Beiträge von Yeti

    Solche Leute bekommen zu viel Aufmerksamkeit. Das spornt sie nur noch weiter an. Wie eine Verwaltung mit Querulanten umgehen muss, sieht man beim Thema Radverkehr: Einfach ignorieren! Dann bleiben nur noch die Nervensägen übrig, die sich auch vom Ignoriertwerden angespornt fühlen. :)

    Und wer will schon für ein totes Kind verantwortlich sein, dass einfach von hinten mitten auf der "Straße" überfahren wurde? also: Freigabe Gehweg und wenn dann etwas passiert, kann man als Behörde und Behördenmitarbeiter oder -leiterin wenigstens sagen, dass man alles mögliche getan hat.

    Das Problem ist, dass diese Frage nicht oft genug gestellt wird, wer verantwortlich ist, wenn jemand auf einer rechtswidrig angeordneten "Radverkehrsführung" zu Schaden kommt.

    Es wird auch innerorts nicht geahndet.

    Was die Leute allenfalls noch verstehen, ist, dass sie auf einem solchen Weg nicht zwingend fahren müssen. Aber ich habe noch nie jemanden mit Schrittgeschwindigkeit fahren sehen. Für die meisten bleibt das aber ein "Radweg" (meistens ein gefühlter Zweirichtungsradweg).

    Damit hat die Verkehrsbehörde genau das erreicht, was sie wollte: Die doofen Fahrrad-Asis fahren, wo sie wollen, aber Hauptsache nicht auf der Fahrbahn.

    Wobei sich daran absolut niemand hält, nichtmal die Polizei selbst…

    Ich behaupte, dass es von der anordnenden Behörde auch nicht so beabsichtigt ist, dass man auf einem solchen Weg immer mit Schrittgeschwindigkeit fährt, wenn erkennbar weit und breit kein Fußgänger zu sehen ist. Innerorts könnte es noch andere Gründe geben, die es erfordern, dass man dort langsam fährt. Dann kann man aber generell anzweifeln, dass ein solcher Weg zum Radfahren auch nur ansatzweise geeignet ist.

    Da sind wir wieder bei dem Punkt, dass eine Behörde das anordnen sollte, was beabsichtigt ist und was erforderlich ist, und nicht irgendwelche Schilder in die Landschaft stellt und es den Verkehrsteilnehmern überlässt, was sie in die Beschilderung hineininterpretieren.

    Die Stadt Köln hängt mittig über dem ehemaligen Radweg ein Zeichen 254 auf und verkündet zusätzlich per Schild und Presseartikel, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren müssen.

    1. Wie Silence schon geschrieben hat, könnte man die Parallele zu der in der VwV-StVO beschriebenen Ausnahme ziehen, wonach die Verbotsschilder nur für einzelne Fahrstreifen gelten, wenn sie direkt darüber angeordnet sind. Dass der genaue Wortlaut der VwV-StVO die Ausnahme nicht für Sonderwege abdeckt, kann man dann sicherlich nicht dem Radfahrer anlasten.

    2. In Kombination mit irgendeinem Schild, welches das Gegenteil eines Verbots anordnet oder beschreibt, ist das Ganze ohnehin widersprüchlich. Da könnten ggf. auch Schadensersatzansprüche von Geschädigten auf die Behörde zukommen. Ich habe hier von einem Unfall erfahren, wo eine Versicherung (Haftpflicht des Verursachers?) eine fehlerhafte Markierung geltend gemacht hat. Konkret ging es um einen Abbiegeunfall an einer mehr als 5m abgesetzten Radwegfurt. Ich weiß aber nicht, wie das für die Stadt ausgegangen ist.

    3. Zuletzt gibt es noch den https://de.wikipedia.org/wiki/Tatbestandsirrtum und https://de.wikipedia.org/wiki/Verbotsirrtum Ob das in einem solchen Fall greifen würde, weiß ich nicht. Das kommt ohnehin nur bei Straftaten bei der Bewertung der Schwere der Schuld zum Tragen, also ggf. bei schweren Unfällen mit schwer Verletzten oder Todesfolge.

    Das Problem ist halt, dass man ihnen das negativ auslegen kann, wenn Sie dort einen Unfall veursachen. Der Anwalt, der die Gegenseite vertritt wird nämlich wissen, was das Verkehrszeichen bedeutet und sich nicht dafür interessieren, was Sie da reininterpretiert haben, oder was die Verkehrsbehörde dachte, damit angeordnet zu haben.

    Aber hier ist jetzt für mich wirklich Schluss. Es hat keinen Sinn, Ihre Beiträge auch nur anzeigen zu lassen.

    Ich behaupte, dass die Regelkenntnis bei den meisten Usern dieses Forums überdurchschnittlich ist.

    Wenn eine Unklarheit besteht, dann ist es doch das Mittel der Wahl darüber zu diskutieren, um Klarheit zu schaffen. Auch tagelang, wenn's sein muss.

    Das würde in Ihrem Fall voraussetzen, dass Sie auf die Argumente eingehen würden. Das kann ich nicht erkennen und daher halte ich es in Ihrem Fall auch nicht für eine Diskussion sondern für Trollerei.

    Das Mittel der Wahl, um Klarheit zu schaffen, ist für mich die konsequente Umsetzung der StVO. Die Unklarheit kommt doch nur daher, dass sich immer wieder Beispiele dafür finden lassen, wo davon abgewichen wird. Und diese Beispiele nehmen Sie dann als Beleg dafür, dass die StVO anders gemeint sei.

    Da Sie offenbar nicht einmal bereit waren, diesen Link Anlage 2 StVO 2013 - Einzelnorm anzuklicken und es direkt in der StVO nachzulesen, bekommen Sie es hier nochmal als Screenshot. Wenn Sie den auch nicht anschauen, ist Ihnen nicht mehr zu helfen.

    Hier noch einmal in groß:

    Wäre es so, wie Sie immer wieder behaupten, würde dort stehen, dass die nachfolgenden Verkehrsverbote die Verkehrsteilnahme auf dem Straßenteil untersagen, neben oder auf dem sie angeordnet sind. Steht da aber nicht und auch sonst nirgends. Und deshalb untersagen die Verbotsschilder die Verkehrsteilnahme auf der gesamten Straße, egal wie oft Sie noch das Gegenteil behaupten und Beispiele zeigen, bei denen es auch die zuständige Verkehrsbehörde nicht besser wusste.

    Nachtrag: In der Diskussion wurde wieder einige Male genannt, dass sich Verbotszeichen auf die gesamte Straße beziehen. Ein Beleg dafür wurde bisher nicht genannt.

    Es wurde allerdings auch kein Beleg dafür genannt, dass es andersrum wäre. Ich bin Ingenieur und kein Jurist und muss mich auch immer wieder bemühen, die Sprache im juristischen Sinn richtig zu verstehen. Aber wäre es so, dass die Verbotszeichen nur für einzelne Straßenteile gelten, würde das in der StVO stehen. Steht da aber nicht und darum muss man davon ausgehen, dass es eben nicht so ist, dass das Verbot für jeden Straßenteil gesondert angeordnet werden muss, sondern dass es immer für die gesamte Straße gilt.

    U. hat Beispiele gezeigt, wo die Straßenverkehrsbehörde das offensichtlich zwar nicht so gemeint hat und vermutlich beabsichtigt hatte, dass das Verbot nur für einen Teil der Straße gelten soll. Eine solche Verwendung der entsprechenden Verkehrszeichen ist aber missbräuchlich. Es schafft Unklarheit darüber, was tatsächlich gemeint ist (sonst würden wir hier nicht tagelang darüber diskutieren) und es ist auch unnötig, weil es immer eine andere Möglichkeit gibt, einzelne Straßenteile zu sperren.

    U. ist auch ein gutes (Negativ-) Beispiel dafür, wohin es führt, wenn nicht einmal die Verkehrsbehörden die Verkehrszeichen korrekt anordnen, oder wenn Verstöße nie geahndet werden: Es kann bei weniger fachkundigen Verkehrsteilnehmern (also bei fast allen) der Eindruck entstehen, dass die Bedeutung der Verkehrszeichen verhandelbar ist, oder dass jede Anordnung einen Interpretationsspielraum bietet, innerhalb dessen man nach eigenen Vorstellungen von der Regelung abweichen darf.

    Insbesondere bei Baustellen halte ich es übrigens für viel wichtiger, dass den Leuten sofort klar ist, wo sie tatsächlich fahren oder gehen sollen, anstatt irgendwelche sinnlosen Verbotsschilder aufzustellen, an die sich dann sowieso keiner hält.

    Aber wie und auf welcher Rechtsgrundlage kann dort Autofahrern verwehrt werden, von der Autobahn abzufahren, auch wenn sie dort nicht direkt ihren Zielort haben? Das ist Österreich und da mag es vielleicht eine solche Regelung geben, die das irgendwie ermöglicht. In der StVO sehe ich eine solche Möglichkeit aber gar nicht.

    Ich bin auch auf die konkrete Ausführung gespannt. Ohne Änderung der StVO dürften da spätestens bei entsprechenden Klagen viele Verwaltungsgerichte nicht mitspielen.

    Mein Tipp: Es wird keine konkrete Ausführung geben. Eine Änderung der StVO auch nicht und schon gar nicht vor den bayerischen Sommerferien (auch nicht vor den Sommerferien 2026). Das Ganze ist eine Showeinlage eines CSU-Kaspers, der sich damit bürgernah geben will. Dummerweise ist das eine Luftnummer, die bei den Betroffenen, die in den Ortschaften wohnen, die unter dem regelmäßigen Verkehrschaos leiden, allenfalls den Frust über "Bürokratiewahnsinn" oder das Gefühl, mit den Sorgen nicht beachtet zu werden, verstärkt.

    Einfach mal nach Lüdenscheid fahren und sich anschauen, worunter die Menschen anderswo leiden.

    Rahmedetalbrücke erst im Frühjahr 2026 freigegeben - Westfalen-Lippe - Nachrichten - WDR

    Noch mehr Fragen drängen sich auf:

    Was macht man mit den ganzen VZ 460 (Bedarfsumleitung), die die Umleitungsstrecke im Falle einer Sperrung der Autobahn anzeigen? Und läuft dann immer einer vom Bauhof zu den Verbotsschildern an den Ortsdurchfahrten und hängt die ab, wenn eine Autobahn voll gesperrt ist oder bleiben die Durchfahrtsverbote auf der Umleitungsstrecke bestehen?

    Ich sehe vor meinem inneren Auge die Verkehrsbehörden in den Landratsämtern schon im 24/7 Schichtdienst (mindestens im Bereitschaftsdienst) arbeiten, um umgehend die dafür erforderlichen verkehrsbehördlichen Anordnungen zu schreiben.

    Muss man bei Stau auf der Autobahn bleiben, bis der Tank / die Batterie leer (Gummibärchen, Cola, Bier alle) ist, oder darf man trotzdem abfahren, um eine Tankstelle / Ladesäule anzusteuern?

    Was genau soll die Polizei in den ganzen Fällen eigentlich kontrollieren?

    Zitat

    Für konkrete Durchfahrtsverbote etwa durch Ortschaften seien zwar weiter die Landratsämter zuständig. Wenn diese solche verhängen sollten, werde die Autobahn GmbH jedoch »umgehend an den Anschlussstellen durch entsprechende Beschilderung deutlich machen, dass die betreffenden Ortsdurchfahrten gesperrt sind«, wurde Lange zitiert.

    Das wird spannend, weil es auf einen Schlag viele neue Präzedenzfälle geben dürfte. Ich habe keine Ahnung, auf welcher Rechtsgrundlage ein Landratsamt eine Ortsdurchfahrt z.B. auf einer parallel zur Autobahn verlaufenden Landstraße sperren könnte und wie man dieses Durchfahrtsverbot auf Fahrzeuge beschränken möchte, die vorher auf der Autobahn gefahren sind.

    Ein weißes Schild "Bei Stau auf der Autobahn bleiben" hat ohnehin rechtlich etwa so viel Relevanz wie ein Schild "Bitte lächeln".

    Oder will man Autobahnabfahrten künftig so beschildern? ^^

    [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1020-30]

    Machen die das jetzt regelkonform, weil der Radweg ist ja gesperrt, aber die Fahrbahn frei ist? Und die Aufstellung der Schilder [Zeichen 254] + [Zeichen 259] und dem Zusatzschild "Baustellenfahrzeuge frei" signalisiert eindeutig, dass die Beschilderung nur für die Baustellenzufahrt hinter dem verschlossenen Gittertor gilt.

    Nein, das signalisiert, dass Baustellenfahrräder zugelassen sind. Zu Fuß dürfen auch Bauarbeiter den Bereich nicht betreten.

    Für Kraftfahrzeuge besteht dort überhaupt kein Verbot und daher können Baustellen-Kraftfahrzeuge davon auch nicht ausgenommen sein. Die "Absicherung" mit den Bauzaunelementen ist haarsträubend und entspricht nicht ansatzweise einer korrekten Baustellenabsicherung. Wenn das Tor offen steht, darf jeder mit seinem Kraftfahrzeug da fahren.

    Dieses Bild kann allenfalls als abschreckendes Beispiel dienen, wie man es auf gar keinen Fall machen sollte, aber sicherlich nicht als Beleg für Ihre mehrfach widerlegten Thesen über den Geltungsbereich von Verbotsschildern.

    An meinem Rennrad auch, wenn es erforderlich ist. Ansonsten ist die Beleuchtung abgenommen.

    Ich bekenne mich aber schuldig, dass der von mir verwendete weiße Frontreflektor kein Prüfzeichen Z hat und dass an den Klickpedalen keine gelben Reflektoren vorhanden sind. Alles Andere, was in §67 StVZO gefordert ist, ist vorhanden.

    An den Hacken der Schuhe sind aber Reflektoren (ich weiß: nicht zulässig), so dass man auch die Auf- und Abwärtsbewegung der Pedale sieht, wenn ich im Dunkeln von hinten angestrahlt werde. Tagsüber reflektieren die Reflektoren ohnehin nur das Sonnenlicht in Richtung der Sonne, so dass ich diesen Mangel vor meinem Gewissen vertreten kann, auch wenn das Rad damit natürlich nicht verkehrssicher ist.