Beiträge von Alf

    Gruselig.

    Und auf Höhe der Ampel stehen die sichtbehindernden Schaltkästen. Dort treffen dann Fußgänger und Radfahrer aus zwei Richtungen auf Menschen, die an der Ampel warten. Richtig?

    Als Fußgänger oder Radfahrer ist man nicht verpflichtet, Schlafampeln aufzuwecken. Es gilt dann der Zustand, der vorherrschen würde, wenn KEINE Ampel da stünde. Wenn da jemand drücken und warten will: bitteschön! Ich tu' es nicht. Jedoch ist es jedesmal ein echtes Abenteuer, auf seinen Vorrang als Radfahrer zu bestehen.

    Ist es die Rücksichtnahme, die man nehmen soll, weil andere zu bequem sind, sich an die Regeln zu halten? Immer wieder interessant, wenn genau eine solche Rücksichtnahme immer wieder verlangt wird. Damit der Regelbrecher somit munter weitermachen kann?

    Weil sich in der Praxis ALLE nur soweit an die Verkehrsregeln halten, wie sie davon ausgehen, dass es nicht knallt.

    Ich bin der Meinung, dass hier ein nicht unwesentlich relevanter Grund für das Überschreiten der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 oder auch 50 km/h gerade bei breiten und/oder gerade verlaufenden Straßen völlig übersehen wird: Und zwar ist es die Angst vor dem Hintermann im Kofferraum. Jeder, der sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit hält, fühlt sich doch wohl als Verkehrshindernis, obwohl er natürlich keines ist. Warum schaut man unentwegt in den Rückspiegel, wenn man sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit ganz bewusst halten will? Weil man denkt, dass der Hintermann vor Wut tobt und einem an der nächsten roten Ampel zur Rede stellen wird. Alles schon passiert! Warum wird man unentwegt überholt, wenn man sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit hält? Warum hat man gerade als Fahrschüler ein wirklich schlechtes Gefühl, wenn man wirklich auf Strich 30 oder 50 fährt, wenn man weiß, dass hinter einem die Karawane immer länger wird, was teils sogar den Fahrlehrer nervös macht? Weil man in den Augen der allermeisten Kraftfahrer einfach "zu langsam" fährt. Deswegen schaukeln sich die Kraftfahrer mit ihren selbst zurechtgelegten Geschwindigkeiten bei freier Fahrt gegenseitig auch immer höher, bis ein gewisses Level an Geschwindigkeit erreicht ist, welches gesellschaftlich unter Berücksichtigung des persönlich gefühlten Empfindens für abstrakte Gefahr allgemein akzeptiert wird. Und dieses Empfinden ist in ihren Variationen sehr breit gestreut.

    Oder mal ganz anders gefragt? Vieviel Prozent aller Kraftfahrer hätten wohl auf einer abgesperrten Landebahn, welche ja nun wirklich sehr breit ist und für gewöhnlich auch keine Kurven hat, ein Problem damit, mit genau 30 km/h dort entlang zu fahren, wenn sie denn genau wüssten, dass im selben Zeitraum absolut niemand anderes dort entlangfährt und auch niemand den Fahrweg kreuzt? Meinetwegen das ganze gerne als Versuch eines Experiments. Da dürfte der Anteil derer, die sich dann an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten, wohl erheblich größer sein als im echten Straßenverkehr. Denn all die negativen Einflussfaktoren entfallen hier und der Fahrzeugführer hätte keinen plausiblen Grund, sich dazu gezwungen zu sehen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Obwohl: In Grünwald besitzen manche Fahrzeugführer SUVs, mit denen man gar nicht so langsam fahren könnte, auch wenn man wollen würde. Ich weiß nicht, wo man sowas einkaufen kann...

    Blöde Frage, seit wann braucht ein Radl eine Zulassung?

    Ich meinte, gefühlte 95 Prozent aller verkaufter Mountainbikes besitzen keine Ausstattung gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung. Oder besser: ...werden ohne eine solche Ausstattung gekauft.

    Stelle ich mir gerade bei Kraftfahrzeugen vor. Keine Scheinwerfer und Rücklichter, keine Blinker. Ziemlich gesichtslos wären solche Autos dann. Noch mehr als bisher. Daher kommt sowas bei Autos wohl auch nicht vor. Und wohl auch deswegen, weil niemand auf die Idee kommen würde, ein Auto ohne die erforderliche Ausstattung zu kaufen, die für das Fahren im öffentlichen Raum vorgeschrieben ist.

    Aber bei Mountainbikes ist das ganz selbstverständliche alltäglich gelebte Praxis, in der auch an ein Nachrüsten nicht gedacht wird. Im Zweifelsfall freut's halt die gegnerische Versicherung.

    Den Fall hatten wir hier schon einmal, jetzt Berufungsverhandlung. Gutachter sagt KFZ überfährt das Kind von hinten.

    Aber fahren darf der Mann natürlich wieder

    Traurige Sache

    Dazu fallen mir einfach keine passenden Worte mehr ein, so sehr ich auch danach suche...

    Ein absolut schreckliches Ereignis, wie bei jedem anderen Unfall ebenso, wenn vor allem Kinder sterben.

    Jedoch finde ich es ziemlich makaber, wenn von einem "schwarzen Tag" für das Kind und seine Familie gesprochen wird. Zumindest für dessen Familie ist es nicht nur ein "schwarzer Tag", sondern wohl eher ein schwarzes restliches Leben. ;(

    Die Mutter schimpft auf den Händler, bei dem sie das Rad gekauft hat.

    Augenblick mal: gefühlte 95 Prozent aller verkaufter Mountainbikes besitzen keine Straßenverkehrszulassung und dürfen im öffentlichen Raum überhaupt gar nicht als Fahrzeug bewegt werden. Und dass das Fahrrad keine StVZO-gemäße Ausstattung besitzt, will sie beim Kauf nicht bemerkt haben???

    Die Äußerung in dem Artikel, Radfahrer hätten in Fahrradstraßen immer Vorfahrt, verursacht bei mir regelmäßig Bauchschmerzen. Solche Aussagen werden oftmals mit den verkehrsrechtlichen Vorfahrtsregelungen verwechselt, die ja auch in Fahrradstraßen gelten, unabhängig davon, ob es sich um eine Fahrradstraße handelt oder nicht. Da hat dann tatsächlich auch mal ein PKW Vorfahrt, wenn dieser von rechts kommt und es keine vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen oder gar Ampeln gibt.

    Fragt doch mal in einer Fahrradstraße einhundert Radfahrer und notiere, wie viele tatsächlich die richtige Antwort kennen.

    Die B471 ist in dem Bereich keine Kraftfahrstraße, man kann von der Buchenau bis Inning ohne Probleme mit dem Radl drauf fahren.

    Nur der Bereich A8/Olching bis Alt-Esting und Emmering - Buchenau ist Kraftfahrstraße.

    Das habe ich selber eine Zeit lang auch so praktiziert, als ich von Grafrath Bahnhofstraße (Auffahrt ähnlich wie bei einer "Schnellstraße") Richtung Buchenau gefahren bin. Das war dann regelmäßig von Hupkonzerten begleitet, obwohl ich gar nicht geheiratet hatte und mein Fahrrad auch keinen Blumenschmuck trug. Ich habe trotzdem einfach immer fleißig mitgehupt mit der Airzound. So habe ich mir auf jeden Fall die Tal- und Bergfahrt Hauptstraße/Brucker Straße (Marthashofen) gespart. Das wäre topografisch nämlich schon sehr anspruchsvoll, was man ja gerne vermeiden möchte, wenn es schon die Möglichkeit gibt. Allerdings bin ich dann auf Höhe Brucker Straße auf den straßenbegleitenden gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradweg aufgefahren, der Richtung Osten an dieser Stelle beginnt und mich dann weiter Richtung Schöngeising/Fürstenfeldbruck bringt. Bis dorthin war nämlich der Druckbehälter leer. Dann macht Feiern keinen Spaß mehr...

    In der Gegenrichtung Richtung Westen hingegen beginnt am Ortsausgang von Grafrath parallel zur B471 ebenso einen straßenbegleitender gemeinsamer Geh- und Zweirichtungsradweg, der bis Inning geführt wird.

    Somit würde ich sagen, zumindest dort, wo kein Radweg vorhanden ist und auch kein VZ 331.1 prangt, ist Fahrbahnradeln auf jeden Fall gemäß § 2 StVO legitim. Das wären dann immerhin 2,4 Kilometer innerhalb und außerhalb Grafraths auf der B471. Und diese komischen [Zusatzzeichen 1012-32] gehören einfach nur zum Altmetall.

    Allerdings: Wenn man sich als Radfahrer bereits auf der Bundesstraße BEFINDET, dann wird man in diesem Bereich NICHT um Verlassen derselbigen aufgefordert. Weder am Kreisel noch am westlichen Ortseingang besteht für Radfahrer ein Fahrbahnbenutzungsverbot. Nur ein solcher Hinweis, der bei Gehwegen jedoch ohnehin überflüssig sein dürfte.

    Grafrath hat dabei noch eine Menge weiterer Leichen im Keller. Dazu vielleicht irgendwann mehr...

    Sowas gibt's natürlich auch in Verbindung mit einem [Zeichen 206] :

    Das ist in Grafrath/Oberbayern. Auf meine Frage hin, wie man denn als abgestiegener Radfahrer - also als Fußgänger - bitteschön abbiegen soll, stellt man sich im Rathaus jedoch dumm und versteht nicht, was ich will.

    Die Nebenfläche ist übrigens ein unbeschildeter Gehweg.