Beiträge von Alf

    Da an der Josef-Kister-Straße das [Zeichen 240] nicht wiederholt wird, ist bereits ab dort Fahrbahnradeln angesagt. Denn die linksseitige Benutzung von Wegen ist nur erlaubt oder geboten, wenn die einschlägigen Beschilderungen vorhanden sind. Dafür darf man aber gleich 100 Meter weiter bei der nächsten Einmündung Schwabenbergstraße wieder nach links rüber, denn dort steht ein [Zeichen 240]. Dies wiederum für 95 Meter, bis man an der von Dir beschriebenen Stelle angelangt ist.

    In Gegenrichtung wird an der Josef-Kistler-Straße ebenfalls kein [Zeichen 240] wiederholt, was dem Radfahrer dann für mindestens 600 Meter die Fahrbahn als legalen Verkehrsweg öffnet. Ob dann beim REWE ein solches VZ folgt, weiß ich gerade nicht...

    In Emmering "wünscht" sich die SV-Behörde, dass der Radfahrer eine bestimmte Abzweigung benutzt (ein blöder Umweg, der im Nichts endet). Deshalb ist "vorher" der Gehweg benutzungspflichtig, "danach" ist dessen Benutzung verboten. Aber einen physikalischen Unterschied zwischen "Vorher" und "Nachher" gibt es nicht.

    Wo genau in Emmering in welcher Straße bzw. an welchem Streckenabschnitt?

    Ganz am Anfang sieht es momentan so aus, da ist für jeden was dabei:

    Also in der Tat kein [Zeichen 240], sondern vielmehr ein [Zeichen 237], welcher unvermittelt beim ersten Staubsauger endet. Umdrehen und zurückfahren oder einfach auf den Gehweg ausweichen darf der StVO-konforme Radfahrer nicht, also müssten sich dort ja schon jede Menge Radfahrer angesammelt haben. Aber wer hält sich schon an die StVO?

    Ich wollte gerade noch einwerfen, ob denn in den Signalgebern der Fußgängerfurt/Radfahrfurt denn auch das Radsymbol enthalten ist. Kann ich mittlerweile selbst beantworten: Ja, ist vorhanden. Ansonsten wäre das ganze nochmal ein ganzes Stück komplizierter geworden, würde sich aber dennoch perfekt in das allgemeine Lagebild nicht nur in Jena einfügen.

    Der Theodor-Heuss-Ring ist allerdings eigentlich reich mit [Zeichen 254] verziert, ...

    Das ist sehr schade, denn der bebläute Radweg dürfte ja wohl deutlich von der Fahrbahn abgesetzt und damit eigenständig sein. Wenn er also nicht straßenbegleitend ist, dann wäre die Fahrbahnbenutzung für Radfahrer legal. Wenn da nicht überall [Zeichen 254] wäre...

    An der Landkreisgrenze von FFB nach München gibts eine Straße mit etwa 4,5m Breite, auf 50km/h begrenzt, vor München dann sogar auf 30km/h.

    Das ist schon lange mein geheimer Favorit als Kandidat für eine echte Fahrradstraße. Motorisierter Verkehr braucht hier überhaupt nicht entlangfahren. Ausnahmslos überhaupt nicht. Und zwar von Puchheim bis Aubing durchgehend. In der Praxis ist das Gegenteil der Fall. Diese Wegstrecke wird von der Bevölkerung der Trabantenstädte gerne als schnelle Magistrale in die Landeshauptstadt benutzt. Das spielen Dinge wie Höchstgeschwindigkeit oder Seitenabstand oftmals überhaupt gar keine Rolle. Tatsache ist jedoch, dass dort auf gesamter Länge ein faktisches Überholverbot von Radfahrern besteht, weil ein konformes Überholen mit dem notwendigen Seitenabstand von zwei Metern einfach nicht möglich ist. Statt dessen werden Radfahrer (auch) dort angehupt, und zwar - wie ich es selber erlebt habe - von mehreren illegal überholenden KFZ unmittelbar nacheinander. Da kann man nur mit etwas schütteln, wenn auch nur mit dem Kopf. Wenn die daneben entlangfahrende S-Bahn könnte, sie würde die Eichenauer und Roggenauer Straße auch noch mitbenutzen. Obwohl das gar nicht wo abwegig ist. Denn wenn irgendwann der Ausbau auf drei oder gar vier Gleise kommt, müssen die ja auch irgendwo hingelegt werden.

    In diesem Sommer wurde in Olching (Oberbayern) die August-Exter-Straße grundsaniert, nachdem ich im vergangenen Jahr den schlechten Zustand bei den Behörden und im Wahlkampf auch bei denjenigen Parteien reklamiert hatte, die mir versprachen, sich für den Radverkehr stark machen zu wollen.

    So sah es dort vorher aus:

    Das war bei Laub und Nässe, aber vor allem bei Schnee und Eis teilweise echt fatal. Eine sogenannte "Spritzdecke", also heißer Bitumen, der mit Splitt bestreut wird. Das ganze wird dann mit der Zeit platt gefahren. Nur leider hat damals (vielleicht vor 30 Jahren?) die Ausbringung des Bitumens nicht richtig funktioniert, denn die Aufbringung erfolgte ungleichmäßig in Längsstreifen, wodurch die Haftfähigkeit entsprechend ausfiel.

    Womit ich jedoch niemals gerechnet hatte, war, dass diese Radverbindung zwischen Olching und Gröbenzell entlang der Münchner Straße dann TATSÄCHLICH neu asphaltiert wurde! Ich bin echt vom Glauben abgefallen. Das erste Mal, als ich festgestellt habe, dass mein Vorschlag wohl tatsächlich umgesetzt wird. Und ein zweites Mal, als ich die Umleitungsstrecke gesehen habe, die man für den Radverkehr für den Zeitraum der Vollsperrung vorgesehen hatte:

    Die Vollsperrung wurde zwar nur für 26 Stunden eingerichtet, aber dennoch fand ich es recht sportlich, welchen Umweg mit einer Länge von 3,5 Kilometern man den Radfahrern auferlegte:

    Dabei wäre eine Auf- und Ableitung auf und von der parallel verlaufenden Münchner Straße das allereinfachste gewesen. Man hätte einfach nur dort außerorts für 600 Meter Tempo 50 oder 30 anordnen können und schon wären auch viele Radfahrer glücklich gewesen. Hat man aber nicht. Und deswegen traute sich auch niemand dorthin, obwohl Radfahren direkt auf der Münchner Straße tagtäglich dort durchaus legal ist.

    Radverkehr wird halt nur so lange gefördert, solange der Kraftverkehr dadurch nicht beeinträchtigt wird. Diese Ansicht zumindest muss wohl in den Köpfen umhergeschwirrt sein, als man sich überlegt hatte, wo man den Radverkehr für die 26 Stunden den nun hintut.

    Diese schicken Luftbild-Aufnahmen wurden übrigens tatsächlich auf jeder Seite der Baustelle dort einlaminiert aufgestellt. Echt witzig! Sowas habe ich als Autofahrer noch nirgends gesehen.

    Die August-Exter-Straße ist nun seit geraumer Zeit so plan wie ein ausgetrockneter Salzsee. Herrlich!

    Der Grünstreifen zwischen der dreispurigen Fahrbahn in der einen Richtung und der dreispurigen Fahrbahn in der anderen Richtung ist 12 Meter breit. Und wenn die eine Ampel für die eine Fahrbahnrichtung Grün ist, dann kann die andere für die andere Fahrbahnrichtung Rot sein.

    OK, das könnte für jemanden wie mich, der den § 37 (2) Nr. 6 StVO wörtlich nimmt, in der Tat ein Problem werden. Dann tendiere ich zumindest an der beschriebenen Örtlichkeit dazu, anzunehmen, dass die Querung für linksseitigen Längsverkehr überhaupt nicht geregelt sein soll. Was die Straßenverkehrsbehörde versäumt hat, darf dann der Richter nachholen.

    ...

    Dann hätte zwar der Querradler auf dem Bild Grün, aber der andere Radler hätte weder Grün noch Rot.

    ...

    Aber die Lichtzeichen des Fahrverkehrs sind doch vorhanden - wenn auch auf der ungünstig einsehbaren rechten Straßenseite - und somit wohl auch für den linksseitigen Radverkehr bindend. So handhabe ich das jedenfalls in der Praxis. Vor allem dort, wo trotz linksfreigabe bzw. linksseitiger Benutzungspflicht auf dem Hochbord keine besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr (auch keine Kombi-Streuscheibe im Signalgeber der Fußgängerampel) vorhanden sind.

    Ich weiß, die folgende Frage passt hier nicht her. Aber dennoch: Der Masten steht hier links vom Hochbord-Radweg und es gibt auch keine Haltelinie für den Rad-Längsverkehr. Kommt es bei Übergang-Grün und Fahrbahn-Rot nun zu einem Unfall zwischen einen Quer- und einem Längsradler, wie mag dann wohl entschieden werden? Der Querradler wird argumentieren, er habe schließlich grün gehabt und verweist auf § 37 (2) Nr. 6 StVO. Der Längsradler wird sagen, der Hochbord-Radweg befände sich nicht im Schutzbereich der Ampel. Wirklich blöd, diese weit verbreitete Unsicherheit, zudem man bei jeder Verhandlung vor Gericht erneut gespannt darauf sein darf, wie wohl diesmal entschieden wird.

    ... Alf hat viele Meldungen gemacht und einiges wurde umgesetzt.

    Manches natürlich auch, na ja, wohl nicht richtig..

    Für den Landkreis Fürstenfeldbruck, zu welchem auch die Große Kreisstadt selber zählt, habe ich bis heute insgesamt 134 Meldungen abgegeben. Davon sind 34 rot (unbearbeitet), 99 gelb (in Bearbeitung) und 8 grün (erledigt).Warum diese Summe die Zahl meiner Meldungen übersteigt, müsste ich erst recherchieren. Aber auf jeden Fall ist es so, dass der Bearbeitungsstand auf https://www.radar-online.net/ rein gar nichts über den tatsächlichen Status der Meldung bzw. deren Abarbeitung aussagt. Es gibt im System rote Meldungen, die längst zur vollsten Zufriedenheit erledigt worden sind. Und dann gibt es tatsächlich grüne Meldungen, die aber tatsächlich weiterhin ignoriert werden, weil man mit einem Vorwand erklärt, warum das nicht umsetzbar sein soll oder dass bestimmte Straßenzüge erst in 20 bis 50 Jahren neu gestaltet werden und daher auch für Radfahrer bis dahin nichts getan werden soll.

    Ich weiß nicht, wie das System genau funktioniert, aber ich denke, dass der zuständige Ansprechpartner, dessen E-Mail-Adresse bei https://www.radar-online.net/ eingetragen ist, nach jeder Meldung und nach jedem Kommentar (das ist ein Unterschied!) eine E-Mail erhält. Da ist dann wohl der Text der Meldung/des Kommentars enthalten aber wohl keine Fotos. Die muss sich der zuständige Bearbeiter selber im Portal https://www.radar-online.net/ anschauen. Hat er keine Zugangsdaten und/oder keine Ahnung, dann gibt's auch keine Fotos. So fragt die Gemeinde Grafrath bei mir nach fast jeder Meldung per E-Mail nach, wo genau die gemeldete Örtlichkeit liegen soll und was genau gemeint ist. Ich muss dann meine Fotos, die ich sowieso schon in https://www.radar-online.net/ hochgeladen habe, nochmal manuell an den Ansprechpartner schicken.

    Mich würde es aber nicht verwundern, wenn die einzelnen Landkreisgemeinden gar keine Kenntnis von https://www.radar-online.net/ haben und einfach nur die Melde-E-Mails erhalten. Die wundern sich dann natürlich, wenn bei denen dann zuständigerweise etwas aufschlägt. Die Anmeldung für den gesamten Landkreis macht ja wohl das Landratsamt.

    Frage am Rande, weil es mich schon länger umtreibt: wann ist eigentlich Zeichen 125 überhaupt mal gerechtfertigt? Ist nicht eigentlich immer mit Gegenverkehr zu rechnen, außer in Einbahnstraßen? Oder ist das ein Überbleibsel aus den 50ern, als eine Straße mit mehr als drei Meter Breite schon großstädtische Dekadenz war?

    Ich würde sagen, wenn im Verlauf eines Straßenzuges [Zeichen 220-20] nur für einen Teilbereich gilt. Der Übergang zum Bereich mit Gegenverkehr sollte dann schon mit VZ 125 beschildert sein.

    Was ist an "wenn nötig, ist zu warten." als Konkretisierung der *besonderen* Rücksicht ggü. Fußgängern unklar? Was könnte das sonst sein, wenn kein Vorrang der Fußgänger?

    Das mit der "Rücksicht" beginnt ja schon im § 1 StVO:

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    Hieraus wird jedoch keinem Verkehrsteilnehmer automatisch irgendeine Vorfahrt oder irgendeinen Vorrang eingeräumt. Es bekommt also nicht etwa derjenige automatisch Vorrang oder Vorfahrt, dem besonders viel Rücksichtnahme entgegengebracht wird.


    Rücksicht wird auch gleich wieder im § 2 StVO verlangt, und zwar von Kindern und deren erwachsenen Begleitern gegenüber Fußgängern:

    (5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. .... Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. ...

    OK, in diesem Fall kann man hier in der Tat eine Art "Vorrecht" herauslesen, dem der Fußverkehr zuteil wird. Aber auch nur, weil Gehwege dem Fußverkehr gewidmet sind und nicht dem Radverkehr. Es ist wohl eher gemeint: "keine Fußgänger umfahren!" Das selbe gilt übrigens natürlich auch für alle übrigen Radfahrer bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] und bei [Zeichen 240].


    Der § 3 StVO "verlangt" schon wieder Rücksichtnahme in Form von Gefährdungsausschluss gegenüber bestimmten Verkehrsteilnehmergruppen:

    (2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

    Klar dürfte jedoch sein, dass diese genannten Gruppen dadurch nicht automatisch Vorrang bzw. Vorfahrt haben.


    Anlage 2 zu § 41 (1) StVO, Abschnitt 5 (Sonderwege), lfd. Nr. 23 (Beginn einer Fahrradstraße) [Zeichen 244]

    2. .... Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

    Aber auch dies hat keinen Einfluss auf die Regelung "rechts vor links" bzw. setzt Verkehrszeichen und Lichtzeichen nicht außer Kraft, auch wenn Fahrradstraßen nur dem Radverkehr gewidmet sind und nicht dem Kraftverkehr, dieser aber mit Zusatzzeichen großzügigerweise geduldet ist. Radfahrer sind hier zwar im "Vorrecht", haben aber - wie gesagt - nicht automatisch überall Vorrang bzw. Vorfahrt, etwa bei "rechts vor links"; weder gegenüber Radfahrern noch gegenüber geduldeten Kraftfahrern.