicher Richtung unterwegs war.

    Und jetzt mal die Stelle anschauen, an der der Radfahrer verbotswidrig auf dem Gehweg gefahren ist: https://goo.gl/maps/PCmGnLgx8ME2

    Ich sehe einen Schutzstreifen, der im Bereich der Unterführung geradewegs auf einen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] führt. Glaubt die Polizei Stuttgart wirklich, dass Radfahrer mit durchschnittlichen Kenntnissen über Verkehrsregeln an dieser Stelle auf die Fahrbahn wechseln? In Stuttgart?

    Was lernen wir aus den beiden Fällen: Als Radfahrer ist man eh immer der Dumme.

    Schlimm finde ich die Argumentation des Gerichts.

    Zitat

    Seinen Einwand, dass die Radwege-Benutzungspflicht nicht dem Schutz am Straßenrand abgestellter Fahrzeuge diene, ließen die Richter nicht gelten. Denn die betreffende Vorschrift diene der Entmischung des Rad- und des Kraftfahrzeugverkehrs, um Unfälle zu vermeiden.

    „Dabei ergibt sich bei einer gemeinsamen Nutzung der Fahrbahn einer Straße durch Rad- und Kraftfahrer vor allem bei Überholmanövern ein besonderes Gefahrenpotential, das durch die räumliche Trennung beider Verkehrsarten beseitigt beziehungsweise zumindest deutlich reduziert werden soll“ – so das Gericht.

    Hätte der selbe Richter genauso argumentiert, wenn der Radfahrer regelwidrig auf einem Gehweg gefahren wäre und es zu einer Kollision mit einem einbiegenden oder abbiegenden Fahrzeug gekommen wäre? Schließlich dient die Aufhebung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht zur Senkung des besonderen Gefahrenpotenzials an Knotenpunkten, welches durch die räumliche Trennung beider Verkehrsarten befördert wird. :/

    Es gibt übergewichtige Menschen, die lieber dubiose Abnehmpillen schlucken als ihr Verhalten (Ernährung / Bewegung) zu ändern. Das ist mit den Luftreinigungsgeräten nicht anders: Lieber mit irgendetwas an den Symptomen rumspielen als die Ursachen zu bekämpfen, wenn das mit einer Änderung von Gewohnheiten verbunden wäre (weniger Auto fahren).

    Nun ist das Thema Radverkehr auch explizit im Stader Bgm-Wahlkampf angekommen. Wer hätte gedacht, dass ein CDU-Kandidat das mal zum Wahlkampfthema macht? Was er unter "besserem Radverkehr" versteht, bleibt abzuwarten. Wir verschicken heute noch 7 Fragen zum Thema Radverkehr an die 4 Bgm-Kandidaten und hoffen auf eine Antwort bis zum 01. Mai.

    Die Amtsinhaberin setzt inhaltlich weiterhin ausschließlich auf (ihre?) Kompetenz, weil sie ja schon seit 7 1/2 Jahren Bürgermeisterin in Stade ist und vorher schon 11 Jahre Bürgermeisterin in Bad Münder war.

    Wieder einmal Schieben verboten, aber dann irgendwie doch nicht...

    ...denn hier hat man doch genug Platz eingerichtet für Fußgänger und Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen, oder nicht?

    Der inflationäre Gebrauch von Verbotszeichen macht auch vor dem Kfz-Verkehr nicht halt, denn wenig später ist die eingerichtete Umleitungsstrecke für Fahrzeuge komplett gesperrt.

    Und selbst, wenn man gemäß MSDWGI unterstellt, dass die Verbotszeichen nur für die Verkehrsfläche gelten sollen, auf der sie aufgestellt wurden, verbietet man an der nächsten Kreuzung das Radfahren, wo es sowieso verboten ist: auf einem linksseitigen Gehweg. Das Verbot, zu Fuß zu gehen, scheint aber trotz Absperrschranke links nur für die rechte Straßenseite zu gelten, oder wie soll man die Kombination [Zeichen 259] verstehen?

    Warum trotzdem nur ganz wenige Radler auf der breiten "Autofahrspur" fahren, ist zu diskutieren.

    - Weil ständig von Autofahrbahnen die Rede ist und damit ständig der Revieranspruch der Autofahrer auf ihre Fahrbahn untermauert wird?

    - Weil "Straße" geschrieben wird, wenn die Fahrbahn gemeint ist?

    - Weil Jahrzehnte lang versucht wurde, dem Autoverkehr auf der Fahrbahn freie Fahrt zu verschaffen und Fußgänger und Radfahrer dafür an den Rand gedrängt wurden?

    - Weil die Straßenränder oft genug nicht einmal Platz für Fußgänger bieten, sondern für Kraftparkzeuge und sich Fußgänger den letzten Rest mit Radfahrern teilen sollen, die man dem Autoverkehr auf der "Autofahrbahn" aus dem Weg schaffen wollte?

    - Weil Mobilität immer noch zuerst mit Automobilität gleichgesetzt wird?

    - Weil die motorisierten Verkehrsteilnehmer einen Anspruch darauf erheben, jederzeit mindestens mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren zu können und jedes langsamere Fahrzeug als Verkehrshindernis betrachtet wird?

    - Weil seit der Massenmotorisierung auf der Straße (nicht nur auf der Fahrbahn) vor allem das Recht des Stärkeren gilt?

    - Weil immer wieder verbreitet wird, es sei für Radfahrer zu gefährlich auf der Fahrbahn und man müsse sie durch "Radwege" schützen?

    Die Fahrbahn heißt Fahrbahn, weil darauf die Fahrzeuge fahr'n. Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html

    Mir zeigt das eigentlich nur, dass du dem Kopfkino, dass die PBL-Aktivisten mit den Aufnahmen bezweckt haben, auf den Leim gegangen bist.

    Die gestellte Szene zeigt eine Situation, in der es schon schief gegangen ist: Warum steht der eine LKW schon halb auf dem Radfahrstreifen? Und warum stehen die Kinder irgendwie dazwischen? Das dürfte allerdings aber auch in der Realität häufiger vorkommen als einem lieb sein kann.

    In einer realen Situation müsste man fragen: Wer war zuerst da? Wartete der LKW dort und die Kinder sind von hinten in die Stelle reingefahren? Oder waren die Kinder schon dort und der LKW-Fahrer hat noch versucht, an ihnen vorbei zu kommen und ist dann vor ihnen nach rechts gezogen?

    Natürlich müsste es solche Situationen nicht geben, wenn einerseits Radfahrer bereit wären, zu warten und nicht von hinten an wartenden Fahrzeugen vorbeifahren. Dazu verleitet jedoch der markierte Streifen. Auf der anderen Seite dürfen Kfz-Führer an solchen Stellen nicht versuchen, noch schnell an den geradeaus fahrenden Radfahrern vorbei zu kommen und dann auf die rechte Spur zu wechseln. Mit einzelnen Radfahrern mag das alles auch noch gehen, aber was passiert, wenn dort ein Radfahrer nach dem anderen ankommt und man mit dem Kfz rechts abbiegen will?

    Da beides in der Realität aber so nicht immer funktionieren wird, kann ich die Bedenken von Epaminaidos gut nachvollziehen. Sicherer wäre es, wenn Radfahrer dort mittig auf der Fahrspur fahren würden und damit entweder eindeutig vor oder hinter dem LKW bleiben. Es müsste davor eine Strecke geben, auf der für alle Überholverbot besteht und wo sich Kfz-Führer in jedem Fall hinter vorausfahrenden Radfahrern einordnen müssten und umgekehrt auch Radfahrer nicht rechts an wartenden oder langsam fahrenden Kfz vorbei fahren dürften. Da höre ich aber bereits den Tiefbauer jammern, der die "Leistungsfähigkeit" seiner Kreuzung den Bach runter gehen sieht.