Beiträge von Alf

    Kann die Schrittgeschwindigkeit durch Schilder überschrieben werden? Nehmen wir mal es kommt ein [Zeichen 274-56] oder auch 30 (welches natürlich für die Fahrbahn gedacht ist), gilt dies auch auf dem [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] ?

    Diese Frage finde ich ausgesprochen genial! Und ich komme zu keiner eindeutigen Antwort, sondern bin hin- und hergerissen.

    Sehr lustiges Schild in Fürstenfeldbruck, Ortsteil Aich. Dort betrifft es die Ortsdurchfahrt Richtung Westen. Diese Straße ist jedoch keine Vorfahrtstraße mit [Zeichen 306] , sondern mit [Zeichen 301] an jeder Einmündung. Naja, an fast jeder. Denn bei zwei Einmündungen, die ziemlich dicht beieinander liegen, hat man nur EIN [Zeichen 301] aufgestellt:

    Dies hatte ich bei Radar-Online auch schon gemeldet. Denn mit nur einem Schild gilt bei der zweiten Einmündung dann ja eigentlich rechts-vor-links. Auch diejenigen, die aus der ersten Einmündung heraus rechts auf die Hauptstraße einbiegen, müssen sogleich rechts-vor-links beachten.

    So, was machte die Gemeinde daraus?

    Hier noch die Details zur Örtlichkeit:

    Kann man mit Zusatzzeichen die Bedeutung eines Verkehrszeichens eigentlich derart verändern? Also, in diesem Fall sogar erheblich erweitern? Ein solches Schild bezieht sich ja immer nur auf die NÄCHSTE Kreuzung oder Einmündung. Das kann niemals an mehreren gelten. Sonst kann man ja gleich am Ortseingang hinzusetzen "8 Einmündungen".

    Ist diese Ergänzung nicht unwirksam? Die Straßenverkehrsbehörde kann sich doch nicht über die StVO stellen.

    Ein [Zeichen 306] würde an der Anzahl der Schilder übrigens ja auch nichts ändern, da auch dies bei jeder Kreuzung oder Einmündung wiederholt werden muss.

    Mir sind in der weiteren Umgebung noch zwei weitere derartige Situationen bekannt. Bei den beiden anderen Fällen (Jesenwang, Adelshofen) hat die StVB auch nach mehreren Jahren lieber erst gar nicht reagiert.

    Vor allem steht das [Zeichen 205] HINTER der Furt, so wie ich es erkennen kann. Wäre es VOR der Furt, wäre die Sache eindeutiger. Aber zumindest gilt auch beim freien Rechtsabbieger ja wohl ebenfalls § 9 Abs. 3+4 StVO.

    Elende freilaufende Rechtsabbieger!

    Rentnerin mit Gehhilfen "behindert" auf dem Gehweg Radfahrerin nebst Kind und bekommt Strafanzeige an den Hals.

    https://www.abendblatt.de/hamburg/berged…Radfahrern.html

    Genau 80 Meter von dieser Stelle hatte ich 12 Jahre gewohnt. Ist aber schon eine Zeit her. Daher kenne ich diesen Gehweg nur zu gut. Leider habe ich keinen lesbaren Zugriff auf diesen Artikel, der mich jedoch brennend interessiert. Kann mir jemand sagen, ob der Leser und auch die Rentnerin über § 2 Abs. 5 StVO aufgeklärt wird?

    An meinem Bahnhofsfahrrad habe ich auch genau diese Schaltung. Inzwischen funktioniert sie nicht mehr, so dass auch ich die gesamte Nabe auseinandernehmen werde. Freue mich schon darauf. Das ist etwas für dunkle Winterabende.

    Auf der "Mittelinsel" ist zumindest eine Haltelinie aufgemalt. Ich suche die Stelle mal raus, bin da heute zum ersten Mal vorbeigekommen.

    Ja, ist eine abknickende Vorfahrt.

    Ah, jetzt sehe ich.

    Naja, die Kraftfahrer auf der Fahrbahn haben bei der Verkehrsinsel in der Mitte ja auch kein wiederholtes [Zeichen 206] . Von daher wird's schon so passen. Das [Zeichen 206] gilt dann für den gesamten Einmündungsbereich.

    Interessant finde ich jedoch die Gegenrichtung. Auch dort für geradeaus verlaufenden Radverkehr ein [Zeichen 206] . Nicht weiter verwerflich. Aber nimmt dann der Radweg noch an der Vorfahrt der Fahrbahn teil? Gut, es ist eine abknickende Vorfahrt. Und wie wäre die Vorfahrtregelung eigentlich, wenn keine Verkehrsschilder für den Radverkehr dort ständen? Gilt dann etwa § 9 (3) StVO? Müsste demnach der Vorfahrt nach abbiegender Verkehr den geradeaus verlaufenden Radverkehr gewähren? Eher nicht, oder? Oder doch?

    Gilt das Stop-Schild dann für jede Bordsteinüberfahrt? Davon würde ich jetzt mal nicht ausgehen. Vielmehr verstehe ich das so, dass nur der freilaufende Rechtsabbieger Vorrang hat und der Radverkehr nur dort nachrangig geführt wird, die Haupt-Einmündung beim Abbiegen des Gegenverkehrs jedoch nicht. Oder hat die Hauptfahrbahn (links aus dem Bild) etwa auch ein großes Stop-Schild? Sieht sogar irgendwie so aus wie eine abknickende Vorfahrt.

    Der bereits seit längerer Zeit angedachte Radschnellweg zwischen Fürstenfeldbruck und München-Aubing kommt wieder ins Gespräch:

    Für den Abschnitt zwischen Puchheim und München bräuchte man nur die Beschilderung ändern und schon wäre zumindest dieser Abschnitt fertig. Wenn man denn wolle...

    Das sind ja gerade mal 150 Meter von dem Unfall Anfang des Jahres am Münchner Stachus entfernt.

    Der passt eh nicht unter der Unterführung durch, maximal ein Sitzrasenmäher.

    Ich verbessere Dich ungern, aber die Kurt-Schumacher ist seit vielen Jahren, war ich selber sozusagen beteiligt, ab der Landsberger bis zur Theodor von Heuss, von vorher [Zeichen 241-30] auf "anderer Radweg" geändert. Der erste im Landkreis war das, mein ich. Vor 3-4 Jahren dann mit Radweg-Symbolen gekennzeichnet.

    Ich war mir nicht sicher, wusste aber, dass sich die Beschilderung bzw. Nicht-Beschilderung irgenwo auf halber Strecke ändert. Deswegen schrub ich ja "...fast die ganzen 800 Meter kurz hinter Landsberger Straße." Meinte damit, dass [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] nicht direkt an der Landsberger beginnt. Erst an der Uhlandstraße oder gar erst an der Theodor-von-Heuss-Straße? Ach so, also erst ab der Theodor. Danke!

    Aber vor allem: Ooohhh jaaa, ich weiß, in welcher Form motorisierte Gewalt ausgeübt wird, wenn man der sozialen Benutzungspflicht der Nebenfläche in der Kurt-Schumacher-Straße nicht folgt. Genau wie in der westlichen Landsberger Straße und auch in der Cerveteristraße.

    Die Stadt hat die Farbe für sich endeckt, es wird einiges an weißen Strichen markiert für KFZ und Rad, für letztere gerne auch mit rot dazwischen.

    Seit ein paar Wochen nun zum Beispiel diese vorbildliche Verkehrsführung. Zu Beachten, das ist nur ein freigegebener Gehweg, was man kaum glauben möchte. Die roten Markierungen auf dem Gehweg selber gibt es schon etwa ein Jahr, die Markierung auf der Fahrbahn seit etwa 3-4 Wochen.

    Das ist in Fürstenfeldbruck die Kurt-Schumacher-Straße. Die hat Richtung Norden - wie Du richtig schreibst - einen für den Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit freigegebenen Gehweg. Und zwar nicht nur auf Höhe der Einschleifung auf die Fahrbahn, sondern fast die ganzen 800 Meter kurz hinter Landsberger Straße. Hier die zuletzt aufgestellte Anordnung vor der neuen Einschleifung:

    Ich habe gar nichts gegen die Einschleifung auszusetzen. Außer, dass man über den Sinn von Radschutzstreifen generell verschiedener Meinung sein kann. Vielmehr aber geht es mir um den Gehweg. Es ist doch ein Gehweg, oder??? OOODER ???

    Ja, zumindest Richtung Norden. Man muss nun aber ziemlich weit ausholen, da dieser Gehweg auf Höhe der Wilhelm-Busch-Straße abtaucht und unterhalb des Straßenniveaus ein eigenes Wegenetz bildet. Das reicht dann teilweise bis zum Hochfeldweg.

    Aber schauen wir und das mal im einzelnen an. Begeben wir uns zum Hochfeldweg. Das sind rund 370 Meter. Was sehen wir dort. Eine Verkehrsfläche, die für Fahrzeuge aller Art gesperrt ist. Ausnahme besteht für Rad- und landwirtschaftlichem Verkehr:

    Folge ich diesem Weg, so ändert sich die Beschilderung an überhaupt keiner Stelle:

    Hier stehe ich nun in entgegengesetzter Richtung unserer Eingangssituation. Da vorne befindet sich gleich die neue Einschleifung. Auf dem Bild gibt es die noch nicht. Aber: Merkt Ihr etwas? Es ist immer noch eine Verkehrsfläche, die nicht explizit als Gehweg ausgeschildert ist. Es gilt immer noch das [Zeichen 250]  [Zusatzzeichen 1022-10] +LV frei.

    In der Wilhelm-Busch-Straße ist die linke Straßenseite Richtung Norden als [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert:

    Folgt man diesem Weg und taucht ab...

    mündet man wieder in der Kurt-Schumacher-Straße, wo wir ja eben waren. Die Beschilderung ist hier also korrekt.

    Aber befährt man die Wilhelm-Busch-Straße legalerweise auf der Fahrbahn bzw. auf dem wiederum dort für den Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit freigegebenen Gehweg, sieht so aus:

    Richtig, hier ist es wieder eine Verkehrsfläche mit [Zeichen 250]  [Zusatzzeichen 1022-10] +LV frei.

    Damit ist es für jeden, der von der Unterführung Wilhelm-Busch-Straße kommt, eine eigene vollwertige Straße. Für alle anderen ist es ein Gehweg.

    Toll!

    Und lustig finde ich auch, wie der Radverkehr, der linksseitig auf dieser Verkehrsfläche in die Kurt-Schumacher-Straße geführt wird, dann auf Höhe der Theodor-Heuss-Straße auf den rechten benutzungspflichtigen Radweg Richtung Süden (Landsberger Straße) geleitet wird:

    Richtig, bevor man die Querungshilfe benutzt, soll man noch schnell gegen das [Zeichen 254] verstoßen.

    Was lernen wir daraus? Mit ein wenig Farbe kann man zwar kaschieren, dass man was für "Radfahrer getan" hat. Welchen Stuss man aber in den letzten 40 Jahren in die Welt gepflanzt hat, - allein an dieser Stelle - das bemerkt man bis heute nicht.

    In Hannover werden seit rund zwei Jahren blaue Fahrradsymbole auf die Fahrbahnen von Straßen aufgebracht, die oft nur einen Gehweg mit Fahrradverkehr-Freigabe oder einen Angebotsradweg haben. So soll der Fahrradverkehr auf die Fahrbahn gelockt werden:

    Da fühle ich mich als Radfahrer nun aber wieder massiv diskriminiert, dass mein Fahrzeug explizit auf den Asphalt gepinselt wird, andere Fahrzeugarten aber nicht.